Na, wenn sich da die Zündaussetzer mal nicht bald bei Ebay häufen...........
Quelle: autoservicepraxis.de/angebotsr…hrzeugmangel-1596738.html
Erkennt der Verkäufer erst während der Online-Auktion, dass sein Fahrzeug einen Mangel hat, kann er das Angebot zurückziehen. Das hat das Landgericht Heidelberg im Dezember entschieden und die Klage des bis dahin Höchstbietenden abgewiesen (LG-Az.: 3 S 27/14). Die Hoffnung auf ein Schnäppchen, im Streitfall ein Hyundai Genesis Coupé für 6.900 Euro, erfüllte sich für den Kläger also nicht.
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