#39
Klar steht das drin, @Mira.
Wenn es denn ein Versäumnisurteil gegeben hat und es nicht nur die zugestellte Klageschrift ist, in der natürlich auch der Antrag auf den Ergang eines Versäumisurteils steht, falls es eben versäumt wird, zu erklären, dass man sich gegen die Klage wehren möchte.
Was in diesem Fall wohl keinen Sinn macht.
Klar steht das drin, @Mira.
Wenn es denn ein Versäumnisurteil gegeben hat und es nicht nur die zugestellte Klageschrift ist, in der natürlich auch der Antrag auf den Ergang eines Versäumisurteils steht, falls es eben versäumt wird, zu erklären, dass man sich gegen die Klage wehren möchte.
Was in diesem Fall wohl keinen Sinn macht.