grafiksammler schrieb:
Testing, nirgends wurde ein Wasserschaden beschrieben.
laßt mal Eure private Meinung weg.
Penny hat den Unterschied herausgearbeitet: Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die
Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung
benötigen, oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere
Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.
Nach einem Wasserschaden ist all das eben nicht mehr möglich.
Und der ist ja angegeben - mehrmals.
Darüberhinaus - also dass der Artikel defekt ist - hat der TE beschrieben, was defekt ist, nämlich dass das ganze Gerät sich nicht einschalten lässt.
Was soll er denn noch?
Ein Gutachten für was weiß ich nicht wie viele Euros erstellen lassen? Dann kann er's ja auch gleich wegschmeißen, obwohl sich doch noch das unversehrte Gehäuse verwenden ließe.
Es hat doch nichts mit meiner privaten Meinung zutun, denn die Beschreibung ist eindeutig.