Ärger mit Ebay-Auktion

    • Ärger mit Ebay-Auktion

      Hallo !

      Ich hab ein wenig Ärger mit einer Ebay Auktion .
      Erst mal hat es eine ganze Woche gedauert ehe der VK verschickt hat (Geschäftsreise). In der Auktion ist angegeben das er per DHL versendet (toll für mich & 5,99€ Versand bezahlt). Am Samstag letzter Woche hat er das Paket dann endlich abgeschickt aber nicht per DHL sondern per Hermes.
      So, nun kommt es wie es kommen musste das Paket ist verschwunden. Das Paket ist noch in der Hermesniederlassung Idar-Oberstein angekommen aber seit dem verliert sich jede Spur.
      Habe auch eine Vorgangsnummer von Hermes.In dem Paket war aber nicht nur die Karosse. Laut dem Verkäufer waren auch noch angeblich ein paar andere Teile als Entschuldigung das er solange gebraucht hat zum Versenden.
      Was kann man jetzt noch weiter tun ? Nur warten oder VK in Regress nehmen ?

      MFG
    • In der Artikelbeschreibung steht, Versand 4-5 Tage nach Zahlungserhalt, wäre also noch im zeitlichen Rahmen.
      Das eine Sendung verloren geht, das hätte auch auch bei DHL passieren kiönnen. Zumindest hat er mit Hermes , aslo nachverfolgbar und versichert, verschickt .
      Inwieweit er an den Versand mit DHL gebunden wäre, kann ich nicht sagen.
      Wenn das Paket tatsächlich verloren gegangen ist, dann haftet Hermes auch dafür. Die Nachforschung muß meines Wissens nach der Verkäufer auslösen.
      Also wird keinem von euch ein Schaden entstehen.
    • Halten wir mal fest:

      a)der Verkäufer ist Privatverkäufer,damit trägst Du das Versandrisiko;

      b)der Verkäufer hat zwar nicht mit DHL versichert versendet,sondern mit Hermes versichert versendet:er ist damit NICHT von der zugesagten Versendungsform(versichert),sondern nur bezüglich des Transportunternehmens abgewichen,was als solches keinen(!!) Beanstandungsgrund ausmacht.

      c)es geht um einen €15.- Artikel, auf was und mit welchen Begründungen gedenkst Du jetzt Deinen "Regreß" durchzuziehen??

      petergabriel
    • Moin !

      Ich dachte immer der Versand mit welchem Versender ist Vertragsbestandteil. Wenn dem nicht so ist habe ich wieder was gelernt.
      Ich muss dazu sagen ich achte bei Auktionen eigentlich immer darauf das nicht Hermes als Versender auftaucht. Habe hier massive Probleme mit diesem Unternehmen.
      Mir liegt es auch fern dem Verkäufer irgendwie eins reinzuwürgen.

      Wer muss sich den nun kümmern Ich, der VK oder Hermes ?
      Es geht ja "nur" um 20,99 € . Dies ist aber genauso Geld was man nicht so einfach verschenkt.

      MFG
    • Die Schnecken kennen ihre tatsächlichen Versandzeiten:

      Hermes-FAQ schrieb:

      Ist eine Sendung nicht innerhalb von 20 Tagen (internationaler Versand: 30 Tage) nach Abgabe oder Abholung beim Empfänger eingegangen, muss von einem Verlust ausgegangen werden.

      Bitte nehmen Sie innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Übergabe an die Hermes Logistik Gruppe über unser Kontaktformular oder Brief Kontakt mit unserem Kundenservice auf und teilen Sie uns folgende Informationen mit:

      Quittungs- und Auftragsnummer
      Absender- und Empfängeradresse
      Sendungsinhalt und -wert
      Wann und in welchem PaketShop wurde die Sendung aufgegeben
      Kopie der ausgedruckten Abgabequittung
      Beschreibung der Innen- und Außenverpackung

      In diesem Fall sehe ich zwei Möglichkeiten:

      1. "Ich will das gekaufte Teil unbedingt haben!"
      Ich weise den Verkäufer natürlich darauf hin, dass er eine falsche Versandart gewählt hat und bitte ihn, auch wenn die 20 Tage noch nicht abgelaufen sind, mit Hermes Kontakt aufzunehmen.

      2. "Ich kann das Teil auch anderweitig schnell und günstig bekommen"
      Ich weise den Verkäufer darauf hin, dass ich immer noch keine Lieferung bekommen habe und fordere ihn auf, mir nun endlich die DHL-Paketnummer mitzuteilen oder mir unverzüglich das Geld zurückzuerstatten.
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?

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    • PKasch schrieb:


      1. "Ich will das gekaufte Teil unbedingt haben!"
      Ich weise den Verkäufer natürlich darauf hin, dass er eine falsche Versandart gewählt hat und bitte ihn, auch wenn die 20 Tage noch nicht abgelaufen sind, mit Hermes Kontakt aufzunehmen.

      2. "Ich kann das Teil auch anderweitig schnell und günstig bekommen"
      Ich weise den Verkäufer darauf hin, dass ich immer noch keine Lieferung bekommen habe und fordere ihn auf, mir nun endlich die DHL-Paketnummer mitzuteilen oder mir unverzüglich das Geld zurückzuerstatten.
      Zu 1: Vereinbart wurde versicherter Versand. Dieses ist auch erfolgt. Auszug aus Ebay:

      Als Verkäufer haben Sie jedoch die vertragliche Nebenpflicht, den
      Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Wird der Artikel aufgrund
      einer unsachgemäßen Verpackung beschädigt, stehen dem Käufer unter
      Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Dies gilt auch, wenn Sie
      sich mit dem Käufer auf eine bestimmte Versandart (z.B. versicherter
      Versand) geeinigt haben und Sie von dieser Vereinbarung abweichen
      Natürlich könnte man versuchen den VK hinzuweisen, dass in der Auktion ausdrücklich DHL angegeben ist. Doch deswegen ein
      Rechtsstreit anzufangen?! Vor allem da man argumentieren kann, dass es einfach ein Auktionsstandard ist, der nicht bedacht wurde.

      Zu 2. Siehe oben. Ansonsten ist bei der Schickschuld der Verkäufer raus aus der Haftung. Er hat ja versichert versendet.


      Nun zu @TE:

      Dein Verkäufer soll entweder selbst ein Nachforschungsauftrag stellen oder noch besser dir dieses Recht abtreten.
      Es ist ja versichert versendet worden. Nachdem Hermes bezahlt hat muß dein Verkäufer dir dein Geld zurückgeben.
      Oder eben kriegst du es selbst, wenn du dir das Recht abtreten lässt.

      Bei nächsten Kauf vereinbare auch ausdrücklich daß die Ware auf keinen Fall mit Hermes versendet wird.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Ihr macht euch das ein klein wenig zu einfach.... als ausdrücklicher Transportdienstleister wurde DHL angegeben. Davon hat der VK nicht abzuweichen. Als Empfänger gibts u.U. gute Gründe, andere Paketdienste zu meiden. Hier tauchen Hermes und Co irgendwann im Laufe des tages auf, manchmal auch noch am späten Abend. DHL kommt regelmässig um fast immer die gleiche Uhrzeit, darauf kann man sich einstellen.

      Dann könnte ich beim DHL-Shop bequem abholen, alle anderen Paketdienste sind irgendwo, nur nicht in bequemer Nähe zum ev. Abholen der Sendung. Und vereinbart ist vereinbart.... davon hat der Versender nicht abzuweichen.
    • monza30 schrieb:


      Ihr macht euch das ein klein wenig zu einfach....
      Bevor ich mir "einfach" gemacht habe, habe ich 15 min nach entsprechenden Urteilen gesucht und leider nichts
      gefunden. In der Beschreibung des Verkäufers ist auch kein Versandunternehmen genannt, sondern nur in der Rubrik
      Versand, die vielleicht nur auf "Standard" gelassen wurde.

      Natürlich hast du letztendlich recht. Doch deswegen Rechtsstreit anzufangen mit nicht wirklich sicheren ausgang?


      Und wenn man erstmal so anfängt, dann müsste man es auch evtl. durchziehen.


      Die andere Möglichkeit ist eben mit dem Verkäufer freundlich zu kommunizieren. Wenn man es in guten macht,
      dann zahlt er es vielleicht sogar sofort zurück. Er kriegt das Geld ja von Hermes zurück.

      Edit: @monza: ich habe es noch unterstrichen - extra für dich :D
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • 1. Der Verkäufer kann ja nichts dafür wenn dat Paket verschwunden is und is somit auch nicht der Böse...

      2. Nachforschungsauftrag stellen und abwarten...

      3. Wenn dat Paket nimmer auffindbar is bekommt der Verkäufer von Hermes (Versicherung) die Kohle...

      wat is daran so kompliziert ?(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Annefrid ()

    • Annefrid schrieb:


      1. Der Verkäufer kann ja nichts dafür wenn dat Paket verschwunden is und is somit auch nicht der Böse...

      2. Nachforschungsauftrag stellen und abwarten...

      1. Die Frage ist eben ob unser TE Ansprüche wegen anderen Versandunternehmen hat. Versandart (versicherter Versand)
      wurde ja eingehalten.

      2. Genau. Den Verkäufer im guten kontaktieren - er soll Geld zurückzahlen, da er es von Hermes so oder so wiederkriegt.
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    • monza30 schrieb:



      Und wenn ich jetzt behaupte "Mit dem per Vertrag vereinbarten Versanddienstleister DHL wäre das nicht verschwunden?" Was dann?
      Und ich behaupte alle Nebenpflichten wurden einfach mit "Versicherten Versand"
      nach §241 BGB Abs.2 erfüllt...verklag mich doch erst - dann haben wir ein Urteil für unseren TE ;)


      soldan.de/WebRoot/SoldanDB/Sho…mple/3-89655-130-2_LP.pdf


      Edit: @Anne: nutz doch mein Club für OT - ich will dich net schon wieder verlieren :lach:
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      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Annefrid schrieb:

      Ihr macht wie immer aus ner Mücke nen Elefanten

      solche Kleinigkeiten löse ick zwischen zwei Zigarettenzügen...



      Ja.. man kann alles irgendwie ins Lachhafte ziehen.... was wäre aber wenn der VK sich querstellt und Hermes ebenso? Welche einfache Lösung haste dann? Knete und/oder Ware abschreiben? Dann hast du definitiv zuviel Geld zum verschwenden übrig....

      Hier geht's nur um ein paar Euro.... allerdings passiert das auch bei höheren Beträgen
    • @werv
      Bitte genau lesen:
      Statement1
      Als Verkäufer haben Sie jedoch die vertragliche Nebenpflicht, den
      Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Wird der Artikel aufgrund
      einer unsachgemäßen Verpackung beschädigt, stehen dem Käufer unter
      Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie zu.
      Statement2
      ... stehen dem Käufer unter
      Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Dies gilt auch, wenn Sie
      sich mit dem Käufer auf eine bestimmte Versandart (z.B. versicherter
      Versand) geeinigt haben und Sie von dieser Vereinbarung abweichen
      ;)
      Im Angebot steht "Standardversand (DHL Paket)", nicht wie im Beispiel nur "versicherter Versand"
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • Versandart: Versicherter Versand, Unversicherter Versand, Bücherversand, Brief etc.
      Versandunternehmen: DHL, Hermes, GDL etc.


      In der Beschreibung ist DHL nicht genannt:


      Der Wagen ist neu und OVP. Das Angebot enthält nur die Rohkarosse ohne Fahrwerk.

      Beachten
      Sie auch meine anderen Auktionen und sparen Sie Portokosten. Pauschale
      Versandkosten von 5,99 EUR - egal wieviele Sie ersteigern.

      Das Fahrzeug stammt aus einem tierfreien Nichtraucherhaushalt.

      Dies
      ist eine Privatauktion. Der Gebotspreis ist nicht verhandelbar.
      Rückgabe, Tausch, Wandlung und Garntie/Gewährleistung sind
      ausgeschlossen. Mit einer Gebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter beim
      Zuschlag zur Bezahlung und Abnahme der Ware.

      Käufer zahlt Versand: 5,99 EUR
      Versand nur in Deutschland
      Zahlung Vorkasse per Überweisung oder PayPal
      Wohl in der Rubrik "Versand und Zahlungsmethoden"



      EUR 5,99 Deutschland Standardversand (DHL Paket) Innerhalb von ca. 4-5 Werktagen nach Zahlungseingang.
      Doch ich würde bei einem Rechtschtreit mit dir einfach behaupten, dass es ein Beispielversand ist, den ich
      eingeben musste und dass ich mich bei meiner Beschreibung nicht festgelegt habe!



      Deswegen gebe ich euch eigentlich Recht - doch für TE ist es ein unsicheres Vorgehen!
      ___________________________________________________________________________________
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • monza30 schrieb:

      Annefrid schrieb:

      Ihr macht wie immer aus ner Mücke nen Elefanten

      solche Kleinigkeiten löse ick zwischen zwei Zigarettenzügen...



      Ja.. man kann alles irgendwie ins Lachhafte ziehen.... was wäre aber wenn der VK sich querstellt und Hermes ebenso? Welche einfache Lösung haste dann? Knete und/oder Ware abschreiben? Dann hast du definitiv zuviel Geld zum verschwenden übrig....


      und was is wenn....und was is wenn...und was is wenn....is aber nicht...so :!:

      der K bekommt seine Kohle zurück und Schluß....und wenn nich soll sich TE nochmals melden :P