Abbruch einer Auktion, nun Forderung vom Höchstbietenden

    • Abbruch einer Auktion, nun Forderung vom Höchstbietenden

      Hallo Ihr Lieben,

      ich verbring schon den ganzen Tag im Internet und lese mir alle möglichen Urteile und Foren durch.

      Zu meiner Situation.

      Ich habe ein iphone bei ebay angeboten und musste es habe die Auktion abgebrochen, da mir das Handy runtergefallen ist und nun defekt ist, habe das Handy danach entsorgt.
      Daraufhin schrieb mich bei Ebay die Person an, die zum Zeitpunkt des Abbruch, der Höchstbieter war.

      Er fragt was mit dem Artikel ist und warum die Auktion abgebrochen wurde.

      Natürlich schrieb ich ihn, dass das Handy defekt ist. Er fragte dann noch nach wie das denn passieren konnte, aber darauf habe ich nur geantwortet das sowas passieren kann.

      Daraufhin schrieb er mir:

      Hallo,


      ich
      bestehe auf Erfüllung des Kaufvertrages, d.h. Sie lassen das Gerät
      reparieren oder besorgen ein gleichwertiges Ersatzgerät, das Sie mir zu
      meinem Höchstgebot in Höhe von 55,00 € verkaufen.

      Ihrer Antwort sehe ich bis zum 29.01.2015 entgegen.

      Mit freundlichen Grüßen




      Ich hab ihn dann geschrieben, dass es nervt und ich das Gerät schon entsorgt habe.

      Nun fordert er ein dass ich ein gleichwertiges Ersatzgerät besorge.

      Bis jetzt habe ich darauf noch nicht geantwortet, wie stehen meine Chancen das ich da noch raus kommen.
      Habe oft gelesen, das solche Leute Schadensersatz fordern.

      Ich hoffe ihr könnt mir helfen :(
    • -Hast du ein Bild von dem defekten Handy?
      -Was war defekt?
      -Hast du es überprüfen lassen ob es reparabel ist und wie hoch die Kosten für die Reparatur sind?
      -Gibt es Zeugen, die dabei waren, als es dir herunterfiel?
      -Zubehör, Schachtel mit darauf stehender IMEi hast du noch?

      und warum hast du das Teil entsorgt?
    • Er fragte dann noch nach wie das denn passieren konnte, aber darauf habe ich nur geantwortet das sowas passieren kann.

      Eine denkbar ungeschickte Antwort, die mich als Bieter erstrecht misstrauisch und hellhörig machen würde.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Nicht bevor wir den Namen des Bieters bzw die Auktionsnummer von dir bekommen.

      Christi86 schrieb:

      War einfach so gefrustet, das ich das Handy in die Tonne geschmissen habe.
      Ist es dir in den Schredder gefallen oder warum hast du das Gerät so schnell entsorgt ? Selbst defekte iPhones haben doch einen meist nicht unerheblichen Restwert, die Frage warum man sowas einfach entsorgt statt zu verkaufen, könnte im Ernstfall vor Gericht schon sehr unangenehm werden für dich bzw macht die Geschichte alles andere als Glaubwürdig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Hmm... ein Handy geht vom einfachen Runterfallen nun nicht sooo kaputt (wenn überhaupt), als dass es komplett unbrauchbar wäre. Sonst müsste ich mir einen grösseren Bestand an Ersatzgeräten beschaffen. Kann aber vorkommen, keine Frage.

      NUR... in diesem fall würde es aber - wie schon geschrieben - eher als unglaubwürdig rüberkommen, wenn das Gerät sofort entsorgt worden wäre. Sowas gehört erstens zum Entsorgen gebracht und nicht in die Tonne, zweitens muss man mit Ansprüchen rechnen, die Höchstbieter stellen. Immerhin wird man bei Abbruch der Auktion auf die gesetzliche Regelung hingewiesen. Ausserdem steht das ausdrücklich in den AGB der Bucht.... incl. Rechtshinweisen!
    • Etwas weniger höflich(wie es nun einmal meine Art ist):

      Ich glaube von dieser Geschichte KEIN Wort ab dem Zeitpunkt des Abbruches.

      Was und wie TE dem Höchtbietenden geantwortet hat,ist im höchsten Maße unglaubwürdig.

      Die Antworten hier haben die gleiche Wertung verdient.

      Möge ihr Gegenüber konsequent handeln oder Mitleid haben oder die Kosten scheuen.

      petergabriel
    • #4

      @pandora
      Warum sollte das unwichtig sein?
      Jede Geschichte ohne Nachweis muss auch überzeugend vorgetragen werden können, wie z. B. die Beschädigungen zu beschreiben.
      Glaube nicht, dass irgend jemand mit dem Wort "kaputt" zufrieden gibt. Da können natürlich dann auch Fragen gestellt werden wie:
      In welchem Raum ist es passiert?
      Teppich oder Steinboden?

      Also mit: "Das Teil ist ihm ihr runtergefallen und damit ist der Drops gelutscht" wird man nicht viel weiterkommen, wenn es hart auf hart kommt.

      Edit: Hatte dein #7 noch nicht gelesen. sorry

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Gemäß den eBay-Grundsätzen sind Sie auch dann berechtigt ein Angebot vorzeitig zu beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verloren geht (z.B. Verlust, Diebstahl, s. BGH, Urt. v. 8.6.2011, Az.: VIII ZR 305/10). Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10 und LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az.: 9 S 166/12)

      pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

      Ein Link zur fraglichen Auktion / Bieterliste sollte zumindest der Redaktion über kontakt@auktionshilfe.info zugänglich gemacht werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()