Ihr Verkäuferkonto wurde eingeschränkt

    • Ihr Verkäuferkonto wurde eingeschränkt

      Hi zusammen,

      Mir ist eben folgendes passiert:

      Vorgeschichte:
      Die "Bewertung" meines Servicestatus am 20. Dezember war Unterdurchschnittlich wegen einer Mängelquote von 5,08%. Gibt ja leider immer wieder Leute, die nicht ganz fair sind, aber das ist ein anderes Thema. Jedenfalls fand ich in meinem Verkäufer Cockpit folgenden Hinweis: Zitat: "Da Ihre Mängelquote durch neue Mängeltypen beeinflusst wurde, die vor der Ankündigung unserer Änderungen bei den Verkäuferstandards im März bei Ihnen aufgetreten sind, wurden Sie unter besonderen Schutz gestellt, um Ihren Status als Verkäufer mit überdurchschnittlicher Leistung im Programm für Deutschland, Österreich und die Schweiz zu wahren. Das bedeutet: Obwohl Ihre aktuelle Mängelquote unsere Anforderungen für den Status „überdurchschnittlich“ nicht erfüllt, sind Sie in diesem Bewertungszeitraum vor Konsequenzen bei unterdurchschnittlicher Leistung geschützt."

      So weit so gut, aber dann bekomme ich heute um 20.02 Uhr plötzlich eine Nachricht, dass mein Verkäuferkonto eingeschränkt wurde, da ich die Mindeststandards nicht erfülle. Alle aktiven Angebote wurden gelöscht.
      Jetzt komme ich mir vera**** vor ?(


      Die nächste Bewertung am 20.Januar wird wohl wieder überdurschnittlich sein.
      Was ich nicht verstehe, wie soll man sich da verbessern, wenn man keine Artikel mehr einstellen kann und somit auch keine Verkäufe mehr haben kann. :wallbash

    • Ebay:Anspruch und Wirklichkeit

      Bei Ebay liegen zwischen Anspruch und Wirklichkeit ziemliche Welten.

      Ich habe 7 Mängel (einen davon seit Mai 2013!!)von 4 verschiedenen Käufern(Quote:5,48%).

      Ein diesbezügliches Telefonat vor einiger Zeit brachte nichts,obwohl die Dame am anderen Ende mir in der Sache durchaus Recht gab,aber es war eben falsch von mir,den K ihre Kohle sofort zurückzuerstatten,und damit blieben die Mängel.

      Egal,ich habe gestern eine ähnliche Mail bekommen:Drohung mit schlechterer Platzierung und-----ich faß es nicht-----,daß bei PayPal Zahlungseingängen,diese bis zu 21 Tage eingefroren werden könnten.

      Als Reaktion habe ich mein Konto leergeräumt und nun endgültig PP als Zahlungsmöglichkeit eingestellter Artikel beseitigt.

      petergabriel
    • Nach einem Telefonat mit einem ebay Mitarbeiter habe ich mich nun endgültig von denen verabschiedet.
      Man zeigte mir gegenüber Verständnis und hat eingeräumt, dass ich schon Recht habe. Aber die Sperre kann nicht aufgehoben werden.
      Sollen die doch machen was die wollen. Ebay hat in letzter Zeit sowieso keinen Spaß mehr gemacht, zu viele Idioten unterwegs.
      Da das zum Glück nicht meine Haupteinnahmequelle war, können die mich mal getrost...
      Ich habe dem Mitarbeiter noch viel Erfolg gewünscht und das ebay an seiner Profitgier ersticken mag.
      Soviel dazu.
    • Ich wurde Vorgestern auch ganz gesperrt
      Ich bin seit 2003 Mitglied aber sowas ist mir noch nicht vorgekommen.
      Ich werde für 3 Monate Berechnet und habe lediglich 2 neutrale Bewertungen, daher habe ich wahrscheinlich auch nicht auf die Hinweis Mail geachtet die ich im vorraus bekam denn ich war mir keiner Schuld bewusst.98,7 % und nur 2 neutrale in 3 Monaten
      Meine Quote liegt bei 7,89 also 2,89 höher als erlaubt, alles wegen abgebrochener und erledigter Transaktionen die der Kunde bestätigt hat, Auch Nachfragen vom Käufer wann die Ware kommt, die dann auch angekommen ist und positiv Bewertet und Fall geschlossen wurde . Für mich war klar damit ist die Sache erledigt, hätte vielleicht mal das Kleingedruckte lesen sollen, dass es als Mängel stehen bleibt, wobei ich ja eh nichts machen kann, wenn der Käufer automatisch, wenn er sich mit mir in Verbindung setzen möchte direkt auf die Seite geleitet wird wo Fall geöffnet wird . Also hast Du als VK eh keine Chane. Genauso bei den Sterne Vergabe, hast du auch keine Chance zu reagieren wenn Bewertung abgegeben ist.( Habe einige die absolut tolle positive Bewertung abgegeben haben und mit niedriger Sternevergabe bei der Beschreibung bewertet hatten).
      Dann fragt mich doch einer von eBay warum ich mich nicht gemeldt hätte!!! Warum??? Ist doch eh nicht zu ändern.Ausgeliefert ist Ausgeliefert
      Merkwürdig ist nur dass die ganz großen die einge hundert Verkäufe haben mit sehr vielen negativ und neutralen Bewertungen noch online sind, denn auch die haben sicherlich die geöffneten Fälle und schlechte Sternchenbewertung. Mir kommt es vor als ob bei denen dieses Whitelisting ganz heimlich Angewendet wird.denn wenn ich wegen 14 Transaktionen schon gesperrt werde????
      Nun ja ich habe eBay per Einschreiben eine Frist gesetzt wenn ich dann nicht Freigeschaltet bin gehe ich an die Öffentlichkeit. Einen wirds schon interessieren. Ich hoffe dass sich einige melden und mich evtl unterstützen denn so gehts nun auch nicht.
      Wenn eBay uns loswerden will dann sollen Sie es sagen aber nicht die Kunden als Werkzeug benutzen denn denen geb ich die wenigste Schuld
    • Hallo sowo im Forum :thumbsup:

      sowo schrieb:

      Nun ja ich habe eBay per Einschreiben eine Frist gesetzt wenn ich dann nicht Freigeschaltet bin gehe ich an die Öffentlichkeit.



      das wird den Konzern sicherlich nicht sonderlich interessieren, da gab es schon deutlich schlimmeres

      im übrigen verstehe ich deine Rechnerei nicht ganz
      denn ebay rechnet immer in 12 Monaten

      Ich werde für 3 Monate Berechnet und habe lediglich 2 neutrale Bewertungen, daher habe ich wahrscheinlich auch nicht auf die Hinweis Mail geachtet die ich im vorraus bekam denn ich war mir keiner Schuld bewusst.98,7 % und nur 2 neutrale in 3 Monaten
      Meine Quote liegt bei 7,89 also 2,89 höher als erlaubt,


      wie viele Bewertungen hst du in 12 Monaten insgesamt erhalten?
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • Nein ab einer bestimmten Menge an verkauften Artikel werden nur 3 Monate Berechnet
      3 Monate:01. Sep. 2014 - 30. Nov. 2014



      und einfach nur zusehen will ich auch nicht auch großen kann man auf die Füße treten
      Ich hoffe blos dass ich nicht ganz alleine im Regen stehen bleiben muss und sich der eine oder andere findet
    • Zu Post 5:
      Nö, ab 400 Transaktionen im Vierteljahr gilt der 3-Monats-Zeitraum und die Anzahl der Bewertungen ist auch vollkommen wurscht, weil sich die MQ auf die Transaktionen bezieht.

      alles wegen abgebrochener und erledigter Transaktionen die der Kunde bestätigt hat,

      Welchen Grund habt ihr denn angegeben und wurde bei PayPal-Zahlung vor oder nach Falleröffnung erstattet?
    • muss mich noch korrigieren nicht 98,7 sondern 99,7 % an Bewertung

      Die meisten waren Kaufrücktritte 1 mal anderer Grund da nichts passendes dabei war und Pay wurde vorher zurückgezahlt und eben die Anfragen wo die Ware ist und ob es noch reicht vor Weihanchten
    • Da habt ihr wohl versäumt euch die Regeln gründlich durchzulesen.
      Niemals etwas anderes ankreuzen als "K hat sich geirrt/es sich anders überlegt" und niemals vor Falleröffnung per PayPal zurückerstatten, denn Ebay interpretiert das dann als "nicht lieferbar" seitens des VK = Mangel.
    • Wenn der Kunde erst nach Erhalt des Geldes zustimmt, ist das nicht schlimm.
      Es ist noch nicht einmal schlimm, glaube ich, wenn der K gar nicht reagiert und man den Fall dann selbst schließt. Bin mir aber nicht ganz sicher.
      Aber, nie-, niemals vor Falleröffnung per PayPal erstatten.
      Kleinkariert? Mag sein. Aber die neuen Bestimmungen bezügl. der Verkäuferstandards musste man schon lesen und sich bemühen sie zu verstehen.
      Frage zu "Nichterhalt": Wurden auch Fälle vor dem voraussichtl. Lieferdatum eröffnet? Falls ja, dann sehe ich eine Chance die Mängel nachträglich (auch nach Sperre) wegzukriegen.
      Ob das reicht auf unter 5 % zu kommen? Eher nicht oder?
    • Whitelisting und sonstige Gerüchteküche.....da kann man sich nett drauf ausruhen, wenn man selbst noch nicht einmal das "Kleingedruckte" liest, was übrigens recht groß gedruckt ist.
      Andere VK haben sich nicht stunden-, oder tagelang damit befasst, sondern wochenlang und ebenso viel Zeit aufgewendet um ungerechtfertigte Mängel wieder wegzukriegen, da war nix mit Whitelisting.
    • sowo schrieb:

      und einfach nur zusehen will ich auch nicht auch großen kann man auf die Füße treten

      Wie man "den großen" auf die Füße tritt kannst Du Dir am 21.1.2015 am LG Köln ansehen/anhören.
      Da wird meine Klage gg.Ebay und sein besch.... BW-System verhandelt. :lach:
      lieben Gruß aus dem Norden

      ------------------------------------
      "Wir sind, was wir denken. Alles was wir sind, entsteht mit unseren Gedanken. Mit unseren Gedanken machen wir die Welt."
      - Weisheit von Buddha - | .....und ich mache mir meine Welt. wie sie mir gefällt :]
    • petergabriel schrieb:

      Egal,ich habe gestern eine ähnliche Mail bekommen:Drohung mit schlechterer Platzierung und-----ich faß es nicht-----,daß bei PayPal Zahlungseingängen,diese bis zu 21 Tage eingefroren werden könnten.

      Sachma, Du Flachnasenbär... ;)

      Ich nehme doch stark an, dass Du sehr genau weisst, wie Du die Halbwertszeit von Paypal berechnen musst, wenn die sich trauen, dir auch nur einen einzigen Cent deines Geldes vorzuenthalten. Sollte mich jedenfalls wundern, wenn ausgerechnet Du da Hilfestellung brauchen solltest.

      sowo schrieb:

      wenn ich dann nicht Freigeschaltet bin gehe ich an die Öffentlichkeit.

      Darf ich vorstellen? ebay Geschäftsleitung und Support nach deiner Ankündigung:

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      ebay nach St. Pölten:
      8| ?( X/ :evil: :wallbash :wallbash :wallbash

      Du hast also eine recht einfache Möglichkeit, wenn Du damit an die Öffentlichkeit gehen willst: Du wählst die "Öffentlichkeit" einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Das wirkt dann. Als Verkäufer gesperrt bist Du ja sowieso, es kann dir also scheissegal sein, ob die dir die Freundschaft oder den Account kündigen.

      Ich kann dir aber versichern, dass Lizz nicht gesperrt ist. Sie war. Lebenslang. Für elf Tage.

      Gegen ebay hilft nur: schnell Druck aufbauen und unnachgiebig halten. Sobald sie weich werden, sofort mit dem groben Hammer hinterherhauen und Beulen schlagen.

      Nachteil: das Ding ist nie ganz billig.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nachteil: das Ding ist nie ganz billig.

      interessiert mich aber herzlich wenig wenn ebay verliert :thumbsup:
      ......und in Vorahnung bzw. mit relativer Sicherheit hast Du ja eben selbst im Gespräch mit meinem RA gehört wie es ausgehen wird :)
      Da er in USA sitzt gab er es uns ja schriftlich auf Skype (den Text kennst Du) :D
      lieben Gruß aus dem Norden

      ------------------------------------
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      - Weisheit von Buddha - | .....und ich mache mir meine Welt. wie sie mir gefällt :]

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    • Wie man "den großen" auf die Füße tritt kannst Du Dir am 21.1.2015 am LG Köln ansehen/anhören.
      Da wird meine Klage gg.Ebay und sein besch.... BW-System verhandeln


      Würdest Du mich informieren wie das ausging und evtl dich mir an schliessen wenn ich an die Medien schreibe
    • sowo schrieb:

      könntest Du das etwas genauer schreiben bitte?

      Ja, könnte ich. Steht aber schon längst im Forum. Bei petergabriel weiss ich, dass er hart genug und fähig ist, das durchzuziehen. Bei dir bin ich mir (sorry) nicht sicher, Du hast ja schon Probleme damit, ebay so in den Hintern zu treten, dass sie vornüber auf die Schnauze fallen.

      Falls das aber mal jemand machen will: Paypal ist ein Zahlungsdienstleister und sonst nichts weiter. Die haben demnach eine Zahlung von der einen Seite anzunehmen und auf die andere Seite weiterzuleiten. Das Ganze innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung. Dafür sind die da und sonst für gar nichts.

      Was Paypal nicht darf:
      1.) Geld zurückbehalten bzw einfrieren
      2.) Geld nach Gutschrift beim Empfänger wieder zurückbuchen
      3.) Zahlungen länger als 24 Stunden (Bankarbeitstage gerechnet) zu verzögern
      4.) "Risikoabschätzungen" vornehmen
      5.) Reserve-Rückstellungen vorzunehmen

      Wer so was erlebt ist gut beraten, sich darüber direkt bei der CSSF zu beschweren, verbunden mit dem Antrag, die Banklizenz von Paypal wegen erwiesener Unzuverlässigkeit als Zahlungsdienstleister zurückzuziehen oder zumindest soweit einzuschränken, dass sie sich nicht mehr auf elektronischen Zahlungsverkehr bezieht. Parallel richtet man diese Beschwerde auch an die BaFin mit der zusätzlichen Einschränkung, dass die eine Gewerbeuntersagung zumindest für Deutschland wegen Unzuverlässigkeit des Zahlungsdienstes aussprechen. Das liegt in deren Zuständigkeit. Wobei die BaFin erstens mal aus detschen Beamten besteht, die sowieso lieber an andere Stellen delegieren als selber mal den Arsch zu bewegen und der Laden schätzungsweise so tief im Arsch von ebay/Paypal steckt dass sie sie von rückwärts an den Mandeln lecken können. Rechne also damit, dass die CSSF da eher aktiv wird als die Wirsindnichtzuständig-Schnarchnasen der BaFin. Wobei es zugegeben auch bei der BaFin ein paar wenige Beamte gibt, die sich da einsetzen.

      Das ist soweit der bequeme Weg, den jeder gehen kann und auch unbedingt sollte. Paypal muss man darüber nicht informieren, die kriegen das dann schon von der CSSF gesagt, wenn sie ihre monatlichen Besprechungen zu den aufgelaufenen Beschwerden bei der CSSF haben.

      Der weitere Weg ist, Paypal schriftlich aufzufordern, ihrer Verpflichtung als Zahlungsdienstleister nachzukommen und sonst gar nichts. Darauf hin wird sich erst mal gar nichts tun, so dass man Paypal dann eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung bei gleichzeitiger Klagandrohung sowie einen Mahnbescheid zukommen lässt. Die schulden einem schliesslich Geld und Zahlungsdienstleistung. Und dann klärt man das ganz gemütlich vor Gericht. Dank Art 5 EuGVVO, §32 ZPO vor dem für den eigenen Wohnsitz zuständigen Gericht. Und dieses Vorgehen traue ich petergabriel durchaus zu. Paypal kann nur froh sein, dass ich kein Kunde bei denen bin, von mir gab es nur die Abmahung, dass sie für mich gar keine Zahlungen anzunehmen haben und bisher halten die sich dran.

      Langfristig ist Paypal in seiner jetzigen Form aber ungefähr so haltbar wie das neue ebay-Zahlungssystem 2012. Der Unterschied zwischen den beiden ist nur, dass Paypal seit 2007 eine Banklizenz hat und die widerrufen werden muss. Was allerdings passieren kann, auch der Bestandsschutz deckt keine dauernden Verfehlungen ab. Nur muss die CSSF davon erfahren und auch erkennen, dass das keine Einzelfälle sind. Das geht auf Dauer nur über permanente Beschwerden aller Nutzer. Wenn bei der CSSF aber nur eine niedere vierstellige Zahl an Beschwerden pro Jahr reinkommt weil annähernd 100% der Beschwerdefähigen sowieso zu faul sind, ihre Beschwerde loszuwerden ist das einfach zu wenig. ebay hat erst gar keine Lizenz bekommen, auf dem Weg war es um einiges einfacher, diese Idee gleich im Keim zu ersticken.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich habe schon gehandelt!

      Nachdem mir Ebay vorgestern zusätzlich zu der Drohung vom 5.1.,PP-Eingänge bis zu 21 Tage einzufrieren, meine Verkaufsmöglichkeiten limitiert hat(wie gesagt 7 "Mängel" von 4 Käufern seit Mai 2013(!!!) und eine "Quote" von 5,98),habe ich als ersten Schritt,PP kurz und knapp,aber deutlich geschrieben.

      Ich denke,daß--wenn überhaupt eine Antwort kommt(Frist habe ich bis 30.1.gesetzt)-- die Sache dann an CSSF und BaFin geht.

      Alle anderen Betroffenen sollten dies auch tun.

      petergabriel

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