Verkäufer meldet sich 1 Woche nicht, verschickt dann aber doch die Ware

    • Ich find es auch bei Fahrrädern nicht.
      Obwohl das nicht unter den Ausnahmen angeführt ist.


      Tja... man muss wohl konstatieren, dass eBay sich daran gemacht hat, auch diese Plattform unbrauchbar zu machen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ja, die Feinheiten des Systems.... :wallbash

      Stellst Du Dein Radl unter der Rubrik "Auto, Rad und Boot" ein ist kein PV möglich. Wahrscheinlich ist hier mit Rad Motorrad gemeint, aber leider nicht ausgeführt.
      Stellst Du aber Dein Radl unter der Rubrik "Sport&Camping".... und da letztlich unter der Unterrubrik "Radsport" ein, da funktioniert das wieder mit dem PV
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Ehrlich, ich ignoriere dieses Eingabefeld seit Anbeginn und hoffe das auch weiterhin tun zu können, sonst sind die Kleinanzeigen für mich gestorben.
      Daher ist es mir dann auch egal, wo es geht und wann nicht und überhaupt!
      So ein Unfug - ebay eben
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Muss ich wohl warten.
      Der VK reagiert bis heute auf keiner meiner Fragen und Angebote oder Telefonate.
      Ich werde das Ergebnis hier Posten.


      Was mir noch aufgefallen ist das er ein Tauschhandel in betracht zieht.
      Laut Ebaykleinanzeigen gilt bei Tauschhandelsangeboten die Verbindlichkeit des Preisvorschlags nicht..hm?
      Da soll noch einer durchsehen.

      Das Abgeben eines Angebotes über die "Angebots"-Funktion ist nur bei
      Privatanzeigen möglich. Außerdem sind folgende Kategorien davon
      ausgeschlossen.
      Anzeigen unter:

      • Zu Verschenken & Tauschen
      • Jobs
      • Freizeitaktivitäten
      • Haustiere
      • Immobilien
      • Autos
      • Motorräder & Motorroller
      • Boote & Bootszubehör
      • Nutzfahrzeuge & Anhänger
      • Wohnwagen & -mobile
      • In Kategorien die generell keinen Preisangabe ermöglichen.
      • Wenn in der Anzeige “zu verschenken” ausgewählt wurde.
      Also hab ich wohl die Einzigste Kategorie erwischt wo das gilt,Musikinstrumente. :wallbash

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ibaflaw ()

    • Was mir noch aufgefallen ist das er ein Tauschhandel in betracht zieht.

      Was heißt das nu wieder? Mei Gudster, du schiebst hier so peu à peu eine Info nach der anderen nach...
      Ich denke, der reagiert nie, und zwischen euch herrscht Funkstille?

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Was mir noch aufgefallen ist das er ein Tauschhandel in betracht zieht.

      Was heißt das nu wieder? Mei Gudster, du schiebst hier so peu à peu eine Info nach der anderen nach...
      Ich denke, der reagiert nie, und zwischen euch herrscht Funkstille?
      Ich Rede von der Anzeige:

      "Verkaufe

      Ibanez RG 570 JB

      inkl. Koffer

      Original Japan aus der ersten Serie Anfang der 90er, also fast schon Vintage

      Top Zustand, Edge müsste mal eingestellt werden

      VB 480.-€

      evtl. auch Tauch gegen anderes Equipment, ruhig mal was vorschlagen"
    • Mir ist das Eingabefeld auch vor 5 Tagen aufgefallen, habe da auch mein Angebot eingetippt , dieses aber gleich wieder rausgenommen, weil eben dieser grüne Text auftauchte, das das Angebot verbindlich sei. Auch dem TE sollte dieses doch aufgefallen sein, von daher fehlenden Bindungswillen nachzuweisen , ist abstrus. Wenn ihm das nicht aufgefallen ist, ja , Pech halt.
    • *alte_eule* schrieb:

      Dann teile ihm doch simpel mit, dass ihr euch weder über Betrag noch Zahlungsart noch Versandweg geeinigt hattet und daher überhaupt keine Vertagsgrundlage existiert, aus der er eine Forderung ableiten könnte.

      Genauso scheint es nämlich, wenn er plötzlich einen frei erfundenen Betrag anmahnt.


      War das eine Kleinanzeige?
      Hast du mal die NR.?

      Man liest hier ja viel Unsinn aber das ist wahrlich on-top!
      Wo fällt denn die Vertragsgrundlage aufgrund einer Nebenabrede weg??
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Was wäre denn gewesen, wenn dich das Paket am 28.01. erreicht hätte?
      Aus deiner Sicht auch kein Kaufvertrag?

      Danke @Mira
      Kann ja erst jetzt wieder :whistling:
      In dem Fall, wenn es denn einer ist, wird Unsinn gewürfelt ...
      Versand war und ist schon immer Nebenabrede und hat mit dem eigentlichen Kaufvertrag nichts zu tun.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      Dann teile ihm doch simpel mit, dass ihr euch weder über Betrag noch Zahlungsart noch Versandweg geeinigt hattet und daher überhaupt keine Vertagsgrundlage existiert, aus der er eine Forderung ableiten könnte.

      Genauso scheint es nämlich, wenn er plötzlich einen frei erfundenen Betrag anmahnt.


      War das eine Kleinanzeige?
      Hast du mal die NR.?

      Man liest hier ja viel Unsinn aber das ist wahrlich on-top!
      Wo fällt denn die Vertragsgrundlage aufgrund einer Nebenabrede weg??
      Der Betrag ist aber keine Nebenabrede.
    • testing* schrieb:

      Man liest hier ja viel Unsinn aber das ist wahrlich on-top!
      Wo fällt denn die Vertragsgrundlage aufgrund einer Nebenabrede weg??
      Der Betrag ist aber keine Nebenabrede.


      richtig, deshalb hab ich wegen dem Betrag und dem anfänglich behaupteten nicht verhandeltem Preis so insistiert.
      Da im Verlauf sich aber eh alles verändert hat...Schnee von gestern...
    • Ruhe lässt mir die Sache aber trotzdem noch nicht.....Diese von vielen bisher unbemerkte Änderung bei KA bezüglich der bindenden Angebote.
      Kaum kommuniziert...Woher soll ein User bei KA das "wissen"? Nutzungsrichtlinien, Grundsätze...ok. Aber Hilfeseiten auch noch?

      Und...wenn es so ist? Kann ich mich dann auch auf diese (aktuelle) Hilfeseite berufen?
      Lest mal. ich habe das Entscheidende grün markiert...Wenn ich mich darauf berufe, und ebay Kleinanzeigen festlegen kann, wie und ob Verträge auf ihrer Seite....

      ....dann kommt ein Vertrag erst mit Bezahlung bei Abholung zustande, aber nicht über die Seite, also auch nicht durch "Buttons" dort, oder?




      Doch "Irrtum", Und damit Anfechtung möglich?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Wenn ich mich darauf berufe, und ebay Kleinanzeigen festlegen kann, wie und ob Verträge auf ihrer Seite....

      ....dann kommt ein Vertrag erst mit Bezahlung bei Abholung zustande, aber nicht über die Seite, also auch nicht durch "Buttons" dort, oder?
      "Bezahlung bei Abholung" ist doch auch nur eine Nebenabrede.
      Wenn dies eine Bedingung für das Gültigwerden von Kaufverträgen bei eBay-Kleinanzeigen wäre, dann müssten auch all die Verträge, bei denen Überweisung und Versand vereinbart wurde, nichtig sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von testing* ()