Bin ich im Recht? Spielkonsole als "absolut neuwertig" und "kaum benutzt" bezeichnet - nun nach wenigen Tagen defekt

    • Bin ich im Recht? Spielkonsole als "absolut neuwertig" und "kaum benutzt" bezeichnet - nun nach wenigen Tagen defekt

      Ich stelle diese Frage eigentlich eher für meinen Sohn, der mir nicht glauben will, dass wir unser Geld (bzw. eine heile Spielkonsole) wieder bekommen.

      Ich bin davon überzeugt, dass ich im Recht bin. Link zur Auktion gleich vorab:

      ebay.de/itm/Nintendo-Wii-U-Pre…253D&orig_cvip=true&rt=nc.

      Nun hat sich nach zwei Tagen Benutzung wahrscheinlich die Grafikkarte der Konsole verabschiedet (HDMI und AV- Ausgang funktionieren in versch. Konstellationen nicht, an mehreren Fernsehern getestet).

      Ich hab den Verkäufer jetzt um Rückabwicklung gebeten.

      mein Sohn macht sich nun Sorgen, dass wir das Geld nciht mehr zurück bekommen und er auf seiner defekten Konsole sitzen bleibt.
      Für mich ist es aber recht eindeutig genau andersrum: Auf dem Karton klebte z.B. ein Etikett mit Preis (259 €) und der Bemerkung "gebraucht", wahrscheinlich hat der Verkäufer die Konsole also selbst schon gebraucht erworben, deshalb kann das mit dem "kaum gebraucht" ja schon mal gar nicht angehen. Nach der Beschreibung in der Auktion bin ich davon ausgegangen, dass er die Kosnole selbst neu gekauft hatte.

      Was denkt ihr?

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Imelda ()

    • Ich kann dir da wenig Hoffnung machen. Die Konsole funktionierte ja offensichtlich und ist erst dann bei euch nach Gebrauch kaputt gegangen. Das es sich hier um einen Privatverkäufer handelt, wärt ihr in der Beweispflicht, dass der Defekt bereits bei Gefahrübergang, also bei Versand, bestand. Einen Sachmangel, aus dem ihr Rechte ableiten könntet, sehe ich nicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Obwohl: Sollte das Teil tatsächlich aus zweiter Hand stammen, wäre die AB wirklich problematisch. Denn dann könnte der Verkäufer kaum für den
      "absolut neuwertigen" und "kaum benutzten" Zustand gerade stehen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Obwohl: Sollte das Teil tatsächlich aus zweiter Hand stammen, wäre die AB wirklich problematisch. Denn dann könnte der Verkäufer kaum für den "absolut neuwertigen" und "kaum benutzten" Zustand gerade stehen.

      Er muss nicht dafür gerade stehen, sondern der Käufer muss nachweisen, dass dem nicht so ist. Die Beweisführung halte ich allerdings für nicht ganz unproblematisch, da man offenbar vor dem Defekt keinerlei Anzeichen dafür erkannte, dass die Konsole nicht wenig benutzt wurde. Eine defekte Grafikkarte ist jedenfalls kein Indiz für das Altar, das kann in jedem Zustand passieren. In diesem Fall könnte sich der Verkäufer sogar auf den Standpunkt stellen, der Defekt ist erst vom Käufer verursacht worden. Er ist da in einer sehr komfortablen Ausgangslage.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nach meinem Gefühl gehören die Unterlagen zur Gewährleistung des (ursprünglichen)Händlers und die Garantie des Herstellers (für eine zumindest mehrere Monate dauernde Restzeit) zu "absolut neuwertig"?
      Liege ich da falsch?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Das ding hat einen Lüfter und bei reger Benutzung verstaubt das innen. Das ist oft auch ein Grund, dass Bauteile wegen Überhitzung abrauchen - die Kühlkörper sind dann meist völlig eingestaubt. Wenn man das nachweisen könnte, sähe es bei dieser Artikelbeschreibung wohl gar nicht schlecht aus...
    • ich versuche die Floskel "absolut neuwertig zu fassen"...auf Anhieb gelingt mir das nicht.

      Wenn ich selber mich entscheide "neu" zu kaufen, so spielt die Existenz von Gewährleistungsrechten und Garantie dabei für mich durchaus eine Rolle. Nicht umsonst bieten Händler oft eine Art "Garantieverlängerung" gegen Aufpreis an. Ist also auch ein "Wert" bei "neu". Was macht dann den Unterschied zu "absolut neuwertig" (nicht "unbenutzt") aus?

      Im ebay-Angebot finde ich keinen Gewährleistungsausschluss.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Sternchen schrieb:

      Gebraucht von privat gekauft, würde sagen die Kohle ist weg.

      Verbucht es als lehrgeld und kauft nächstes Mal vom Händler mit Garantie
      Na, du wirst wohl verstehen, dass ich einen Betrag von über 200 Euro nicht so einfach mal eben als Lehrgeld verbuche...

      Ich sehe den Ansatzpunkt tatsächlich auch eher darin, dass er von neuwertig und kaum benutzt schreibt. Hätte ich gewusst, dass er mir ein gebrauchtes Gerät verkauft, hätte ich es wohlo nciht ersteigert (weil ich nicht so viel geboten hätte).
      GsD gibt es ja noch den Käuferschutz über paypal, die sind nach meiner Erfahrung doch meistens auf der Seite der Käufer.

      So, nun könnt ihr weiter über die doofen Käufer schimpfen, die so naiv sind, bei Privatverkäufern zu kaufen :whistling: .

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Imelda ()

    • raundsi schrieb:

      Das ding hat einen Lüfter und bei reger Benutzung verstaubt das innen. Das ist oft auch ein Grund, dass Bauteile wegen Überhitzung abrauchen - die Kühlkörper sind dann meist völlig eingestaubt. Wenn man das nachweisen könnte, sähe es bei dieser Artikelbeschreibung wohl gar nicht schlecht aus...

      Ja, da könnte ich natürlich mal nachgucken lassen!
    • Imelda, wenn man etwas gebraucht kauft, dann hat man im Normalfall tatsächlich auch das ganze Risiko. "Kann passieren", deshalb zahlt man ja auch (meistens) weniger.
      Dieses "absolut neuwertig", das ist es, was ich nicht richtig fassen kann. Ist das etwas, was Auswirkungen hat? Kann etwas diesen angepriesenen Zustand noch haben, wenn es keine Garantie mehr gibt?
      der "innere Zustand" kann natürlich auch helfen, wenn er beweisen sollte, dass die Ware weder "absolut neuwertig" noch "wenig benutzt" war.

      Auch der imo nicht vorhandene Gewährleistungsausschluss des VK könnte Dir helfen. Auch wenn das vielleicht auch nur ein Fehler des VK ist.
    • Eine Angabe wie "absolut neuwertig" gehört m. E. konkretisiert.

      Ich denke, daß ein Gerät, das unbenutzt nach Erwerb im Schrank gelegen hat, auch nach Ablauf der Garantie noch als neuwertig zu bezeichnen ist. Es wurde neu in den Schrank gelegt, nicht genutzt. (Ich würde aber genau diesen Umstand auch in einem Angebot erwähnen.)

      Anders wäre ein benutztes Gerät, das sich lediglich in einem optisch neuwertigen - also ohne Kratzer etc. - Zustand befindet, zu bewerten, hier gehört meiner Meinung nach ein noch deutlicherer Hinweis dazu.

      Hier mag es zwar sein, daß der Verkäufer selbst das Gerät wie angegeben wenig genutzt hat, aber es gibt zumindest einen Hinweis darauf, daß er eben nicht der Erstbesitzer war, der über die Nutzung während der Gesamtauszeit Auskunft geben kann. Die Beweislast liegt nun aber beim Käufer und wenn es da nicht andere Hinweise als lediglich das Preisschild auf dem Karton gibt, halte ich den Beweis, daß der Schaden schon vor Gefahrübergang vorhanden war, für durchaus schwierig. Das Gerät hat nämlich während der ersten Tage das getan, was es tun sollte.

      Das ist einer der Nachteile, wenn man günstiger gebraucht von privat kauft. Es gibt eben keine Gewährleistung und wenn etwas erstmal funktioniert, dann war es das auch im Allgemeinen. Gebrauchtwaren jeder Art bekommt man auch von gewerblichen Anbietern. Unter Umständen vielleicht etwas teurer - aber längst nicht immer - und dann mit gesetzlicher Gewährleistung, wenn ein Teil nach einigen Tagen/Wochen abraucht.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:

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    • Imelda schrieb:


      Nun hat sich nach zwei Tagen Benutzung wahrscheinlich die Grafikkarte der Konsole verabschiedet (HDMI und AV- Ausgang funktionieren in versch. Konstellationen nicht, an mehreren Fernsehern getestet).

      Habe kurz mal versucht zu googlen nach Wii U Grafikkarte defekt. Es findet sich fast nichts, das lässt vermuten, dass es da eher nicht oder sehr selten zu Problemen kommt.
      Bin aber kein Experte für diese Konsolen.
      Eine Sache würde ich aber checken:
      "Kabel: Nutzen Sie ein HDMI-Kabel, ist dies unter Umständen defekt.
      Häufiges Umstecken oder Aufrollen kann das empfindliche Kabel
      beschädigen und unbrauchbar machen."
      Quelle

      Ansonsten,
      ich verstehe unter neuwertig (hier sogar als absolut neuwertig und mit Ausrufezeichen beschrieben) = wie neu.
      Und wie neu oder neuwertig heisst für mich, dass es eigentlich keinen Unterschied groß gibt zu einem neuen Gerät, ausser vllt. dass es mal ausgepackt wurde und ggf. sehr wenige Male benutzt.
      Das Gerät muss innen wie aussen wie neu noch sein, d.h. keine Gebrauchsspuren, kein Staub, keine Feuchtigkeit, Korrosion etc.

      Sollte das Gerät wie hier beschrieben zunächst voll funktioniert haben, dann könnte ein plötzlicher Defekt wirklich ganz großes Pech einfach sein wofür der VK nichts kann.
      Ob der VK haftbar gemacht werden kann da er die Gewährleisung im Angebot nicht ausgeschlossen hat, weiß ich jetzt nicht so genau.

      Ich würde das mit dem Kabel nochmal checken.
      Falls das nicht hilft, die Sache mit dem fehlenden Gewährleistungsausschluss mal checken bzw. da wissen hier andere Foristen vllt. mehr.
      Ansonsten bleibt wohl Reparatur wo man dann auch mal checken lassen kann, in welchem Zustand sich das Innenleben der Konsole befindet, nämlich ob neuwertig.

      Gruss
      Jana
    • jana-berlin schrieb:

      Das Gerät muss innen wie aussen wie neu noch sein, d.h. keine Gebrauchsspuren, kein Staub, keine Feuchtigkeit, Korrosion etc.

      Nun ja: Die Konsole hat deutliche Gebrauchsspuren (Kratzer an der Oberfläche- wobei die natürlich auch schnell da sind bei Klavierlackoberfläche). Also von neuwertig konnte von Anfang an keine Rede sein.
    • Imelda schrieb:

      jana-berlin schrieb:

      Das Gerät muss innen wie aussen wie neu noch sein, d.h. keine Gebrauchsspuren, kein Staub, keine Feuchtigkeit, Korrosion etc.

      Nun ja: Die Konsole hat deutliche Gebrauchsspuren (Kratzer an der Oberfläche- wobei die natürlich auch schnell da sind bei Klavierlackoberfläche). Also von neuwertig konnte von Anfang an keine Rede sein.
      Das wäre dann aber m.E. eine klare Abweichung von der Artikelbeschreibung und ein Fall für den Käuferschutz.
      Geräte mit Kratzern (Gebrauchsspuren), auch wenn die schnell passieren können, stellt man nicht als "absolut neuwertig!" ein.

      Ein Problem könnte sein, dass im Falle der Rückabwicklung der VK eine funktionstüchtige Konsole rückerwarten will.
      Da steht dann wieder die Frage des fehlenden Gewähleistungsausschlusses im Raum.
      Aber vllt. klärt sich das noch mit dem vermeintlichen Defekt.


      Jana
    • Imelda schrieb:

      Auf dem Karton klebte z.B. ein Etikett mit Preis (259 €) und der Bemerkung "gebraucht", wahrscheinlich hat der Verkäufer die Konsole also selbst schon gebraucht erworben, deshalb kann das mit dem "kaum gebraucht" ja schon mal gar nicht angehen. Nach der Beschreibung in der Auktion bin ich davon ausgegangen, dass er die Kosnole selbst neu gekauft hatte.
      Sehe ich auch so - Es hätte erwähnt werden müssen das die Konsole zweite ( eher schon 3.Hand ) ist.Es könnte ja auch sein daß Sie von Vorbesitzern schon mal instand gesetzt wurde ect.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • ein Beispiel zum Thema zweite Hand

      jurpc.de/jurpc/show?id=20030267

      Es liegt auf
      der Hand, dass die Anzahl der Vorbesitzer ein für die Kaufentscheidung
      wesentliches Merkmal ist (vgl. für Gebrauchtwagen: Palandt, 62. Aufl.,
      BGB, § 434 RN 72 mit Hinweis auf OLG Köln, VersR 1974, 584; LG Bonn, NJW
      1972, 1137). Dem Beklagten war zweifellos bewusst, dass seine
      Beschreibung unvollständig und damit falsch war.Abs. 19



      Die
      Täuschung war auch ursächlich für den Kaufentschluss des Klägers.
      Dieser hat in der mündlichen Verhandlung plausibel und nicht bestritten
      dargelegt, dass er das Handy nicht erworben hätte, wenn er gewusst
      hätte, dass es nicht vom Erstbesitzer angeboten wird.
    • ra-kotz.de/internetauktion7.htm

      7. Gebrauchte oder alte Ware als Neu verkauft: Der Verkäufer bezeichnet den Artikel in der Auktionsbeschreibung als „neu“ oder „neuwertig“. Wenn Sie dann den ersteigerten Artikel erhalten, stellen Sie jedoch genau das Gegenteil fest. Der ersteigerte Artikel weist erhebliche Gebrauchsspuren auf oder ist anderweitig beschädigt. Sie sollten immer erst einmal im Vorfeld bestehende Unklarheiten über den Verkaufsgegenstand klären. Reagiert der Verkäufer nicht auf Ihre Anfragen, sollten Sie vom Kauf Abstand nehmen.

      In Nachhinein haben Sie diverse Möglichkeiten, Sie können Nacherfüllung verlangen, den Kaufpreis mindern, vom Kaufvertrag zurücktreten und/oder sogar Schadensersatz vom Verkäufer verlangen (vgl. hierzu § 437 BGB). Diese Ansprüche kann der Verkäufer auch nicht durch eine sog. „Privatauktion“ ausschließen, wenn er Ihnen zuvor eine bestimmte Zusage über den Artikel gemacht hat.



      LG Bremen vom 19.06.2007 - Az. 6 O 1308/97, wonach es darauf ankomme, ob der Kunde bereit sei, den Gegenstand noch als neu zu akzeptieren oder nicht.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Da der Käufer die Konsole kaputt gespielt hat (egal ob absichtlich oder nicht) da hat es sich mit dem Begriff neuwertig eh erledigt, wollte man da drauf reiten, so hätte man die Konsole vor der ersten Benutzung reklamieren müssen was hier aber nicht geschehen ist

      Rechtlich istd er Verkäufer auf einer relativ sicheren Seite