"Lutz" aus Koblenz

    • erwartest eine umgehende rückzahlung...drohst mir mit dies und jedem...sollst laut paypal das paket an mich zurücksenden und als antwort kommt dann sowas...weitere screens folgen nachher

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von duffy2 ()

    • Du bist echt der Hammer....Selbst der Polizist war entsetzt über den Zustand der Sachen.
      Gerne kannst du den Verlauf vorlegen der liegt eh bei der Polizei.Ich hab keine Angst vor dir das müsstest du inzwischen gemerkt haben und das ich so doof bin den Paypal Fall erst wie von dir gewollt zu zu machen damit ich dann angeblich Geld von dir per PayPal Freunde bekomme bin ich leider auch nicht
      ich hatte dir darauf gesagt erst Geld dann mach ich denn Fall zu aber das wolltest du ja nicht...Ich hab kein Problem damit mein Geld nun erst zu bekommen wenn das Paket wieder bei dir ist denn so sind beide auf der sicheren Seite.
      Falls die Moderatoren möchten kann ich auch gerne Bilder der Kleidung vorlegen und PayPal weiß genau Bescheid was ich zu bemängeln hatte.

      Der Gegenanzeige (für was auch immer das dann sein soll) sehe ich entspannt entgegen.

      Ach ja und die Steiff Sachen hab ich jetzt lieber anderweitig gekauft denn solchen Menschen wie dir werde ich ganz sicher kein Geld in den Rachen werfen.

      Schönes Wochenende noch.
    • Nun, das stimmt so sicherlich nciht, man unterscheidet zwischen privaten und öffentlichen Emails:

      internet-law.de/2013/10/darf-m…etz-veroeffentlichen.html

      Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, wonach die Äußerung wahrer Tatsachen aus dem Bereich der Sozialsphäre regelmäßig hingenommen werden muss (BVerfG, NJW 1988, 2889; NJW 1999, 1322). Dies hat das Bundesverfassungsgericht auch für die Frage einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Wirkung der Veröffentlichung von Auszügen aus E-Mails eines Anwalts ausdrücklich bestätigt.

      Die Rechtsprechung geht zudem davon aus, dass beispielsweise Geschäftsbriefe nicht unbedingt gegen eine Veröffentlichung oder eine Kenntnisnahme durch Dritte geschützt sind, sofern der Wille des Verfassers oder Berechtigten zur Geheimhaltung nicht deutlich erkennbar ist (BVerfG, NJW 1991, 2339; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2010, AZ: 4 U 96/10).
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Bitte etwas Ruhe und Höflichkeit in der Wortwahl, es tut nicht not, dass Beschimpfungen veröffentlicht werden und ein öffentliches Interesse an privaten "zivilrechlichen" Streitigkeiten besteht auch nicht - außer dem Unterhaltungswert für Unbeteiligte.

      Da ja nun geklärt ist, dass die handelnden Personen sich bekannt sind und ladungsfähige Adressen ausgetauscht werden können, kann die Verhandlung über die Modalitäten der gewünschten Rückabwicklung auch per PN ( Konversation) stattfinden. Das kann ich nur empfehlen, damit nicht Beiträge in die Öffentlichkeit geraten, die den einen oder andern nachher doch "reuen"

      PS: Danke Mijanne für die rechtliche Einordnung :)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Na gut wundert mich da immer wieder in den Hilfestellen in Facebook darauf hingewiesen wird das es nicht erlaubt ist....Ich riskier es zumindest lieber nicht und veröffentliche den Verlauf.

      Ist halt nur wieder alles aus dem Zusammenhang gerissen aber egal...Ich weiß was geschrieben und wie es gemeint war und wollte nur davor warnen bei ihr zu kaufen.
    • und schon wieder gelogen...soll ich jetzt noch ein screen deiner ONLINE anzeige vor augen halten die du paypal übermitteln musstest ..!!!!!!!!???? Wie kann sich da ein polizist ein bild von den sachen machen????!!!!!auch das lege ich der polizei vor.

      Für mich ist die unterhaltung beendet..du erwartest ehrlichkeit..dann sei du es selber erstmal...
    • und noch eines zu den steiff sachen
      Das kleid aktuelle kollektion kostet 46 euro..sie hat es neu von mir für 30 bekommen...kopftuch das selbe...25 euro,neu..sie hats für 15 bekommen..soviel dazu ich zieh dich übern tisch

      Nun ist für mich hier schluss mit diskussion...ich weiss das du völlig übertreibst und auch hier nicht ehrlich bist..

      Tschau
    • achja????jetzt wurdest du mittags geladen zur polizei?????wie erklärst du dir dann diese nachricht von dir???direkt eine stunde später?????wenn du lügst,dann stell es bitte richtig an!!!!

      Und nun machs gut...wird mir zu lächerlich dein märchen
    • ich werde montag bei eurer dienststelle anrufen und den verlauf faxen....ich hoffe du bist dir bewusst das du hier eine aussage über einen beamten machst der angeblich due sachen gesehen hat....
      Ich werde hierzu montag nach dem telefonat noch schreiben....denke bitte nicht das du mich verarschen kannst meine liebe.....