Artikelbeschreibung nicht korrekt

    • Kleinekamp schrieb:

      @petergabriel

      Das sind doch alles Unterstellungen. Tatsache ist, dass ich erst von einem potentiellen Käufer auf den Mangel aufmerksam gemacht wurde: Für Brillenträger ist das Fernglas mit den Augenmuscheln nicht benutzbar. Es gibt von Nikon nur eine Version des Fernglas - die Originalaugenmuscheln sind fester Bestandteil des Fernglas und darauf abgestimmt. Für die Montage benötigt man spezielles Werkzeug.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ich habe den Verkäufer sofort angerufen, nachdem ich es bemerkt hatte. Ich hatte die Hoffnung, dass er die Dinger noch hat. Er sagte mir, dass er sie zerstört habe. Er sei Dreher und habe irgendwas etwas verbessern wollen. Zur Befestigung hat er was von Madenschrauben gesagt. Ich könne vielleicht bei Nikon neue bestellen. Bezahlen müss ich die aber. Wenn ich aber das Glas verkaufen wolle, sei das ein Problem aber ansonsten wäre da Glas doch sehr gut.
      Ich habe daraufhin Rücknahme verlangt womit er zunächst einverstanden war. Später hat er das abgelehnt weil zuviel Zeit vergangen sei.
      Mir ist so was immer mehr unbegreiflich, je länger ich nachdenke. Nun muss ich wohl klagen und ggfs. anzeigen.
    • Kleinekamp schrieb:


      Nun muss ich wohl klagen und ggfs. anzeigen.
      Das ist davon abhängig, was du alles schriflich hast. Ein Anruf ist kein Beweis.
      Hast du auch Zeugen, dass keine Originalmuscheln in Packet dabei gewesen sind?
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Dann sichere Dir schon mal die AB und besonders die Bilder.
      Deine Forderung solltest Du nachweisbar schriftlich stellen und natürlich sehr sachlich. Alles am Telefon ist nur "schön und nett". Im Ernstfall kannst Du sonst nicht mal die Reklamation beweisen und seine Ablehnung der Rücknahme.