Defektes Handy verkauft - Käufer beschwert sich

    • Mich wundert allerdings, dass dieses "Ersatzteillager" diesen hohen Preis erzielte.
      Falls TE selbst nicht gepuscht hat, dann könnte es an der Kategorie liegen.
      Das hätte er evtl. durch die (Unter-)Kategorie "Ersatzteile & Werkzeuge" oder "Sonstige" umgehen können, denn dort werden weniger Jene suchen, die auf ein reparaturfähiges Handy setzen.
      TE hat aber die normale "Handy-Kategorie" gewählt.
      Ersatzteile gibt es schon sehr günstig
      ebay.de/itm/Apple-iPhone-5S-Er…zeuge&hash=item4ae160b419
      Ob weitere verwendbare Teile des Handys über 200 Euro wert sind, ist zumindest zweifelhaft.
      Deswegen wäre vielleicht auch Janas Idee einer Teilrückzahlung eine Alternative, worauf sich der K aber nicht einlassen muss.
    • Warum um alles in der Welt sollte der VK eine Teilerstattung anbieten?
      Weil ein K meinte, das Teil wäre doch reparierbar?
      Und das jetzt wieder Pushen ins Spiel kommt überrascht mich nicht wirklich.

      Anscheinend war dem K das Handy den Preis wert, sonst hätte er nicht soviel darauf geboten.
      Das er sich verkalkuliert ist ist dann sein persönliches Pech.
      An Stelle des VK würde ich keine Erstattung anbieten und den Kontakt mit dem K abbrechen.
      Paypal nicht mehr benutzen und gut ist es
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Ich habe es schon mehrfach geschrieben, ich selbst würde auf eine Ebay/PayPal-Entscheidung zu meinen Gunsten bzw. auf eine Kulanzentscheidung und -zahlung seitens Ebay/PayPal setzen.
      Die Qual der Wahl hat aber TE, deshalb schadet es nix auf Alternativen zu verweisen.
      Beanstandet der K z. B., dass auch das Gehäuse zur weiteren Verwendung untauglich ist, dann könnte man sich an den Gehäuse-Preisen bei einer evtl. Teil-Rückerstattung orientieren.
      ebay.de/itm/Fur-Apple-Iphone-5…26sd%3D400836259418&rt=nc
      Genauso verhält es sich beim Display.
      Schließlich gingen hier einige davon aus, dass wenigstens Gehäuse und Display lt. AB noch brauchbar sein müssen.
    • Für den Fall, dass auch Gehäuse und Display nicht mehr verwertbar sind:
      K und manche Foris, scheinen wie so oft, davon auszugehen, dass bei einer Reklamation die Rückabwicklung 1. Option ist.
      Dem ist aber nicht so. Ich wüsste jedenfalls nicht, warum bei einem defekten Gerät andere Regeln gelten sollten als sonst.
      Für die wenigen zugesicherten Eigenschaften müsste, wie sonst auch, die Nacherfüllung 1. Option sein.
    • Nun ja, ich würde nie auf eine Entscheidung PP oder Ebays setzen.
      Richterliche Befugnisse sind in Deutschland Gott sei Dank immer noch Richtern vorbehalten
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Gezielt auf eine Ebay/PayPal-Entscheidung setzen würde TE ja nur, wenn er den Fall ihnen selbst zur Entscheidung übergibt. Diese Möglichkeit hätte er auch.
      Hier liegt es näher, dass der K das tut und dem würde ich persönlich nicht durch Einigung ausweichen, es sei denn, ich sähe mich bezügl. Gehäuse und Display und irgendwelcher Kleinteile zur Nachbesserung verpflichtet.
    • So und nicht anders!

      mijanne2007 schrieb:

      Anscheinend war dem K das Handy den Preis wert, sonst hätte er nicht soviel darauf geboten.
      Das er sich verkalkuliert ist ist dann sein persönliches Pech.
      An Stelle des VK würde ich keine Erstattung anbieten und den Kontakt mit dem K abbrechen.
      Paypal nicht mehr benutzen und gut ist es


      Ist vollumfänglich auch mein Standpunkt,den ich gestern hier auch schon vertreten habe.

      Löschberts Darstellung ist auch nichts mehr hinzuzufügen.

      Übrigens:aus welchen Gründen wird hier eigentlich immer zweierlei getan:

      a)als ob die Angelegenheit schon "vor Gericht"wäre und
      b)die Gegenseite--hier der K---auch das ganz sicher täte,was sie ankündige??

      Erfahrungsgemäß passiert beides nicht.

      petergabriel
    • Auch meine Meinung.

      Insbesondere gegen die zunehmenden Forderungen nach "Teilrückerstattungen" habe ich etwas. Zu oft sieht man da fast "live" in Foren Versuche des nachträglichen Preisdrückens, praktisch fast schon Erpressungsversuche. Erst kaufen (ist doch egal....) um fast jeden Preis und dann rumnörgeln in der Hoffnung auf einen friedliebenden VK zu stoßen, den man erpressen kann....

      Hier mal ein Zitat aus einem anderen Foreum (auch meist andere Inhalte) den ich heute zufällig gelesen habe.....
      Bei solchen Leuten darf man meiner Meinung nach nur nachgeben, wenn man es "nervlich" anders nicht verkraftet....es zerstört mit der Zeit die Basis des Onlinehandels...

      "Ich habe ein Spiel für 15,50 € verkauft, nach 2 Tagen habe ich folgende mail bekommen:

      Halle, danke für die schnelle Lieferung, leider kann ich das Spiel nicht mehr speichern, so
      ist das Spiel eigentlich nicht zu gebrauchen = Gewünschte Teilrückerstattung 13€

      Antwort; Gerne nehme ich das Spiel zurück, sowas ist mir noch passiert blablabla.
      Sie bekommen den Vollen Betrag + Versandkosten, wenn das Spiel wieder bei mir
      ist. lg

      3 Tage Später

      Meine Neffe hat es repariert, er hat eine Batterie gekauft und Tesa genommen würden sie
      mir für die unkosten + Arbeitsaufwand 8,50€ überweisen ???
      "

      ...unglaublich....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Hallo!
      vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Hier mal noch ein kleines Update:

      Der Käufer beruft sich hauptsächlich darauf, dass sich das iphone mit den von ihm nun festgestellten Mängeln niemals habe einschalten lassen können. Dass ich das aber in meiner Artikelbeschreibung nirgends behauptet habe scheint er nicht zu verstehen. Meiner Meinung nach ist doch klar zu erkennen, dass es sich dabei um einen Auszug aus der ursprünglichen Artikelbeschreibung des Vorbesitzers handelt oder etwa nicht? Dass das nicht stimmt habe ich ja dann nach dem Kauf auch bemerkt und deshalb auch geschrieben, dass es sich überhaupt nicht mehr einschalten lässt.

      An Display und Gehäuse hat er nichts zu bemängeln, nach dem Erhalt des Gerätes hat er mir sogar per Mail bestätigt, dass "alles erstmal soweit wie beschrieben" sei. Ihm ist ausserdem klar, dass ein defektes Gerät nur eine Kleinigkeit haben oder sich aber überhaupt nichtmehr reparieren lassen könnte :wallbash.

      Ich habe ihm eben nochmal geschrieben und warte nun auf seine Antwort... es bleibt erstmal spannend! Bei meiner letzten roten Bewertung wurde übrigends kein Fall geöffnet... mein account scheint also erstmal sicher zu sein egal wie das ausgeht.

      Gruß,
      Thomas
    • testing* schrieb:

      Dann ist es Absicht, Deine Artikelbeschreibung falsch zu drehen.



      *ggg*

      Genau das habe ich auch gedacht beim Lesen gerade.... ich überfliege ja (erstmal) immer Beschreibungen, wenn mich was interessiert.... und nur dann, wenn's "allgemein passt" und ich in Erwägung ziehe, den Bietfinger in Aktion treten zu lassen, lese ich vorher nochmal genau nach.

      Bei dieser Auktion könnte man aber nur dann von "nicht gescheit gelesen" reden (dann allerdings berechtigt), wenn das Gebot vor der Beschreibungsergänzug getätigt worden wäre. Und dazu hat Bastelhamster ja schon was geschrieben....

      Eindeutiger geht's nicht.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Läuft die derzeitige Korrespondenz über den Fall oder über "Fragen an den VK"?

      Hallo Mirabella,
      Das läuft direkt über den geöffneten Fall. Ist das jetzt gut oder schlecht... oder wieso die Frage?

      Gruß


      Edit: Falls es dazu kommen sollte und der Fall von ebay für mich entschieden wird, hat der Käufer dann trotzdem die Möglichkeit mich negativ zu Bewerten? Das wäre ja total ungerecht... aber scheinbar ist man bei ebay als verkäufer eh der d... :thumbdown:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von thomas12345 ()

    • thomas12345 schrieb:

      Ist das jetzt gut oder schlecht... oder wieso die Frage?



      M.M. nach gut... da du im geöffneten Fall antwortest, haste auch immer Beweise für den Meinungsaustausch *g*

      Vor allem das, was er geschrieben hat, ist wichtig..

      Zitat:

      An Display und Gehäuse hat er nichts zu bemängeln, nach dem Erhalt des Gerätes hat er mir sogar per Mail bestätigt, dass "alles erstmal soweit wie beschrieben" sei. Ihm ist ausserdem klar, dass ein defektes Gerät nur eine Kleinigkeit haben oder sich aber überhaupt nichtmehr reparieren lassen könnte

      Zitatende

      Also am Wesentlichen, dem ja noch (wie beschrieben) nutzbarem Zeug, hat er nichts auszusetzen. Also hat er das Ersatzteillager bekommen, worauf er geboten hat - er gibt's ja zu.

      Dann der zweite satz... der belegt, dass er gepokert hat, ob er ein Gerät mit ner Kleinigkeit günstig bekommen kann. Und jetzt hat er eben mit einem Paar Zweier zu hoch gepokert....
    • Der K kann dir in diesem Fall ne Rote reinknallen, egal wie Ebay/PayPal entscheidet.
      Die Korrespondenz über den Fall ist schon ok., sofern du betonst und aus deiner AB zitierst, dass du niemals zugesichert hast, dass dieses Handy reparaturfähig ist.
      Spätestens nach einem Einspruch, falls Ebay/PayPal gegen dich entscheidet, wird das auch gelesen.
      Falls dem K plötzlich einfällt, dass Gehäuse und Display auch kaputt sind, dann müsste er das bei Kauf von privat 1. belegen und 2. dass das vor Gefahrenübergang (Übergabe an Versandunternehmen) schon so war.