Ab dem 01.01.15 fallen die 15% Luxumburgische Steuern bei eBay weg - werden gar keine mehr erhoben?

    • Ab dem 01.01.15 fallen die 15% Luxumburgische Steuern bei eBay weg - werden gar keine mehr erhoben?

      Hey,

      Wenn ich mich nicht irre und es noch richtig im Kopf habe, entfallen seit dem 01.01 die 15% MwSt bei eBay müssen wir jetzt mit anderen Steuern rechnen? weiß da jemand noch etwas genaueres darüber finde die email dazu nicht mehr.
      Bei der Deutschen Post sind ja die Warensendungen auch um 5Cent günstiger geworden jetzt nur noch 0,85€ bis 50g

      Das Problem hat sich von selbst erledigt, kurz mal in den News geschaut bei ebay :wallbash

      verkaeuferportal.ebay.de/aende…umsatzsteuer#13928anchor0

      wenn jemand interessiert ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dirk26 ()

    • Diese Änderung war lange überfällig! Die Luxemburger werden zwar heulen, dass Ihnen diese quasi in den Schoss gefallenen Millionen wegfallen, aber da die Umsatzsteuer eine Verbrauchersteuer ist sollte sie eben auch dem Land des "Verbrauchers" zufallen.
      Privatverkäufer werden in Zukunft mit der MwSt ihres Landes belastet (also 19 % in Deutschland) und nicht mehr mit den luxemburgischen 15 %. Gewerbliche Verkäufer haben die Möglichkeit, die Umsatzsteuer über die ID-Nummer verlagern zu lassen, d.h. eBay-Rechnungen werden netto erstellt, aber die hierfür rechnerisch anfallende MwSt muss in der Umsatzsteuererklärung als Steuerschuld deklariert werden. Ist aber linke Tasche rechte Tasche, da sie in der gleichen Steuererklärung wieder als Vorsteuer abgesetzt werden kann. Das dürften die meisten aber bereits vorher so gemacht haben.
      Kleingewerbetreibende haben diese Möglichkeit nicht, sie werden umsatzsteuertechnisch behandelt wie Privatverkäufer.
    • Grachtenhamster schrieb:

      sie werden umsatzsteuertechnisch behandelt wie Privatverkäufer.

      mit einer gravierenden Ausnahme die diversen KU`s (aber auch diversen Finanzämtern!) überhaupt nicht bekannt ist:

      auch der steuerliche Klein-Unternehmer ist verpflichtet die Ebay-Gebührenrechnung der deutschen Umsatzsteuer zu unterwerfen -
      ein Umstand, der viele KU`s schon in arge Bedrängnis gebracht hat - insbesondere wenn für einen Zeitraum von 3 Jahren (sprich: 36 Monate / üblicher Zeitraum einer USt-Sonderprüfung) die USt auf die Ebay-Rechnung nachversteuert und bezahlt werden muss.....

      genau deswegen nimmt das FA insbesondere die KU`s gerne ins Visier:

      haufe.de/finance/steuern-finan…lperstein_190_222674.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • Grachtenhamster schrieb:

      Kleingewerbetreibende haben diese Möglichkeit nicht, sie werden umsatzsteuertechnisch behandelt wie Privatverkäufer.

      Naja, nicht ganz.

      Was ändert sich für private eBay-Verkäufer?

      Private Verkäufer erhalten ab 1. Januar 2015 Rechnungen, in
      denen der deutsche Umsatzsteuersatz von 19 % ausgewiesen wird, nicht wie
      bisher der luxemburgische Umsatzsteuersatz von 15 %.


      Das heisst, dass der deutsche Verbraucher bisher 10% Provision gezahlt hat, in denen 15% luxusburgische USt enhalten war. Der bekommt ab dem 1.1.15 eine Rechnung über Provision mit 19% deutscher USt. Und wenn ich das da richtig interpretiere kannst Du Mitte Januar drauf lauern, dass im Forum drüben jede Menge Heul-Jammer-Jaul-Threads auftauchen, dass ebay plötzlich die Gebühren erhöht hat. Übrigens wird das auch bei den gewerblichen passieren. Nur könnte es sein, dass da weniger jaulen, weil sie dank VSt-Abzug trotzdem nicht mehr zahlen. Wie der Kleinunternehmer das dann tatsächlich handhaben muss, dazu konnte mir mein FA noch keine Auskunft geben. Mit USt-ID ist es klar, aber ohne? ebay hat ja die Kennzeichnung gewerblich und weiss, wie sie die Rechnung auszustellen haben.

      Und nur weil der 19er keine VSt abziehen und keine USt ausweisen darf heisst das nicht, dass seine Rechnungen keine VSt/USt enthalten. Das sind jetzt aber eben die 19%. Ich tippe mit den 15% -falls die drin sind - mal auf Zeile 64 (war das glaube ich): unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge.

      Und glaubst Du ernsthaft, dass ebay diese Differenz von 30 Cent je 10 Euro Provision bein PVK selber schluckt? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Da geht es immerhin um (nach Angaben von ebay) 5,3 Millionen Verkäufer, bei den gewerblichen nur um runde 178.000.

      Also wird ebay die Provision für PVK in absehbarer Zeit auf 10,353% brutto erhöhen. Oder sagen wir mal lieber 11%, das ist 'ne glattere Zahl. Oder sie nehmen 11,21% damit es nicht so gerundet aussieht. Immer vorausgesetzt, die bekommen das überhaupt richtig gebacken. Ich tippe eher darauf, dass bei ebay irgendein Vollpfosten einfach nur den Mehrwertsteuersatz umgestellt hat und die "Gebührenerhöhung" früher kommt als selbst ebay das geplant hat.
      :D

      Achso, noch eine nette Kleinigkeit: die Abmahnindustrie bekommt damit auch ein hübsches neues Spelzeug. Ich sag nicht welches, da sollen die bitte selber draufkommen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.