Paketrückläufer in der Postfiliale unauffindbar, Käufer macht Druck

    • Zur 17 von hasjana:
      So ein Theater, weil die Packstation belegt war, hatte ich auch einmal.
      Das Paket wurde an meine Adresse geschickt, sollte dann in der Packstation landen, weil ich angeblich nicht da war.
      In der Packstation war es nicht.
      Niemand konnte mir konkret sagen, wo das Paket nun war.
      In der Packstation war es auch am nächsten Tag nicht, von mir beantragte und von DHL bestätigte wiederholte Zustellung zu einem konkreten Termin, klappte nicht.....Chaos.
      Aus der Sendungsverfolgung ging dann plötzlich wieder hervor es sei in der Packstation, da war es dann auch.
      Vielleicht irrt das Paket gerade hin und her?
    • Wie gesagt, ich habe dem Käufer alle Bilder zu geschickt und die ganze Situation erklärt, ich kümmere mich seit ca 10 Tagen um verlorenes Paket, drei Mal bei der Post gewesen und vier Mal auf Service DHL Nummer angerufen, Nachvorschungsantrag bereits gestellt. Ehrlich gesagt ich würde dem Käufer abzüglich Versandkosten das Geld erstatten, leider auf alle meine Vorschläge er fängt mich an zu bedrohen. Die Sache wurde bei ebaykleinanzeige verkauft.

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    • Bublik schrieb:

      Ehrlich gesagt ich würde dem Käufer abzüglich Versandkosten das Geld erstatten, leider auf alle meine Vorschläge er fängt mich an zu drohen



      Du wirst irgendwann erstatten müssen... klar. Auf welchem Weg das geschieht, ist aber fraglich: siehe oben. Könnte ja wieder auftauchen das Paket....

      Der Weg, die Forderungen abzutreten an den K ist der eigentlich beste: taucht das Paket auf, bekommt der K dies zugestellt. Taucht es nicht auf, kriegt der die Erstattung direkt von DHL....

      Drohen kann der ruhig... auch mit Anwalt. Allerdings sind das leere Drohungen, nichts weiter. Denn die Ansprüche AN SICH sind ja deinerseits unbestritten. Nur muss erstmal der normale Weg gegangen werden.... und der ist eingeleitet....

      Ich würde an deienr Stelle dem K noch Einmal die Situation schildern und ihm mitteilen, dass nach Ende der Nachdorschung er Bescheid bekommen wird... dann stellste die Kommunikation erstmal bis zum Bescheid ein
    • monza30 schrieb:

      Bublik schrieb:

      Ich würde an deienr Stelle dem K noch Einmal die Situation schildern und ihm mitteilen, dass nach Ende der Nachdorschung er Bescheid bekommen wird... dann stellste die Kommunikation erstmal bis zum Bescheid ein
      Ich habe Ihm am Samstag noch mal mitgeteilt und gesagt, dass erst nach DHL Bescheid wird ihm das Geld erstattet. Er hat mir bis Dienstag Zeit gegeben das Geld zu überweisen, in gegen Fall wird sein Anwalt eingeschaltet und ich werde angezeigt.
    • Einen Anwalt einschalten, Anzeige erstatten ...das ist das gute Recht jedes Menschen. Was daraus wird, dass steht auf einem anderen Blatt. So der Käufer überhaupt irgendwas davon wahr macht...so wird ihm sowohl die Polizei erzählen, was das für ein Unsinn ist...als auch sein Anwalt (so der gut ist).

      Das kann jedem Menschen passieren, auch dem ehrlichsten und gutmütigsten, dass er "verklagt" wird.... Mach Dir keine Sorgen.
      Du versuchst Dein Bestes, du hast korrekt gehandelt, und das reicht. Du hast ein gutes Gewissen und ich wünsche Dir jetzt einfach die notwendigen guten Nerven.

      Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder Dein Recht wahr nehmen und nur erstatten, wenn Dir eine "Schuld" nachgewiesen wird oder wenn die dhl zahlt und ihr Verschulden zugibt.
      Oder: Um des lieben Frieden willen nachgeben, dann "Ruhe" haben und darauf "hoffen", dass die dhl Dir was erstattet.

      Was für Dich besser ist, dass musst Du Dir überlegen und dann auch konsequent dazu stehen. Die "nerven rauben" solltest Du Dir nicht lassen wegen so eines....;-)
    • Schabbesgoi hat recht:

      Es hängt von Deinem Nervenkostüm und Deiner Belastbarkeit jetzt gerade vor Weihnachten ab.

      Dein Gegenüber ist so gar nicht auf Kommunikation aus,Du hast schon eine Menge Aufwand betrieben und willst die Sache beilegen.

      Überweise "zum Fest der Liebe" Deinem "Handelspartner" sofort den fälligen Betrag,mache keine Abtretung an ihn dh.Du kassierst die Erstattung von DHL bzw.erhälst die Sendung,wenn sie gefunden wird(hast Du das auch DHL so mitgeteilt(?),wenn nicht,dann nachholen).
      Nimm Dir vor,NICHT mehr an Packstationen zu versenden,schließe Deinen "Handelspartner" für künftige Käufe bei Dir aus,melde Ihn bei Ebay wegen unangemessener Forderungen o.ä. und stelle Deinen Artikel wieder ein.

      petergabriel
    • Ich bin ein sehr ruhiger Mensch, einziges was mir in diesem Situation ärgert, wie er mit mir redet, aus diesem Grund will ich an ihm kein Geld vorausgehend überweisen, auch weil ich kein mehr Vertrauen habe, dass das Geld auf sein Konto landet, nicht wieder irgendwo verloren geht...

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    • schabbesgoi schrieb:

      Einen Anwalt einschalten, Anzeige erstatten ...das ist das gute Recht jedes Menschen. Was daraus wird, dass steht auf einem anderen Blatt. So der Käufer überhaupt irgendwas davon wahr macht...so wird ihm sowohl die Polizei erzählen, was das für ein Unsinn ist...als auch sein Anwalt (so der gut ist).

      Das kann jedem Menschen passieren, auch dem ehrlichsten und gutmütigsten, dass er "verklagt" wird.... Mach Dir keine Sorgen.
      Du versuchst Dein Bestes, du hast korrekt gehandelt, und das reicht. Du hast ein gutes Gewissen und ich wünsche Dir jetzt einfach die notwendigen guten Nerven.

      Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder Dein Recht wahr nehmen und nur erstatten, wenn Dir eine "Schuld" nachgewiesen wird oder wenn die dhl zahlt und ihr Verschulden zugibt.
      Oder: Um des lieben Frieden willen nachgeben, dann "Ruhe" haben und darauf "hoffen", dass die dhl Dir was erstattet.

      Was für Dich besser ist, dass musst Du Dir überlegen und dann auch konsequent dazu stehen. Die "nerven rauben" solltest Du Dir nicht lassen wegen so eines....;-)

      Ich schliesse mich Schabbes an...

      Nach deinen Postings kann ich nichs mehr sehen, das den Gefahrenübergang verhindert hätte:

      Du hast laut deine Aussage

      - Richtig verpackt.
      - Geeignete Verpackungsgröße für Packstation
      - Adresse nochmal mit Verkäufer abgesprochen.
      - Packet zum versicherten Versand abgegeben

      Damit hast du alles Mögliche getan - Gefahr geht auf Käufer über.
      Rechtlich gesehen ist ein Verlust im Versand nun ein Problem des Käufers.


      Da dein Käufer nun wohl Streit sucht ist es sehr wichtig, dass du überlegst wie du es regeln willst.

      - Entweder sofort zurückzahlen und Ruhe haben (wozu ich vor Weihnachten raten würde)
      - Oder konsequent bleiben.


      Solltest du konstequent bleiben wollen:

      - Ganze Korrespondenz für min 3 Jahre sichern.
      - Alle Belege aufbewahren
      - Wenn dein Käufer mit Anzeige droht - dann kannst du ihm mitteilen, dass du ihm die Sache geschildert hast
      und da er die Sachlage kennt, du dir in Fall der Fälle eine Gegenanzeige wegen Falscher Verdächtigung vorbehälst
      (Er hat sogar ein Beweis für die Sachlage, da du ihm die Sendungsnummer geschickt hast - also überhaut keinen Grund
      eine Anzeige zu erstatten)
      - Sollte eine Anzeige kommen, dann wirst du erstmal vorgeladen, doch deine Belege reichen aus um
      dich "reinzuwaschen"
      - Wegen 40 euro wird dein Käufer einen Anwalt nur einschalten, wenn er keine Selbstbeteiligung in der Rechtschutz
      hat (die meisten haben 100 euro drin). Und auch wenn, dann ist dein Vorgehen erstmal nach deiner Schilderung ok.
      Das sollte jeder vernünftige Anwalt seinem Klienten mitteilen können.

      Bedenke aber, dass du bei uns keine Rechtsberatung kriegst, das dürfen nur Anwälte. Hier gibt es nur Leute, die sich
      viel Erfahrung in der Materie angeeignet haben.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Bublik schrieb:

      Ich bin ein sehr ruhiger Mensch, einziges was mir in diesem Situation ärgert, wie er mit mir redet, aus diesem Grund will ich an ihm kein Geld vorausgehend überweisen, auch weil ich kein mehr Vertrauen habe, dass das Geld auf sein Konto landet, nicht wieder irgendwo verloren geht...

      da bist du auch garnicht zu verpflichtet.... schliesslich bist du deinen Pflichten nachgekommen....
    • Bublik schrieb:

      weil nicht Versandbedingungen entspricht.

      Eine Frage noch:

      Hast du genaueres dazu, bzw. hast du schon versucht genaueres bei DHL zu erfahren?

      Die müssten sich doch äußern können, was für ein Problem entstanden war...
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    • Bublik schrieb:

      Nachgefragt habe ich, leider sie können deutlich nichts sagen...

      Wenn es an dir gelegen hätte, dann hätten die was zu sagen gehabt. Wenn DHL
      aber nicht mal selbst begründen kann/will warum etwas nicht den Versandbedingungen entsprechen soll :wallbash :wallbash :wallbash

      Behalte auch alles, was du von denen gekriegt hast und mach Screenshots von der Sendeverfolgung!
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      - Sollte eine Anzeige kommen, dann wirst du erstmal vorgeladen, doch deine Belege reichen aus um
      dich "reinzuwaschen"


      Lach, werv, in der Sache sind wir ziemlich einig. Unser Umgehen damit wäre wohl verschieden. Ich persönlich würde mich (alle zu lesenden Fakten als wahr genommen) absolut nicht auf eine sofortige Rückzahlung einlassen. Zu deutlich wollte ich das nicht schreiben, weil ich es für wichtig halte, dass der Anfrager das für sich und sein Gemüt richtige selbst findet.

      Bis auf diesen kleinen Punkt oben...Da glaube ich, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es überhaupt zu einer Vorladung kommt, ausgesprochen klein ist. JA, das kann natürlich passieren, ist dann auch kein Beinbruch und nichts schlimmes. DAs wäre eine weitere Unangenehmlichkeit. Aber für wahrscheinlich halte ich es nicht.
    • ich vermute mal, dass DHL Garnichts sagen KANN... der Grund wird sicher auf dem Paket vermerkt (die haben doch so Aufpapperl mit anzukreuzenden Gründen bzw. freiem Feld für Vermerke). Und wenn das Paket weg ist, isset weg....

      aus diesen Onlineverfolgungsdingern geht ja nicht wirklich viel hervor...
    • schabbesgoi schrieb:



      Lach, werv, in der Sache sind wir ziemlich einig. Unser Umgehen damit wäre wohl verschieden. Ich persönlich würde mich (alle zu lesenden Fakten als wahr genommen) absolut nicht auf eine sofortige Rückzahlung einlassen. Zu deutlich wollte ich das nicht schreiben, weil ich es für wichtig halte, dass der Anfrager das für sich und sein Gemüt richtige selbst findet.

      Das liegt daran, dass zur Zeit mir meine ("freie") Zeit einfach zu kostbar ist. Ich würde die Zeit, die ich evtl. für die Unannehmlichkeiten
      verschwenden müsste und die Genugtung gegenrechnen es so einer Person so richtig zu zeigen...Da lobe ich mir
      die Zeit, die ich dazu nutzen kann hier gemütlich mit euch zu schreiben.

      Denn wenn ich schon anfangen würde, dann aber so richtig mit Gegenangriff, vor allem da es keinen
      Grund für eine Anzeige laut Schilderung von TE gibt.

      Doch danke für den dezenten Hinweis - ich hätte das mit dem "vor Weihnachten raten" sein lassen sollen.
      TE soll/muss selbst entscheiden. Ich werde mich bessern ;)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()