Käuferin unterstellt Verkauf eines Fakes

    • TE hat die Rückabwicklung inzwischen zugesagt, wegen Vermeidung von Ärger und Weihnachten und so......
      Von mir wurde eine Rücknahme nur empfohlen, falls sie bezügl. der Originalität unsicher ist, falls nicht, sah ich keinen Grund.
      Sind die Bankgebühren bei Rücküberweisung in die Schweiz wirklich noch so horrend?
      Das könnte TE doch herausfinden.
      Falls ja, könnte sich wirklich u. U. Treuhand als Alternative zur Überweisung (nicht PayPal) rechnen.
      So teuer war das nicht. Ich weiß nur im Moment aus dem Kopf den Anbieter nicht und auf weitere Mühen meinerseits legt TE ja auch keinen Wert.
    • Mira,

      Pi mal Daumen 15 Euro dürften es hier für die Überweisung sein. Das hängt auch etwas davon ab, welche Banken betroffen sind und welche Gebühren die nehmen.

      Ich kenne auch die Kleinanzeige nicht und weiß nicht, welche Belege da zum Lieferumfang gehört haben könnten. Sollten die nur dazu gelegt worden sein - und dann auch noch offenbar falsch - fällt der Reklamationsgrund ganz weg.
    • *alte_eule* schrieb:

      Zurück zum Klammerbeutel, bitte.

      monza30 schrieb:

      ich hab ja gerade dafür plädiert, sowas NICHT in eine Markenkategorie einzustellen....


      Monza,

      dann solltest du es tunlichst gar nicht einstellen. Der Handel mit Fakes ist strafbar.

      Uhle... wenn ich Glaswaren einstelle, stelle ich Glaswaren ein. Ich würde ja - wie oben geschrubt - den Markennamen garnicht erwähnen und auch nicht in eine Markenkategorie einstellen. Wie gesagt: ich stell garnix in die Bucht, ich verhöker lieber auf dem TM.... der Bucht gönne ich das nicht (mehr)....
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Eule, könntest du mir bitte eine gesetzl. Regelung nennen, wonach TE vor Erstattung Anspruch auf die Ware hat?
      Danke.



      Mira... Gewerbliche Händler können doch auch die Rückzahlung vom Rückversand der Ware abhängig machen.... warum sollte das ein Privater denn nicht können?

      Rostock schreibt:

      internetrecht-rostock.de/faq-widerrufsbelehrung-2014.htm#6



      Zitat:

      Internethändler sind zukünftig besser geschützt, wenn der Kunde zwar widerrufen hat, die Ware jedoch nicht zurücksendet. Gem. § 357 Abs. 4 BGB kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware zurückerhalten hat, oder aber den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware abgesandt hat

      Zitatende
    • ohneworte schrieb:

      Mirabella Neumann, ich bedanke mich für deine bisherigen Ratschläge, und bitte dich von weiteren Lösungsvorschlägen zur Rückabwicklung öffentlich Abstand zu nehmen.

      Das passt. *ggg*

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • petergabriel schrieb:

      Nach meinem Empfinden findet seit gestern von interessierter Seite eine absichtsvolle Manipulation zuungunsten der Vk statt.

      Nachdem sich drei "Senfautomaten"(das sind Leute,die "alles wissen" und "alles können" und sich zu jedem Thema mit ihren vorgefertigten Meinungen in Szene setzen) subtil kurzgeschlossen hatten,wurde die Aufmerksamkeit Schritt für Schritt auf behauptete oder tatsächliche,implizierte oder offen bewertete,Mängel in den Artikeldarstellungen der TE gelenkt und diese so "verdächtig" gemacht,denn merke:

      "Wer Artikel nicht so einstellt,daß er/sie meiner Inquisition gewachsen ist,ist unlauterer Machenschaften generell verdächtig".

      Es geht aber nicht um diese herbeigezogenen Aspekte,es geht NUR um "Fake oder NICHT-Fake".

      Es wird zwar zugegeben,daß Fakes immer raffinierter würden,es werden sogar scheinbar(nicht anscheinend!!) "gute Tipps" zur "objektivierten Überprüfung" gegeben und damit mal so eben im Vorbeigehen die Beweislast umgekehrt,denn in der wirklichen Welt hat die Anklägerin zu beweisen und nicht die Beklagte.Das heißt volkstümlich Unschuldsvermutung.

      Seit ein paar Minuten wird jetzt sogar die honorige Eule in Zweifel gezogen,denn was nicht sein darf,kann auch nicht sein.

      Und:die "Senfabgabe" zu Lasten der TE bzw.deren Image wird munter fortgesetzt;so etwas nennt man "Nachkarten" oder etwas strenger :"Kritik zum Schweigen bringen durch die stete Wiederholung des immer Gleichen."

      Ich kann der TE nur raten,sich von diesem Senf nicht die Zunge betäuben zu lassen,aber ich habe den Eindruck,daß dies nicht passieren wird.

      Bis zur Darlegung,daß die K es nicht ist,bin ich weiterhin der Ansicht,daß die K eine subtile Abzockerin ist.

      petergabriel
      Köstlich!

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    • Ich schreibe hier ja nicht nur für die unfreundliche TE, sondern auch für die HG-Leser.
      Es gibt soviele Möglichkeiten Ärger zu vermeiden.
      Purse Forum, CarolDiva, MyPoupette, Treuhand, Plattformen, die mehr Sicherheit bieten, bei Waren- und Geldeingang, weil beides kontrolliert wird.
      Nur Anbieten, wenn ganz sicher echt und dann auch nicht zurücknehmen.
      Die richtigen Kärtchen hätte sie im Rahmen der Nachbesserung nachsenden können, allerdings nur, falls noch vorhanden.
      Wenn nicht, dann sieht es natürlich wieder anders aus.
      So etwas kann man aber durch sorgfältiges Einstellen vermeiden.
    • Darf ich daran erinnern, dass aus gutem Grunde generell davon abgeraten wird, Fakes einfach zurückzusenden?
      Sowohl weil damit ein Beweisstück aus der Hand gegeben wird - als auch aufgrund der strafrechtlichen Relevanz eines Handels mit Fakes.

      Insofern wäre der Käuferin, wenn sie von einer Fälschung überzeugt ist, tatsächlich anzuraten, das Stück selber prüfen zu lassen.

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    • yep... ümmers feste druff... auf wen ist scheissegal... Hauptsache man kann IRGENDJEMANDEN verhauen. Erinnert ja an Catch as catch can-Veranstaltungen...

      dass es hier völlig unklar ist, um was genau es sich jetzt hier bei dem Henkelmann handelt, wir zum gang zur Polizei geraten, zum Zoll oder meintswegen auch der Staatsschutz eingeschaltet oder die GSG9....

      Wobei es jetzt anscheinend auch scheissegal ist, dass Eule was schriftlich bekommen hat.....



      Die einen hauen und stechen auf die K ein, posten beleidigende, an den haaren herbeigezogene Klamotten (die man durchaus ANDENKEN und als MÖGLICHKEIT in Betracht ziehen kann), die anderen kommen mit Verdächtigungen und Vorverurteilungen um die Ecke dass es einer Sau graust....



      Und niemand weiss was Genaues.... nur das, was hier geschrieben steht. Ausser Eule... die hat mehr Infos...

      :thumbdown:
    • Nöh, Monza, da hast du wohl was in den falschen Hals bekommen.


      Da sind Mira und ich uns einig. Es geht jetzt im Grundsatz darum:

      Wenn jamand eine Forderung hat, ist er in der Beweispflicht, dass dieser Anspruch besteht.

      Dass ich davon ausgehe, dass dieser Käufer den Beweis nicht wird erbingen können und entsprechend auf den Kosten, die das verursachen kann, hängen bleibt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
    • @Monza, volles Verständnis für deine vorweihnachtlichen Harmoniebedürfnisse, aber schau bitte nochmal in den Threadtitel.
      Es geht hier um den Vorwurf einer Straftat.

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    • Eule... es wird unterstellt, dass TE ein Fake verkauft hat.... es wird nicht in Frage gestellt, dass ist schon eine Feststellung quasi und wird als Fakt hingestellt. Deswegen wird ja auch geraten, Anzeige zu erstatten und so weiter. Möglichst feste druff.... egal auf wen.

      Nicht so mein Ding wenn alles völlig im Unklaren ist.... wie man lesen kann, habe ich TE dazu geraten, sich selbst zu fragen. Denn niemand (!) hier im Forum kann sagen, um was es sich wirklich handelt. Vor meinem rat hat TE aber schon die Rückabwicklung angeboten. daraus wird jetzt wieder was konstruiert.... nämlich dass es sich wirklich um einen Fake handelt und die K das Ding eigentlich nicht aus der Hand geben solle sondern damit eben zu Behörden latschen solle....

      dass beide, sowohl K als auch VK, es nur ganz einfach ohne weiteren Stress hinter sich lassen wollen, kommt nicht in den Sinn. Siehe ZITAT: "Keine Lust mehr auf Korrespondenz, Weihnachten, Nächstenliebe......" Zitatende....



      naja... bin hier raus jetzt...