Artikelbeschreibung nicht korrekt

    • Artikelbeschreibung nicht korrekt

      Hallo ,
      ich habe bei Ebay ein hochwertiges Fernglas gekauft. Das Fernglas wurde als neu(wertig) angeboten. Nach zwei Monaten stellt sich nun heraus, dass das Fernglas vom Verkäufer verändert wurde. Die verstellbaren Original Augenmuscheln wurden durch feste Gummiaugenmuscheln ersetzt. Die Originale hat der Verkäufer laut eigener Aussage kapputgebastelt. Ich habe das tatsächlich erst jetzt festgestellt, da ich kein Brillenträger bin. Ich wollte das Glas weiterverkaufen aber so kann ich es nur mit Verlust anbieten. Hätte ich das aus dem Angebot entnehmen können?
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      I

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    • Frage 1: du bist privater VK/K? Mit Weiterverkauf und Verlust wäre dass dann nämlich passend... private VK haben keinerlei Gewinnabsichten ;)

      Zum Glas: das wurde als neu/neuwertig angeboten. In der Auktion steht was von Leica Gummuaugenmuscheln..... sollten die Originalen nicht dabeisein (und vor allem: in Ordnung, steht dir m.M. nach das Recht zur Nachbesserung/Lieferung der Originalteile zu. Denn in der Beschreibung steht nichts von fehlenden oder kaputten Originalen, sondern ausdrücklich ".... gibt es dazu", also ZUSÄTZLICH....



      Ausserdem handelt dein VK ziemlich oft laut Bewertungen mit Gläsern... da sollte der sich auskennen....
    • Bin privat, das Glas gefiel mir einfach nicht. Gewinn will ich keinen machen.
      Die Ersatzaugenmuscheln sind deutlich schlechter. Hätte ich das sofort merken müssen, dass es nicht original ist? Ich kann doch Neuware nicht erst vom Hersteller prüfen lassen. Garantie und Gewährleistung sind doch auch futsch,oder? (10 Jahre laut Angebot). Das ist doch jetzt eigentlich ein defektes Glas. Ich habe den Verkäufer angesprochen - er mir sogar gesagt, das ich es ohne Originale nicht gut verkaufen kann. Ist das nicht Betrug?

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    • Mit Garantie (vom Hersteller/Händler) kommst du nicht weit, wenn die Teile ausgetauscht wurden. Die werden eine Wiederherstellung des Ursprungzustandes verweigern, weil nicht sie selbst sondern dein VK dran rumgebastelt und die Dinger ausgetauscht hat.

      Ansprechpartner ist dein VK... der schuldet dir die Originalmuscheln, die ja laut Beschreibung dazugehörten (bzw. eigentlich ja verbaut sein sollten, die Ersatzteile lagen ja als Zusatz bei, wie zu lesen).

      Du hast laut Beschreibung Anspruch auf ein Neuteil... so ist das in der Zustandsbeschreibung (Artikelmerkmale) angegeben plus die zusätzlichen Gimmicks....
    • Mich stört:

      a)wie der K sich selbst ausdrückt.liegt hier ein Fall von "Nichtgefallen"(Post Nr.3:"das Glas gefiel mir einfach nicht.") vor,so daß er

      b)jetzt(nach immerhin zwei Monaten!!)diesen "Mangel" im wahrsten Sinne des Wortes "entdeckt" hat,weil er befürchtet, daß beim Wiederverkauf sein Glas "ohne Originale nicht gut verkaufen kann."

      c)daß er jetzt(nach immerhin zwei Monaten!!!) behauptet(Post Nr.3),daß das Glas "defekt" sei(was ja nun gar nicht der Fall ist).

      Es ist NICHT "defekt",sondern lt Aussage des K sind die "Ersatzaugenmuscheln deutlich schlechter"(Post Nr.3),nur:wer will das OBJEKTIV nach zwei Monaten beurteilen?

      Dazu kommt noch:

      Wenn ich mich bei bei diversen Versendern umsehe,wird das Glas neu dort für ca.€650 und mehr angeboten.Bei einigen sind diese verstellbaren Muscheln im Lieferumfang enthalten und bei einigen nicht.
      Die Artikelbeschreibung und die Auskünfte des VK legen nahe,daß dieses Fernglas tatsächlich nicht so wie erwartbar geliefert wurde.

      Für mich ist das eine Sache für eine Teilerstattung,obwohl mir eigentlich auch dafür bereits ZU VIEL ZEIT seit Lieferung vergangen ist.

      petergabriel
    • @petergabriel

      Das sind doch alles Unterstellungen. Tatsache ist, dass ich erst von einem potentiellen Käufer auf den Mangel aufmerksam gemacht wurde: Für Brillenträger ist das Fernglas mit den Augenmuscheln nicht benutzbar. Es gibt von Nikon nur eine Version des Fernglas - die Originalaugenmuscheln sind fester Bestandteil des Fernglas und darauf abgestimmt. Für die Montage benötigt man spezielles Werkzeug.
    • Die Frage wäre auch, hast du schriftlich, dass dein VK die Augenmuscheln verbastelt hat und deswegen andere eingebaut hat?

      Zum anderen wird es wohl recht schwer zu erklären, nach dem der Artikel zwei Monate in deinem Besitz war du nun erst den Fehler erkennst.
      Egal wer dich wann darauf hinweist. Stichwort eingehende Prüfung nach erhalt.
    • Kleinekamp schrieb:

      Das sind doch alles Unterstellungen.


      Verzeihung,ich habe NICHTS unterstellt,sondern ich habe Dich selbst zitiert,was ein wesentlicher Unterschied ist.

      Jetzt kommt sogar noch ein weiterer Gesichtspunkt hinzu;ich zitiere wieder:"Tatsache ist,daß ich erst von einem potentiellen Käufer auf den Mangel aufmerksam gemacht wurde."

      Daraus schließe(von mir aus:unterstelle) ich dreierlei:

      a)der Mangel ist Dir NICHT selbst aufgefallen,so daß Du Deine Beanstandung auf die Meinung(!!) eines Dritten gründest,
      b)erst jetzt---nach zwei Monaten---schwant Dir,daß------ausschließlich deshalb,weil Dir ein guter Deal durch die Lappen gehen könnte---etwas faul mit Deinem Fernglas sein könnte und dafür jetzt(nach zwei Monaten)ein Schuldiger gesucht und gefunden werden muß,
      c)ob das "aufmerksam gemacht"werden eine Tatsache ist oder nicht,ist irrelevant;relevant ist,daß Du es als eine solche (mir jedenfalls)"verkaufst".

      Fazit:mir scheint es so,daß Du den Verkäufer für die Differenz zwischen dem jetzt möglichen und dem von Dir ausgelegten Kaufpreis in Anspruch nehmen willst.

      Letzte Frage: warum ist Dir die----zugegebenermaßen-----unpräzise Artikelbeschreibung eigentlich nicht selbst aufgefallen BEVOR Du das Fernglas gekauft hast(für immerhin ca.€250.- weniger als wenn Du es NEU bei einem einschlägigen Anbieter erstanden hättest)?????
    • Oberlix schrieb:

      Zum anderen wird es wohl recht schwer zu erklären, nach dem der Artikel zwei Monate in deinem Besitz war du nun erst den Fehler erkennst.
      Egal wer dich wann darauf hinweist.
      Eigentlich nicht. Der Unterschied ist tatsächlich nur für einen Brillenträger wesentlich - und deshalb sicherlich auch auf Anhieb auffällig.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • petergabriel schrieb:

      Fazit:mir scheint es so,daß Du den Verkäufer für die Differenz zwischen dem jetzt möglichen und dem von Dir ausgelegten Kaufpreis in Anspruch nehmen willst.

      Na selbstverständlich. Das ist der Sinn einer Sachmangelrüge, dass man den Ersatz für wirtschaftlichen Verlust einfordert.
      Und ob und von wem man auf den Mangel aufmerksam gemacht wurde, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Beanstandet wird ein Fakt. Es hätte auch ein Fachmann sein können, der darauf aufmerksam macht; das ändert ja nichts am Vorhandensein eines Mangels.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • petergabriel schrieb:

      a)wie der K sich selbst ausdrückt.liegt hier ein Fall von "Nichtgefallen"(Post Nr.3:"das Glas gefiel mir einfach nicht.") vor,so daß er

      b)jetzt(nach immerhin zwei Monaten!!)diesen "Mangel" im wahrsten Sinne des Wortes "entdeckt" hat,weil er befürchtet, daß beim Wiederverkauf sein Glas "ohne Originale nicht gut verkaufen kann."

      c)daß er jetzt(nach immerhin zwei Monaten!!!) behauptet(Post Nr.3),daß das Glas "defekt" sei(was ja nun gar nicht der Fall ist).



      Jetzt mach mal halblang.....

      der TE hat quasi gefragt ob das jetzt defekt sei...

      Zitat:

      Das ist doch jetzt eigentlich ein defektes Glas.

      Zitatende



      Und wenn ihm das Glas aus welchem GRunde auch immer nicht gefällt, soll das völlig egal sein, da er ja keine Rückabwicklung mit dem VK vornehmen wollte, sondern das Glas weiterverkaufen (auch mit Verlustwahrscheinlichkeit). Nur dass ein potentieller Käufer unseres TEs festgestellt hat, dass das nicht die Originalmuscheln seinen, sondern deutlich schlechtere. Und hier kommt der ursprüngliche VK mit ins Boot.... nach dessen Beschreibung hat das Teil den Zustand NEU und nicht GEBRAUCHT MIT BASTELEIEN. Und zusätzlichem Zubehör wie eben diese Austauschmuscheln.....

      Das einzigste was sich ggf. unser TE anlasten lassen müsste wäre, dass er das Fehlen des Zubehörs erst jetzt bemängelt/bemerkt hat. Das wird ihm aber angesichts des Fehlens bestimmter Eigenschaften der Muscheln garnicht bekannt gewesen sein (siehe die Ausführungen zu Brillenträgern).

      Und ja... die Befürchtungen eines Mindererlöses sind da berechtigt.... aber das hat keinerlei Einfluss auf die Berechtigung der Mängelrüge. Soll sich der TE vorrechnen lassen, dass er einfach so auf Geld verzichten muss, wenn er quasi über den Tisch gezogen wurde?
    • karakorum666 schrieb:

      Oberlix schrieb:

      Zum anderen wird es wohl recht schwer zu erklären, nach dem der Artikel zwei Monate in deinem Besitz war du nun erst den Fehler erkennst.
      Egal wer dich wann darauf hinweist.
      Eigentlich nicht. Der Unterschied ist tatsächlich nur für einen Brillenträger wesentlich - und deshalb sicherlich auch auf Anhieb auffällig.

      Einmal Muscheln, oder zweimal - das sollte man eigentlich sofort merken.
      Ich denke das fällt einem nur nicht auf (oder besser gesagt, man
      bemängelt es erstmal nicht), wenn es einem unwichtig ist und man es so hinnehmen will/kann.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • werv schrieb:

      wenn es einem unwichtig ist und man es so hinnehmen will/kann.



      ...und das könnte nach der langen Zeit zum Problem werden. Der Mangel könnte als akzeptiert gelten. Wenn er aufgefallen ist und ignoriert wurde.

      Wobei ich sagen darf: Mir ist das auch schon passiert, dass ich eine gravierende Abweichung erst bemerkt habe, als ich die Ware selbst wieder verkaufen wollte. Erst da, beim Zusammensuchen von Kauf-Quittung, Bedienungsanleitung und so...ist mir aufgefallen, dass ich ein anderes Modell erhalten habe, als selbst gekauft. Für mich und meine Nutzung war es unwesentlich, für andere könnte es wesentlich sein. Es hätte mir sogar leicht passieren können, dss ich es gar nicht bemerkt hätte und den Artikel unter der falschen Bezeichnung angeboten....
      Insofern kann ich am späten Bemerken durch den TE nichts schlimmes finden, auch keinen sichtbaren Versuch nun nachträglich einen Fehler zu finden. Ungeschickt ist das halt, von ihm und damals auch von mir. Was ein Richter dazu sagen würde? Keine Ahnung, mir sind keine konkreten Fristen bekannt, wann man eine Abweichung als Privatmensch gefälligst zu bemerken hat und was dieses Wort "offensichtlich" im Einzelfall bedeutet.
    • werv schrieb:

      Einmal Muscheln, oder zweimal - das sollte man eigentlich sofort merken.

      Wie meinen?

      Die verstellbaren Original Augenmuscheln wurden durch feste Gummiaugenmuscheln ersetzt.

      Wo liest du da etwas von einem statt zweien?

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      werv schrieb:

      Einmal Muscheln, oder zweimal - das sollte man eigentlich sofort merken.

      Wie meinen?

      Die verstellbaren Original Augenmuscheln wurden durch feste Gummiaugenmuscheln ersetzt.

      Wo liest du da etwas von einem statt zweien?


      Das lese ich so wie werv. "dazugeben" heißt nicht anstatt der Original-Muscheln. Es hätte etwas extra dabeiliegen müssen. Das kann auffallen.

      Letztendlich hätte der VK aber noch nicht mal "neu" schreiben dürfen. Er hat es im Text ja auch durch die Angabe "Ich habe es mir vor knapp einem Jahr zugelegt" relativiert. Allerdings darf der Käufer dann immer noch "neuwertig" erwarten. Nicht ganz leicht zu erkennen, wenn man die Ware im wirklich neuem Zustand nicht kennt. Und das kommt bestimmt oft vor....

      Wenn der VK tatsächlich zugibt, dass er selbst die Ori-Teile verbastelt hat...dann würde ich sogar Richtung "arglistig verschwiegen" gehen, bei der Beschreibung.

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    • Das mit den Leica Augenmuscheln habe ich ignoriert, weil ich sie nicht gebraucht habe UND weil ja das Fernglas in neuwertigem Zustand sein sollte. Da schaut man auf den Gesamteindruck und auf die Optik. Leider habe ich es nur kurz benutzt weil es mir zu schwer war.

      Nie hätte ich mir damals vorstellen können, dass jemand einen Gegenstand als neu anbietet, den er bebastelt hat. (Die Garantie ist ja dann auch futsch). Der Preis war übrigens im Rahmen des Üblichen, mehr würde ich für das intakte Fernglas auch nicht bekommen.

      Jetzt stehe ich aber plötzlich mit einem Fernglas da, dass ich selbst guten Gewissens nur als defekt (Ebay Kategorie) anbieten würde. Der Verkäufer hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Er hat einen erheblichen Mangel verschwiegen, den er genau kannte. Ich fühle mich betrogen.

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    • übertreiben muss man auch nicht. "Defekt" ist das Glas ja wohl nicht, aber geändert. Ordentlich beschrieben ist ein Austausch von Teilen kein Mangel an einer Sache und kein Defekt.
      Ich wage sogar zu bezweifeln, dass der Austausch der Muscheln die Gewährleitung hinsichtlich der Optik hemmen würde. IDe Garantiebedingungen des Herstellers kenne ich nicht, da kann es natürlich sein, dass auch ein Austausch von Teilen die Gesamtgarantie hemmt.

      Und noch eines ist mir klar...Ein Satz wie..."Nie hätte ich mir damals vorstellen können, dass jemand einen Gegenstand als neu anbietet, den er bebastelt hat." ist so schön naiv, dass Du als Käufer Online, gebraucht und von Privat....damit auch auf einen Richter treffen kannst, der einen Lachflash bekommt, wenn er gut gelaunt ist.


      Mir geht es zumindest gerade so. Künstliche Empörung kommt nicht so gut. Und eines musst Du Dir schon vorhalten lassen: Wer Online von Privat gebrauchte Ware kauft: Der bekommt keine Vollkasko-Versicherung mit geliefert und sollte die Ware zeitnah so gut wie möglich kontrollieren. Ansonsten gilt nämlich: Offensichtliche Mängel, die nicht zweitnah reklamiert werden, die gelten als genehmigt

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    • Kleinekamp schrieb:

      Das mit den Leica Augenmuscheln habe ich ignoriert, weil ich sie nicht gebraucht habe UND weil ja das Fernglas in neuwertigem Zustand sein sollte. Da schaut man auf den Gesamteindruck und auf die Optik. Leider habe ich es nur kurz benutzt weil es mir zu schwer war.

      Nie hätte ich mir damals vorstellen können, dass jemand einen Gegenstand als neu anbietet, den er bebastelt hat. (Die Garantie ist ja dann auch futsch). Der Preis war übrigens im Rahmen des Üblichen, mehr würde ich für das intakte Fernglas auch nicht bekommen.

      Jetzt stehe ich aber plötzlich mit einem Fernglas da, dass ich selbst guten Gewissens nur als defekt (Ebay Kategorie) anbieten würde. Der Verkäufer hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Er hat einen erheblichen Mangel verschwiegen, den er genau kannte. Ich fühle mich betrogen.


      Übersetzung:

      Ich durfte ein Ausstattungsmerkmal ignorieren,weil ich etwas an meinem gekauften Gegenstand sowieso nicht gebraucht habe und weil der Artikel eine subjektive mir nicht zusagende Eigenschaft hatte.

      Den Unterschied zwischen neu und neuwertig verstehe ich nicht.Ist doch dasselbe,da brauche ich die Feinheiten der Artikelbeschreibung doch nicht zu beachten und zu verstehen.

      Jetzt bin ich sauer,daß Garantie nicht mehr möglich ist und mein Artikel stark an Wert verloren hat.Na ja,einen ganz so schlechten Schnitt habe ich nicht gemacht,hab ja schließlich 40 Prozent vom Neupreis eingespart.Ob neu oder nicht,ob neuwertig oder nicht war mir so lange schnurz bis ich das Teil verkaufen wollte.

      Jetzt mache ich eben richtig einen auf arglistige Täuschung:ich wurde betrogen,jawoll.Das neuwertige Teil ist in Wirklichkeit nämlich kaputt,nicht zu gebrauchen,aber ich weiß schon wie ich es drehe:mir ist die Gewährleistung mit voller Absicht verschwiegen worden.Damit kann ich die vergangene Zeit zwischen Kauf und Bemerken des Mangels locker überbrücken und plausibel machen.Wozu gibt es schließlich Gesetze??

      Gut,daß es in diesem Forum genug Leute gibt,die genauso denken wie ich.Mal sehen,welche Tricks und Argumente die für mich als armen Käufer noch liefern werden."

      petergabriel
    • Kleinekamp schrieb:

      dass ich selbst guten Gewissens nur als defekt (Ebay Kategorie) anbieten würde

      Nein... das haste falsch verstanden.... das Glas ist ja nicht kaputt, lediglich umgerüstet. Das gehört dann als "gebraucht" beschrieben ... eben nicht mit Originalmuscheln sondern mit Austauschmuscheln. Kaputt wäre, wenn man das Ding nicht mehr benutzen kann..... aber das ist ja nicht der Fall...