Zalodo.com GmbH - softwarekauf.com - snbdeal.de - webcoon.de - itkauf24.de - neue Firma und Shops von Carsten Claassen

    • und mal wieder haben sie geschrieben: Diesmal ueber dieses world inkasso, nun 125€
      Die inkassofirma gehoert denen sicher auch ueber irgendwelche unwege.
      aug jedenfall werde ich nix zahlen.
      frist iatnun 19.5.2016
      wirf auch erstmal archiviert.
      ein mahnverfahren werden die,obwohl angedroht, nicht einleiten, weil sie damit dann davon ausgehen koennen, das det "kunde" seinerseits gezwungenermassen rechtli he schritte einleiten wuerde. Damit wuerden sie sich dann selbst ins knie s hiessen. Kein mmt als dann sicher in ein paar wochen die beste "letzte mahnung"

      was mich wundert: Gegen den laden laufen nun schon so viele strafanzeigen. Das sich da nix tut. Die muessten doch langsam down sein...

      garantiert mafia :(

      Mal in den panama papers nach deren namen suchen...
    • djtechno schrieb:

      Die inkassofirma gehoert denen sicher auch ueber irgendwelche unwege.
      Unsinn!

      djtechno schrieb:

      garantiert mafia
      Unsinn!

      Könntest du bitte mal aufhören irgend einen Schwachsinn in die Welt zu setzen und Dinge zu behaupten, die du nie nachweisen kannst. Ein bisschen mehr Sachlichkeit würde der Diskussion nicht schaden.

      djtechno schrieb:

      Gegen den laden laufen nun schon so viele strafanzeigen.
      Ja, wie viele sind es denn? Und woher hast du diese Info?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ok, Kritik zur Kentnis genommen in Bezug auf Punkt 1 und 2

      Zu Punkt 3: Wie viele es sind, weiß ich nicht, mindestens 2 Leute haben im Verlauf dieses Threads allerdings geschrieben, Strafanzeige erstattet zu haben. Ob Sie das WIRKLICH getan haben oder dies nur heir behaupten, kann ich natürlich nicht definitiv wissen. Aber ich glaube Ihnen das mal. Irgendwie kann ich auch kaum glauben, wenn man im Netz googelt, wie viele Leute Ärger mit dem Laden hatten, daß es kaum STrafanzeigen gegen diesen gab. Aber gut, kann mich täuschen, vielleicht rafft sich wirklich kaum niemand dazu auf. Mich wunderts einfach, daß daer Laden so lange weiter machen kann. Aber ok, ist hier der falsche Ort darüber weiter sinnieren, also schließe ich es hier mal.
    • ja, es wäre nett, wenn die, die Strafanzeige erstattet haben, hier mal ihre Anzeigennr. /Tagbuchnummern posten würden, oder wenn die Staatsanwaltschaft schon ein Aktenzeigen vergeben hat, wäre das natürlich auch geeignet, eine Vernetzung über Bundesländergrenzen hinweg herzustellen.

      @djtechno, wenn du grad erforscht hast, wer hier schon Anzeige erstattet hat, schreib die deshalb doch mal per PN an, wollen hoffen, dass die ihre Einstellungen hier so gestaltet haben, dass sie bei PN benachrichtigt werden!?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • So, ich habe meinen Lizenzschlüssel mal an Microsoft gemeldet zur Prüfung. Inzwischen habe ich beim Conrad direkt im ladengeschäft ein Windows 10 (64 bit usb stick edition) erworben und nutze nun dieses. Da weiß ich wenigstens, daß alles echt ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von djtechno ()

    • Hallo und Guten Tag an alle hier im Forum.

      Ich hatte ja schon mal eine Stellungnahme veröffentlicht. Ich mache das gerne nochmals, um Missverständnisse auszuräumen oder auch vorzubeugen.

      Wir handeln, wie fast jeder andere Softwarehändler, ausser der Distributionskanal mit GEBRAUCHTER Software. Wir schreiben das auch ganz klar rein. Egal, ob Ihr bei rakuten, Ebay, Softwarebilliger oder sonst wo kauft, Ihr kauft Gebrauchte Software. Das lesen viele nicht. Warum auch immer. Es ist jedoch ausdrücklich benannt.

      Generell lassen sich alle Lizenzen, bzw. Aktivierungsschlüssel auch aktivieren. Sollte es dabei Probleme geben, wird die Aktivierung telefonisch vorgenommen oder Ihr meldet euch beim Shop und es wird die Lieferung ausgetauscht. Wenn Ihr eine Fehlermeldung bekommt, schickt dem Shop diese Fehlermeldung bitte mit, damit dieser auch entsprechend reagieren kann. Ohne dem wird es schwierig. Dass Microsoft ständig behauptet, es sei nicht legal usw. ist nichts neues und wird auch in vielen Foren ausgiebig diskutiert. Auch Gerichte wurden in den Letzten Jahren sehr oft mit diesem Thema konfrontiert. Ich stelle weiter unten entsprechende Hinweise und Links rein. Bitte lest das durch.

      Wir haben das Problem, dass manche Mails beim Kunden nicht ankommen oder im SPAM Ordner landen. Wenn Ihr nach 72 Stunden Werktags (Montag - Freitag) keine Mails erhalten habt, meldet euch bitte beim Shop. Es gibt viele Gründe, warum die Mails nicht gekommen sind. Mailadresse fehlerhaft, was oft vorkommt, weil der Kunde sich bei der Mailadresse verschrieben hat. Web.de, GMX und United Internet, sowie AOL verweigern die Annahme der Mails, die Mails landen im Spam oder welche Gründe auch immer. Meldet euch doch bitte.

      Zu dem Vorwurf mit der ISO und dem Virus. Erst einmal ist es nicht unser Downloadserver, sondern ist ein Server eines Downloadportals oder der Server von Microsoft. Es kann sein, dass Ihr eine Viruswarnung bekommt, wenn Ihr versucht, die ISO Datei unter Windows zu öffnen oder zu starten. Das wird nicht funktionieren. Ihr müsst die ISO BROTFÄHIG auf eine DVD brennen. Hierzu gibt es zahlreiche Anleitungen im Internet. Andernfalls könnt Ihr auch selber nach "Windows 7 ISO Download" googeln. Wir verkaufen nur einen Aktivierungsschlüssel zum Aktivieren einer entsprechenden Software. Nicht mehr und nicht weniger. Wir gehen generell davon aus, das solche bekannten Portale wie Winfuture oder Chip keine Software online stellen, die Virusbefallen sind. Das wäre jawohl der Gipfel.

      Uns wurde vorgeworfen, dass wir die ISO nicht auf unseren Servern hosten. Das ist der Knackpunkt. Es ist verboten. So bescheuert das klingt. Wenn wir die Software auf einem eigenem Server legen, begehen wir eine Urheberrechtsverletzung und machen uns des Verteilen von Urheberrechtlich geschützter Software schuldig. Davor nehmen wir Abstand.

      Es gibt viele schwarze Schafe, die in der Tat dubiose Schlüssel verkaufen und auch durchaus mehrfach. Ganz schlimm ist es bei Office Produkten. Bei Rakuten und bei Ebay ist der Handel mit solchen Schlüssel derzeit gross in Mode. Das wollen wir nicht. Darum haben wir Lieferzeiten bei Office von ca. 1-3 Wochen, wie auch im Shop angegeben.

      Unsere Windows Aktivierungsschlüssel sind definitiv echt. Natürlich waren diese schon aktiviert. Ist bei Gebrauchter Software ja auch logisch. Aber einer erneute Aktivierung Online oder Telefonisch ist in der Regel kein Problem. Falls doch, tauschen wir diese sofort aus.

      Manche Kunden schreiben, sie bekommen angesagt, der Schlüssel sei ungültig. Das kann auch viele Gründe haben. Eventuell haben wir hier einen Dreher drin, oder wir haben euch die falsche Version geschickt, was durchaus mal passieren kann. Ist jedoch ganz sicher keinerlei Absicht. Dann meldet euch eben. Dann klären wir das umgehend.

      Es wird behauptet, es wird bezahlt und es erfolgt keine Lieferung. Auch das ist nicht korrekt. Physische Produkte werden generell als Warensendung versendet. Hier gibt es keinen Sendungsnachweis. Wir vertrauen darauf, dass die Ware beim Kunden ankommt, was bei 100 Sendungen 1-2 x nicht passiert. In der Regel meldet sich der Kunde und wir versenden Ersatz an den Kunden. Zum Teil gibt es aber auch Engpässe bei Lieferungen, weil gerade ein Grossauftrag abgeschlossen wurde oder es gibt Lieferengpässe bei den eigenen Lieferanten. Bei Downloadprodukten hatte ich im oberen Absatz bereits etwas zu geschrieben.

      Vorwurf: Wir sind telefonisch nie erreichbar.
      Das ist nicht richtig. Wir sind telefonisch durchaus erreichbar. Allerdings rufen viele Kunden auch zigmal am Tag an, und haben alle möglichen Fragen, auch Fragen, die keiner Telefonischen Klärung bedürfen. Wir haben begrenztes Personal, mit dem wir auskommen müssen. Bitte sagt jetzt nicht,wir müssen mehr Leute einstellen. Erstmal müssen wir die Leute auch finden, die man gebrauchen kann und zum anderem müssen die Leute auch bezahlt werden. Wenn jemand 2000.- Brutto als Telefonist verdient, kostet er dem Unternehmen rund 3000.- jeden Monat. Das ganze mal 10 und ihr wisst, was Personal kostet. Und das ist seit der Gesetzlichen Regelung des Mindestlohns nicht einfacher geworden.

      Es herrscht ein massiver Preiskampf in diesem Markt. Dementsprechend sind die Margen auch nicht gerade üppig. Ihr könnt euch also vorstellen, wieviel ein Shop unserer Grösse umsetzen muss.
      Und das ist der nächste Knackpunkt. Je mehr du Verkaufst, desto mehr Kundenservices auf der anderen Seite auch zu leisten. Unabhängig davon, was der Kunde kauft oder wieviel der Kunde kauft. Der Aufwand eines jeden Kunden ist immer der gleiche. Wir tun das gerne, es ist unser tägliches Geschäft. Allerdings sind solche Shops auf Masse ausgelegt und können keinen Service bieten, wie ein Media Markt oder ein Saturn oder auch wie Amazon. Amazon hat entsprechendes Personal. Und auch bei Amazon muss man zum Teil mehrere Tage auf Antworten warten. Eigene Erfahrung. Aber ich persönlich habe da kein Problem mit, weil ich weiss, wie aufwändig das ist.

      Nur beschweren sich manche Kunden darüber, dass nach 5 Minuten keine Rückmeldung gekommen ist oder setzen Frist von wenigen Stunden, um ein Problem zu klären. Bei aller Liebe, das wird nicht funktionieren. Wie denn auch. Hier sitzt niemand 24 Stunden am Tag und wartet auf Mails, um diese zu beantworten. Manches muss erst intern geklärt werden. Das geht alles nicht binnen 5 Minuten. Es dauert nun mal seine Zeit.

      So, nun kommen wir zum Widerrufsrecht bei Downloadprodukten. Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund das Widerrufsrecht dahingehend angepasst, dass ein Download dann nicht mehr widerrufen werden kann, wenn der Kunde mit seiner Bestellung explizit bittet, mit der Ausführung der Bestellung vor dem Ablauf des Widerrufsrechtes zu beginnen. Und das muss der Kunde mit jeder Bestellung machen. Dazu ist das 2. Kästchen neben den AGB und dem Widerrufsrecht da. Das handhabt jeder Shop so.

      Zur Erklärung: Wir haben es eine Zeitlang immer wieder gemacht, dass wir gesagt haben, wenn der Kunden widerrufen will, soll er uns erklären, dass er alles vernichtet hat und wir stornieren den Auftrag. Wäre schön gewesen, alle Kunden wären so ehrlich gewesen und hätten das auch gemacht. Leider ist das nämlich nicht der Fall. Nachdem wir die entsprechende Ware an den nächsten Kunden vergeben haben, hat sich herausgestellt, es ist keine Aktivierung mehr möglich oder die Aktivierung ist schon auf einem anderem Rechner aktiv.
      Aus diesem Grund verweigern wir jedwede Rücknahme von Downloadprodukten. Ich denke, dass Ihr jetzt verstehen könnt, warum wir keinen Widerruf mehr zulassen.
      Würden die Kunden die Lieferung tatsächlich nicht mehr verwenden, wäre das ja alles kein problem. Allerdings sind es die wenigsten, die es tatsächlich nicht nutzen und die grössere Anzahl nutzt es trotzdem, nach dem Motto, es merkt eh niemand. Wir können sehr wohl nachvollziehen, wer die Aktivierung vorgenommen hat und gehen rechtlich auch entsprechend gegen den Kunden vor.
    • Kunden werfen uns vor, wir würden das gezahlte Geld nicht erstatten. Auch das ist nicht korrekt. Jeder Kunde bekommt in seiner Gutschrift explizit mitgeteilt, was er unternehmen muss, um sein Geld zurück zu erhalten. Bei Kreditkarte erfolgt die Rückzahlung vollautomatisch, allerdings kann es 6 Wochen dauern, bis der Betrag auf der Kreditkarte wieder gutgeschrieben wird. Das ist normal und das kann auch jedes Kreditkartenunternehmen bestätigen. Das liegt nicht an uns. Sobald die Gutschrift versendet wurde, erfolgt die Rückbuchungsmeldung in der Regel binnen 48 Stunden an unseren Kreditkartenabrechner. Der wiederum informiert seinen Geschäftspartner, der wiederum seinen Geschäftspartner oder die entsprechende Bank informiert. Irgendwann bekommt die Meldung auch euer Kreditkartenanbieter und der Betrag wird gutgeschrieben.

      Bei Amazon ist eine Erstattung nicht so einfach. Hier muss der Kunde einen A-Z Garantieantrag stellen. Amazon erstattet den Betrag anschliessend binnen 2-3 Wochen.

      Wenn Ihr per Überweisung bezahlt habt, müsst Ihr uns eure Bankdaten schicken. Viele Kunden sagen, ihr habt meine Bankdaten doch. Das ist falsch und nicht der Fall. Wir arbeiten bei Überweisungen mit entsprechenden Dienstleistern, die uns die Bankdaten aus Datenschutzgründen nicht nennen dürfen. Bitte schickt uns eure IBAN und BIC Bankdaten, damit wir einen Betrag auch erstatten können.

      Wir sind manchmal auch so genervt, dass wir dem Kunden das Geld schon per Wertbrief zukommen lassen haben. Das kann es aber nicht sein. Ich verstehe nicht, warum ihr uns nicht einfach die Bankdaten nennt, euch danach aber beschwert, dass Ihr das Geld nicht sofort zurück bekommt. Wie denn auch. Sollen wir persönlich vorbei kommen und es bringen ?

      Und genau das steht in jeder Gutschrift von uns drin. Sogar in ROTER Schrift. Wie neulich sollen wir das denn noch machen, damit es gelesen wird.

      Seit Anfang des Jahres loggen wir mit jeder Mail, die der Kunde bekommt, seine IP Daten, die Eckdaten seines Computersystems, Datum, Uhrzeit, sowie die Lokalisierungen, um uns selber abzusichern. Wir weisen auf diesen Umstand in unserer Datenschutzerklärung ausdrücklich hin.
      Wenn etwas nicht rund läuft, oder es Probleme gibt, sendet bitte eine Mail und vermeidet es, erhaltene Mails weiter zu leiten. Nennt eure Namen, Anschrift, Telefonnummer und die Bestellnummer. Dann können wir auch prüfen, was da schief gelaufen ist und wie wir das korrigieren können.
      ich schrieb:

      Mail senden an support@reenu.de
      [/quote]Hier nochmal die entsprechenden Urteile der entsprechenden Gerichte.

      Ich schrieb:

      Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes, ist der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne die dazugehörige Hardware erlaubt.
      Dies wird in dem Urteil des BGH 06.07.2000 dokumentiert. (I ZR 244/97).


      Der EuGH hat das Urteil am 03.07.2012 nochmals bestätigt und sogar noch auf Downloads erweitert. (dejure.org/dienste/vernetzung/…012&Aktenzeichen=C-128/11).

      Der Oberste Gerichtshof hat widerrum das Urteil der EuGH bestätigt. Siehe auch heise.de/newsticker/meldung/BG…ware-Handels-2104055.html


      Mit Urteil vom 06.07.2000 I ZR 244/97 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen auch ohne zugehörige Hardware erlaubt ist. Daher dürfen Sie diese Lizenz auf jedem beliebigen Rechner einsetzen.


      Das Landgericht Frankfurt hat am 18.06.2014 (AZ 2-06 O 469/13 entschieden, dass der Verkauf der Seriennummer (d. h. der Aktivierungskey) ohne Echtheitszertifikat (d. h. COA) zulässig ist. Dort heißt es auf Seite 15: "Die Seriennummer an sich ist markenrechtlich neutral und kann auch ohne COA weitergegeben werden; erst durch die Beifügung des COA entsteht die markenrechtlich relevante Zertifizierungsfunktion".
      [/quote]Ich hoffe, dass das jetzt zur Klarstellung beiträgt. Manches sollte man einfach hinterfragen. Dann wird einem schnell klar, warum was passiert, oder warum etwas so gehandhabt wird.
    • zalodogmbh schrieb:

      Web.de, GMX und United Internet, sowie AOL verweigern die Annahme der Mails, die Mails landen im Spam oder welche Gründe auch immer. Meldet euch doch bitte.
      Vollkommener Schwachfug, denn Werbemails von euch gehen ja auch durch und euer Suppotpostfach scheint eher tot zu sein, da man eh keine Antwort erhält.

      Apropos Zalodo.com GmbH - ihr habt bei all euren Shop groß verkündet, dass ihr seit 16 Jahren Erfahrung, Tausende Neukunden - Jeden Monat und Hunderttausende Kunden habt. Dann erklärt doch mal bitte euren Kunden, denen ihr noch eine Rückzahlung schuldet - wie man hier ja lesen kann - die Eröffnung eures Insolvenzverfahren ;)

      Auszug aus dem Handelsregister:

      Amtsgericht Aurich Aktenzeichen: HRB 200629 Bekannt gemacht am: 24.05.2016 19:01 Uhr

      In ().
      gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      24.05.2016


      HRB 200629: ZALODO.Com GmbH, Aurich, Am Eschener Gehölz 13, 26603 Aurich. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aurich (9 IN 55/16) vom 13.05.2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

      Quelle: Handelsregister

      Weitere Informationen findet man unter den Insolvenzbekannmachung - Insolvenz-Nr. steht ja bereits im Handelsregister.

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    • 9 IN 55/16 : Über das Vermögen der ZALODO.COM GmbH, Am Eschener Gehölz 13, 26603 Aurich (AG Aurich, HRB 200629), vertr. d.: Carsten Claassen, Am Eschener Gehölz 13, 26603 Aurich, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2016 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

      Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Heiner Buß, Hauptstraße 143, D 26639 Wiesmoor, Tel.: 0 49 44/91 32 99-0, Fax: 0 49 44/91 32 99-1.

      Die Gläubiger werden aufgefordert:

      a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.06.2016 anzumelden;

      b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

      Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

      Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

      Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 20.07.2016.

      Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

      Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

      Ø Anträge über:

      · die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

      · die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

      sowie gegebenenfalls über:

      · die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
      Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

      · Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
      (§ 66 Abs. 3 InsO),

      · eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

      · den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

      · die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

      · besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

      · eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

      · eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

      · Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

      · eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

      Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.06.2016) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (20.07.2016), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

      Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

      Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

      Amtsgericht Aurich, 18.05.2016

      Quelle: Insolvenzbekanntmachungen
    • Gut, gut, dann ist der Laden nun insolvent. Die Websites sind immer noch Online :( Da fehlt auch ein entspr. Hinweis auf den Websiten, z.b. auf Windowskaufen.de
      Also werde ich die Inkassosache einfach weiter aussitzen, bis der Laden endgültig platt ist.
      Gute Nachrichten.
    • djtechno schrieb:

      Gut, gut, dann ist der Laden nun insolvent. Die Websites sind immer noch Online Da fehlt auch ein entspr. Hinweis auf den Websiten, z.b. auf Windowskaufen.de
      Also werde ich die Inkassosache einfach weiter aussitzen, bis der Laden endgültig platt ist.
      Gute Nachrichten.

      Der "Laden" Zalodo.com GmbH ist zwar insolvent, aber der Hinweis zur Insolvenz muss nicht auf der Domain Windowskaufen.de angezeigt werden, da der Shop wie auch die Domain nun unter Reenu.de mit der Inhaberin Sonja Binehoff läuft. Sie dürfte mit aller Wahrscheinlichkeit die Lebensgefährtin von Carsten Claassen sein ;)

      Solltest du aber noch unter der Zalodo.com GmbH etwas gekauft haben, was dem Beitrag #87 zu entnehmen ist, so musst du dich leider an den Insolvenzverwalter wenden. Ein Inkasso wird da nicht weiter helfen können.
    • Ja, ich kaufte noch unter Zalodo. Die Inkassoforderung lautet aber nun auf Reenu. Was ja nun auch nicht seine Richtigkeit haben kann :!:
      Ja, denke auch, daß das seine Lebensgefährtin ist. Wahrscheinlich hat er oder sie dann die ganzen Forderungen an diese Inkassofirma abgetreten, die, so weit ich das sehe, in Berlin sitzt. Die Spamemails haben nun aufgehört, habe ja meinen Mailserver wieder geöffnet, bislang ruhe. Schade, daß man bei der Briefpost keine "Spam"-Filter einrichten kann :( Sollte die Deutsche Post eigentlich mal einführen...
    • Und schon wieder eine Firma, die Herr Claassen in die Insolvenz getrieben hat. Reicht eigentlich noch eine Hand aus, um sie alle aufzuzählen? Ok, Spaß beiseite, aber die Insolvenzen ziehen sich wie ein roter Faden durch das Leben des Carsten Claassen.

      Den Geschädigten würde ich dringend raten, den Insolvenzverwalter zu kontaktieren und auf diesen Thread und die vorhergehenden zu verweisen, denn es finden sich einige Ungereimtheiten wie die Übertragung einiger fraglicher Shops an Frau Bienhoff kurz vor der Insolvenz. Das ist ein Vorgang, den Her Claassen so nicht zum ersten Mal vollführt. Es sollte dringend überprüft werden, ob nicht Vermögen beiseite geschafft wurde oder eine Insolvenzverschleppung vorliegen könnte.

      Jeder Geschädigte sollte klären, wem der Shop, bei dem man gekauft hat, zum Zeitpunkt des Kaufs gehörte und wer nun im Impressum steht.

      Ebenso sollte juristsisch geklärt werden, inwiefern es relevant ist, dass Herr Claassen noch vor wenigen Stunden Rückzahlungen angekündigt hat, obwohl die Firma seit mindestens zwei Wochen insolvent ist. Das ist an unseriösem Handeln kaum noch zu überbieten und es ist zu hoffen, dass dieses Handeln nun auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • djtechno schrieb:

      Ja, ich kaufte noch unter Zalodo. Die Inkassoforderung lautet aber nun auf Reenu. Was ja nun auch nicht seine Richtigkeit haben kann :!:

      Du hast doch das Recht die Unterlagen zu der Forderung anzufordern und gleichzeitig der Forderung zu widersprechen - mache davon Gebrauch udn dies per Einschreiben.
      Zudem, wenn zuerst Zalodo.com GmbH gefordert hat, kann jetzt nicht einfach mal so Reenu, SB Consulting vertreten durch Sonja Bienhoff fordern, denn dazu musst du in Kenntnis gesetzt werden.
      Davon ab, ein Inkasso hat keine große Handhabe, es wird erst dann interessant wenn ein Mahnbescheid bei dir eintrifft, auf den du in jeden Fall reagieren musst durch Widerspruch. Dann können sie nur noch den Klageweg einleiten und ob das so klug für das Unternehmen ist, bleibt mal dahin gestellt.


      djtechno schrieb:

      Schade, daß man bei der Briefpost keine "Spam"-Filter einrichten kann :( Sollte die Deutsche Post eigentlich mal einführen...

      Im gewissen Sinne geht das schon - einfach die Briefe als "Annahme verweigert" zurück gehen lassen.

      Apropos Sonja "Binehoff" - ihre ganzen Impressen sind "falsch", sowie auch die Einträge bei der Denic. Ob da eine gewisse Absicht dahinter steckt oder es sich dabei um ein "Versehen" handelt, lassen wir mal dahin gestellt. Vielleicht mag sie ja nicht, dass ihre Vergangenheit gefunden wird ^^
      Zumindest anhand ihres Handelsregistereinträge erkennt man die genaue Schreibweise:

      Amtsgericht Aurich Aktenzeichen: HRB 201710 Bekannt gemacht am: 11.03.2015 19:01 Uhr

      In ().
      gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      11.03.2015


      HRB 201710:BC ecommerce UG (haftungsbeschränkt), Aurich, Am Eschener Gehölz 13, 26607 Aurich.Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Dienstleistungen und Service im Bereich der Informationstechnologie. Geschäftsführer: Bienhoff, Sonja, Aurich, *17.10.1979. Geschäftsführer: Claassen, Carsten, Aurich, *15.09.1975, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.


      Amtsgericht Aurich Aktenzeichen: HRB 201710 Bekannt gemacht am: 09.10.2015 19:00 Uhr

      In ().
      gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

      Vorgänge ohne Eintragung

      09.10.2015


      HRB 201710:BC ecommerce UG (haftungsbeschränkt), Aurich, Am Eschener Gehölz 13, 26607 Aurich.Nicht mehr Geschäftsführer: Bienhoff, Sonja, Aurich, *17.10.1979


      Quelle: Handelsregister
    • Heureka, seit längeren keine Mahnbriefe mehr bekommen und Windowskaufen.de wurde gelöscht. Also scheint die Sache nun erfolgreich ausgesessen zu sein :) ?!
      edit: Auf Zalodo.com liest man,daß die Firma ihre Tätigkeit zum 31.5.2015 eingestellt hat und sie danekn für 16 Jahre vertrauen :o ah,ja....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von djtechno ()