Defektes Handy verkauft - Käufer beschwert sich

    • Nun,da der K ja bereits bestätigt hat, dass das Display und Gehäuse in Ordnung war, dürfte es nicht wirklich möglich sein, zu beweisen, dass es plötzlich bereits vor Versand doch nicht der Fall war.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Naja, Paypal entscheidet mMn willkürlich. Da hatte ich selbst als VK mit Nachweis über die Funktionstüchtigkeit eines Artikels das Nachsehen. Der Käufer kriegte sein Geld wieder und musste nur den Rückversand nachweisen ... Das muss man sich eigentlich auf der Zunge zergehen lassen, ich konnte nachweisen, dass der Artikel funktioniert hat. Der Käufer hat NICHTS gemacht und NICHTS nachgewiesen, nur den Fall eröffnet und geschrieben "Funktioniert nicht". Nach mehreren Beschwerdemails hab ich dann als Verkäufer zumindest ne 20€ Kulanzzahlung gekriegt für meinen Aufwand (Versandkosten, etc.)

      Ab dem Punkt wenn Paypal im Spiel ist sollte man nicht mehr "zuversichtlich" sein, sondern eher vom Schlimmsten ausgehen. (daher ja auch eure Tipps bzgl. Paypalkonto sofort leerräumen ;))
    • Die Variante, dass ein VK bei Entscheidung zu seinen Ungunsten aus Kulanz eine Teilrückerstattung erhält, kannte ich auch noch nicht.

      Zu der Frage, ob bei einer Entscheidung zu Gunsten des VK eine Rote vergeben werden kann bzw. erhalten bleibt, habe ich noch einmal nachgeschaut.
      Es gibt seit November einen erweiterten VK-Schutz.
      Da steht das:
      Neu: Automatischer Schutz vor Mängeln, wenn ein eBay-Käuferschutzfall zu Ihren Gunsten entschieden wird
      verkaeuferportal.ebay.de/verka…esserter-verkaeuferschutz
      Schaltet man aber auf VK-Typ privat, kommt das:
      Verbesserter Verkäuferschutz
      Hoppla – diese Seite ist nicht für Ihren Verkäufertyp verfügbar Bitte wechseln Sie Ihre Verkäufertyp-Einstellung, um die Seite anzusehen. Klicken Sie auf “Gewerblich”. Sie können auch mit Ihrer aktuellen Einstellung fortfahren.

      In der Ebay-Hilfe findet sich, offenbar unabhängig vom VK-Typ das
      Wir entfernen automatisch Mängel, die auf die hier aufgeführten Gründe zurückzuführen sind. Verkäufer können die Entfernung diesbezüglicher Mängel beantragen, falls sie nicht automatisch entfernt werden.

      .....
      Ein Fall im Rahmen des eBay- oder PayPal-Käuferschutzes wird zugunsten des Verkäufers entschieden.

      pages.ebay.de/de/help/policies/defect-removal.html

      Tja......diese Frage ist wohl nicht so leicht zu beantworten ?(
    • Ebay hat jetzt nach einer "Überprüfung" des Falls (ich wette die haben sich noch nicht mal die Mühe gemacht die Artikelbeschreibung überhaupt durchzulesen obwohl der Artikel ja laut Fall angeblich nicht der Beschreibung entsprechen soll...) für den Käufer entschieden :wallbash Der Käufer musste scheinbar bloß den Rückversand nachweisen und schwupps war der Fall geklärt... das ist doch ein Witz. Scheinbar kann man sich bei ebay als Käufer alles erlauben. Bin mal gespannt... theoretisch könnte er mir ja auch einfach ein leeres Paket zuschicken und dann stehe ich dank ebay Käuferschutz dumm da.

      Ich schätze damit ist die Sache jetzt gegessen oder gibt es eine Möglichkeit ebay vielleicht doch noch dazu zu bewegen das ganze nochmal halbwegs objektiv zu bewerten? Macht aber wahrscheinlich eh keinen Sinn mehr...

      Trotzdem nochmal vielen Dank an alle Schreiber hier für die zahlreichen Meinungen zum Thema! :thumbsup:

      Gruß
      Thomas
    • Was ist mit deinem PP-Konto? Ich hoffe, dass du da nichts mehr drüber laufen lässt.. sonst ist die Knete schneller weg als du KLICK sagen kannst....

      Ansonsten hat Ebay oder PP garnix zu entscheiden. Können die garnicht. Und gegen die Entscheidung der Bucht solltest du Widerspruch einlegen.... im Fred steht ja eigentlich schon alles...
    • Muss ich mich mit dem Einspruch dann direkt schriftlich an ebay wenden oder wie soll das funktionieren? Hätte gedacht ich könnte nach der Entscheidung von ebay dann direkt über den Fall widersprechen aber eine entsprechende Schaltfläche kann ich dort nicht finden.

      Hatte ja in meinen Mails mit dem Käufer eigentlich schon ausreichend Argumente gebracht aber das hat ebay ja leider nicht interessiert.

      Gruß
    • thomas

      Ebay hat nichts zu entscheiden, Dein Paypal Konto hast Du abgeräumt?
      Dann widerspreche dem Bescheid, gib gleichzeitig an, sollte Dein Käufer wegen Nichterstattung des Geldes vor Gericht gehen, wirst Du Ebay als Zeugen laden.
      Da die Bucht doch so gerne behauptet, sie wäre an allem unschuldig, sie stelle ja nur die Plattform, würde ich gerne wissen, wie ein Richter es sieht, dass Ebay sich richterliche Befugnisse anmasst.
      Vor allem dürfte bei einem so aktiven Handeln das Argument, man stelle nur die Plattform ziemlich ad absurdum geführt werden.
      Deinem Käufer teilst Du mit, sollte er das Handy zurückschicken, es handele sich um einen gültigen Kaufvertrag nach BGB, Ebay könne den nicht auflösen und Du schickst ihm das Handy gerne nach Zusendung der Portokosten wieder zu.
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    • Irgendwo müsste es eine Schaltfläche für den Einspruch geben. Kannst du irgendwas anklicken, dich irgendwo durchklicken?
      Nach dem Einspruch könnte ein Textbaustein kommen "wir haben Angelegenheit noch einmal überprüft......blabla......leider....blabla...wir bitten um ihr Verständnis....blabla....
      Dann nicht aufgeben, irgendwann wird sich jemand den Fall noch einmal näher anschauen.
    • Wie sieht es hiermit aus:

      mijanne2007 schrieb:



      Ebay hat nichts zu entscheiden, Dein Paypal Konto hast Du abgeräumt?

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    • thomas12345 schrieb:

      Hatte es ja glaub schonmal geschrieben... ebay hat bereits direkt als der Fall geöffnet wurde das Geld wieder von meinem PP-Konto eingezogen bzw. "eingefroren".


      Dann habe ich das falsch verstanden, ich dahte, Du hättest das Geld schon auf Dein Konto weitergeleitet und das PP Konto wäre jetzt im Minus.

      Nun, sollte PP Dir Dein Geld wegnehmen, dann Strafanzeige wegen Veruntreuung, eine Bank, die Dein Geld verwaltet darf damit nicht tun, was sie will.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • jana-berlin schrieb:


      Im Übrigen, ich selbst würde mir das nicht gefallen lassen und auch die Annahme des Paketes verweigern.

      Es ist eine Möglichkeit. Doch erstmal dann die Ware und das Geld weg.
      Dann müsste man aber soweit gehen wollen, selbst rechtliche Schritte einzuleiten.

      Also da die Ware wieder bei Käufer - ein Mahnverfahren einleiten und ggf den Käufer verklagen.
      (Die Gegenleistung wurde ja erfüllt)


      Wenn ich solchen Weg gehen würde, dann würde schon früher ansetzen. Ich würde
      schon jetzt den Käufer über den Vertrag informieren und dass ich Annahme verweigern werde.
      Des weiteren würde ich ihm auch sagen, dass ich den vollen rechtlichen Weg zu gehen bedenke.
      Er soll sich gerne davor bei einem Anwalt über seine (null) Chancen informieren.
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