Rücksendungen für normale vorausbezahlte DHL Paketmarken (gelb) und Labelfreimachung vom Schalter kosten bisher nichts für private Versender.
Paketrückläufer in der Postfiliale unauffindbar, Käufer macht Druck
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Hallo,
Also meist aus diesem Grund, dass der Käufer mich so anschreibt, habe ich mich entschieden kein Geld zurück zu überweisen. Heute Nachmittag kommt wieder ein SMS "Wie sieht aus?, haben Sie Geld überwiesen?". Weil ich in der Zeit beschäftigt war, konnte ich erst Stunde später antworten. Noch mal alles hoffentlich geschrieben, dass ich alles möglich getan habe, das kann ich auch nachweisen, wir müssen abwarten. Dann kommt Antwort von ihm: "Ich habe Sie bei der Polizei angezeigt, weil von Betrug ausgehen soll...".
Na gut, seine RechtDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bublik ()
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Bublik schrieb:
"Ich habe Sie bei der Polizei angezeigt, weil von Betrug ausgehen soll...".
Na gut, seine Recht
"Sie haben alle Fakten vorliegen gehabt und die Sendeverfolgung. Mit diesem Wissen halte ich
eine Anzeige für unangebracht und werde eine Gegenanzeige wegen Falscher Verdächtigung stellen"
Dass es Leute gibt die unbedingt einem Weihnachten vermiesen wollen.
Es ist klar, dass Versandunternehmen da nicht alles korrekt schaffen (ich warte schon selbst seit 12 Tagen
auf ein Packet - zum Glück nur ein Weihnachtsgeschenk an mich selbst)___________________________________________________________________________________
Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()
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Bublik, Du hast nun erst mal alles mögliche getan. Und nun...werde ruhig. Es gibt keinen Grund warum du auf jede Nachricht kurzfristig antworten musst. Du hast eine Entscheidung für jetzt getroffen.
Rechtswege laufen viel langsamer, als man das manchmal gerne möchte. Man kann sich verrückt machen damit, wenn man als Betroffener ständig "springt".
Als Tipp: Antworte ab nun gar nicht mehr, egal was der schreibt. Erst, wenn es neue Fakten gibt. Von der dhl..meine ich damit. Das einzige, wo man antworten muss, dass ist ein amtlicher Mahnbescheid. Solange der nicht kommt...Cool bleiben. Lass Dir die Tage nicht versauen.
Wenn irgendwas anderes als Nerv-Mails wirklich kommen sollte und Du unsicher bist (Anwaltsschreiben, Inkassobüro, Mahnbescheid, dhl-Nachrichten...), dann frage hier nach. Es wird Dir jemand einen Tip geben können, ob und wie man nun weiter vorgehen sollte/kann.
Viele Grüße und: frohe Weihnachten Dir -
Danke an alle und frohe Weihnachten!
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Bublik schrieb:
Dann kommt Antwort von ihm: "Ich habe Sie bei der Polizei angezeigt, weil von Betrug ausgehen soll...".
Na gut, seine Recht
wenn der tatsächlich bei der Rennleitung war, werden die ihm (berechtigterweise) einen Vogel gezeigt haben, sollte der irgendwas von Betrug gefaselt haben. Ok... die Rennleitung ist verpflichtet, eine Anzeige aufzunehmen.
Was sagt das Gesetz zu solch einem Vorgehen?
Nun, das StGB ist da aussagekräftig genug:
gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html
Zitat:
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Zitatende -
Das ist gar nicht mal so unwichtig in diesem Zusammenhang, Monza
Wie oft müssen wir beklagen, das "die Behörden" zu nix kommen, nix machen. Und ein Grund unter anderen ist: Dass jeder erst mal kann.....so sinnfrei und blöde es in manchem Fall auch ist.
Und dann passiert Leuten, die wirklich betrogen wurden, dass die Polizei sie versucht ab zu wimmeln...."und gebe mir die Kraft das eine vom anderen zu unterscheiden"...
Wenn all die wirren Droher, die so mal schnell in der Gegend rumpöbeln...es auch noch wahr machen würden...dann würde es noch schlimmer werden.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()
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so isset Schabbes.... auch aus diesem Grund gibts ja diesen §. Sonst wäre die Justiz noch viel mehr überlastet als sie schon ist. Soviel Polizei, Staatsanwälte und Richter könnte man garnicht einstellen, um die Fälle zu bearbeiten...
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@Bublik
falls du dich überhaupt noch damit befassen möchtest kann ich dir den Facebook Chat von DHL nahelegen. Dort wurde mir besser geholfen als im Callcenter &
zusätzlich lässt sich der Chatverlauf ausdrucken und man hat somit die DHL Aussagen auch schriftlich. -
Frohes neues zusammen,
Ich habe jetzt was neues,
die Sache habe ich heute wieder von der DHL zurück gekriegt, auf meine Fragen, "Wo die geblieben wurde?" wurde mir deutlich beantwortet "Sie wurde von der Empfänger nicht abgeholt!"
Also soll ich weiter auf Polizeianzeige warten und dann gegen Anzeige machen, weil ich vermute, wenn ich ihm jetzt Bescheid gebe, dass die Sache wieder bei mir ist, wird er wieder mich bedrohen... -
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Nein, informiere ganz sachlich den Empfänger. Sicherlich ist ein Vermerk auf dem Paket wann es zur Abholung bereitgelegt wurde und weitere Informationen, diese gibst du an den Empfänger weiter. Versendet wird erst wenn er nochmalig die Versandkosten überweist.
Warum du ihn informieren sollst... es kam schon öfters vor das ein Paket zur Abholung in der Filiale bereitlag aber der Zusteller so ein Schluderer war und den Empfänger nicht darüber in Kenntnis setzte.
Edit: Wenn der Käufer die Nichtabholung nicht selbst verschuldet hat, dann kann er dementsprechend eine Beschwerde bei DHL einreichen, im besten Falle werden ihm die Versandkosten erstattet bzw. er erhält weitere Anweisungen wie vorzugehen ist um das Paket wieder auf den Weg zu bringen.>> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!
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Hallo Bublik
Bublik schrieb:
die Sache habe ich heute wieder von der DHL zurück gekriegt, auf meine Fragen, "Wo die geblieben wurde?" wurde mir deutlich beantwortet "Sie wurde von der Empfänger nicht abgeholt!"
Klebt auf dem Paket auch ein roter Aufkleber ? auf dem auch angekreuzt ist - wurde vom Empfänger nicht abgeholt.
Bublik schrieb:
Also soll ich weiter auf Polizeianzeige warten und dann gegen Anzeige machen, weil ich vermute, wenn ich ihm jetzt Bescheid gebe, dass die Sache wieder bei mir ist, wird er wieder mich bedrohen...
Du hast jetzt Geld und Ware und musst entscheiden ob du den Kaufbetrag - Versandkosten zurück überweist oder dem Käufer Bescheid gibst er soll Dir die Versandkosten erneut überweisen damit du das Paket wieder losschickst.
Wenn du nachdenkst läuft mit dem Käufer eh nichts normal - deswegen würde ich das Geld erstatten bevor ich noch ewig Theater habe.
Sollte - was ich nicht glaube - irgendwann etwas von der Polizei kommen. Dann kannst du den Vogel wegen Verleumdung anzeigen.
Hebe dir alles auf was beweist daß du das Paket abgesendet hast.Screenshot Sendungsverfolgung / Verpackung ect. -
Hallo Bublik
Das ist doch schon mal was. Nun solltest Du entscheiden....Du hast jetzt Ware und Geld. Nur eins von beidem steht Dir zu (Zuerst mal das Geld)
ICh kann mir vorstellen, dass Du jetzt gerne Ruhe hättest, aber der Käufer wird wahrscheinlich keine Ruhe geben.
Ich würde den Käufer nun ganz cool darüber informieren, dass die Sendung wieder bei Dir ist und ihm erneute Zustellung anbieten, wenn er das Porto dafür vorher überweist.
Außerdem kannst Du (wenn Du willst) ihm auch anbieten vom Kauf zurück zu treten und ihm das Geld zurück überweisen (abzüglich Versandkosten natürlich) .
Wenn der Käufer da Probleme hat, weil er zum Beispiel keine Information von der dhl bekommen hat, dass er abholen muss.... Dann soll er das mit der dhl besprechen. Du kannst ihn dabei unterstützen und immer noch eventuelle Forderungen gegen die dhl an ihn abtreten.
Wenn Du das machen solltest: Darauf achten, dass Du nur auf genau das Konto zurück überweist, von dem auch die ursprüngliche Zahlung gekommen ist.
Die Sache mit den Drohungen würde ich zunächst mal überhaupt nicht erwähnen, einfach übergehen....
PS: Mach auch Fotos von allen Aufklebern und Anmerkungen, die eventuell auf der Verpackung stehen....Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()
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Geld zurücküberweisen? In diesem Fall schonmal garnicht.... ein Käufer, der so wie hier auftritt, kriegt die Knete nicht wieder. Er hat ja die Aussage von wegen "Anzeige bei der Polizei" gemacht... und das wäre ziemlich auffällig wenn ich dann die Knete zurückschicke. Ich hab ja einen Beweis, dass ich nicht beschissen habe, sondern dass irgendjemand geschludert hat: der Paketbote weil er keine Benachrichtigung geschrieben hat oder der K weil er das Paket nicht abgeholt hat..... Aber das ist nicht Bier des VKs. Der K kann sich ja mit DHL in Verbindung setzen mit dem, was auf dem Paket steht. Das sollte der VK dem K mitteilen und um weitere Anweisung warten: wie das Paket verschickt werden soll bzw. dass es abgeholt werden könne....
Dann hat der VK auch was schriftliches vom K (wegen der Anzeige.... nicht dass das Paket wieder verlorengeht und der VK nichts in der Hand hat wenn die Rennleitung kommt).
Aber wozu sollte man das Geld wieder zurücküberweisen? Das wäre ein Rücktritt vom Kaufvertrag, den ja beide Seiten einzuhalten haben.... sowas Ähnliches hatten wir doch gerade im Nachbarfred... da wurde sogar ein Urteil erstritten. Und man ist seitens des Forums ja der Meinung, dass Verträge einzuhalten sind. Der VK hat Anrecht auf Zahlung... und seinen Pflichten ist der hier ja auch nachgekommen.... -
Einen ähnlichen Fall hatte ich kürzlich, allerdings nicht als Absender, sondern als Empfänger.Trotz Anwesenheit am Tag des behaupteten Zustellversuches hatte der Zusteller weder geklingelt noch eine Nachricht hinterlassen ( verständlich, denn dafür hätte er ebenfalls in den dritten Stock gemusst, die Briefkästen hängen auf der jeweiligen Etage ). Das Päckchen ging also als "nicht abgeholt" an den Verkäufer zurück, mit dem ich eh schon etwas Stress hatte, weil viel zu spät versendet wurde und die Kommunikation *hüstel* verbesserungsbedürftig war...
Da nicht damit zu rechnen war, daß der maul- und auch sonst eher faule Verkäufer sich um eine Reklamation bei DHL kümmern würde, ich aber andererseits auch nicht bereit war, unverschuldet erneut den Versand zu zahlen, habe ich mich an DHL gewandt und reklamiert, daß ich über den angeblichen vergeblichen Zustellungsversuch und Deponierung des Päckchens nie informiert wurde.
Mir wurde von DHL jedoch unmissverständlich mitgeteilt, daß ich nicht deren Vertragspartner bin und die entsprechende Beschwerde ausschließlich vom Absender kommen könne ( auch wenn der garnicht der "Betroffene" ist, da schuld ja der Zusteller am Zustellort hatte ).
Lange Rede, kurzer Sinn: Der Empfänger hat auch im vorliegenden Fall keine Chance, sich selbst um die Erstattung der Versandkosten zu kümmern, sofern er keinen Abholschein erhalten hat. Entsprechende Reklamationen werden von DHL in der Regel aber recht unkompliziert behandelt, dh, wenn der Absender anruft und darlegt, daß die Sendung zurückkam, weil der Empfänger keine Abholbenachrichtigung erhielt, dann versendet DHL in der Regel ziemlich zügig eine Paketmarke an den Absender des Paketes, damit der das Paket gratis erneut versenden kann.
Im vorliegenden Fall scheint DHL an dem ganzen Durcheinander eh nicht völlig unschuldig zu sein. Erst kam die Sendung, ohne überhaupt beim Empfänger zugestellt worden zu sein, sofort an den Absender zurück. Dann war dieser Rückläufer in seiner Filiale nicht auffindbar. Und jetzt, 10 Tage später, ist sie plötzlich erneut wieder beim Absender aufgetaucht, diesmal aber als "nicht abgeholt" vom Empfänger !!
Das bedeutet doch offensichtlich, daß das verschwundene Paket, als es eigentlich zum ersten Mal zum Absender zurückkam, anstatt in dessen Filiale deponiert zu werden offenbar direkt wieder in den Versand gelangt ist und wieder an den Empfänger geschickt wurde, wo es diesmal, entgegen der ersten Behauptung von DHL, es entspräche nicht irgendwelchen ominösen Vorschriften, durchaus zustellbar war, aber nicht abgeholt wurde. Kunststück, offenbar wurde es ja auch im Tracking nicht als "zugestellt beim Empfänger" oder "zur Abholung durch den Empfänger bereitgestellt" markiert. Ansonsten hätte Bubik das ja imTracking gesehen, daß das in seiner eigenen Filiale spurlos verschwundene Paket beim Empfänger wieder aufgetaucht ist. Woher sollte der Empfänger also wissen, daß irgendwo dieses Paket jetzt auf ihn wartet ??
Bublik sollte also bei DHL eine entsprechende Beschwerde loslassen und fordern, daß er umgehend eine Paketmarke bekommt, um dem Empfänger das verdammte Paket erneut zusenden zu können.
Und den Empfänger sollte er vorher fragen, ob der die Ware immernoch will oder nicht. Wenn das ein Weihnachtsgeschenk war, könnte es sein, daß der kurzfristig noch was anderes gekauft hat. Zwar haben Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag geschlossen, allerdings nicht so sauber belegbar wie bei einem Kauf über die Plattform, ein Großteil der Kommunikation scheint hier per SMS zu laufen, alles nicht unbedingt ideal, um damit wegen 40 EUR einen Rechtsstreit zu riskieren, falls der Käufer erklärt, vom Kauf zurücktreten und das Geld zurückhaben zu wollen. Der ist zwar offenbar verbal ziemlich anstrengend, um es mal vorsichtig auszudrücken, für das ziemlich offensichtlich von DHL verursachte Chaos kann er aber auch nichts. Und etwas nachvollziehbar ist seine Aufregung schon.
Wäre der Käufer hier zuerst aufgeschlagen, wäre der allgemeine Tenor vermutlich gewesen, daß bei den Kleinanzeigen bei Versand ununterbrochen betrogen wird und er spätestens nach 10 Tagen Anzeige erstatten soll...
Wenn DHL dem Bublik eine Paketmarke zuschickt, der Käufer die Ware aber nicht mehr will, bekommt der halt sein Geld inkl Versandkosten und Bubik nutzt die Paketmarke für den Versand eines anderen Paketes. Und wenn der Käufer die Ware immernoch will, bekommt er das Paket, so wie es ist, mit der neuen Paketmarke erneut zugeschickt mit neuer Tracking-Nummer.
Und natürlich muss das Paket, bevor eine neue Paketmarke draufgeklebt wird, hochauflösend fotografiert werden, um die ursprüngliche Sendungsnummer sowie alle Vermerke, die DHL in den letzten Wochen darauf hinterlassen hat, beweisen zu können. Oder es wird neu verpackt und die ursprüngliche Verpackung sowie die gesamte Kommunikation und ein Screenshot beider Trackings mindestens ein Jahr aufbewahrt ( solange könnte es nämlich durchaus dauern, bevor sich die Polizei, sofern der Käufer tatsächlich Anzeige erstattet hat, sich wegen der Geschichte beim Verkäufer irgendwann meldet ).
PS:
Vielleicht hilft es ja schon, die Kommunikation mit dem Käufer etwas zu entschärften, wenn Bublik dem ebenfalls ein großes Foto des soeben wieder aufgetauchten Paketes schickt, auf dem alle Details deutlich zu erkennen sind. Dann sieht der erstmals, daß dieses Paket tatsächlich existiert und daß der Verkäufer nicht schuld ist an dem Chaos. Möglicherweise können beide sich dann anschließend recht zügig und in ruhigerem Ton über das weitere Vorgehen einigen... -
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Schützin schrieb:
Wäre der Käufer hier zuerst aufgeschlagen, wäre der allgemeine Tenor vermutlich gewesen, daß bei den Kleinanzeigen bei Versand ununterbrochen betrogen wird und er spätestens nach 10 Tagen Anzeige erstatten soll
Derjenige, der sowas geschrieben hätte, wäre aber wohl mit den Antworten auf sein Post nicht glücklich gewesen.... *ggg* Aus dem EP ein Zitat:
" Als Lieferadresse sollte ein Packstation sein. Eine Woche später lag Abholkarte vom Paket in meinem Briefkasten, weil es zurückgekommen ist."
Zitatende
Wer da rät, Anzeige zu erstatten, muss schon besonders... ääähh.... ja nee is klar... dicke Nerven haben -
Nun, aus Sicht des Käufers hat der eine Packstation als Lieferanschrift angegeben und das Paket bis heute nicht erhalten. Alles andere sind Informationen, die ihm der Verkäufer mitgeteilt hat, die der Käufer aber nicht wirklich prüfen kann.
In der ersten Runde ist das Paket nie bis zu dieser Packstation gekommen, sondern wurde schon vorher von DHL aus nicht nachvollziehbaren Gründen wieder zurückgeschickt.
Und anschließend wurde das Paket offenbar am Standort des Empfängers deponiert, ohne daß das für Absender oder Empfänger irgendwie irgendwo erkennbar war.
Im Tracking war es seit 10.12. wahrscheinlich durchgehend gekennzeichnet mit dem Vermerk, daß es für den Absender (!!) in dessen Filiale zur Abholung bereit läge. Das schließe ich jedenfalls erstmal aus der Tatsache, daß für den Absender Bublik das Paket bis gestern schlicht verschwunden war, ohne daß DHL ihm sagen konnte, was sie damit gemacht haben.
Wie gesagt, wäre damit der Empfänger hier aufgetaucht, hätte die Mehrheit der Anwesenden, ohne die Geschehnisse aus Sicht von Bublik zu kennen, die vom Käufer berichteten Angaben des Verkäufers für ziemlich unglaubwürdig erklärt. Im Tracking stand, das Paket entsprach nicht den Vorschriften und ging zurück an den Absender:Wenn ich online meine Sendung verfolge, steht das auf dem Weg zur Packstation und dann Rücksendung eingeleitet, weil nicht Versandbedingungen entspricht.
Und anschließend hat der Verkäufer dem Käufer mitgeteilt, das Paket sei jetzt verschwunden und nicht mehr auffindbar, er möge sich erstmal gedulden, bis er die Sache geklärt hat. Was glaubst Du, hätten die Forenschreiber einem Käufer geraten, der mit diesen Informationen ( und NUR mit diesen, denn andere Infos zur Sache hat der Käufer nicht ) hier aufgetaucht wäre ?
Dazu kommt auch noch eine Abholfiliale, die vor 2 Jahren abgerissen wurde und aktuell eine Baustelle ist:Auf der Abholkarte steht ein Postfiliale(aktuel) im internet ein andere, die seit zwei Jahren nicht mehr da ist und auf diesem Platzt wird zur Zeit ein Mehrfamilienhaus gebaut.
Wie gesagt, der Käufer mag sich in Ton und Emotionalität etwas vergriffen haben, aber tatsächlich muss von seiner Seite aus die Geschichte fast noch absurder und unglaubwürdiger wirken als von Bubliks Seite. Zumindest bis zu dem Moment, wo das seitüber 2fast 4 Wochen verschwundene Paket nun zum ersten Mal real wieder aufgetaucht ist und dem Käufer wenigstens dafür und die verworrenen Wege ein fotografischer Beweis vorgelegt werden kann.
Nachdem nunmehr der Käufer von DHL beschuldigt wird, ein Paket, von dessen Ankunft wo auch immer er wohl nie informiert wurde, nicht abgeholt zu haben, haben beide Beteiligten jetzt ein gemeinsames neues Feindbild, nämlich DHL. Vielleicht hilft das, untereinander zu einer friedlichen Lösung der Geschichte zu kommen -
Auf dem Paket sind vier Aufkleber:
Paket wurde am 05.12 bei der Post abgegeben
1)weißer Aufkleber 06.12 Sendung entspricht nicht Versandbedingungen
2)Orang 06.12 ZURÜCK
3)10.12 weiß mit der Adresse von meiner Filiale
4)ROT 23.12. wurde nicht abgeholt
heute habe ich das Paket von dem Postmann zurückgekriegt
Also ich habe ihm angeboten das Geld abzüglich Versandkosten zu erstatten, wie ich dachte Er verlangt von mir volle Summe usw...Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Bublik ()
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Huch !
Das bedeutet, daß DHL jetzt behauptet, Du hättest das Paket nicht in Deiner Filiale abgeholt, in der es aber laut Angaben der dortigen Angestellten garnicht auffindbar war. Der Käufer kann also ( außer daß er recht aggressiv ist, was man aber zumindest teilweise nachvollziehen kann ) nach wie vor absolut nichts dafür, daß er das Paket immernoch nicht hat...
Zumindest sollte das aber die Klärung mit DHL beschleunigen, die werden ja wohl hoffentlich in Deiner Filiale bestätigen können, daß Du zwar dort warst, aber das Paket nicht. Somit sollte zumindest einer kostenlosen neuen Paketmarke nichts mehr im Wege stehen.
Ausserdem wird man Dir bei DHL nun hoffentlich auch sagen können, was denn eigentlich an dem Paket angeblich nicht den Versandbedingungen entspricht.
Der Käufer hat mE durchaus ein Anrecht auf die komplette Summe, also auch die Versandkosten.
In jedem Fall solltest Du den Käufer in Kenntnis setzen, daß das Paket wieder da ist und Du die ganze Geschichte nicht erfunden hast ( belegbar durch ein Foto des Paketes ). Und was der Käufer jetzt möchte, erneuten Versand oder Geld zurück.
Die Versandkosten wiederum muss DHL Dir ersetzen, es sei denn, das Paket entspricht tatsächlich nicht irgendeiner Vorschrift. -
Das sieht nun echt so aus, dass es dem Käufer gar nie zugestellt wurde, weder in die Packstation noch in einer Filiale.
Und Du konntest die Rücksendung nicht abholen....und nun bekommst Du sie mit dem Aufkleber, dass Du sie nicht abgeholt hättest.
Absolut super: Wenn der Absender die Sendung nicht abholt, dann wird sie dem Absender eben zugestellt
.....Wobei dann auch noch unklar bleibt, was da nun nicht den Versandbedingungen entsprochen haben soll......
Ein dhl-Mirakel....der Tipp mit dem dhl-Forum bei Facebook ist nicht schlecht (wenn Du FB benutzt) -