Artikelbeschreibung nicht korrekt

    • petergabriel schrieb:

      Den Unterschied zwischen neu und neuwertig verstehe ich nicht.Ist doch dasselbe,da brauche ich die Feinheiten der Artikelbeschreibung doch nicht zu beachten und zu verstehen.

      Was für ein ressentimentgeladenes Geschwurbel! Ein Artikel, an dem derart gravierende Veränderungen vorgenommen wurden, nachdem ein Teil davon "kaputtgebastelt" wurde, ist weder neu noch neuwertig; der Unterschied ist also völlig ohne Belang.

      Der ist "gebraucht mit bestimmten, in der AB genau zu spezifizierenden Veränderungen vom Original".
      In die Defekt-Kategorie würd ich ihn deswegen nicht setzen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Oberlix schrieb:

      Die Frage wäre auch, hast du schriftlich, dass dein VK die Augenmuscheln verbastelt hat und deswegen andere eingebaut hat?

      Zum anderen wird es wohl recht schwer zu erklären, nach dem der Artikel zwei Monate in deinem Besitz war du nun erst den Fehler erkennst.
      Egal wer dich wann darauf hinweist. Stichwort eingehende Prüfung nach erhalt.



      "Stichwort eingehende Prüfung nach Erhalt" wird m. W. nur einem gewerbl. K zugemutet, nicht einem privaten K.
      Interpretiert man das Angebot nun so, dass diese Leica-Augenmuscheln als Zubehör beigelegt werden, dann wäre deren Fehlen ein so offensichtlicher Mangel, dessen Bemerken man vielleicht auch einem privaten K direkt zumuten kann. Das weiß ich nicht.
      Da der VK selbst einräumt, dass er den Originalzustand kaputtgebastelt hat, braucht K den Beweis für diesen Sachverhalt nicht mehr zu erbringen.
      Fazit:
      Es ist mit minderwertigeren Augenmuscheln als im originalen Auslieferungszustand bestückt, was m. E. im Angebot hätte erwähnt werden müssen.
      Ich gehe daher davon aus, dass der VK dem K noch 2 Original-Gläser und (die Kosten für den) Einbau schuldet und würde ihm das auch so mitteilen.
      Wie ein Richter entscheiden würde, das weiß ich nicht. Das kann evtl. ein RA abschätzen.
      Ob diese Leica-Augenmuscheln als Zubehör zu interpretieren sind oder nicht, darauf würde ich überhaupt nicht eingehen, zumindest nicht ohne Absprache mit einem RA.
    • karakorum666 schrieb:

      In die Defekt-Kategorie würd ich ihn deswegen nicht setzen.


      Ich würde es überhaupt im Moment nicht weiter verkaufen, sondern dem Verkäufer ganz offiziell einen Sachmangel anzeigen und Behebung einfordern. Alternativ Rückabwicklung anbieten.
      Mal abgesehen davon, dass die AB schon nicht wirklich gestimmt hat....sehe ich dort auch keinerlei Ausschluss der Sachmängelhaftung.
    • Ja, okay, ich hab halt die Formulierung des TE aufgegriffen.
      Über das unmittelbare Vorgehen denk ich auch so.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Eine Frage hätte ich noch an den TE. Mit Deinem neuen Wissen...sieht das, was DU erhalten hast so aus, wie auf den Fotos in der Artikelbeschreibung? Oder anders?
      ICH habe von Ferngläsern nicht viel Ahnung...nach grobem Vergelich mit anderen Fotos sieht mir das Foto aber nach "Original Nikon" aus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • petergabriel schrieb:

      "Rollenimagination"."Ironie","Sarkasmus" und "Zynismus" ist für Euch absolut unerkennbar bzw. höchstens nur dann,wenn von Löschbert überdeutlich serviert.

      Na ja,das kenn ich ja schon.....

      petergabriel



      Vielleicht kannst du's auch einfach nicht.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • schabbesgoi schrieb:

      Eine Frage hätte ich noch an den TE. Mit Deinem neuen Wissen...sieht das, was DU erhalten hast so aus, wie auf den Fotos in der Artikelbeschreibung? Oder anders?
      ICH habe von Ferngläsern nicht viel Ahnung...nach grobem Vergelich mit anderen Fotos sieht mir das Foto aber nach "Original Nikon" aus.

      schabbesgoi schrieb:

      Eine Frage hätte ich noch an den TE. Mit Deinem neuen Wissen...sieht das, was DU erhalten hast so aus, wie auf den Fotos in der Artikelbeschreibung? Oder anders?
      ICH habe von Ferngläsern nicht viel Ahnung...nach grobem Vergelich mit anderen Fotos sieht mir das Foto aber nach "Original Nikon" aus.

      Ich häng mich mit noch einer Frage an: Was hat dir an dem Glas nicht "gefallen"? - Ich kenn eigentlich über diese Gläser nur Lobeshymnen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Aus # 5 von petergabriel:
      Wenn ich mich bei bei diversen Versendern umsehe,wird das Glas neu dort für ca.€650 und mehr angeboten.Bei einigen sind diese verstellbaren Muscheln im Lieferumfang enthalten und bei einigen nicht.

      Kannst du bitte ein Beispiel posten, in dem das Fernglas ohne verstellbare Augenmuscheln angeboten wird?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Eine Frage hätte ich noch an den TE. Mit Deinem neuen Wissen...sieht das, was DU erhalten hast so aus, wie auf den Fotos in der Artikelbeschreibung? Oder anders?
      ICH habe von Ferngläsern nicht viel Ahnung...nach grobem Vergelich mit anderen Fotos sieht mir das Foto aber nach "Original Nikon" aus.



      Das Fernglas, dass ich erhalten habe, sieht genau so aus wie auf den Abbildungen. Ich habe leider erst später erfahren, wie es Original aussehen müsste. Aber auch mit dieser Kenntnis könnte ich heute nicht sicher sagen, dass die abgebildeten Augenmuscheln nicht Original sind. Sie können im Original herausgezogen werden. Die falschen können aber überhaupt nicht verstellt, also z.B. nicht eingeschoben werden. Heute weiss ich auch: das Fernglas wird teilweise besonders gut bewertet für Brillenträger.
    • Hört mal...streiten bringt doch nichts.

      Auch Petergabriel hat schon in #9 immerhin eingeräumt, dass die AB unpräzise war. Wenn ich sehe, dass der VK nicht zum ersten Mal ein Fernglas verkauft, dann kann es ihm nicht unbekannt sein, dass dieses "Detail" wichtig ist. Dann auch noch mit den Leica-Muscheln (unter Erwähnung des "Extra-Wertes") rum zu machen....das ist für mich dann erst recht ...doch:...ich nenne es unseriös.

      In den Testberichten zu diesem Fernglas werden die anpassbaren Muscheln stets erwähnt. Sie sind also für einige Leute wichtig und bei einem neuen Glas so dabei.
      Auf der Niko-Seite zur HG-L Serie steht: "Turn-and-slide rubber eyecups with multi-click* facilitate easy positioning of eyes at the correct eyepoint".

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Das siegst mal :) Mir ist der Unterschied nicht aufgefallen (die Pfeile könnten ja auch hinten sein)...Hätte mir also auch passieren können, dass ich den Unterschied nicht merke, solange ich das "Feature" nicht brauche.
      Unten im Bild auf der AB liegen die Schutzkappen. Auf allen steht "Nikon"...passen die genau auf die Leica-Teile?
    • Das dürfte übrigens jetzt positiv für den Käufer sein.
      Für die Beschreibung des Artikels ist der Verkäufer verantwortlich. Auch Abweichungen (selbst, wenn sie für misstrauische Experten sichtbar wären) muss sich der VK anrechnen lassen.
      Mit der AB kann der Käufer aber jetzt noch nachweisen, dass die Muscheln schon vom VK getauscht waren.
      Hat der VK nämlich sein "verbastelt" nicht schriftlich zugegeben...so würde die Gefahr bestehen, dass der VK behauptet, dass es der K wäre, der nun nach Monaten betrügen wolle und die Teile selbst verbastelt hat.
    • Möglicherweise sind "nur" die originalen Augenmuscheln selbst verbastelt, nicht aber die Anschlüsse, um wiederum Originale anzubringen. Sind die Augenmuscheln mittels Gewinde einfach angeschraubt? Dann dürfte die Garantie doch noch gelten? Und es ginge allein darum, Ersatz zu erhalten.
    • testing* schrieb:

      Sind die Augenmuscheln mittels Gewinde einfach angeschraubt? Dann dürfte die Garantie doch noch gelten? Und es ginge allein darum, Ersatz zu erhalten.



      Bei meinem "Allerweltsglas" kann man die Extramuscheln aufstecken, da ist das garkein Problem. Dann gibt's beim (hochwertigem) Glas einfache Gewinde zum Aufschrauben der Muscheln. Andere Systeme haben Gewinde mit Sicherungen, damit in "Busch und Berg" sich die Dinger nicht heimlich vom Acker machen können (was eh selten vorkommt) wenn man durchs Unterholz streift.

      Leztere kann man natürlich kaputtbasteln, wenn man die Sicherung kaputtet...