Mirabella Neumann schrieb:
weil DHL so etwas generell über den Absender abwickelt.
geht ja auch (erstmal) garnicht anders. Der Versender ist ja Derjenige, der den Beförderungsvertrag geschlossen hat und mit dem Auflieferpaketschein das *hust* "Versicherungsdokument" in Händen hält. Dass die Ansprüche abgetreten werden können ist ein anderer Vorgang.