Wesentlich - dh keine Nebenabrede - für einen Vertrag sind regelmäßig die Leistungen, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis in der Weise stehen, dass man jeweils *deretwegen* die Leistung überhaupt verspricht. Ich gebe, damit du gibst.
Bei einem Kaufvertrag verpflichte ich mir zur Kaufpreiszahlung, *damit* mir der andere die Eigentum und Besitz an der Sache verschafft, und umgekehrt. Nicht alles, was noch Rechtsfolge des Kaufvertrages ist, ist "wesentlich", dh bestimmend für den Vertrag. Vllt einleuchtendes Beispiel: Beim Mietvertrag entsteht automatisch auch ein Anspruch auf Rückgabe der Mietsache - das ist aber kein wesentlicher Bestandteil. Ich schließe den Mietvertrag nicht ab, um die Mietsache zurückzuerhalten, sondern damit man mir den Mietzins entrichtet.
Und ich verkaufe eine Sache nicht, damit man mir das Geld überweist oder bar übergibt oder sonstwie diesbezüglich eine Vereinbarung trifft, sondern schlicht, weil ich den Kaufpreis haben möchte - das Wie ist dafür nicht wesentlich.
Nur nebenbei: Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass etwa gerade bei eBayKleinanzeigen der Vertrag mit einer Einigung über das Wie stehen und fallen soll. Wenn mir die Sache letztlich zu unsicher ist, ist das eben so. Diese Bedingung muss aber logischerweise rechtzeitig erfolgen, denn: der Vertrag kann ansonsten auch ohne Klärung des Wie zustande kommen. Und besteht er erst mal, kann er auch nicht einfach einseitig nachträglich negiert werden. Es gäbe dann nur so etwas wie die Unsicherheitseinrede; aber das führt vllt zu weit vom Thema weg - nur als Gedanke, wenn sich dem einen oder anderen vllt Zweifel aufdrängen.
Bei einem Kaufvertrag verpflichte ich mir zur Kaufpreiszahlung, *damit* mir der andere die Eigentum und Besitz an der Sache verschafft, und umgekehrt. Nicht alles, was noch Rechtsfolge des Kaufvertrages ist, ist "wesentlich", dh bestimmend für den Vertrag. Vllt einleuchtendes Beispiel: Beim Mietvertrag entsteht automatisch auch ein Anspruch auf Rückgabe der Mietsache - das ist aber kein wesentlicher Bestandteil. Ich schließe den Mietvertrag nicht ab, um die Mietsache zurückzuerhalten, sondern damit man mir den Mietzins entrichtet.
Und ich verkaufe eine Sache nicht, damit man mir das Geld überweist oder bar übergibt oder sonstwie diesbezüglich eine Vereinbarung trifft, sondern schlicht, weil ich den Kaufpreis haben möchte - das Wie ist dafür nicht wesentlich.
Nur nebenbei: Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass etwa gerade bei eBayKleinanzeigen der Vertrag mit einer Einigung über das Wie stehen und fallen soll. Wenn mir die Sache letztlich zu unsicher ist, ist das eben so. Diese Bedingung muss aber logischerweise rechtzeitig erfolgen, denn: der Vertrag kann ansonsten auch ohne Klärung des Wie zustande kommen. Und besteht er erst mal, kann er auch nicht einfach einseitig nachträglich negiert werden. Es gäbe dann nur so etwas wie die Unsicherheitseinrede; aber das führt vllt zu weit vom Thema weg - nur als Gedanke, wenn sich dem einen oder anderen vllt Zweifel aufdrängen.