Es ist spät, deshalb stelle ich jetzt einfach den hier ab
dejure.org/gesetze/BGB/150.html
Sowohl (1) und (2) könnten evtl. greifen.
dejure.org/gesetze/BGB/150.html
Sowohl (1) und (2) könnten evtl. greifen.
monza30 schrieb:
24. war ein Samstag.... also WE.... der 2.2. der Montag darauf. Ist also keine besonders lange Zeit.... und angenommen hat der VK mit Übermittlung seiner Bankverbindung, der K mit Übermittlung seiner Adresse....schabbesgoi schrieb:
Ok, also gab es tatsächlich "nichts" zwischen 24.1. und 2.2.
schabbesgoi schrieb:
dass es wohl sich um etwas von 3 bis 5 Tagen handeln wird.
Was mich irritiert: unser TE hat noch Garnichts darüber geschrieben, ob er zwischenzeitlich eine Mail oder sonstwas geschrieben/unternommen hat. Und wenns nur ein Rücktritts(versuch) vom Vertrag gewesen wäre. Also hat er das hingenommen....
Tante Edith sagt noch: und nun möge der TE wählen was er tut....
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schabbesgoi schrieb:
@Fairhandel: Ein Richter könnte sagen, dass solche Dinge wie Zahlung und Versand, Nebensachen sind, die klärt man halt. Das ist zwar bei solchen Geschäften unsinnig, da sie für einen Handel über Kleinanzeigen in der Praxis extrem wichtig sind...aber für einen Vertrag an sich braucht man das nicht.
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schabbesgoi schrieb:
Alles andere nur noch Nebenabreden über Zahlungsweise und Versandmethode.
werv schrieb:
Beide sind sich eben über die Verpflichtung zu der Bezahlung (Nachnahme gegenüber Vorkasse) nicht einig geworden.
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