Zalodo.com GmbH - softwarekauf.com - snbdeal.de - webcoon.de - itkauf24.de - neue Firma und Shops von Carsten Claassen

    • Mir geht's genauso. Nach 5 Tagen Wartezeit auf einen Downloadlink, hab ich auch mal gegoogelt und so einige Leidensgenossen gefunden.

      Ach übrigens komisch ist das in meiner Kreditkartenabrechnung im Buchungstext PCKauf.net steht.

      Ich dachte der Herr Claassen hätten nichts mit dem Laden zu tun.

      Bestellt hatte ich auch bei itkauf24.

      Nun mal sehen wies bei der Sache weitergeht.
    • Hallo zusammen,

      nun bin ich auch itkauf24 bzw. dem netten Herrn Claassen auf den Leim gegangen. Die am 22.11. bestellte CD Version von Win 7 ist natürlich nicht eingetroffen, trotz etlicher Nachfragetickets. Ausser dass mein e-Mail Account täglich mit der Bitte den Kauf zu bewerten zugemüllt wird, ist nicht viel passiert.
      Die Antworten auf die Tickets sind teilweise auch kurios. Mein Fragetext wurde einfach als Antworttext wieder zurückgesandt.
      Nachdem 2 x sogar bestätigt wurde, dass die CD "unterwegs" sei (wahrscheinlich von einem Büroraum zum anderen), kam nun, nach einer weiteren Nachfrage folgende, genervte Ticketantwort sogar in roter Textfarbe:

      "Als Hinweis für alle, die noch nicht bemerkt haben, dass wir derzeit wieder Dezember und ein entsprechendes Weihnachtsgeschäft haben und es dadurch zu Verzögerungen kommt."
      Das tut mir aber schrecklich leid, dass ich der Firma nach 4 Wochen schon auf den Senkel gehe. Eine CD zu versenden ist ja schon ein enormer Aufwand. Da mir nach Recherchen schon relativ schnell klar war, dass hier eher nichtsmehr zu erwarten war, hatte ich die CD in einem anderen Shop bestellt. Nach zwei Tagen lag die CD auf meinem Tisch.
      Eigentlich ärgerlich ist die geringe Summe der Abzocke. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt ist der Aufwand ohne Rechtsschutz von der Kostenseite vollkommen sinnlos. Ich denke genau hier liegt der Knackpunkt des Unternehmens. Denen ist schon klar, dass der größte Teil der Kunden die Summen nicht zurückfordern werden. Hätte ich mal lieber vorher Google gefragt.
      Ich werde nun noch eine Frist setzen und dann den Auftrag stornieren. Mal sehen was dann passiert. Kommt mein Geld nicht zurück werde ich auf jeden Fall Anzeige erstatten.

      Man kann jeden nur warnen, bei einem Unternehmen dieses Herrn zu kaufen!
    • Ja, dass ist wirklich ziemlich ärgerlich, dass man so was anscheinend schon jahrelang treibt.

      Bei mir ist es ja noch nicht mal ein Postversand.

      Ich hab inzwischen woanders bestellt und meinen Downloadlink innerhalb 2 Minuten erhalten.

      Kann man eigentlich ohne rechtliche Bedenken eine Kreditzahlung stornieren ? Kennt sich da jemand aus ?
    • Wenn du unter "Kreditzahlung" eine Zahlung mittels Deiner Kreditkarte meinst, musst Du in den AGB Deines Kreidtkartenunternehmens nachschauen, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, oder fragst einfach beim Kreditkartenunternehmen (bzw. Deiner Bank) nach.
      Wenn das zusätzlich über PayPal gelaufen ist, sind auch die PayPal-AGB zu beachten.
    • Sorry sollte auch Kreditkartenzahlung heißen. Nun AGB sind so aussagefähig wie ein selbstgeschriebener Mietvertrag. Theoretisch könntest du alles drin schreiben, ohne eine echte rechtliche Bindung zu haben.

      Nun zumindest steht da, dass man kein Widerrufsrecht bei Downloadprodukte hat.

      Ich fürchte da hilft wirklich nur noch ein Anwalt (Rechtschutz vorhanden) bzw. eine Anzeige.
    • Mich wundert, warum Carsten Claasen und die mit ihm immer wieder in Verbindung stehenden Personen Kai Lüneburg, Sonja Bienhoff und xxx von der Justiz in dieser Gegend (wie der Staatsanwaltschaft Lüneburg) einfach nicht belangt werden. Die Tatbestände versuchter Warenbetrug gem. § 263 StGB, möglicherweise sogar gewerbsmäßiger Bandenbetrug liegen doch sehr Nahe. Es gibt (oder gab) sogar ein reales Geschäft „xxx“ in Bienenbüttel.

      Und es rechnet sich sicherlich, da sich genügend Kunden aufgrund der vermeintlich kleinen Beträge nicht wehren. Dabei ist ein Online-Antrag für einen gerichtlichen Mahnbescheid mit darauffolgender Vollstreckung ruckzuck erledigt! Und dann wird in der Regel auch schnell und brav bezahlt. Dafür braucht ihr keinen Anwalt.

      Also holt euch euer Geld zurück!

      Redaktion: xxx wegen nicht erwiesener Zusammenhänge editiert.
    • Batmaniac schrieb:

      Danke für den Tipp Pushback.

      Ich hab mir mal online-mahnbescheid.de/grechner.php angeschaut.

      Beispielrechnung:

      Forderungssumme: 20,00 Euro
      Gerichtskosten:32,00 Euro
      Anwaltsgebühren: 45,00 Euro
      Auslagenpauschale: 9,00 Euro
      Umsatzsteuer aus 2 und 3: 10,26 Euro
      Summe: 96,26 Euro

      Ich geh mal davon aus dass man da in Vorkasse gehen muss. Knapp 100 € hält sich aber in Grenzen.
      Kann es sein, dass hier ein Rechenfehler vorliegt?

      Wenn ich für einen Mahnbescheid keinen Anwalt brauche, komme ich nur auf 52 Euro an Kosten.
    • hierpk schrieb:

      Batmaniac schrieb:

      Danke für den Tipp Pushback.

      Ich hab mir mal online-mahnbescheid.de/grechner.php angeschaut.

      Beispielrechnung:

      Forderungssumme: 20,00 Euro
      Gerichtskosten:32,00 Euro
      Anwaltsgebühren: 45,00 Euro
      Auslagenpauschale: 9,00 Euro
      Umsatzsteuer aus 2 und 3: 10,26 Euro
      Summe: 96,26 Euro

      Ich geh mal davon aus dass man da in Vorkasse gehen muss. Knapp 100 € hält sich aber in Grenzen.
      Kann es sein, dass hier ein Rechenfehler vorliegt?
      Wenn ich für einen Mahnbescheid keinen Anwalt brauche, komme ich nur auf 52 Euro an Kosten.
      Tippfehler!! sind nur 32 Euro Kosten
    • Jetzt wo ihrs erwähnt sehe ich das auch. Nun ich habs eben auch nur auf die Schnelle überflogen.

      Zu früh am morgen :)

      Weiß einer wie lange man dem Verkäufer Zeit geben muss einen Downloadlink zur Verfügung zu stellen ?

      Und ob eine Aufforderung via Mail rechtsgültig ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Batmaniac ()

    • Hallo Batmaniac

      die Lieferzeit ist nicht entscheidend, aber du kannst von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das könntest du auch dann noch mit 14tägiger Frist ausüben, wenn dir eine Ware schon zugesandt wurde. Du solltest ihm schriftlich eine Frist setzen, zB 10 Tage, um dir deine Vorauszahlung zurückzuerstatten (Bestellnummer, Zahlungsbestätigung, etc. sowie deine Bankdaten für die Überweisung vollständig im Schreiben angeben). Die sicherste Variante ist immer ein Einwurfeinschreiben per Post, aber auch andere nachweisbare Kommunikation reicht aus. Sobald die Frist verstrichen ist, hast du das Recht aktiv zu werden.

      Beleg aufbewahren und zusammen mit deiner Forderung dann im Mahnbescheid als Auslage angeben. Screenshots von den "Tickets" als Beleg der Kommunikation helfen auch weiter. Spätestens ab dem Zeitpunkt der ersten Fristverstreichung (also ab dem ersten Mal, nachdem du ein Datum als Frist angegeben hast) steht dir ein Zins von glaube ich bis zu 5% zu (wird dort erläutert, bei den kleinen Summen eher gering, aber immerhin). Und der Versuchung widerstehen, viel zu hohe Auslagen für Porto und Versand anzugeben, da das deine gesamte Forderung angreifbar machen könnte.

      Dann musst du lediglich die 32,00 EUR fürs Amtsgericht vorstrecken und falls er nicht reagiert, käme evtl. noch eine kleine Gebühr für den Gerichtsvollzieher obendrauf. Aber alles nicht dramatisch und die Sache wert!

      Bei mir hat er nach Erhalt des Titels (also nachdem ich ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen habe, dass auf meine Anforderung hin nun vollstreckt werden könnte) sofort mein Geld + Auslagen zurücküberwiesen.
      • Weiss nicht warum hier einige romane schreiben?

        fakt ist:" viele haben ihre bezahlte ware nicht bekommen" ! da gibst auch kein schönreden das die firma viel um die ohren hat.

        ich bin selbst betroffen,versandbestätigung erhalten und den hinweis das ich bitte mal im kundencenter nachschauen sollte, da viele kunden zu "blöd" sind dort mal nach den aktivierungscode zu suchen.
        ich war dann mal zum 7x mal so blöd um nachschauen aber da steht immer noch nach 7 tagen das selbe der code wurde versand bitte warten sie...................................

        werde das der verbrauchercentrale melden obs was bring steht in den sternen.


        wünsche allen betroffenen ein schönes weihnachtsfest
    • Ich habe mich heute per Kontaktformular mit einem RA für IT-Recht in Verbindung gesetzt, habe Ihm meine aktuelle Problemmatik geschildert (Widerruf eines Kaufs am 4.1.16 nicht Möglich, kein ernstzunehmener Kontakt zu itkauf24.de, alles schon per Vorkasse überwiesen) und auch nachgefragt, ob eine Sammelklage möglich ist, bzw. wie so etwas funktioniert.
      Wenn jemand hier interesse hat, bei einer Sammelklage mitzuwirken, dann bitte eine PN an mich.

      Im Anhang findet Ihr meine letze Email an cc@zalodo.com, diese Adresse hat Herr C. C. in diesem Thread als Kontakt angegeben, wenn es wirklich mal klemmen sollte.
      Das war die Antwort auf diese Email:
      - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
      Betreff: Mailzustellung fehlgeschlagen: 3300803280

      Guten Tag,

      wir nutzen ein entsprechendes Hilfesystem (Tickets) um die Hilfe für den Kunden zu verbessern und unseren Service zu entlasten.

      Aus diesem Grund können Sie keine direkten Mails senden oder mit einem Mailprogramm auf erhaltene Mails oder bestehende Tickets antworten.
      Downloads werden vollkommen automatisiert verarbeitet und können generell nicht widerrufen werden. Eine Zuteilung des Aktivierungsschlüssel finden Sie immer in Ihrem Kundenaccount
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      Das ist lachhaft, eine Email an 'info@itkauf24.de' beinhaltete die selbe Antwort.

      Ich frage mich, in welchem Paragraphen für e-commerce geschrieben steht, dass ein Onlinehändler eine bestimmte Ware, auch wenn man noch NICHTS erhalten hat, vom Widerruf auschließen darf, ?
      Da ich keine Ware erhalten habe, weder per Email noch in meinem Kundenkonto, der Webshop aber schon seit 5.1.16 das Geld auf seinem Konto gutschrieben hat (Auskunft meiner Bank),
      ist das für mich im einzelnen schon gar nicht und grundsätzlich sowieso nicht nachvollziehbar.


      Redaktion: Anhang entfernt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mawi912 ()