Artikel angeblich defekt - keine Lieferung

    • Artikel angeblich defekt - keine Lieferung

      Hallo @ all,

      Ich komme am besten gleich zur Sache ich habe am Freitag Früh folgenden Artikel bei eBay durch "Sofort kaufen"
      für 379,90 € gekauft Mittags war der Preis vom Verkäufer auf 419.90€ geändert worden.
      Ich hatte den Kaufpreis auch schon per Paypal bezahlt.

      Nun kam gestern (Montag) früh folgende Nachricht vom Verkäufer:
      Hallo,

      vielen Dank für Ihre Bestellung.

      Leider haben die lagernden Geräte den Qualitätstest nicht bestanden bzw.

      wurden uns defekt geliefert. Neben dem Funktionsfehler war auch der

      Lieferumfang unvollständig, so dass wir derzeit eifrig dabei sind, mit

      unserem Lieferanten eine möglichst rasche Lösung zu finden.


      Wir können verstehen, falls Sie verärgert sein sollten. Allerdings haben wir

      die Geräte mit bestem Wissen und Gewissen angeboten, und sind froh, dass wir

      bereits nach den ersten Lieferungen auf den Fehler aufmerksam gemacht wurden

      und die restlichen Aufträge jetzt noch stoppen konnten.


      Wir möchten Sie vielmals um Verständnis bitten und danken Ihnen für Ihre Geduld.

      Selbstverständlich erstatten wir Ihnen umgehend den Kaufpreis für diese Bestellung.

      Bei weiteren Fragen stehen wir weiterhin gerne zur Verfügung.


      Mit freundlichen Grüßen
      Bei ebay hat er schon einen Fall geöffnet und wollte die Transaktion abbrechen. Dies habe ich abgelehnt.
      Darauf habe ich, nach kurzer Suche im Netz, geantwortet:
      Sehr geehrter Herr *********,

      es tut mir leid dies zu hören.

      Dennoch haben wir einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen,
      demnach sind sie als Verkäufer verpflichtet die Ware zu schicken (§ 433 Abs. 1 BGB).

      Ich werde NICHT vom Kaufvertrag zurücktreten, und bestehe auf die
      Lieferung des ersteigerten Artikels!
      Somit ist eine Rückerstattung des Kaufpreises vorerst nicht nötig.

      Ich gewähre ihnen Zeit bis zum 02.02.2015 um mit ihrem Lieferanten
      eine Lösung für das Problem zu finden und mir die Wahre in einwandfreiem
      Zustand zu schicken.

      Sollten sie in dieser Frist wider erwartend nicht Liefern können,
      währen sie als Verkäufer nach § 281 Abs.1 BGB Schadensersatzplichtig.
      Gegebenenfalls werde ich dieses Recht auch über einen Anwalt durchsetzen
      lassen.

      MfG
      Jetzt hat er heute die PayPal Transaktion rückgängig gemacht.
      In den Bewertungen wurde dieser Artikel auch schon Gut bewertet, also keine defekte. (allerdings zum Preis von 419.90)
      Der Verkäufer hat bisher nicht mehr geantwortet.

      Wie soll ich mich weiter Verhalten?
      Gleich einen Anwalt aufsuchen (RSV vorhanden) oder erst die Frist abwarten?
      Handy woanders kaufen und differenz einklagen, oder darauf hoffen das er noch liefert?
      Wie sind eure Erfahrungen mit der Sachlage?

      Gruß.
    • Fast alles richtig gemacht.

      Aber der Laden ist nett und informiert Dich, ob ich die Story glaube ist was anderes ... ne natürlich nicht.
      Selbst mit RSV läufst Du ins offene Messer. Erstmal muß ein Verzug vorhanden sein, also nach dem 02.02. , sonst zahlst Du die Kosten für Deinen Anwalt. Die RSV könnte Selbstbeteiligung haben. Schon geprüft.

      Also locker bleiben. Bisher wurde Dir nichts eindeutig abgelehnt, auch wenn denen ihr Schreiben etwa widersprüchlich ist.


      PS : die Ware ist vielleicht nicht das wahre und beste Angebot

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Eschbacher ()

    • Danke, also dann erst mal abwarten. 8)

      Wegen Selbstbeteiligung, weis ich gar nicht, hab die bisher nie gebraucht ;)
      Habe im Netz gelesen, wenn man den Verkäufer darauf hinweist dass mann einen Anwalt einschaltet,
      so muss er diesen auch noch zahlen.

      Wieso fast alles richtig gemacht, wie wäre es besser gewesen?
      Wie läuft das mit der erneuten Bezahlung, im Netzt hab ich häufig von Überweisung gelesen...?
      PS : die Ware ist vielleicht nicht das wahre und beste Angebot
      Es ist ein NEUes Gerät, in der Beschreibung steht zwar was von EU-Ware aber von dem Nexus 5 gibt es nur 2 Modelle (1. USA/Kanada 2. Rest der Welt diese Unterscheiden sich nur in den Frequenzbändern)

      Noch mal Danke und Gruß.
    • Dem Beitrag meines Vorredners ist NICHTS hinzuzufügen!

      DU hast eine Frist gesetzt,demnach ist KEIN Verzugsschaden eingetreten.

      Mindestens bis einen Tag nach Fristablauf mußt(!!) Du abwarten.

      Was willst du denn mit einer erneuten Zahlung erreichen???

      Glaubst Du etwa,auf diese Art Deinen Handelspartner(der sich vorbildlich verhalten hat!!) zum Zauberer zu machen??

      Außerdem:Du hast kein gottgegebenes Recht auf diesen Artikel zu diesem Preis,wenn der jetzt Händler nicht liefern kann UND Dir Deine Bezahlung erstattet hat,denn der Händler ist an der Unzulänglichkeit seiner gelieferten Ware nicht schuld und dafür in Anspruch zu nehmen!

      Er hat weder gegen den Grundsatz "nach bestem Wissen" noch "Treu und Glauben" verstoßen.

      Noch etwas:Der Artikel gehört Dir auch nach Bezahlung NICHT,er gehört Dir,wenn der Händler-vereinfacht ausgedrückt---Dir den Artikel durch Zusendung "übereignet".Wenn dann auf dem Versandweg ein Schaden eintritt oder der Artikel verloren geht,ist er als Händler Dir schadensersatzpflichtig.

      Es ist leider so,daß bestimmte Rechtsirrtümer nicht ausrottbar sind.

      petergabriel

      P.S.:Du hast den Wortwitz meines Vorredners "Ware"(der Artikel)und "wahre" im Sinne von "echt" leider nicht verstanden,aber die Schreibweise korrekt geändert.
    • für 379,90 € gekauft Mittags war der Preis vom Verkäufer auf 419.90€ geändert worden.

      Hab ich dich richtig verstanden, dass der VK ganz genau denselben Artikel zum erhöhten Preis weiter im Angebot hat?

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Vielleicht ist die Lieferung zu dem alten Preis von einem anderen Großhändler/Lieferanten!
      Natürlich möchte der Händler kein Minus machen, daher muss er den neuen Preis weitergeben.

      Aber er hat einige zu dem alten Preis verkauft, warum sollte er dann nicht das letzte Liefern? Es ist zwar Ärgerlich, aber alleine der Aufwand wegen 50 Euro, beim Anwalt sitzen, später - musst du die Kosten einklagen und die Rechtsschutz übernimmt oft einiges nicht... das Theater ist größer als das Geld und die Zeit die dadrinnen steckt ist auch h öher....
    • petergabriel schrieb:

      Was willst du denn mit einer erneuten Zahlung erreichen???
      seinen Teil des Kaufvertrages erfüllen

      petergabriel schrieb:

      Glaubst Du etwa,auf diese Art Deinen Handelspartner(der sich vorbildlich verhalten hat!!) zum Zauberer zu machen??
      Dass der Verkäufer kommuniziert hat und nicht kommentarlos das Geld zurückgezahlt hat, war angemessen,
      zeigt aber, dass er offenbar nicht gewillt ist, den KV zu erfüllen.
      Eine Irrtumserklärung kann ich aus dem Schreiben des VK nicht erkennen.

      petergabriel schrieb:

      Außerdem: Du hast kein gottgegebenes Recht auf diesen Artikel zu diesem Preis,
      Muss auch nicht sein, es reicht das BGB

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • @petergabriel

      Warum sollte ich etwas erklären, was Du Dir aus den Finger saugst?
      Aus welchen Passagen meines Beitrages hast Du (irrtümlich) entnommen, dass TE bereits Eigentumrecht an der Ware hätte?
      Mein Beitrag sollte (lediglich) deutlich machen, dass meiner Einschätzung nach ein wirksamer KV entstanden ist, der vom VK nicht einfach durch Rückzahlung des Kaufpreises aufgehoben werden kann.
      Die Lieferprobleme des VK können nicht dem Käufer angelastet werden.
      Wenn das der VK einsieht, wird es dann in Folge auch zur Eigentumsübertragung kommen.
      Ich bin aufgrund der geschilderten Umstände der Meinung, dass die irdische Gerichtsbarkeit, so es denn soweit kommen sollte, dem TE zugestehen wird, dass der Anspruch darauf hat, dass der VK seinen Teil des KV zu erfüllen hat (allein in diesem Zusammenhang erfolgte die Zitierung des "Gott gegebenen Rechtes")
    • oldschmatterhand schrieb:

      petergabriel schrieb:

      Was willst du denn mit einer erneuten Zahlung erreichen???
      seinen Teil des Kaufvertrages erfüllen

      :thumbsup:


      Einen Vertrag kann man nicht einseitig auflösen. Auch nicht durch die Rückzahlung des Geldes.
      Man müsste den Vertrag anfechten dürften. Es ist nur aus folgenden Gründe möglich:

      internetratgeber-recht.de/Kauf…echtung_kaufvertrag_1.htm

      Deswegen schliesse ich mich @Schatter an daß

      oldschmatterhand schrieb:


      Eine Irrtumserklärung kann ich aus dem Schreiben des VK nicht erkennen.

      :!:


      @TE: So wie sich dein Verkäufer verhalten hat, wirst du den Beistand von einem RA benötigen.
      Es ist aber schon wichtig, dass du deine Frist einhällst.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Wo ist hier eigentlich der Unterschied zwischen dem Kauf des TE und den Rechten des Höchstbietenden bei einem Auktionsabbruch?
      Der Händler hat ja gezeigt, dass er die Ware auch nach dem stornierten Kauf weiter (zu einem höheren Preis) zum Verkauf angeboten hat, von daher ist die Argumentation // defekt // unvollständig // offensichtlich falsch.
    • Recht haben und Recht bekommen

      ist zweierlei:

      Ich bestreite keineswegs,daß der K Ansprüche hat,daß ihm der Artikel bei Lieferbarkeit übereignet wird.

      Der Artikel ist aber zum jetzigen Zeitpunkt bzw.selbst wenn er bezahlt(das kann er noch x-mal machen und wenn dann x-mal zurückerstattet wird) worden ist,NICHT sein EIGENTUM.

      Weder zivil-noch strafrechtlich hat sich der Verkäufer etwas zuschulden kommen lassen,der K wurde NICHT geschädigt und hat (auch)keine Schadensersatzansprüche.

      Ich sauge mir das entgegen "Schmatters" Annahme nicht aus den Fingern,sondern habe geltendes Recht dargestellt.

      Wenn jemand gegenteiliger Ansicht ist,möge er hier und jetzt mir und anderen Lesern aufzeigen,daß ich falsch liege.

      @raundsi:Du hast übersehen,daß es einen Unterschied zwischen "den selben" und "den gleichen" gibt:es wurde der "gleiche" und nicht der"selbe" Artikel neu zu einem höheren Preis eingestellt.
      @werv:der Vertrag wurde nicht aufgelöst,sondern der Vk hat nur mitgeteilt,daß er den Artikel aufgrund der von ihm genannten Gründe im Moment(!!)nicht liefern kann.

      Kurz und gut:

      Der K mag volkstümlich ausgedrückt "im Recht" sein,er wird es aber nicht bekommen,da ein nur halbwegs gewiefter Anwalt des Verkäufers ihm sein "Recht" um die Ohren hauen wird.
      Daher wird der vom K so selbstsicher angekündigte Gang zum Rechtsanwalt ein Schuß in den Ofen und zum zum "Rohrkrepierer".

      Ich für meinen Teil gehe nicht zum Anwalt,weil ich ein Verfahren haben will,sondern nur dann,wenn ich dieses gewinnen werde.

      Also jetzt "Butter bei die Fische":wie und warum wird der TE gewinnen?

      petergabriel
    • Hallo.

      karakorum666 schrieb:

      Hab ich dich richtig verstanden, dass der VK ganz genau denselben Artikel zum erhöhten Preis weiter im Angebot hat?
      Ja, hatte. Bis alle Geräte verkauft waren...

      karakorum666 schrieb:

      hm...für Freitag früh seh ich überhaupt keinen Verkauf?
      Sorry, war Samstag.



      Mir kam das ganze sehr komisch vor, plötzlich defekt und dazu der geänderte Preis.
      Mir geht es nicht um die 40€, sondern ums Prinzip. wenn man immer klein bei gibt denken die VK die können sich alles erlauben...


      Update:
      Gestern Nachmittag schrieb der Verkäufer, dass Sie eine Ersatzlieferung erhalten haben
      und diesen Artikel doch noch anbieten könnten.
      Ich solle doch den Kaufpreis per Überweisung oder alternativ per PayPal erneut bezahlen.

      Sehr Planlos die Firma...
    • MS78FTL schrieb:

      Gestern Nachmittag schrieb der Verkäufer, dass Sie eine Ersatzlieferung erhalten haben
      und diesen Artikel doch noch anbieten könnten.
      Ich solle doch den Kaufpreis per Überweisung oder alternativ per PayPal erneut bezahlen.

      Na bitte! :]
      Nachtrag: Da es sich um Neuware handelt und um einen serienmäßig produzierten Artikel, der zudem in mehrfacher Ausführung gleichzeitig eingestellt war, spielt hier der Unterschied zwischen "der gleiche" und "derselbe" natürlich keine Rolle. Wir befinden uns dort auf einer Handelsplattform und nicht im Proseminar Germanistik.
      Schließlich hätte sogar eine Ersatzbeschaffung bei einem Konkurrenten (egal ob durch K oder VK) durchgesetzt werden können. Auch da wäre es nicht um "denselben" gegangen.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Erst mal Glückwunsch an den TE, scheint ja doch noch gut zu gehen :)

      Hoffentlich musst Du nicht als nächstes ein polnisches Wörterbuch kaufen ;)

      Zu @petergrabiel, ich sehe das so
      Der Vk hat dem K etwas verkauft. Er hat davon viele angeboten und verkauft. Und er hat das zu liefern, was er angeboten und verkauft hat. Diese Ware im angebotenen Zustand liefern zu können ist seine Pflicht. Zu diesem Zeitpunkt ist die Ware noch eine reine Gattungsschuld. Der Übergang zur Stückschuld findet erst dann statt, wenn der Vk die Ware für genau diese Transaktion abgesondert hat.
      In diesem Fall wohl praktisch mit Versand an den Kunden (BGB §243).
      Auch ist ihm zu zu muten/möglich eine Ersatzbeschaffung durchzuführen, wenn sein eigener Lager-Bestand fehlerhaft ist, da die Ware leicht zu beschaffen ist.
    • karakorum666 schrieb:

      spielt hier der Unterschied zwischen "der gleiche" und "derselbe" natürlich keine Rolle.


      Spielt schon eine Rolle.
      Das merkst Du dann, wenn "der gleiche" bei Dir ankommt und dann schon zum "Selben" geworden ist :) Wenn "der Selbe" dann kaputt ankommt....kannst Du nicht erzwingen als Kunde, dass Du "den Gleichen" neu bekommst. Eventuell wird der Vk nur den "Selben" reparieren (lassen) :)

      Nur...hier war es noch nicht "der Selbe".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()