Verkäufer meldet sich 1 Woche nicht, verschickt dann aber doch die Ware

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Preisvorschläge sind Anträge, die bei Annahme zu Verträgen führen, sofern nicht ausdrücklich auf die Unverbindlichkeit hingewiesen wird.
      Das hat nicht Ebay Kleinanzeigen erfunden, sondern das hat der Gesetzgeber so festgelegt.

      Bestreitet doch niemand, Mira. Nur dass früher niemand auf die Idee gekommen wäre, vor Beseitigung aller Unklarheiten über die Beschaffenheit des Artikels einen solchen zu machen. Aber jetzt ist da plötzlich dieses Eingabefeld...

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • @Mira
      Das Wissen darum, wie das rechtstechnisch funktioniert, sollte auch eigentlich nicht erforderlich sein. Insofern orientiert sich das Gesetz schließlich nur an der Realität und formt sie für ihren eigenen Gebrauch in eine eigene Sprache - das muss den "Menschen" nicht interessieren.

      An was für einer Realität orientiert es sich nun? Schlicht an "ich biete dir an, dies zu tun" und "ich nehme dein Angebot an" - so wie du es immer wieder schon richtig betont hast. Dass solche Versprechen zumindest vom Grundsatz her verbindlich sein müssen (wenn man nicht ein vollkommen anderes System sich ausdenken will^^), wird sicher ohne weitere Erläuterung einleuchten.

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    • So ein Preisvorschlag kann offenbar auch heißen "ich würde für xxx kaufen, wenn ich das Geld hätte, wenn ich den Artikel überhaupt wollte."
      Das weiß der andere nicht und nimmt an und dann kommt "Ätschibätsch, reingelegt"?
      Von solchen Spielchen weiß der Gesetzgeber nur dann etwas, wenn die Unverbindlichkeit zuvor klar festgelegt ist.
    • Wieso hängt hier alles an meinem Preisvorschlag?

      ES klingt hier so als hätte ich nur einen Preisvorschlag gesendet nach dem Moto,gekauft wie gesehen.
      Ich betone nochmal das ich mit diesem Preisvorschlag Gleichzeitig auch Fragen gesendet habe,Fragen die Nicht in der Anzeige
      beantwortet wurden.(Versand)
      Und betone nochmal das mir nicht bewusst war das wenn ich dieses Feld benutzte keine Fragen mehr zu stellen habe!

      Das wusste der VK,aber ich nicht da ich noch im alten Kleinanzeigen Prinzip war.
      Wo man alles per Nachricht klärt.


      Bevor jetzt wieder jemand kommt mit "das klärt man vorher".
      Das habe ich im glauben ja auch,da ich ja die Fragen Gleichzeitig mit dem Preisvorschlag gesendet habe.
      Das ist jetz nicht mehr möglich wenn dieses Feld ausfüllt!Auch wenn die Anzeige als VB geschalten ist.


      Kurz:
      Ich hätte also meinen Preisvorschlag nicht in diesem Feld sondern in der Nachricht verfassen müssen. ?(
      Dann hätte mir der VK auch die Fragen beantworten können.
      Dann hätten wir uns gleich geeinigt.
    • vieles, was im "realen" Leben ganz selbstverständlich ist, wird online zum Problem. Oder anders gesagt: (Fast) niemand wird mit so manchem "gewohnten" ein Problem haben.

      Beispiel: Ich gehe in eine Kneipe und sage zum Ober: "Könnten Sie mir ein Bier bringen?". Der Ober nickt und geht.
      Fall a) Kurz darauf stellt er mir ein Bier auf den Tisch.
      Werde/Kann ich jetzt aufbrausen und sagen: Ich habe doch gar nichts bestellt, ich habe ja "nur" mal gefragt?
      Fall b)...das Bier kommt nicht...Kann ich es nun "einklagen"? Immerhin hat der Ober genickt....

      In der "realen Praxis" würde sich auch dieser "Fall" ganz schnell "klären".
      Aber, wie ist das "juristisch"? Solche Dinge erlebt man täglich...und sie werden geklärt, (fast) immer ohne Anwälte oder gar Gerichte. Im Online-Handel können sie aber beliebig kompliziert werden
    • schabbesgoi schrieb:

      vieles, was im "realen" Leben ganz selbstverständlich ist, wird online zum Problem. Oder anders gesagt: (Fast) niemand wird mit so manchem "gewohnten" ein Problem haben.

      Beispiel: Ich gehe in eine Kneipe und sage zum Ober: "Könnten Sie mir ein Bier bringen?". Der Ober nickt und geht.
      Fall a) Kurz darauf stellt er mir ein Bier auf den Tisch.
      Werde/Kann ich jetzt aufbrausen und sagen: Ich habe doch gar nichts bestellt, ich habe ja "nur" mal gefragt?
      Fall b)...das Bier kommt nicht...Kann ich es nun "einklagen"? Immerhin hat der Ober genickt....

      In der "realen Praxis" würde sich auch dieser "Fall" ganz schnell "klären".
      Aber, wie ist das "juristisch"? Solche Dinge erlebt man täglich...und sie werden geklärt, (fast) immer ohne Anwälte oder gar Gerichte. Im Online-Handel können sie aber beliebig kompliziert werden
      Sehr schöner Vergleich an dem ich glaub ich mein Problem mal deutlich machen kann.

      "Mein Ober hat nicht genickt und ist einfach gegangen,hat mich dann 8 tage sitzen lassen und mir dann mein Bier gebracht.
      Blöd nur das ich nicht grad am Tisch war.
      Jetzt klagte der Ober aber sein Geld ein."

      :D Sollte Schriftsteller werden.
    • Nuja. Ich stell mir schon die Frage, wozu ich eine Schaltfläche "Preis vorschlagen" brauche, wenn ich doch klipp und klar ins Angebot geschrieben habe, dass ich 500 Ocken will.
      Und andersherum: Ich sollte meinen, dass ein Interessent, der in meinem Angebot liest: "20 Eier VB" oder "20 Eier VS" auch ohne Schaltfläche auf die Idee kommen könnte, mir einen Vorschlag zu machen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ibaflaw schrieb:

      ch hätte also meinen Preisvorschlag nicht in diesem Feld sondern in der Nachricht verfassen müssen.


      Nicht ganz, iba. Du wirst mitbekommen haben, dass ich auf der Schiene "gültiger Vertrag lag vor" schon ganz ohne das Angebotsfeld und der dem zugehörigen Hinweis auf die Verbindlichkeit, war.

      "Noch ne Frage haben" ist kein Indiz dafür, dass Du nicht den Willen hattest, einen Kauf klar zu machen .
      Ich versuch mal einen "Text": " Hi, ich will diese Gitarre kaufen und biete 450. Voraussetzung dafür ist, dass Du per Nachnahme versendest (Kosten übernehme ich) und zusätzlich mir noch mal extra versicherst, dass (hier dass Zeug aus der ersten Nachricht mit den "Fragen") in Ordnung ist"

      Damit kann Dir imo keiner was. Klare Ansagen sind gefordert, nicht Fragezeichen und "würdest Du auch".
    • @schabbes
      Aus Zeitnot will ich da mal nichts zur Sache beitragen, sondern nur anmerken:

      Man muss unbedingt zwischen Rechtsfragen und Tatsachenfragen unterscheiden. Das macht natürlich das bekannte Problem deutlich, dass man vielfach an Beweisfragen scheitert. Das sollte aber ebenso deutlich machen, dass man die Beantwortung einer Rechtsfrage trotzdem nicht unter Verweis auf Beweisschwierigkeiten vorschnell aufgeben sollte.

      Rein rechtlich ist nach der Beschreibung wohl klar: Ein Vertrag über die Bewirtung und das Bier ist zustande gekommen. Der Wirt hat Anspruch auf Entgelt und der Gast auf Bier und Tisch usw. Dazugehörende Tatsachenfragen sind dann unter anderem, ob die abgegebenen Zeichen auch wirklich als Willenserklärung verstanden werden müssen - und das nicht nur aus Sicht des Erklärenden, sondern auch aus Sicht des Empfänger (bzw der Umwelt, soweit aus Sicht des Erklärenden vermeintlich kein Empfänger da ist).

      Etwas näher liegt der Vergleich mit einem Flohmarkt - da wird auch gekauft und verkauft und das in einer nicht virtuellen Welt. Und hier kommen wir auch schon dem Problem näher: Erstens sind die Zeichen, die wir auf dem Flohmarkt abgeben schon seit tausenden von Jahren am sich entwickeln - klar. Aber vielleicht wichtiger: Ironischerweise ist es gerade in der virtuellen Welt so, dass zwar die abgegebenen Zeichen nicht eindeutig sein müssen, aber dass sie immerhin klar nachzuvollziehen sind! Auf der einen Seite erschwert es einen Streit, weil die Zeichen mehrdeutig sein können, auf der anderen Seite jedoch macht es einen Streit leichter, weil es zumindest kaum noch Beweisfragen gibt!

      Ja, es gibt sie wohl auch im Internet - zB wie sah die Seite zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung aus, war da wirklich der grüne Hinweis usw. Aber das wollte ich so nur mal als Anregung aufwerfen.
    • Super Post, Droitteur, danke :)

      Wenn man dann noch dazu nimmt, dass "selbstverständlich" die Frage "Können sie mir ein Bier bringen", eventuell noch regional oder kulturell je nach Absender und EMpfänger der NAchricht verschieden verstanden werden könnte...dann nähert man sich dem Problem noch mehr ;)

      "Online" ist das scheinbar einfacher und auch gleichzeitig ungleich komplizierter. Zumal man Tonnen von Papier ständig lesen müsste, um die "gültigen Regeln" jeweils zu kennen. Und sie ändern sich auch schnell. Da ist es dann ganz schnell vorbei mit dem alltäglichen "ist doch logisch".

      ["Tonnen von Papier" ist natürlich Quatsch, die paar Byte für AGB, AB, Nutzungsbestimmungen, FAQ, Mails, Grundsätzen, Belehrungen...pipapo...die wiegen ja fast nix ;) ]

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Doch ibaflaw, dein Ober hat genickt und ist damit eine Verbindlichkeit eingegangen.
      Auf dessen Einhaltung du auch bestehen konntest.
      Ja das habe ich jetzt auch verstanden,in dem er meinen Preisvorschlag angeklickt hat,da hast du recht.


      Früher erstreckte sich dieses Nicken jedoch über mehrere Nachrichten beiderseits.
      Der Preis ist meiner Meinung nach aber nur Ein Teil bei Verhandlungen.

      Die Möglichkeit des Verhandelns ist,wenn man diese Funktion benutzt jedoch nicht mehr Vorhanden für den Käufer.

      Zum Verhandeln gehört auch ein kennenlernen und abhorchen des Händlers/Käufers.
      Zum Verhandeln gehört auch Fragen zu stellen die nicht in der Anzeige erwähnt werden.

      So war es zumindest bisher immer.


      Edit:Hab ja hier schließlich kein Schrank gekauft sondern ein Sammlerstück!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Ibaflaw ()

    • Das Problem, Droitteur hat es erklärt, der Antrag und das Nicken werden festgehalten, dienen als "glasklarer" Beweis.
      In der Kneipe:
      XXX ist volltrunken. "Können Sie mir ein Bier bringen?".
      Ober nickt, bringt kein Bier, weil XXX schon volltrunken ist.
      Hinterher lassen sich bestimmt Zeugen finden, dass der Ober erst nickte, um XXX dann einen Vogel zu zeigen.....
    • schabbesgoi schrieb:

      Ich versuch mal einen "Text": " Hi, ich will diese Gitarre kaufen und biete 450. Voraussetzung dafür ist, dass Du per Nachnahme versendest (Kosten übernehme ich) und zusätzlich mir noch mal extra versicherst, dass (hier dass Zeug aus der ersten Nachricht mit den "Fragen") in Ordnung ist"

      Damit kann Dir imo keiner was. Klare Ansagen sind gefordert, nicht Fragezeichen und "würdest Du auch".
      Genau so! Noch ein wenig deutlicher würde es z.B. so: "ich will diese Gitarre kaufen und biete 450 unter der Voraussetzung dafür ist, dass ..."




      Auch von mir: Glückwunsch zur Einigung, ibaflaw!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von testing* ()

    • iba...da gehen nun die Geschmäcker auseinander..."Kennenleren" möchte ich meinen Käufer und Verkäufer eher nicht. Auch an einer Brieffreundschaft ist mir eher weniger gelegen (Ausnahmen, die sich ergeben, sind möglich)....*zwinker
      Letztendlich geht es um Abschluss und Abwicklung von glasklaren Kaufverträgen. Mit allem "juristischem" drumrum.

      Es ist aber auch so: Meistens geht es "trotzdem" glatt. Ärger machen nur die paar Prozent, wo es anders ist. Bei Kleinanzeigen (plus Versand) sind es ein paar Prozent mehr....

      Ah...und ja....Wenn jemand (zumindest hier in Bayern) Nach der Frage "Könnten sie mir ein Bier bringen?" hinterher bestreiten wollte, dass das eine glasklare Willenserklärung und Kaufantrag war....

      ....Dann würde er nicht vor den Kadi gezerrt werden. Der Ober (bzw. sein Chef, der Gastwirt) würde verzichten...aber sehen lassen musst Dich dann dort auch nie wieder. So einfach regelt das die Praxis.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • In der Großstadt, in der ich lebe, könnte das auf dem Trödel so gehen:
      "Schönes Teil. 480 Euro? Wat viel. 450?"
      "Ja, dat mache mer su"
      "Sagens, dat Teil is wat groß.....schönes Teil.... aber wat groß. Ich denke noch eens drüber nach" (oder so ähnlich).
      "Ja, denkens drüber nach".
      Da steht keiner daneben und sagt "Cut", da war der Vertrag. Und selbst wenn, kein Hahn kräht danach.
      Internet ist nachvollziehbar. Eine "Klickspielwiese", aber mit Folgen.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Was soll denn ein Preisvorschlag sonst sein, wenn nicht die Aussage "ich möchte den Artikel zu diesem Preis kaufen"?
      Ich finde es irre, wie es auf einem anderen Online-Marktplatz läuft.
      Da macht Interessent Preisvorschlag, VK kann diesen ablaufen lassen oder innerhalb von 2 Tagen akzeptieren oder ablehnen.
      Akzeptiert der VK, dann kann sich das der K noch 7 Tage überlegen, das Angebot steht allen anderen Interessenten noch zum Ursprungspreis zur Verfügung.
      Das finde ich kompliziert.
      Aber nicht das normale "Antrag und Annahme".

      Bis hierhin bin ich jetzt gekommen und genau dazu würde ich gern was sagen bzw. fragen:

      Ist das auf bestimmte Kategorien begrenzt oder vielleicht doch klammheimlich wieder abgeschafft worden? Mir ist das nämlich noch nie über den Weg gelaufen und gerade in letzter Zeit hatten wir hier einige Artikel per Preisvorschlag erworben.

      - Preisvorschlag abgegeben
      - Verkäufer hat kurze Zeit später angenommen
      - und *schwupps* stand dieser Artikel unter "gekauft" und das ich ihn bezahlen solle

      Bei keinem dieser Käufe (verteilt auf verschiedene Kategorien) kam eine Nachricht, daß ich mich jetzt entscheiden müsse, ob ich diesen Artikel nun kaufen will oder nicht. Der einzige Hinweis, daß das vielleicht doch nicht ganz so verbindlich sein könnte liegt darin, daß man direkt bei/nach Abgabe das Angebot bekommt, den Preisvorschlag zurückzuziehen. Nun ja...
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Kerstin66 schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Was soll denn ein Preisvorschlag sonst sein, wenn nicht die Aussage "ich möchte den Artikel zu diesem Preis kaufen"?
      Ich finde es irre, wie es auf einem anderen Online-Marktplatz läuft.
      Da macht Interessent Preisvorschlag, VK kann diesen ablaufen lassen oder innerhalb von 2 Tagen akzeptieren oder ablehnen.
      Akzeptiert der VK, dann kann sich das der K noch 7 Tage überlegen, das Angebot steht allen anderen Interessenten noch zum Ursprungspreis zur Verfügung.
      Das finde ich kompliziert.
      Aber nicht das normale "Antrag und Annahme".

      Bis hierhin bin ich jetzt gekommen und genau dazu würde ich gern was sagen bzw. fragen:

      Ist das auf bestimmte Kategorien begrenzt oder vielleicht doch klammheimlich wieder abgeschafft worden? Mir ist das nämlich noch nie über den Weg gelaufen und gerade in letzter Zeit hatten wir hier einige Artikel per Preisvorschlag erworben.

      - Preisvorschlag abgegeben
      - Verkäufer hat kurze Zeit später angenommen
      - und *schwupps* stand dieser Artikel unter "gekauft" und das ich ihn bezahlen solle

      Bei keinem dieser Käufe (verteilt auf verschiedene Kategorien) kam eine Nachricht, daß ich mich jetzt entscheiden müsse, ob ich diesen Artikel nun kaufen will oder nicht. Der einzige Hinweis, daß das vielleicht doch nicht ganz so verbindlich sein könnte liegt darin, daß man direkt bei/nach Abgabe das Angebot bekommt, den Preisvorschlag zurückzuziehen. Nun ja...
      Das Abgeben eines Angebotes über die "Angebots"-Funktion ist nur bei

      Privatanzeigen möglich. Außerdem sind folgende Kategorien davon

      ausgeschlossen.

      Anzeigen unter:



      • Zu Verschenken & Tauschen
      • Jobs
      • Freizeitaktivitäten
      • Haustiere
      • Immobilien
      • Autos
      • Motorräder & Motorroller
      • Boote & Bootszubehör
      • Nutzfahrzeuge & Anhänger
      • Wohnwagen & -mobile
      • In Kategorien die generell keinen Preisangabe ermöglichen.
      • Wenn in der Anzeige “zu verschenken” ausgewählt wurde.