Acrylium schrieb:
In der Überschrtift:
1. "Guthaben Code" -...
2. "App Store" -...
3. "25 €" - tatsächlicher einlösbarer Wert sind 0 €
Es steht nirgendwo in der Überschrift, dass es einlösbar ist.
Moralisch verwerflich - rechtlich gesehen sehr unsicher wie ein Richter entscheiden würde, da
Beschreibung nicht gleich "Kleingedrucktes" ist. Die Beschreibung ist auch sehr gut verständlich,
nicht irreführend und kurzgehalten. So daß jeder es ohne geringste Probleme lesen kann.
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Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
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