Zalodo.com GmbH - softwarekauf.com - snbdeal.de - webcoon.de - itkauf24.de - neue Firma und Shops von Carsten Claassen

    • t0ddY schrieb:

      Klar, wenn ich 77€ für einen Windows 10 Pro verlange(sonst ~140€) und auf einmal merke: " Uhh mist, da merkt jemand meine Kundenfalle/Betrug " will ich den auch so schnell wie möglich loswerden.. Naaja da hat er sich wohl den falschen ausgesucht
      Und worin liegt nun genau der Betrug bzw. die Kundenfalle? Es wäre sehr wichtig, hier konkrete Hinweise genannt zu bekommen. Wenn du den Händler als so dubios einstufst, frage ich mich dann aber auch, wieso du mit dem Gedanken spielst, den Kaufvertrag rechtlich durchzusetzen. Da würde man doch eher Abstand nehmen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      t0ddY schrieb:

      Klar, wenn ich 77€ für einen Windows 10 Pro verlange(sonst ~140€) und auf einmal merke: " Uhh mist, da merkt jemand meine Kundenfalle/Betrug " will ich den auch so schnell wie möglich loswerden.. Naaja da hat er sich wohl den falschen ausgesucht
      Und worin liegt nun genau der Betrug bzw. die Kundenfalle? Es wäre sehr wichtig, hier konkrete Hinweise genannt zu bekommen. Wenn du den Händler als so dubios einstufst, frage ich mich dann aber auch, wieso du mit dem Gedanken spielst, den Kaufvertrag rechtlich durchzusetzen. Da würde man doch eher Abstand nehmen.

      Die Kundenfalle/Betrug: Online mit " nur heute Windows Pro 77€ " werben, man bestellt sofort, bekommt sofort eine Bestätigung, zahlt sofort(übrigens 5,80€ Versand- und Bearbeitungkosten für eine Email :lach: n naja aber immer noch billiger) ohne in der vorgegebenen Zeit liefern zu können.
      Desweiteren kann der Händler einen bestehenden Vertrag nicht ohne weiteres stornieren, solltest du wissen.

      Aber wie ich oben schon geschrieben hatte, ich warte morgen noch ab und dann Berichte ich hier das Ergebnis. Meinte Wut auf das Unternehmen und deren Vorgehensweise war einfach zu groß und musste raus! Habe auch nichts geschrieben was nicht der Wahrheit entspricht oder wichtiges weggelassen. Oh doch, habe vergessen zu erwähnen das "die Umgangsschrift" mit der man dort bombadiert wird unterste Schublade ist, keine Ahnung wie solche Leute erzogen worden. Kann alles mit Tickets belegen.

      Und zu deiner 2ten Frage: Weil er sich mit der Bestellbestätigung an die 77€ gebunden hat. Und das der Preis unschlagbar ist, müssen wa uns nicht streiten ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von t0ddY ()

    • t0ddY schrieb:

      Desweiteren kann der Händler einen bestehenden Vertrag nicht ohne weiteres stornieren, solltest du wissen.
      Ach was... ;)

      Ich frage mich dennoch, welcher konkrete Taktik nun dahinter stecken soll. Der Händler hat ja nichts davon, Kunden zu fangen, die er dann nicht bedienen kann. Oder hast du konkrete Anzeichen dafür, dass er niemals liefern wollte oder konnte? Erst dann wird es interessant. Ich würde mir da viel mehr Gedanken darüber machen, was mit der Ware nicht stimmen könnte, wenn der Verkaufspreis bei rund 50% des Marktpreises liegt. Das solltest du dir durch den Kopf gehen lassen, bevor du auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehst.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Da gebe ich dir vollkommen recht, Augen auf! Passiert mir auch sonst nie!

      - Ab hier rede ich aus eigener Erfahrung und nicht über itkauf24.de -

      Was der Händler davon hat? Leider kann ich aus Erfahrung reden, da ich in solch einer Firma(heute insolvent) meine Ausbildung machen musste!
      Sie lockt mit sehr günstigen Angeboten und kassiert PayPal, KK und Vorkasse, sprich Sie haben das Geld direkt, immerhin will der Kunde ja genauso schnell beliefert werden, funktioniert psychologisch alles klasse bis hier hin!
      Das ganze machen ein paar tausend Kunden am Tag und sein Konto füllt sich erstmal, ohne das er dafür hat Geld ausgeben müssen, außer die HP und das Angebot erstellen. - Bis hier hin rechtlich gaaanz böse, da mit Ware geworben wird um Geld zu kassieren die nicht oder nicht zu dem Preis existiert -

      So, den meisten Kunden reichts nach ein paar Tagen, die drohen, machen Terz aber am Ende wollen sie dann halt doch nur Ihr Geld & leiten nie rechtliche Schritte ein, bzw. bestehen auf ihr RECHT (WAS MAN MACHEN SOLLTE)
      Sie stornieren also - ab hier wieder leider alles rechtlich für den Händler da storniert vom Kunden -
      Das dann aber auch noch die Rückerstattung 12-24 Tage dauern kann und solange das dem Kunden mitgeteilt wir auch noch rechtens ist, danke deutsches Recht :D
      So wenn dann der Kunde überhaupt noch sein Geld wieder sieht gibt der einfach Ruhe und sein Geld lag 24 Tage auf einem anderen Konto.
      Händler ist fein raus, keiner Beschwert sich mehr, im normal Fall bestellt der Kunde nie wieder dort!

      So reagieren sagen wir mal 80% der Kunden. 19% werden dann einfach bedient wenn sie zuviel Stress machen oder wirklich einen Anwalt einschalten und 1% brechen dir früher oder später das Genick....

      ABER bei tausenden Bestellungen/tausenden Euro pro Tag kannste dir seinen Cashflow vorstellen oder ? Dabei hat man nichts außer einer Website und ein Angebot.... und wenn sich keiner beschwert klappt das auch noch und man kann ganz locker für 15 Jahre ein geiles leben haben!


      Um dann nochmal auf itkauf zu sprechen zu kommen, klar, nachweisen kann ich denen GARNIX, aber der Kaufvertrag für 77€ ist abgeschlossen und das ist genau der Part(und auch wirklich der einzige) wo ich rechtlich auf der total sicheren Seite stehe und was dagegen machen kann. Ich gehöre nicht zu den 80%, ich bin bei den 20% dabei!

      Und ob was mit der Ware nicht stimmt ?! Hmm mir eigentlich egal, das ist sein Problem, er hat eine Windows 10 Professional - Deutsche Vollversion - 32-Bit / 64-Bit
      Version Lizenz angeboten und ich bestellt. Was darunter zu verstehen ist, kann man bei Microsoft nachschauen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von t0ddY ()

    • Ja, deine Schilderungen sind nun nachvollziehbar. Ob es bei Zalado (ehemals freexpress) genau so abläuft, kann man zumindest öffentlich nur mutmaßen, solange keine Beweise vorliegen. Auffällig ist allerdings die schier unendliche Anzahl von Kunden, die sehr, sehr lange auf die Rückzahlung ihres Geldes warten müssen. Und es bleibt die Frage, woher die Software stammt, die deutlich unter dem Marktpreis angeboten wird. Ich möchte kein derartiges Betriebssystem auf meinem Rechner laufen haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Da brauchst du dir keine Sorgen machen! Das Betriebssystem lädst du dir von Microsoft direkt und gibst nur den Key ein. Sobald du die Ware einmal hast, ist alles okay und du hast glück gehabt. Kannst du mir glauben, bin da vom Fach. Sollte der CD-Key nicht echt sein oder sonst was, bekommt er ärger mit Microsoft und da ist eine private Klage ein Witz dagegen. Das riskiert man nicht, da beißt man in den sauren Apfel und kauft teurer und verschickt richtige Ware um sowas zu verhindern wenns sein muss.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von t0ddY ()

    • Übrigens, hier ein Auszug aus deren AGB's:

      Der Kaufvertrag kommt nicht mit der Bestellbestaetigung, sondern nur mit einer expliziten Auftragsbestaetigung oder spaetestens mit der Lieferung der Waren zustande. Der Vertragstext wird gespeichert und kann vom Kunden auf unserer Seite eingesehen werden. Sollte der Kunde binnen 21 Werktagen keine Auftragsbestaetigung oder Lieferung erhalten, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen des Kunden werden in diesem Fall unverzueglich zurueckerstattet.


      itkauf24.de/itkauf24de/agb/


      Also die meinen ja ernsthaft die können da rein schreiben was Sie wollen oder ? Der Laden ist der Knaller
    • t0ddY schrieb:

      Der Kaufvertrag kommt nicht mit der Bestellbestaetigung, sondern nur mit einer expliziten Auftragsbestaetigung oder spaetestens mit der Lieferung der Waren zustande.
      Und hast du diese Auftragsbestätigung erhalten? Wenn nicht, dann hat sich es erledigt mit dem angeblichen Kaufvertrag. Die AGB sind jedenfalls so nicht zu beanstanden und bei Online-Shops absolut usus.

      t0ddY schrieb:

      Der Laden ist der Knaller
      Und Kunden, die ohne Auftragsbestätigung glauben, einen Kaufvertrag geschlossen zu haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Mir kommt es langsam so vor als würdest du auch zu dem Verein gehören Uhu :D Sorry aber du vermittelst einem das Gefühl. Vor allem weil du jetzt auf mich losgehst ohne das ich dir was getan habe...

      Und dieser Teil der AGB's ist auch nicht zulässig :) Man kann seine AGB's nicht einfach verändern wie man lustig ist.
    • t0ddY schrieb:

      Und dieser Teil der AGB's ist auch nicht zulässig
      Könntest du das genauer begründen?

      Ich gehe nicht auf dich los, sondern versuche dich mal herunter zu bekommen. Weil ein Unternehmen in der Vergangenheit nicht gerade seriös aufgetreten ist, heißt das noch lange nicht, dass man als Kunde rechtlich alles blind durchsetzen kann, was einem so in den Sinn kommt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Genau kann ich die das leider nicht sagen, das wird aber mein Anwalt & die Polizei klären. Hab es nun den Behörden übergeben, nachdem ich gestern wieder eine unreife, freche Antwort von denen erhalten habe.
      Die Polizei bestätigte mir das es sich hierbei um unlauteren Wettbewerb handelt und hier schon Anzeigen vorliegen.

      Zu den AGB: Du kannst nicht einfach reinschreiben das eine Bestellbestätigung keine Bestellbestätigung ist, das bestätigte mir auch mein Anwalt vorab.

      Klauseln wie " Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung der BestellANFRAGE und wir nehmen uns vor nochmals die BestellANFRAGE auf Verfügbarkeit und Preis zu prüfen & ggf. die Anfrage abzuweisen." sind absolut zulässig! Zwar ist das auch wieder Kundenverarsche, aber legal :)

      Hier ist es auch wichtig das Wort BestellANFRAGE zu benutzen und nicht Bestellung oder Auftrag. Hier ist die Formulierung sehr wichtig um als Händler auf der richtigen Seite zu stehen!

      Sobald du eine Email mit " Ihre Bestellung, Ihr Auftrag, usw..." bekommst + eine zusätzliche Bestellnummer ist ein Vertrag geschlossen. Zu 100%. Da kann dann in den AGB stehen was will.
      Wie gesagt, anders wäre es, würde er mir eine Bestellanfragenummer/bestätigung zusenden.

      Und "blind durchsetzten" ist nicht gerade meine Devise, ich weiß sehr wohl was ich mache und welches Recht ich auf meiner Seite habe, wie mir auch Polizei und Anwalt teils schon bestätigt haben.

      Habe das ganze auch der Presse weitergeleitet(ja ich weiß, etwas überzogen aber gegen solche Abzocker muss etwas unternommen werden.
      Bei mir gehts zwar "bloß" um 77€, aber die nächsten potentiellen Kunden werden mir danken.
    • t0ddY schrieb:

      Zu den AGB: Du kannst nicht einfach reinschreiben das eine Bestellbestätigung keine Bestellbestätigung ist, das bestätigte mir auch mein Anwalt vorab.
      Das hat dir dein Anwalt sicher so nicht gesagt. Und in den AGB von Zalodo steht das auch nirgends. Dort steht, dass die Bestellbestätigung keine Annahme bedeutet. Das ist ein ganz simples und legitimes Vorgehen im Kaufrecht, das auch von diversen Gerichten so bestätigt wurden.

      Jedenfalls bei ordentlich formulierten AGB ist eine einfache Bestellbestätigung noch kein Vertragsschluss, wie das LG Detmold (10 S 152/11 – Vorinstanz AG Detmold, 6 C 18/11) richtig festgehalten hat.
      ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt…ein-vertragsschluss/6963/

      oder:

      Eine (automatisch) versandte Bestellbestätigung eines Webshopbetreibers stellt grundsätzlich keine verbindliche Annahmeerklärung dar, so das AG München mit Urteil vom Urteil vom 04.02.2010 (Az.: 281 C 27753/09).
      wbs-law.de/allgemein/ag-muench…ine-vertragsannahme-1808/


      t0ddY schrieb:

      Genau kann ich die das leider nicht sagen
      Ja, das Gefühl habe ich auch. Deine Antwort zeigt mir nämlich, dass du in der Materie nicht ganz sicher bist. Offensichtlich hast du nämlich keine Auftragsbestätigung erhalten, auch wenn du mir meine Frage nicht direkt beantwortet hast.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Doch diese hab ich erhalten, kann ich dir sogar schicken wenn du magst

      Bild

      der Satz " Vielen Dank für Ihre Bestellung " + " Ihre Bestellung: xxxxxx " ist schon ausreichend und da bin ich mir sicher ;)

      Ich verstehe auch nicht warum du stetig weiter den Laden verteidigst... Aber gut.
      Wie gesasgt, ich werde mich darum jetzt nicht mehr kümmern, das haben andere Instanzen übernommen, ich werde lediglich noch das Ergebnis hier posten, sollte dies gewünscht sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von t0ddY ()

    • t0ddY schrieb:

      Doch diese hab ich erhalten, kann ich dir sogar schicken wenn du magst
      Es wäre in der Tat sehr hilfreich, wenn du hier den gesamten Text der Bestätigung einsetzt. Nur dann kann man beurteilen, inwiefern eine solche Nachricht nicht nur als Bestellbestätigung, sondern als Annahme interpretiert werden kann.

      t0ddY schrieb:

      der Satz " Vielen Dank für Ihre Bestellung " + " Ihre Bestellung: xxxxxx " ist schon ausreichend und da bin ich mir sicher
      Wofür soll das denn ausreichend sein? Ohne Kenntnis der Gesamtnachricht ist das ohne Gehalt.

      t0ddY schrieb:

      Ich verstehe auch nicht warum du stetig weiter den Laden verteidigst... Aber gut.
      Ich prangere das Geschäftsgebahren der Firma seit vielen Jahren an. Das heißt nicht, dass alles, was dort gemacht wird, rechtswidrig ist, auch wenn einige Kunden dies gerne hören würden. Hier gilt es, den Sachverhalt zu prüfen und nicht irgendwelche halbgarenen Pauschalaussagen unters Volk zu werfen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich hänge die Mail mal unten an. Ich würde dazu tendieren, hierin noch keine Annahme zu sehen. Zwar werden alle Einzelheiten der Bestellung aufgeführt - inkl. Summe, Artikel, Adressen - zur Zahlung wird allerdings nicht aufgefordert und es gibt auch keine Kontodaten oder sonstige Informationen, die eine Zahlung ermöglichen würden. Mich würde daher interessieren, wie und warum du die Zahlung bereits vorgenommen hast?

      Ich gebe allerdings zu, dass man durchaus eine Überprüfung durch ein Gericht in Betracht ziehen könnte. Wenn du diese Mail früher als Argument zur Verfügung gestellt hättest, wären einige Zwischenschritte erspart geblieben. Eine korrekte Bestellbestätigung führt aber in aller Regel zu keinem Vertrag. Erst wenn diese so formuliert ist, dass der Kunde daraus eine Annahme herauslesen muss, kommen wir zu einem Vertragsschluss.
      Bilder
      • bbblack.jpg

        125,43 kB, 731×754, 251 mal angesehen
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • t0ddY schrieb:

      gezahlt wurde direkt mit Kreditkarte
      Wann, wo und wie wurdest du zur Zahlung aufgefordert und wo konntest du schließlich deine Kreditkartendaten eingeben? Da muss es ja einen Zahlungsvorgang gegeben haben, wenn du bezahlt hast. Nun lass dir doch nicht jedes Detail aus der Nase ziehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.