PEGIDA - Bürgerprotest

    • monza30 schrieb:

      Soso.... Verfassungsfeindliche Meinungen und Taten sollen also deiner Meinung nach nicht verboten sein? Na prima... bestätigt meine Meinung über dich
      Natürlich nicht! Wo kommen wir hin, wenn wir Meinungen verbieten und Leute aufgrund ihrer Meinung inhaftieren oder bestrafen? Ein Volk, dass Angst hat, von der gesetzlich vorgeschriebenen Meinung abzuweichen und den Mund gegen Ungerechtigkeit und Kontrolle aufzumachen. Ist es das, was du willst? Du hetzt gegen alles, was von der BRiD-Norm abweicht, stellst mich als Hitlerfanatiker hin und alle PEGIDA-Anhänger als dumm, uninformiert und sowieso von allen guten Geistern verlassen und siehst nicht einmal, dass du weitaus schlimmeres mit deiner Meinungsdiktatur forderst. "Alle wegsperren!", "Keine Gegenmeinung zulassen!", "Im Keim ersticken!"... anders kann ich deine Gedankengänge nicht formulieren.
      Hast du aus der Vergangenheit nicht gelernt?

      Übrigens hat die BRiD keine Verfassung. Das von den Besatzungsmächten erstellte GG ist keine Verfassung und sollte schon seit fast 70 Jahren von einer Verfassung abgelöst werden. Aber was macht man? Man will den Artikel 146 streichen. Schöne Demokratie, der du anhängst.
    • Was soll denn das immer mit der BRiD?

      Also ich gehe davon aus, dass wir von der Bundesrepublik Deutschland sprechen/schreiben.
      bundestag.de/grundgesetz

      Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik
      Deutschland.
      Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von
      den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen
      und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den
      Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz
      sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen
      festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.


      Hervorhebungen von mir.

      Edit: Sollte/muss/darf ich jetzt davon ausgehen, dass du gar nicht in der Bunderepublik Deutschland lebst?
      OK, dann muss ich mich entschuldigen, dachte, du würdest in diesem Land wohnen und leben. Fange gleich mal an zu googeln, wo unter den mehr als 200 Staaten dieser Erde die BRiD zu finden ist........ muss ja möglich sein.

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    • Nun, man braucht keine Verfassung für diesen §. Und der zeigt eindeutig die Grenzen dessen auf, was die Meinungsfreiheit angeht.
      Von daher ist niemand verpflichtet, sich Naziparolen oder ähnliches zumuten zu lassen

      § 130 Volksverhetzung
      (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
      1.
      gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
      2.
      die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
      wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
      (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1.
      Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
      a)
      verbreitet,
      b)
      öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
      c)
      einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
      d)
      herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
      2.
      eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
      (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
      (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
      (5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
      (6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Artikel 146
      Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    • wenn ich diesen Artikel einfach nur lese lässt das doch durchaus den Umkehrschluss zu das das jetzige Grundgesetz nicht auf die freie Entscheidung des Volkes zurück zu führen ist.

      Warum wurde dieser Artikel überhaupt dem Grundgesetz beigefügt ? Was ist die freie Entscheidung des Volkes ? Volksabstimmung ?
    • Für einen unserer Freunde aus der Ukraine kennst du dich ziemlich gut mit deutschen Gesetzen aus.......... Respekt!

      dejure.org/gesetze/GG/146.html

      Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
      Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
      Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
      dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


      Na ja, den kann man ja streichen, nachdem die Einheit und Freiheit Deutschlands gewährleistet ist und eine Verfassung vorhanden ist, die vom Palamentarischen Rat beschlossen und von den Alliierten damals genehmigt wurde. Passt doch alles.
    • #347

      @Hudor
      du weißt genau, dass damals eine Volksabstimmung nicht möglich gewesen wäre, dennoch wurde da doch richtig gutes Zeug in das Grundgesetz gepackt. Mit einer Einheit Deutschlands rechnete wohl keiner, zumindest 1949 nicht.......... war wohl Ziel, aber eher unwahrscheinlich. Also hat man da einen Anhang dran gepackt, falls das unwahrscheinliche vielleicht doch in naher Zukunft eintreten sollte und weil es sich gut anhört.
    • Kaiolito schrieb:

      Na ja, den kann man ja streichen, nachdem die Einheit und Freiheit Deutschlands gewährleistet ist und eine Verfassung vorhanden ist, die vom Palamentarischen Rat beschlossen und von den Alliierten damals genehmigt wurde. Passt doch alles.

      Kaiolito schrieb:

      Mit einer Einheit Deutschlands rechnete wohl keiner, zumindest 1949 nicht.......... war wohl Ziel, aber eher unwahrscheinlich. Also hat man da einen Anhang dran gepackt, falls das unwahrscheinliche vielleicht doch in naher Zukunft eintreten sollte und weil es sich gut anhört.
      Ganz so ist / war es nicht, kaio.
      Ich stell mal einen Link ein zur Präambel "alt" und Präambel "aktuell".
      henry2009.de/GG_Praeambel.pdf
      Der 146 ist durchaus mit der Zielvorstellung aufgenommen worden, dass nach einer Wiedervereinigung tatsächlich das gesamte Staatsvolk über das GG --> Verfassung abstimmen sollte. Deshalb auch die Formulierung "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit ... die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
      (Und ich erinnere mich auch noch an Debatten, ob man an der deutschen Einheit festhalten solle, aber da gab's GsD so Politiker wie Kohl und Strauß, die eisern daran festhielten).

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Die Diskussion um die "BRDiD", auch als "Deutschland-Lüge", bekannt...taucht immer wieder an allen möglichen und (sorry) unmöglichen Stellen im Netz auf. Auch in den ebay-Foren wurde sie mehrmals geführt. Und sie lenkt immer so schön vom wirklich Aktuellen ab (Meine Meinung) .
      Mein Vorschlag ist, dass man die Diskussion darüber bei Bedarf in einem anderen, eigenem, Thread dazu fortführen könnte. Um dieses "Gespenst" zu diskutieren und so manche Lüge zu entlarven...bedarf es eines recht tiefen Einsteigens auf die Frage, viele Quellen, relativ komplizierte Beweisführung. Das Netz ist "voll" mit dem Thema und die wirklichen Verfechter sind zum Teil ausgesprochen geübt ;)

      Allen diesen Diskussionen gemein ist es, dass sie nur sehr wenig mit dem konkreten Alltag zu tun haben, davon aber wunderbar ablenken

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • @kaio
      sorry aber ich habe allgemein so meine Probleme mit selbstlos im Dienste der Demokratie von Siegermächten auferlegten Verfassungen und installierten Regierungen. :)

      @Schabbes

      ich bin bewusst nicht auf die BRiD eingegangen.

      Ich finde es nicht richtig das Vorhandenseins des Artikels 146 und eine Disskusion darüber sofort in diese Schublade zu stecken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • Also @berndsen hat BRiD geschrieben und nicht BRDiD.........

      @schmatter
      Das ist völlig richtig und mir bekannt und klar ich habe auch solche Debatten live im Radio oder am TV verfolgt. Mir ging es mehr um diesen Mist, dass es hier keine Demokratie mehr sein soll, weil ein § gestrichen werden soll und das ohne Volksabstimmung.
      Sind wir ehrlich, die meisten Deutschen kennen höchstens einzelne Auszüge aus dem GG............ eine Volksabstimmung wäre wie die Sendung "Berlin-Tag & Nacht" also völlig für den Ar...
    • Kaiolito schrieb:

      Da stimme ich dir zu @hudor, aber weiter oben heißt es ja, wir in Deutschland hätten gar keine Verfassung.
      nun ja Kaio

      wenn man einfach nur liest

      "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
      Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
      Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
      dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."




      ist die Verfassung laut Grundgesetz selbst an die freie Entscheidung des Volkes gebunden.


      demnach haben wir doch bis heute ein Grundgesetz und keine Verfassung.


      In wie weit das wichtig ist steht auf einem anderen Blatt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • mijanne2007 schrieb:

      Nun, man braucht keine Verfassung für diesen §. Und der zeigt eindeutig die Grenzen dessen auf, was die Meinungsfreiheit angeht.
      Von daher ist niemand verpflichtet, sich Naziparolen oder ähnliches zumuten zu lassen

      § 130 Volksverhetzung
      Der § schränkt die Rede- und Meinungsfreiheit massivst ein und gehört ersatzlos gestrichen. Es gibt genug Gegenargumente und das gebildete Volk kann weghören, aufklären oder die Bildung soweit umsetzen, dass niemand auf rechte "Rattenfänger" reinfällt. Verbote machen die Sache nur interessant, denn verbotene Früchte schmecken am Besten! Es gibt keinen guten Grund dafür, Meinungen und Rede einzuschränken, bzw. zu verbieten. Jedem Bürger steht es offen, sich selbst zu informieren und nur die Medien zu konsumieren, die er konsumieren will. in den USA gibt es diese Verbote nicht und es gibt auch keine "Gefahr von rechts", weil sich einfach kaum Anhänger finden.

      --

      Ich kann auch das i weglassen und nur BRD schreiben, wenn das sonst nur zu Endlosdiskusionen führt. Macht der Gewohnheit.