Viele gewerbliche Verkäufer wollen Verbraucherschutzrechte umgehen indem sie in ihren Angeboten darauf hinweisen dass es sich nur um Privatverkäufe ohne Gewährleistung etc. handeln würde.
Ich habe nun schon in einigen verschiedenen Foren dazu gelesen, dass solch eine Art zu verkaufen zwar total schlimm sei, aber wie dieser Umstand einem Käufer zum Vorteil gereichen soll wird nirgends erwähnt. Ja nicht mal wie solches Verhalten dem Verkäufer irgendwelche Nachteile bringen soll. Wie also sollte ein Käufer der seine Verbraucherrechte gelten machen will (z.B. von seinem Widerrufsrecht gebraucht machen möchte) in einem solchen Fall vorgehen wenn der Verkäufer all seine Angebote mit dem Zusatz es handele sich um Privatverkäufe versieht?
Eine Meldung ans Finanzamt wird möglicherweise dem Verkäufer eine Prüfung durch's Finanzamt einhandeln (sofern die nichts besseres zu tun haben), aber dem Käufer dennoch keine Möglichkeit verschaffen seine Rechte zu nutzen. Abmahnen kann der Käufer den Verkäufer auch nicht solange der Käufer nicht ebenfalls als gewerblicher Verkäufer (und damit Konkurrenz zum Verkäufer ist) auftritt.
Muss ein solcher Käufer also klagen, und wenn ja auf was? Wie kommt der Käufer an sein Recht?
Ich habe nun schon in einigen verschiedenen Foren dazu gelesen, dass solch eine Art zu verkaufen zwar total schlimm sei, aber wie dieser Umstand einem Käufer zum Vorteil gereichen soll wird nirgends erwähnt. Ja nicht mal wie solches Verhalten dem Verkäufer irgendwelche Nachteile bringen soll. Wie also sollte ein Käufer der seine Verbraucherrechte gelten machen will (z.B. von seinem Widerrufsrecht gebraucht machen möchte) in einem solchen Fall vorgehen wenn der Verkäufer all seine Angebote mit dem Zusatz es handele sich um Privatverkäufe versieht?
Eine Meldung ans Finanzamt wird möglicherweise dem Verkäufer eine Prüfung durch's Finanzamt einhandeln (sofern die nichts besseres zu tun haben), aber dem Käufer dennoch keine Möglichkeit verschaffen seine Rechte zu nutzen. Abmahnen kann der Käufer den Verkäufer auch nicht solange der Käufer nicht ebenfalls als gewerblicher Verkäufer (und damit Konkurrenz zum Verkäufer ist) auftritt.
Muss ein solcher Käufer also klagen, und wenn ja auf was? Wie kommt der Käufer an sein Recht?
