Käufer gibt nach 3 Wochen seinen Aritkel zurück ohne Angabe von Gründen

    • Käufer gibt nach 3 Wochen seinen Aritkel zurück ohne Angabe von Gründen

      Hey Leute,

      Habe einen Käufer der mir bei ebay jetzt seinen Artikel ( Hülle für Handy) nach 3 Wochen die Rückabwicklung von ebay eingeleitet ohne Angabe von gründen. Das ist zwar sein Recht da ich 1 Monat widerruf habe, aber nach meiner Meinung hat er die Hülle jetzt einfach 3 Wochen lang benutzt und sendet diese jetzt zurück weil nächte Woche die Widerrufsfrist abläuft das ist doch kein zufall, vorallem weil der Artikel 5€ gekostet hat und der versand schon 1,45€ betrug, selbst verständlich muss er die Versandkosten selbsttragen in der Relation ergibt das keinen Sinn in meinen Augen.
      Ich habe auch gesehen das der Käufer sehr gerne oft Negativ andere Verkäufer bewertet und gehe davon aus das wenn ich ihm nicht den Vollen Kaufbetrag überweise eine Negative Bewertung von ihm erhalten werde.

      Meine Frage wie kann ich mich dagegen schützen ist das überhaupt möglich? Denn ich sehe es garnicht ein ihm den Vollen Kaufpreis nach 3 Wochen zu erstatten, wem der Artikel nicht gefällt schickt ihn gleich zurück und nicht nach 3 Wochen.

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    • Wenn er verpflichtet wäre, sofort zu widerrufen, brauchte es kein vierwöchiges Widerrufsrecht.
      Hast du denn in deiner WRB, dass du auch die Rücksendekosten trägst?

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ich sagte ja es ist sein Recht den Artikel zurück zugeben, aber komisch ist das schon.
      Wenn mir etwas nicht gefällt dann sende ich es gleich zurück oder lass es bleiben.
      Wieso sollte ich die Rücksendekosten tragen? verstehe deine Frage nicht.

      In der WRB, steht das der Käufer die Rücksendekosten zutragen hat.
    • Naja, wegen 5 Euro…. Du hast 4 Wochen Rückgabefrist zugebilligt, also kann er die auch nutzen. Ob er die Hülle wirklich genutzt hat, oder ob er 2 Wochen in den Skiferien gewesen ist, krank im Bett gelegen hat, seine Steuererklärung machen musst etc. weisst Du doch gar nicht.
    • Warum willst Du denn den vollen Kaufpreis nicht erstatten?
      Weil der Käufer sein Recht in Ansprucht nimmt, einen ganzen Monat lang widerrufen zu dürfen?
      Wenn Du mit den Regeln für den gewerblichen Verkauf nicht einverstanden bist, melde Dein Gewerbe ab.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von testing* ()

    • testing* schrieb:

      Warum willst Du denn den vollen Kaufpreis nicht erstatten?
      Weil der Käufer sein Recht in Ansprucht nimmt, einen ganzen Monat lang widerrufen zu dürfen?
      Wenn Du mit den Regeln für den gewerblichen Verkauf nicht einverstanden bist, melde Dein Gewerbe ab.

      testing* schrieb:

      Warum willst Du denn den vollen Kaufpreis nicht erstatten?
      Weil der Käufer sein Recht in Ansprucht nimmt, einen ganzen Monat lang widerrufen zu dürfen?
      Wenn Du mit den Regeln für den gewerblichen Verkauf nicht einverstanden bist, melde Dein Gewerbe ab.

      Na, wenn der Artikel gebrauchsspuren haben sollte, werde ich ihm sicher keine 100% vom Kaufpreis zurückerstatten, es ist ja nicht Sinn und zweck vom Widerruf den Artikel solange zu nutzen und ihn dann wieder zurück zusenden nur weil es einem nach einem Monat nicht mehr gefällt.
      Kauf mir ja auch keine Kaffemaschine und mach mir nen Monat lang nen Kaffe jedentag und sag dann will ich nicht mehr haben, da mir der Kaffe nicht mehr schmeckt oder so.
    • ICh kann das Anliegen nicht wirklich verstehen.
      Du gibst ein Widerrufsrecht von 4 Wochen, obwohl Du das nicht müsstest. Warum machst Du das dann? "Müssen" tätest Du als gewerblicher Händler ja nur 2 Wochen.
      Und Widerrufsrecht heißt nun mal "ohne Angabe von Gründen" und hat nichts mit fehlerhafter Ware oder sonst was zu tun.

      Ich habe darüber schon unzählige Verkäufer "jammern" gelesen. Sicher nutzen einige Kunden "ihr Recht" aus. Das einzige was man dagegen tun kann (wenn es sich "lohnt") ist: Nach Eingang der Ware genau hinschauen und eventuell einen Abzug von der Rückerstattung vornehmen.
      Dafür musst Duaber beweisen können, dass der Käufer die Ware durch eine Nutzung im Wert gemindert hat. Nichts abziehen darf man, wenn die Wertminderung nur durch "testen" entstanden sind. Eine zum Begutachten/Testen "zerstörte" Verpackung reicht also nicht (außer bei ganz bestimmten Waren).

      Die Grundlage dafür § 357 BGB (7)
      dejure.org/gesetze/BGB/357.html
    • Ammonit schrieb:

      Naja, wegen 5 Euro…. Du hast 4 Wochen Rückgabefrist zugebilligt, also kann er die auch nutzen. Ob er die Hülle wirklich genutzt hat, oder ob er 2 Wochen in den Skiferien gewesen ist, krank im Bett gelegen hat, seine Steuererklärung machen musst etc. weisst Du doch gar nicht.

      Um die 5€ geht es mir eigentlich wirklich nicht, aber ich möchte mich auch nicht gerne verarschen lassen.

      Da ich mit "Gewerblichen" Personen und Einrichtungen nur Negative erfahrungen mache, das ist jetzt meine Erfahrungen, aber es ist kommt in letzter zeit öfter vor das Sendungen angeblich nicht ankommen und es immer probleme gibt und ich immer Ersatzliefern muss.
      Wenn ich dann diese Personen google oder mir die Lieferadresse anschaue sind es irgendwelche gewerbetreibende, entweder ist dir Post dran Schuld oder der Empfänger denn so ein Brief verliert sich nicht von selbst.

      Ich möchte zwar niemand direkt beschuldigen und es kommt öfter vor das die Post von täglich 70mio Briefen einige verliert aber das es immer nur meine gewerblichen kunden trift naja ^^
      Vielleicht haben andere verkäufer ja ähnliche erfahrungen gemacht, jeder macht sich ja so seine gedanken woran es liegen mag.
    • testing* schrieb:

      Du hast doch den Artikel noch gar nicht zurück erhalten.

      testing* schrieb:

      Du hast doch den Artikel noch gar nicht zurück erhalten.

      Ja, das stimmt. Ich bin leider etwas vorschnell und bin da immer am hin und her machen.
      Es gibt Natürlich auch viele die sagen ich sende den Artikel zurück und gehen dann zur Post und sehen der Versand kostet mich jetzt 1,45€ die bekomme ich nicht wieder und lassen es dann dabei.

      @Schabbesgoi

      Das mit den 4 Wochen mache ich auch nur wegen Ebay, ich bin da auch nicht heiß drauf, aber für manche sachen muss man halt kleinbei geben und dazu gehören halt die 4 Wochen dazu :(
      Ich will auch nicht jeden jetzt gleich stellen des sind ja nur einzell fälle meist, da die 99% ehrliche Käufer sind und auch Fair sind.
      Bin da auch sehr Kulant in der Sache, wenn der Käufer mir sagen würde da und da ist ein Problem oder etwas der gleichen würde ich ihm eventuell sogar die Versandkosten zurückerstatten, das ist aber alles eine Sache wie man das ganze angeht.
    • testing* schrieb:

      Deine gewerblichen Kunden haben ja kein Widerrufsrecht, wenn sie für ihren gewerblichen Betrieb einkaufen.
      ok, das wusste ich garnicht, aber das Problem ist das der eBay Account Privat ist aber die Lieferadresse dann Gewerblich ist meistens, oder lässt du dir deine Ware zum Bäcker oder in die Kneipe oder zum Arbeitsplatzt liefern :D Wohl kaum oder?
    • Aslani24 schrieb:

      testing* schrieb:

      Deine gewerblichen Kunden haben ja kein Widerrufsrecht, wenn sie für ihren gewerblichen Betrieb einkaufen.
      ok, das wusste ich garnicht, aber das Problem ist das der eBay Account Privat ist aber die Lieferadresse dann Gewerblich ist meistens, oder lässt du dir deine Ware zum Bäcker oder in die Kneipe oder zum Arbeitsplatzt liefern :D Wohl kaum oder?
      Doch, da gibt es einige Käufer, die sich ihre gekauften Artikel zum Arbeitsplatz liefern lassen, weil sie selbst nicht zuhause sind, wenn das Paket kommt.
    • testing* schrieb:

      Aslani24 schrieb:

      testing* schrieb:

      Deine gewerblichen Kunden haben ja kein Widerrufsrecht, wenn sie für ihren gewerblichen Betrieb einkaufen.
      ok, das wusste ich garnicht, aber das Problem ist das der eBay Account Privat ist aber die Lieferadresse dann Gewerblich ist meistens, oder lässt du dir deine Ware zum Bäcker oder in die Kneipe oder zum Arbeitsplatzt liefern :D Wohl kaum oder?
      Doch, da gibt es einige Käufer, die sich ihre gekauften Artikel zum Arbeitsplatz liefern lassen, weil sie selbst nicht zuhause sind, wenn das Paket kommt.


      Das ist sogar eine ideale Methode für jeden, der irgendwo im Verkauf arbeitet, wenn der Chef nichts dagegen hat. Manche kleine stationäre Händler (Friseur, Bäcker, Gemüseladen usw.) nehmen auch gerne mal nach Absprache ein Päckchen für ihre Stammkunden an.

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    • schabbesgoi schrieb:

      testing* schrieb:

      Aslani24 schrieb:

      testing* schrieb:

      Deine gewerblichen Kunden haben ja kein Widerrufsrecht, wenn sie für ihren gewerblichen Betrieb einkaufen.
      ok, das wusste ich garnicht, aber das Problem ist das der eBay Account Privat ist aber die Lieferadresse dann Gewerblich ist meistens, oder lässt du dir deine Ware zum Bäcker oder in die Kneipe oder zum Arbeitsplatzt liefern :D Wohl kaum oder?
      Doch, da gibt es einige Käufer, die sich ihre gekauften Artikel zum Arbeitsplatz liefern lassen, weil sie selbst nicht zuhause sind, wenn das Paket kommt.


      Das ist sogar eine ideale Methode für jeden, der irgendwo im Verkauf arbeitet, wenn der Chef nichts dagegen hat. Manche kleine stationäre Händler (Friseur, Bäcker, Gemüseladen usw.) nehmen auch gerne mal nach Absprache ein Päckchen für ihre Stammkunden an.

      JA, bei Pakete und Päckchen ist das ja ok, aber bei einer Versandtasche die in jeden Briefkasten passt? Kommt schon das ist nicht wirklich nachzuvollziehen, also wenn ich einen Mitarbeiter haben würde der seine Briefsendungen hier in die Firma senden lässt :thumbdown:
    • Ich gebe euch mal ein kleines beispiel:

      Verkaufte einem Kunden etwas der seinen Account in dem Land hat wo auch ebay angemeldet ist. (Lieferadresse in DE im Osten)
      War eine GmbH als lieferadresse und es war etwas kleines drin verkaufswert waren nicht mal 2€, nach 14 Tage meldet er sich er hat nichts erhalten und macht einen Fall auf bei ebay und verlangt sein geld wieder.

      Ich schrieb ihn ganz freundlich finde ich meiner Meinung nach an und sagte ihm, wieso er sich nicht schon früher gemeldet habe und bescheid gesagt hat einfach per email ohne einen fall zu eröffnen. Wir haben uns geeinigt das ich ihm Ersatzliefern würde, das tat ich dann auch und ich war so freundlich und habe ihm den Artikel 2x zugeschickt als Entschuldigung sozusagen da der erste Artikel nicht angekommen war und der andere als ersatz sozusagen. (Artikel war auslauf Model deshalb 2x Verschenkt)
      So nach 3 Tagen bekam ich als Dank von dieser Person eine Neutrale Bewertung mit der Begründung: Ware sei OK, aber der Ton in der eMail habe ihm nicht gefallen. Hallo!!? gehts noch , ich finde das sehr dreißt von dieser Person.

      Wie seht ihr das?? Ist es so schlimm jemanden freundlich darauf hinzuweisen das es nicht nötig gewesen ist einen fall zu eröffnen und das man es mit ner email geklärt hatte ganz easy?
    • Wir müssen halt auseinanderhalten: Reklamation und Widerruf. Wenn die Ware nicht ankommt, ist das ja sowieso kein Widerruf.
      Ansonsten kommt es darauf an, wie die WRB (Widerrufsbelehrung) gestaltet ist. Man kann meines Wissens den Widerruf schon wirksam auf Verbraucher beschränken.

      Ich habe schon viel Verständnis für die Verärgerung der Händler bei so manchem Widerruf. Aber man kann "legal" nicht viel dagegen tun, als es einfach mit in den Preis ein zu kalkulieren. Quote beobachten und möglichst nicht ärgern. Von Zalando hört man von Rücksendequoten von 50 Prozent...Die haben ja auch das Widerrufrecht regelrecht auf ihre Werbebanner geschrieben.

      Aslani kann höchstens noch kalkulieren, ob sich der Statuserhalt bei ebay (unter anderem mit den 4 Wochen) für ihn insgesamt wirklich "lohnt". Wenn ja: Dann muss er die Nachteile eben auch schlucken.
      Das fällt vielleicht leichter, wenn man es genau kalkuliert.
      Nur: sich darüber ständig aufregen, dass frisst an den Nerven.

      Übrigens: Es gibt auch Händler, die regen sich über die "abstrusen" Begründungen auf, mit denen manche Kunden meinen, ihren Widerruf erklären zu müssen. Denen wäre es lieber, wenn sie ganz schlichte Widerrufe ohne Bla-Bla bekommen würden.
      Andere wiederum zeigen solche "witzigen" Widerrufe gerne mal im kleinen Kreis rum und amüsieren sich einfach so gut wie möglich darüber ;)

      Ansonsten: Kopf hoch. Immerhin ist es noch kein Jahr her, dass das Widerrufsrecht doch ein kleines Stück weit zu gunsten der Händler geändert worden ist.

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