Mahnung, Versäumungsurteil und das ohne Produkt

    • schabbesgoi schrieb:

      Ich gehe mittlerweile aber davon aus, dass es ein Privat-Verkauf war, sonst müsste man ja nicht erwähnen, dass der Artikel mittlerweile neu eingestellt und verkauft wurde



      *ääähhh...gesichtverziehe* ;)

      Auch gewerbliche VK, die sich nicht sonderlich an den Rechten der Verbraucher stören, stellen ihre Klamotten wieder ein sobald Herr Ebay sagt: "deine Provision ist gutgeschrieben". Ich selbst hab schon einen Fall gehabt, bei dem der (gewerbliche) VK einen Fall wegen eines nichtbezahlten Artikels eröffnet hat, obwohl ich das Teil bereits in meinem Auto verbaut hatte, also auch bezahlt. Das wird in der Bucht gehandhabt wie es gerade in den Sinn kommt (wobei ich extra betone: die meisten VK halten sich an die Spielregeln).

      Was mich richtig stört ist die Tatsache, dass ein privater VK sich derart ins Zeug legt für eine (dann ja nun wohl gebrauchte) Festplatte und dann noch riskieren sollte, dass er die dann weiterverkauft obwohl er gerade ein Urteil erstritten hat, dass seine Zahlungsansprüche feststellt. Das geht ja nun wohl garnicht....

      Iregendwie ist diese Geschichte nicht rund....
    • Falls TE nicht mehr weiß, was für ein Fall eröffnet wurde, kann er das noch in seinem Account nachschauen, sofern noch nicht länger als 18 Monate her.
      Mein Ebay, oben links "Ebaykonto", ganz links auf "Probleme klären" (unterster Punkt), 1. Scrollmenue (links) auf "geschlossene Anfragen oder Fälle" (5. Punkt),
      2. Scrollmenue (rechts) auf 18 Monate.
    • Sie haben für diesen Artikel noch nicht bezahlt.
      Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geschlossen Nicht bezahlter Artikel nicht vermerkt
      Bei Gericht habe ich nun Wiederspruch Eingereicht, das ich keine Post Erhalten habe. Daher mich auch dazu nicht Äußer konnte.
      Und das darüber hinaus der Verkäufer von mir klar Darüber Informiert wurden ist das ich vom Kauf zurück Trete
    • Da steht kein Wort davon, daß Du den Artikel nicht bezahlen musst oder der Verkäufer einem Rücktritt zustimmt. Der Fall wurde lediglich ohne eine Verwarnung für Dich geschlossen. Im übrigen ist das auch nicht der vollständige Wortlaut der Mail, Du hast da ganz offensichtlich einzelne Teile herauskopiert.

      Und wenn Du immernoch nicht verstanden hast, daß Du von dem Kauf nicht zurücktreten kannst, wenn der Verkäufer dem nicht ausdrücklich zustimmt, dann ist Dir wirklich nicht mehr zu helfen. Bei einem Anwalt bist Du wohl offensichtlich immernoch nicht gewesen, denn der hätte Dir vermutlich alles geraten, nur nicht, in den Widerspruch gegen das Versäumnisurteil zu schreiben, daß Du dem Verkäufer mitgeteilt hast, daß Du vom Kauf zurücktrittst. Es ist wirklich nicht zu fassen... :wallbash
      Hast Du eigentlich auch nur ein einziges Wort von dem gelesen, was die Leute Dir hier 6 Seiten lang erklärt und geschrieben haben ??
    • Den gleichen Fehler machen übrigens auch sehr viele private aber auch einige gewerbliche Verkäufer.
      Sie erstatten einfach das Geld und meinen damit ist alles wieder gut bzw. der Verkauf nun hinfällig.

      Weit gefehlt, denn der Kaufvertrag besteht noch immer und sie müssen liefern oder machen sich ggf. Schadensersatzpflichtig.
    • Das dürfte der Text sein, den man findet, wenn man den von mir beschriebenen Weg in # 102 geht.
      Somit dürfte Ebay den Fall nach 36 Tagen geschlossen haben.
      Der K schloss ihn also weder als bezahlt noch als unbezahlt und erhielt keine Erstattung der VK-Provision.
      Das ist konsequent, wenn er am Kaufvertrag festhält, was er offensichtlich auch tut und kann.
      Die Annahme, dass die Ware schon verkauft sei, nähere Angaben enthält uns TE ja vor, könnte evtl. vielleicht zu einer Unsicherheitseinrede berechtigen.
      Da bin ich mir aber nicht sicher und müsste von einem RA beurteilt werden.
      Aber auch diese, falls überhaupt möglich, könnte m. E. nur eine Zahlung nach Erhalt der Ware bewirken, bezahlt werden müsste dennoch.
      Vermutlich hat TE durch seinen Einspruch und der Mitteilung, er habe seinen (einseitigen) Rücktritt mitgeteilt, die ganze Situation nur verschlimmert und die Kosten erhöht.
      Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb ein einseitiger Rücktritt möglich sein soll.