Auktion vorzeitig beendet: Gleich Forderung erhalten - was tun?

    • monza30 schrieb:

      Die Brieffreundschaft hinterher kann man pflegen, muss man aber nicht....

      Sollte man nicht. Schon gar nicht bevor man sich halbwegs fachkundigen Rat eingeholt hat. Der Rat stammt von einem am BGH zugelassenen Rechtsanwalt.

      Ich hab jetzt mal vom Angebot selber (Originalansicht) und auch von der Bieterliste einen Screenshot gemacht. Falls vom Angebot nochmal jemand einen machen könnte - mein Bildschirm ist für ebay immer einen Tick zu schmal, weil deren doofe Saftware nicht in der Lage ist, den Header der ebay-Seite sauber zu skalieren. Die Screenshots kann TE über die Redaktion von mir bekommen.

      Aus dem Angebot geht zweifelsfrei hervor, dass das Bike ab einem Euro mit zusätzlichem SK für 505 Euro eingestellt wurde. Kein Mindestpreis.


      Du antwortest jetzt erst mal gar nichts mehr. Schlimm genug, dass Du in deiner Verwirrung schon geschrieben hast, dass Du das Rad behalten willst. Da muss man nun irgendwie wieder rauskrabbeln.

      Achja, noch 'ne Frage: welcher der Bieter will denn das Rad haben? In der Gebotsliste stehen zwei, aber der, der theoretisch einen möglichen Anspruch anmelden könnte, hat 30 Euro geboten. Nicht 20. Er müsste demnach also 20,50 Euro zahlen wollen.

      Ich nehme auch mal an, dass Du die beiden anderen Artikel zusammen mit dem Bike eingestellt hast. Du hast also gegen 20:30 eingestellt. Beide Gebote kamen kurz nacheinander, wenige Minuten nach Mitternacht. Würde mich wundern, wenn Du da tatsächlich zwei Bieter gehabt hättest. Kannst Du den Nick des niedereren Bieters auch lesen? Dann bitte an die Redaktion damit. Grund für so ein Verhalten des Abbruchjägers: er könnte dann mit dem zweiten Account argumentieren wollen, dass der Sofortkauf ja gar nicht mehr für ihn erkennbar war.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Danke, testing. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Schlimm genug, dass Du in deiner Verwirrung schon geschrieben hast, dass Du das Rad behalten willst. Da muss man nun irgendwie wieder rauskrabbeln.

      Nun ja... da das Auktionsangebot berechtigt beendigt wurde, kann der TE doch mit seinem Eigentum eigentlich tun und lassen was er will.... neu einstellen (natürlich nicht als Auktion sondern NUR als Sofortkauf, anders würde es wohl dann doch eben "anders" ausgelegt werden können), selbst fahren, mit ner Dampfwalze drüber, ohne Herrn Ebay dazwischen verscherbeln....
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Achja, noch 'ne Frage: welcher der Bieter will denn das Rad haben? In der Gebotsliste stehen zwei, aber der, der theoretisch einen möglichen Anspruch anmelden könnte, hat 30 Euro geboten. Nicht 20. Er müsste demnach also 20,50 Euro zahlen wollen.
      Der Bieter möchte 20,50 € zahlen (siehe Posting 6). Es ist also derjenige mit dem 30-Euro-Gebot.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von testing* ()

    • monza30 schrieb:

      neu einstellen (natürlich nicht als Auktion sondern NUR als Sofortkauf, anders würde es wohl dann doch eben "anders" ausgelegt werden können), selbst fahren, mit ner Dampfwalze drüber, ohne Herrn Ebay dazwischen verscherbeln....


      Das könnte als Argument durchgehen. Stichhaltig ist aber als Argument vor allem, das Ding jetzt einfach neu einzustellen. Als reinen Sofortkauf für 505 Euro im Rahmen der 20 Freiartikel.

      testing* schrieb:

      Der Bieter möchte 20,50 € zahlen (siehe Posting 6)

      Ok, ich hatte die 20 Euro aus dem EP auf der Uhr. Trotzdem müffelt die Geschichte mit den zwei Bietern. Ich weiss ja, dass ich mit meiner Angewohnheit aus der Software-Entwicklung, immer gleich mal drei Ecken voraus zu denken, "normale" Anwälte zur Weißglut treiben kann, aber ich habe lieber immer gleich das passende Gegenargument auf der Pfanne, falls die Gegenseite im Termin mit irgendwas überraschendem um die Ecke kommt. Als Programmierer weiss ich eben, dass der Text "Nur numerische Eingabe" neben einem Eingabefeld zwingend dazu führt, dass der erste Tastendruck des Anwenders auf einen Buchstaben geht.

      Ich mach mal einen Serviervorschlag für eine letzte Nachricht.

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      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Am Ende kommt es doch darauf an, ob man es dem Richter glaubhaft machen kann, dass hier tatsächlich ein Fehler in der Angebotserstellung vorlag und regelkonform gehandelt wurde. Wenn man das Angebot nach Abbruch also möglichst zügig korrekt wieder einstellt, sollte das ein gewichtiges Argument dafür sein. Unterlässt man das (und hat in seiner ersten eMail auch noch geschrieben, man hätte es sich anders überlegt) könnte die Sache auch genau entgegengesetzt ausgehen.
    • raundsi schrieb:

      Am Ende kommt es doch darauf an, ob man es dem Richter glaubhaft machen kann, dass hier tatsächlich ein Fehler in der Angebotserstellung vorlag und regelkonform gehandelt wurde.
      Dazu kommen wir dann, wenn es soweit sein sollte. Jetzt warten wir am besten erst mal ab, ob der Account des Nichtkäufers das Wochenende erlebt. Ich habe da so meine Zweifel.

      raundsi schrieb:

      Wenn man das Angebot nach Abbruch also möglichst zügig korrekt wieder einstellt, sollte das ein gewichtiges Argument dafür sein.

      Yup. Schrubte ich dieses nichtens? Mal schauen.......... Doch, ich schrubte. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      monza30 schrieb:

      neu einstellen (natürlich nicht als Auktion sondern NUR als Sofortkauf, anders würde es wohl dann doch eben "anders" ausgelegt werden können), selbst fahren, mit ner Dampfwalze drüber, ohne Herrn Ebay dazwischen verscherbeln....
      Das könnte als Argument durchgehen. Stichhaltig ist aber als Argument vor allem, das Ding jetzt einfach neu einzustellen. Als reinen Sofortkauf für 505 Euro im Rahmen der 20 Freiartikel.

      Das sehe ich genauso...oder besser gesagt (so wie bereits in #13 errwähnt) mögliches nichtwiedereinstellen
      als Argument für Gegenseite (Sollte der Account WE erüberleben)

      @Monza: Ich schrieb es nur, da "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei verschiedene Sachen sind. Ich bin auch
      der Meinung, dass TE stimmig ist, doch auf uns beide wird es letztendlich nicht ankommen.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Erst Mal danke ich Euch, dass ihr euch alle die Mühe macht mir zu helfen. So gut ausdrücken, wie einige das hier machen, das hätte ich nie hinbekommen :thumbup: Ich habe das Angebot jetzt neu gestartet zum Sofort-Kaufen für 505 Euro bzw. Preisvorschlag. Ich dachte wirklich bei der ersten Angeboterstellung, dass das Feld "Sofort-Kaufen" eben für Sofort-Kauf generell ohne Auktion gedacht ist. Das die Option beim ersten Bieter wieder verschwindet (wobei wirklich keine AUktion geplant war!) War mir neu... Nun hab ich es aber richtig gemacht!

      Ja es ist wirklich dumm, was ich da vorher geschrieben habe. Meine Frau hat mich aber auch total wuschig gemacht :S Wir haben die letzten beiden Tage eigentlich nur noch gestritten.. wer das ganze im Zweifelsfall bezahlen soll etc...also wir (rechtlich ist das ja so..) oder die Schwiegermutter. Eines ist sicher, sollte der "Nicht-Käufer" seine 500 Euro einfordern, ist der Sommerurlaub wirklich gestrichen. Und das ist mehr als schade und ärgerlich! Und ich ärgere mich selbst am Meisten, dass ich vorher so ein Wirrwarr geschrieben habe. Diese "Ausrede" klang mir im ersten Moment als plausibelsten, wenn ich geschrieben hätte, ich will das Fahrrad keinesfalls unter 500 Euro verkaufen und habe deswegen die Auktion vorzeitig beendet, wäre mir das auch negativ ausgelegt worden (so habe ich gedacht!) .. Naja... was soll man machen.. abwarten!

      Bei einem Widerspricht sich der NK aber auch.. in der ersten eMail schreibt er mir, er gibt mir 7 Tage Zeit, ansonsten geht er zum Anwalt. Das wäre also kommenden Montag gewesen. Nach meiner ersten Antwort schrieb er dann, dass er am Mittwoch (also gestern!) um 17 Uhr bei seinem Anwalt hätte und ich bis DAHIN Zeit hätte, mir das noch anders zu überlegen. Nachdem ich auch da wieder geantwortet habe, schrieb er mir am MittwochMorgen (also gestern) dass er am Vortag (also Dienstag) ein (o-Ton): Sehr umfangreiches, erfolgsversprechendes Gespräch mit seinem Anwalt gehabt hätte... Was denn nu? ?(

      Meine Frau meint, der blöfft sowieso nur.. Ich sage.. wenn er SO GUT über sein "recht" Bescheid weißt.. wäre er ja eigentlich "dumm" es nicht zu versuchen?!

      Hilfe... :wallbash Es raubt mir den letzten Nerv!
    • Mimimama89 schrieb:

      Meine Frau hat mich aber auch total wuschig gemacht

      Schönen Gruss an deine Frau:

      youtube.com/watch?v=3zJ4y07kgXw



      8) ;)




      Mimimama89 schrieb:

      Wir haben die letzten beiden Tage eigentlich nur noch gestritten

      Jau... das gehört wohl zum Scenario "Druck aufbauen". Ich schätze, dass die Leute, die sowas professionell machen, mit allen Möglichkeiten rechnen, auch damit, dass es innerhalb der Familien der Opfer Streit gibt und irgendjemand sagt "Komm... gib ihm das Teil (oder schick ihm die Euros), dann haben wir Ruhe". Auch in klaren Fällen, also bei berechtigtem Abbruch

      Oft werden die auch Erfolg damit haben...




      Mimimama89 schrieb:

      Und ich ärgere mich selbst am Meisten, dass ich vorher so ein Wirrwarr geschrieben habe.
      Nun ja.. in der ersten "Panik" kann man schon viel Blödsinn machen/reden/schreiben. Wie das nachher gewertet wird, ist eine andere rage. ABER: mit dem Abbruchgrund und der Angabe "Fehler in der Auktion" hast du ja alles richtig gemacht....

      Mimimama89 schrieb:

      Bei einem Widerspricht sich der NK aber auch
      Och... wenn jeder Abbruchjäger tatsächlich gleich zum Anwalt rennen würde, hätte der wohl ein schönes dickes Loch im Portemonnaie.... Mit wem du es hier zu tun hast, wissen wir ja (noch?) nicht. Vielleicht steckt da ja auch ein bekannter Abbruchjäger dahinter, der schon lange nicht mehr auf Ebay handeln darf. Löschbert hat ja auch schon was zur Halbwertszeit geschrieben...

      Mimimama89 schrieb:

      Meine Frau meint, der blöfft sowieso nur.. Ich sage.. wenn er SO GUT über sein "recht" Bescheid weißt.. wäre er ja eigentlich "dumm" es nicht zu versuchen?!
      Wenn er tatsächlich über sein Recht was wissen sollte, weiss der auch, dass er hier sehr schlechte Karten hat. Ich sags mal so: mit einem Paar Zweier sollte man nicht gegen ein Full House antreten und immer wieder erhöhen...

      Mimimama89 schrieb:

      Es raubt mir den letzten Nerv!

      DAS ist Sinn der Sache. Damit auch berechtigt Abbrechende lieber zahlen und "ihre Ruhe haben"....



      Siehe den Gruss an deine Frau: schliess dich einfach an ;)
    • Hallo,

      nachdem ich eBay gebeten hatte mir die Kontaktdaten des "Käufers" zu schicken, da dieser Ansprüche stellt und ich diese eben prüfen will, hat eBay mir eben nun diese Nachricht im Anhang geschickt. Sieht für mich nicht nach Standard-Antwort aus. Was sagt mir das jetzt? Lt. eBay Grundsatz ist doch ein Kaufvertrag zustande gekommen, lt. Sicherheitsteam aber nicht?

      Man ist das alles kompliziert!!
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mimimama89 ()

    • Doch... das ist so eine "Ich habe es nicht gerafft warum sie die Daten haben wollen und ich bin zu dämlich in die Auktion zu schauen und den richtigen Grund zu erfahren"-Mail eines Billigcallboys oder -Girls. Du hast ja einen Fehler in der Auktion als Grund angegeben (sonst wäre der nicht so vermerkt) und was steht in der Mail? Siehste...

      Nachhaken... auch u.U. mehrere Male... das ist völlig normal bei Ebay.

      Schreib nochmal exakt den berechtigten (!) Abbruchgrund und welcher Bieter dich unter Druck setzt und abzocken will und warum er das meint, tun zu dürfen.

      Iregendwann wird dann "die Sache weiter hoch eskaliert" und ein MA, der sich damit dann auskennt, wird damit aus seinem Schlaf gerissen. dann kriegste auch die Daten...
    • Im Übrigen ist es nicht Sache von eBay zu entscheiden, ob im Einzelfall ein Kaufvertrag entstanden ist oder nicht. GsD sind wir noch nicht so weit, dass eBay der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterfällt.
      Maßgeblich ist folgende Passage aus der eBay-Datenschutzerklärung:
      Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden oder autorisierte Dritte aufgrund eines Auskunftsersuchens in Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren oder dem Verdacht auf eine Straftat, eine rechtswidrige Handlung oder andere Handlungen, aus denen sich für uns, Sie oder einen anderen eBay-Nutzer eine rechtliche Haftung ergeben kann. In solchen Fällen werden wir für die Untersuchung notwendige Daten wie Name, Ort, Postleitzahl, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, bisherige
      Nutzernamen, IP-Adresse, Betrugsbeschwerden, Gebots- und Angebotsübersicht offenlegen.
      http://pages.ebay.de/help/policies/privacy-policy.html?rt=nc

      Es ist völlig richtig, dass Du die Identität des Anspruchstellers überprüfst. Notfalls kannst Du ggf. sogar eine (kostenpflichtige) Auskunft beim zuständigen Einwohnermeldeamt begehren (wenn Dir dann eBay mal den Accountinhaber mitgeteilt hat).