Defektes Handy verkauft - Käufer beschwert sich

    • grafiksammler schrieb:

      Testing, nirgends wurde ein Wasserschaden beschrieben.

      laßt mal Eure private Meinung weg.

      Penny hat den Unterschied herausgearbeitet: Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die

      Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung

      benötigen
      , oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere

      Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.

      Nach einem Wasserschaden ist all das eben nicht mehr möglich.
      Welchen "Unterschied" hat Penny herausgearbeitet? Ich sehe da die Beschreibung für den Artikelzustand "defekt".
      Und der ist ja angegeben - mehrmals.
      Darüberhinaus - also dass der Artikel defekt ist - hat der TE beschrieben, was defekt ist, nämlich dass das ganze Gerät sich nicht einschalten lässt.
      Was soll er denn noch?
      Ein Gutachten für was weiß ich nicht wie viele Euros erstellen lassen? Dann kann er's ja auch gleich wegschmeißen, obwohl sich doch noch das unversehrte Gehäuse verwenden ließe.
      Es hat doch nichts mit meiner privaten Meinung zutun, denn die Beschreibung ist eindeutig.
    • Die Zustandsdefinition von ebay für Defekt schliesst ausdrücklich die Hinweise des VK in der Artikelbeschreibung mit ein.

      Diese Hinweise hat der VK meiner Meinung nach ausreichend gegeben.

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    • Wenn ich nach nem fahrbaren Untersatz kucke und ein mir eigentlich passendes Gefährt finde, schau ich mir erstmal an was der VK schreibt... steht da was von "Fährt nicht, Motor springt garnicht an und tut keinen Mucks wenn man den Schlüssel dreht. Habe aber keine Ahnung warum. Biete die Karre als Ersatzteilspender an, weil die Räder und Sitze in sehr gutem Zustand sind" , gehe ich nicht von kaputten Zündkerzen und leeer Batterie aus und biete mal eben schnell ein paar 1000 Euronen..... dann biete ich das, was mir Sitze und Räder eventuell wert sind so ich die brauchen könnte.

      Springt die Karre nach Einbau von neuen Kerzen an habe ich gewonnen, springt die Kiste nicht an, holt sie der Freundliche ab und ich hab mich verpokert....
    • Auch ein Gericht pflichtet Euch nicht bei:


      AG Kehl - Urteil vom 16.09.2003 - 4 C 290/03




      "** Nokia 3310 Display Defekt!?**

      Beschreibung Wie Sie auf dem Bild gut erkennen, ist das Display zum Teil
      ausgelaufen. Das Handy lässt sich einschalten, Display-Beleuchtung geht
      an und der Tastenton ist zu hören. Da ich aber weitere Defekte nicht
      ausschließen kann, weil man ja auf dem Display nichts sieht, versteigere
      ich es als defekt ohne Garantie
      und unter Ausschluss einer Rücknahme. Mit Ihrem Gebot akzeptieren Sie
      meine Versteigerungsrichtlinien. Wird mit Akku ohne Ladegerät
      versteigert.



      (...)



      Der Kläger
      trägt vor, dass er nach Erhalt des Gerätes festgestellt habe, dass an
      der Platine unfachmännisch gelötet worden sei mit der Folge, dass es
      irreparabel zerstört sei und von ihm - entgegen seiner Erwartung - weder
      repariert noch sonst verwertet werden könne. Mit einem solchen -
      vorsätzlich verursachten - Defekt habe er trotz der Verkaufsbeschreibung
      des Beklagten nicht rechnen müssen, weshalb er sich betrogen fühle und
      sein Geld zurück haben wolle.



      (...)



      Der Beklagte hat den Kläger arglistig im Sinne von § 123 BGB getäuscht.
      Dem Beklagten war zweifellos bewusst, dass seine Beschreibung
      unvollständig und damit falsch war. Der Beklagte kann sich nicht darauf
      berufen, dass er das Handy als defekt angeboten und darauf hingewiesen
      hat, weitere Defekte nicht ausschließen zu können, da er sich durch
      diesen allgemeinen, pauschal gehaltenen Hinweis seiner vertraglichen
      Pflicht zur umfassenden Beschreibung des Angebots nicht entziehen kann.
    • das ist nicht die Frage, TE hat sich vor dem Verkauf nicht über die vorliegenden Mängel informiert. Dabei kann man einen Wasserschaden bereits nach dem Öffnen und einem Blick auf die Platine selbst feststellen. Diese Nachläßigkeit wird ihm ggf. ins Kreuz fallen. Übrigens: das Recht hat sich seit 2003 nicht geändert. Das Urteil ist aktuell. Bei so einem "geringen" Streitwert gibt es keine Berufung. Das ist das Ende der Fahnenstange.
    • grafiksammler schrieb:

      Dem Beklagten war zweifellos bewusst, dass seine Beschreibung
      unvollständig und damit falsch war.



      Unvollständig war hier garnix.... in der Beschreibung steht eindeutig: "Achtung!!! Aufgrund der vielen Nachfragen: Das iPhone lässt sich überhaupt nicht einschalten und zeigt auch das Apple-Logo nicht an, weder wird es von iTunes erkannt. Der Vorbesitzer hat es "sicherheitshalber als defekt" verkauft, es sollte allerdings prinzipiell noch funktionieren, sich nur ab und zu spontan neustarten. Bei mir funktionierte es dann allerdings überhaupt nicht! Ich selbst habe keine Reperaturversuche unternommen, kann allerdings auch nicht ausschließen, dass das Gerät bereits vom Vorbesitzer geöffnet wurde. Ich habe keine Ahnung ob sich das iPhone nochmal reparieren lässt, als Ersatzteilspender (Gehäuse, Display usw.) ist es aber sicher zu gebrauchen."



      Was ist daran jetzt bewusste Täuschung? da steht eindeutig drin, dass frühere Reparaturversuche nicht ausgeschlossen sind... das Urteil ist somit völlig irrelevant
    • grafiksammler schrieb:

      TE hat sich vor dem Verkauf nicht über die vorliegenden Mängel informiert. Dabei kann man einen Wasserschaden bereits nach dem Öffnen und einem Blick auf die Platine selbst feststellen

      Soll man von einem Autoverkäufer erwarten können, dass er den Motor, der nicht anspringt, zerlegt und nachsieht, was für einen Schaden der hat? Von einem Autoschlosser könnte man vielleicht erwarten, dass er eine Diagnose stellen könnte, von einem ungelernten Laien kannste das wohl kaum verlangen....
    • Günter-16v schrieb:

      Artikelbeschreibung - Das iPhone lässt sich überhaupt nicht einschalten und zeigt auch das Apple-Logo nicht an, weder wird es von iTunes erkannt. Der Vorbesitzer hat es "sicherheitshalber als defekt" verkauft, es sollte allerdings prinzipiell noch funktionieren, sich nur ab und zu spontan neustarten. Bei mir funktionierte es dann allerdings überhaupt nicht! Ich selbst habe keine Reperaturversuche unternommen, kann allerdings auch nicht ausschließen, dass das Gerät bereits vom Vorbesitzer geöffnet wurde. Ich habe keine Ahnung ob sich das iPhone nochmal reparieren lässt, als Ersatzteilspender (Gehäuse, Display usw.) ist es aber sicher zu gebrauchen.
      eine ausführliche Beschaffenheitsvereinbarung.

      würde der Käufer jetzt gezielt monieren daß sich das Gerät auch nicht als Ersatzteilspender Gehäuse Display verwenden ließe dann würde ich Grafik Recht geben.Denn das ist die einzige vom VK zugesicherte Eigenschaft.

      Allerdings sieht es hier nach einem K aus der selbst nichts reparieren kann sondern gedacht hat so schlimm wirds schon nicht sein .

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    • Jetzt mal ehrlich, Grafiksammler: Du willst doch wohl nicht allen Ernstes in diese eindeutige Artikelbeschreibung, in der der Defekt sogar besonders hervorgehoben dargestellt ist, arglistige Täuschung hineininterpretieren wollen?
      Von arglistiger Täuschung kann man eventuell ausgehen, wenn ein Defekt igendwo unter ferner liefen aufgeführt wird. Manche sagen, er gehöre im Titel erwähnt. Aber sogar das ist hier der Fall.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von testing* ()

    • monza, Du wirst unsachlich. Ein Wasserschaden am smartphone ist von jedem Laien zu erkennen. Ein Motorschaden nicht. Es steht auch kein Motorschaden zur Frage.
      Bleib doch bei dem, was hier behandelt wird. Laß Deine Emotionen draussen. Die bringen niemandem etwas.

      Hudor: "es sollte allerdings prinzipiell noch funktionieren " steht auch drin. ist das weniger wert als der Rest? Nimm doch nicht nur das, was in Deine Argumentation paßt und laß das andere aussen vor. Der Wasserschaden und die Chipmanipulation sind nicht beschrieben, davon mußte der Käufer nicht ausgehen. Ungenauigkeiten in der Beschreibung gehen immer zu Lasten des Verkäufers.

      testing: auch Du liegst falsch. In der Artikelbeschreibung steht nichts vom Wasserschaden/Chipproblem.
    • grafiksammler schrieb:

      "es sollte allerdings prinzipiell noch funktionieren " steht auch drin. ist das weniger wert als der Rest?
      Das hatte der Verkäufer des jetzigen Verkäufers/TEs behauptet!
      Und das geht deutlich aus dem Zusammenhang hervor!

      "Der Vorbesitzer hat es "sicherheitshalber als defekt" verkauft, es sollte allerdings prinzipiell noch funktionieren, sich nur ab und zu spontan neustarten. Bei mir funktionierte es dann allerdings überhaupt nicht!"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von testing* ()

    • nein, es sollte prizipiell funktionieren hatte der Erstverkäufer gesagt.
      Der TE hat eindeutig beschrieben, dass es bei ihm nicht funktioniert, nada,nichts funktioniert
      und mehr als nichts gehtnicht
      Im übrigen ist das Urteil vom AG nicht aktuelle, es ist 10 Jahre alt und hat áls AG Urteil keinerlei wegweisende Wirkung.

      Im übrigen hatte ich an einem Laptop mal einen Wasserschaden und habe den nicht erkannt.
      Von daher ist es einem Laien nicht zuzumuten, ein gerät unbedingt auseinander zu nehmen.

      Es wurde als defekt und nichts geht mehr beschrieben und die Tauglichkeit als höchstens für Ersatzteillager, damit ist der VK aus der Nummer raus.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • @Grafik
      das " sollte prinzipiell funktionieren " bezog sich auf den Vorbesitzer .
      Wasserschaden + Chip " sind für mich damit abgedeckt - daß schrieb er wüsste nicht ob der Vorbesitzer schon im Gerät war.
      es gibt für mich nach wie vor nur eine zugesicherte Eigenschaft.
      Kenntnis über Wasserschaden erlangte der Käufer anscheinend auch nicht durch bloßes hinschauen.