Defektes Handy verkauft - Käufer beschwert sich

    • Das einzige, wo ich @grafik recht geben muss, ist die Tatsache, dass durch erst einseitige Beschreibung, welche danach "direkt" widerrufen wird, natürlich für einen "Schnellleser" ein anderer Eindruck entstehen kann (siehe unsere Pappenverkäufer).
      Somit kann ich die Einwände von @grafik durchaus verstehen, auch wenn sie hier in diesem Fall wohl eher nicht zutreffen, dazu war die Beschreibung zu deutlich.
    • grafiksammler schrieb:

      monza, Du wirst unsachlich. Ein Wasserschaden am smartphone ist von jedem Laien zu erkennen. Ein Motorschaden nicht. Es steht auch kein Motorschaden zur Frage.



      das ist doch nicht unsachlich, verdeutlicht als Beispiel genau das, was hier der Fall ist....

      und Testing hats sogar noch besser formuliert... im Gegensatz zu dem Erstverkäufer hat hier der VK wesentlich besser formuliert und darauf hingewiesen, dass er selbst getäuscht wurde. Und zwar durch eine geschönte Beschreibung. Er selbst hats so beschrieben wie es sich ihm darstellte: als kaputt und eben NICHT mehr sporadisch funktionierend. Er schreibt, dass das Ding GARNICHT mehr geht....

      Und einen Wasserschaden am Eierföhn würde ich auch nicht erkennen können... weil ich das Ding erst garnicht öffnen würde aus Angst, dass das Ding in der Kombizange zerbröselt und auch nicht mehr als Ersatzteilspender zu gebrauchen wäre.

      Ach ja... von wegen Wasserschaden erkennen.... wenns so einfach ist, einen Eierföhn zu öffnen und an den Chipsen rumzumachen, dann wird der Erstverkäufer, der dies ja wohl gemacht hat, auch die Spuren des Wasserschadens zum verschwinden gebracht haben. Zumindest die offensichtlichen, die man sofort sehen könnte. Wer versucht, sein Gerät zu reparieren, lässt ja den Dreck nicht drauf.
    • monza, das ist alles nicht stichhaltig. Im Urteil steht drin, was Sache ist. Es reicht nicht aus, defekt zu schreiben, sondern der/die Defekte sind anzugeben.

      und ein Gerät mit Wasserschaden bekommt man nur dann noch hin, wenn der sofort behoben wird - nicht aber nach Monaten. Der Aufwand übersteigt den Wert.

      Unklarheiten gehen zu Lasten des Verkäufers.

      Hier haben sich mehr als 1 Dutzend Interessenten zu einem Gebot verleiten lassen - Doch wohl nicht weil allen klar war, dass das Teil 0-Wert hat? Ich sehe immer noch mehr die Affinität zu einem geschickten Pappenverkäufer, denn zu einem seriösen Anbieter.

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    • macnotes.de/2013/11/19/geraete…en-bei-apple-eintauschen/

      Nutzer sollen bei Smartphones und Tablets selbst in der Lage sein,
      herauszufinden, ob das Gerät von einem Wasserschaden betroffen sei. Ein
      entsprechender Sensor sei in allen Geräten bis auf das iPhone 5 in der
      Nähe des Kopfhörer-Anschlusses untergebracht. Bei genauem Hinsehen soll
      man eine Farbänderung erkennen. Der Indikator wäre normalerweise weiß
      oder silber, würde aber rot oder pink gefärbt, wenn ein Wasserschaden
      vorliegt; beim iPhone 5 befindet sich dieser Indikator in der Nähe des
      SIM-Karten-Schachts.
    • Kaiolito schrieb:

      Somit kann ich die Einwände von @grafik durchaus verstehen, auch wenn sie hier in diesem Fall wohl eher nicht zutreffen, dazu war die Beschreibung zu deutlich.
      Ich kann die Einwände auch verstehen - ich stimme auch eher @Grafik zu!

      Ich gehe soweit , dass es auf den Richter ankommen würde
      sowie wie glaubhaft beide ihre Positionen darstellen...

      Ich versuche als Käufer zu argumentieren und sage:

      - Was stand in der Ursprungsauktion - gab es keine Hinweise dass das Handy Wasserschaden hatte und auch nichts von Chipmanipulation
      - Hätte davon TE nicht wissen müssen? (BGB 123 Abs2 )
      - TE hat Handy lange gehabt - warum eigentlich nicht versucht zu reparieren, oder besser gesagt, wie glaubhaft ist
      es nach solchen kauf, dass man das Handy nicht aufmacht - wenn man als Bastler es günstig kauft?


      Unklarheiten würden TEs Position schwächen.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • grafiksammler schrieb:

      Es reicht nicht aus, defekt zu schreiben, sondern der/die Defekte sind anzugeben.
      Zum wiederholten Male: Der Defekt ist doch angegeben. Das Gerät lässt sich nicht einschalten!
      Warum, weshalb, wieso? Das ist doch eine ganz andere Frage. Woher soll ein Laie das denn wissen?

      Und: Wenn ich schreibe "Kratzer rechts am Display", interessiert es doch auch niemanden, wie der zustande gekommen ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von testing* ()

    • @testing

      Wenn es einen klaren Indikatior dafür gibt, der allgemein bekannt ist, dann hätte es beschrieben werden müssen.
      Gerade meinen Sohn vom TV weggezerrt und gefragt, woran man einen Wasserschaden an einem iPhone oder iPod erkennen kann..... na ja, die Antwort dauerte eine Sekunde.
      Und der Kerl ist 17..............
    • thomas12345 schrieb:

      So... nachdem nun der Käufer das Handy bei einem Reperaturservice überprüfen lassen hat, stellte sich heraus, dass das Handy wohl einen Wasserschaden hat und laut Käufer auch bereits "an einem Chip rumgewerkelt wurde"... also ein Totalschaden!
      hier steht doch unbestritten daß der Wasserschaden weder für K noch VK - anscheinend beides Laien - offen ersichtlich war.
      VK ist nicht Erstbesitzer - haftet er jetzt etwa auch für ihm unbekannte Mängel welche der Vor - oder Vor Vor Besitzer verursacht hat ?

      Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
    • werv schrieb:

      TE hat Handy lange gehabt - warum eigentlich nicht versucht zu reparieren, oder besser gesagt, wie glaubhaft ist
      es nach solchen kauf, dass man das Handy nicht aufmacht - wenn man als Bastler es günstig kauft?



      schau mal ins EP, werv... der VK wollte es reparieren LASSEN.....

      Zitat:

      Das Handy habe ich selbst mal günstig als defekt gekauft und wollte es ursprünglich auch wieder reparieren lassen, da es aber mittlerweile lange genug in der Schublade lag sollte es jetzt einfach nur weg

      Zitatende



      Also kann man davon ausgehen, dass TE kein Handyreparateur ist, der selbst an den Dingern rumfummelt..... und deshalb auch keineswegs so ein Ding öffnen muss um nachzuschauen, was da kaputt ist bei Gefahr, das Gehäuse auch noch zu schrotten....
    • @Hudor

      Der Vorverkäufer wusste das ja, hat es nur nicht beschrieben, schließlich hat er das Gerät geöffnet........... im Zweifelsfall um es zu trocknen.
      Dass der jetzige VK das nicht wusste, glaube ich ihm, aber wie @werv berechtigt schrieb, entscheiden wird das dann ein Richter und wenn dieser der Argumentationskette von @grafik folgt mit dem (gerade erst jetzt von mir erfahrenen Hinweis), dass die Geräte deutlich mit einem "Wasserschadenwarner" ausgestattet sind, sehe ich die Chancen deutlich schlechter als vorher.
    • Kaiolito schrieb:

      @testing

      Wenn es einen klaren Indikatior dafür gibt, der allgemein bekannt ist, dann hätte es beschrieben werden müssen.
      Gerade meinen Sohn vom TV weggezerrt und gefragt, woran man einen Wasserschaden an einem iPhone oder iPod erkennen kann..... na ja, die Antwort dauerte eine Sekunde.
      Und der Kerl ist 17..............
      Die 17 könnte dann ein Vorteil sein. Ich bin seeehr weit drüber und ich müsste schon sehr lange googeln. Auf die Idee komme ich aber nur, weil ich solche Threads wie diesen lese.
      Ein "normaler" Mensch schreibt, dass etwas kaputt ist und was kaputt ist.
      Und so deutlich wie es im Angebot des TEs steht, liest man es selten. Jeder, aber auch wirklich jeder sollte das verstehen können. Wenn jemand etwas anderes dahineininterpretiert, ist das Absicht! - Meine Meinung!
    • @testing

      Sehe das ähnlich wie du, aber ich finde wir müssen auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass ein gegnerischer Anwalt genau in diese Richtung argumentieren wird. Daher halte ich es für gut und richtig auf diese Gefahren hinzuweisen.

      Ansonsten bin ich der persönlichen Meinung, dass ausreichend beschrieben wurde, aber es bleiben ein paar Zweifel, ob dies in einem schriftlichen Verfahren..... zu einem mündlichen wird es kaum kommen, ausreichen würde.
    • ich hab da gerade mal beim Apfel nachgesehen... wie das da steht, ist das Erkennen dieses Sensors beim Eierföhn 5 nicht einfach. Das kann man also nicht einfach so mal erkennen. Dann: wenn der Erstbesitzer da rumgefummelt hat, kann doch auch dieser Sensor irgendwie wieder "in Grundstellung" gebracht worden sein (zumindest nicht mehr erkennbar).

      Dann müsste man auch erstmal wissen dass es sowas gibt.... und wie man es erkennen kann...

      Und beim Eierföhn auch ein Vergrösserungsglas und/oder gute Augen haben und wissen was man erkennen kann/soll/muss....



      Tante Edith fügt mal was bei:

      Zitat:

      Um festzustellen, ob der LCI in Ihrem Produkt aktiviert wurde, suchen Sie Ihr Produkt in der unten stehenden Tabelle und dann die entsprechenden LCIs in Ihrem Produkt. Verwenden Sie zur besseren Sichtbarkeit des LCI ein beleuchtetes Vergrößerungsglas und ändern Sie den Winkel des Lichteinfalls oder Gerätes, bis Sie ihn sehen können.

      Zitatende



      aus: support.apple.com/de-de/HT3302



      da sieht man auch beim Eierföhn 5, dass man da so eigentlich nichts sieht....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von monza30 ()

    • @ Thomas: Trotz dass ich der Ansicht bin, dass Du alles richtig beschrieben hast, würde ich das Handy zurücknehmen, weil Dir wegen der Bezahlung mit PayPal wahrscheinlich sowieso nichts anderes übrig bleiben wird, es sei denn, Du legst es so richtig drauf an. Dann würde ich das Handy neu anbieten, vorzugsweise mit einem anderen Account und natürlich ohne PayPal.
      Die Beschreibung würde ich so lassen, außer dass ich die ergänzenden Angaben mit in die eigentliche Beschreibung aufnehmen würde. - Also direkt alles schreiben, was Du weißt.
    • Kaiolito schrieb:

      Wenn sich das halbe Handy rot verfärben würde, statt nur der Ohrsteckereingang (bei mir ist er weiss), müsste das dann bei einem defekten Gerät angegeben werden um die möglichen Defekte zu beschreiben?

      na.. der Schaden wäre dann doch wirklich ersichtlich.... und das gehörte natürlich beschrieben. Würde man ja auch auf nem Foto erkennen....
    • @Monza

      Das bekommst du mit den Grundeinstellung nicht mehr weiss, denn es ist ein chemischer Prozess, mit dem sich Appel gegen unberechtigte Garantieansprüche schützen möchte. Wenn das mal rot ist, dann bleibt das rot, außer du tauscht das Teil aus.......