Käuferin unterstellt Verkauf eines Fakes

    • Monza, wer soll denn sonst die Originalität definitiv feststellen?
      Dazu muss das Ding zum Hersteller bzw. den MarkenRaen.
      Der Zoll leitet das nur weiter.
      CarolDiva, MyPoupette sind nur 2. Wahl und können sich auch vertun.
      Wirklich richtige Anlaufstelle ist der Hersteller.
      K muss dazu nicht über den Zoll gehen, könnte es aber. Hat jedenfalls laut Foren schon funktioniert.
      Hier, nicht in der Schweiz.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Wenn ich ganz sicher sein will, dann sorge ich dafür, dass das Ding beim Hersteller zur Prüfung landet.
      Ich kann auch zum Fachhändler gehen, der mich evtl. beruhigt oder sonstige Experten aufsuchen.
      Denen kann ich dann Vertrauen oder es bleiben lassen.
      Der eine nimmt vielleicht Geld, der andere nicht.
      Sorry, ich schreibe hier in diesem Thread ja schon viel und gebe viele Infos, aber ausführlich detaillierte Romane, vielleicht noch mit Herzchen garniert, schreibe ich in diesem Thread dieser unfreundlichen TE nicht.

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      ich schreibe hier in diesem Thread ja schon viel und gebe viele Infos, aber ausführlich detaillierte Romane, vielleicht noch mit Herzchen garniert, schreibe ich in diesem Thread dieser unfreundlichen TE nicht

      Hör doch einfach ´mal auf mit dem Geplapper ... Du wiederholst Dich und im Übrigen will die Fragestellerin doch gar nichts mehr von Dir wissen.

      Es ist schon nicht mehr nur bedauerlich, daß hier manche ´Mitwirkende´ ihre Unarten, wie das ´Zerlegen´ eines Fragestellers (schräger -er und -in), aus den eBay-Foren mit hier herübergebracht haben.
      Manches Zeitgenossen Toleranzverständnis:

      Ja, wir sind intolerant und wir werden alle diejenigen, die sich nicht
      unserer Deutungshoheit unterwerfen, aus Deutschland hinausfegen!
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Monza, in den Foren wird immer erzählt "lasse im Fachgeschäft prüfen".
      Damit kam bei mir auch Paypal, als ich einen Käuferschutz gemeldet habe. Das ist schon ein paar Jahre her. Der Hermes Gürtel war auf den ersten Blick als Fake zu erkennen und die VK hat die Rücknahme verweigert. Der Hermes Shop hat das vehement abgelehnt. Sie würden das grundsätzlich nicht machen. Nur mündlich hat die Verkäuferin im Vertrauen gemeint, das ist eine Kopie - sogar eine ganz schlechte, billige. Einen Bescheinigung habe ich dennoch nicht bekommen. Und damit auch keinen Käuferschutz.
      Grüße von BuFi
    • TE hat m.E. keine glaubwürdigen Fakten geliefert weder für die Fake oder nicht Geschichte - noch dafür das K eine Betrügerin ist.
      kein Kaufnachweis - falsch mitgeschickte Unterlagen - selektiv präsentierte eher unspektakuläre Mailausschnitte - später dann Verweis auf weitere unveröffentlichte Konversationen in denen die K " nachweislich " lügt.
      Mir reicht das bei NEUTRALER Betrachtung nicht aus um mich mal eben auf die Seite der VK zu schlagen.
      Den Raum für soviel Spekulation hat TE auch selbst mit zu verantworten.

      Wenn die Tasche echt ist - es aber nicht mehr belegbar ist ? würde ich dem K Kaufbetrag + 2x Versandkosten erstatten - allerdings erst nach Rückerhalt der Ware.


      Ps. am besten dann per PayPal - um wie die K schon richtig anmerkte unnötige Gebühren zu sparen. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • Monza hat mein Post 115 offenbar vollkommen falsch verstanden.
      Es war, zugegebenermaßen, kurz und knapp und ist vielleicht auch nur im Zusammenhang von 114 der Eule zu verstehen.
      VK bietet Rücknahme aus Kulanz an und kann daher die Reihenfolge frei bestimmen.
      Kulanz dann, wenn ihr die Nachsendung der richtigen Kärtchen möglich wäre.
      Ist es Kulanz und K mit den Bedingungen der VK nicht einverstanden, dann muss K beweisen und das geht dann fundiert i. d. R. nur über den Hersteller.
      Ist es Fake, dann könnte K mit der Bescheinigung des Herstellers anzeigen.
      Gebühren fallen für eine Vernichtung evtl. auch an. Keine Ahnung, ob VK oder K diese tragen müssten.
      Die Gepflogenheiten in der Schweiz kenne ich schon gar nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Im Grunde genommen geht es darum, dass hier in den Raum geworfen wurde, die K sei eine Betrügerin und die vorgeschlagene PayPal-Zahlung eine linke Nummer.
      Also sollte eine sichere Lösung gefunden werden, die möglichst beiden gerecht wird.
      Denn K muss ja keine Betrügerin sein, das wurde ihr ja nur unterstellt.
      Beweise gibt es nicht. Nur Vermutungen.

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    • cro schrieb:

      Man hat aber nicht immer alle Kaufbelege von teuren Markensachen. Solange ich persönlich weiß das es sich um Original handelt ist doch alles in Ordnung.

      Solange ich das Ding behalte - klar!
      Wenn ich es allerdings verkaufe und die Echtheit wird anschließend angezweifelt, wäre es doch besser, sie aufbewahrt zu haben. ;)

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Mirabella Neumann schrieb:

      BuFi, laut PayPal-Laura, sie schrieb bis vor 2 -3 Jahren im Ebay-Forum, werden CarolDiva und MyPoupette von PayPal anerkannt.
      Ich weiß aber nicht, ob das jetzt noch gilt.

      Das habe ich damals nicht gekannt und auch nicht von PayPal vorgeschlagen bekommen. Ist bestimmt schon 5 Jahre her und seit damals bin ich sehr vorsichtig geworden beim Kauf von teuren Designer Teilen. Ich lerne in diesem Thread viel und verfolge ihn deshalb mit Interesse ;)
      Grüße von BuFi