Es hört sich für mich nicht glaubhaft an, dass die CC-Zahlung "einfach so" rückgängig gemacht werden kann.
Beim Kreditkartenunternehmen schaut man sich das gut an, ob eine Rücklastschrift berechtigt ist; sehen die, dass es per PP läuft, sollten sie normalerweise auf einem Käuferschutzantrag bestehen. Als ich jedenfalls unberechtigte Abbuchungen rückgängig machen wollte, weil jemand meine Daten geklaut hatte, war das gar nicht so einfach, eine Strafanzeige nachzuweisen war erst mal Pflicht.
Dann gibt es natürlich noch das Szenario, dass mit geklauten CC-Daten das Instrument gekauft wurde. Das halte ich für gar nicht so abwegig - wer zahlt so viel Geld ins Ausland für einen Artikel, den er online gar nicht so richtig beurteilen kann? In diesem Fall würde sich das CC-Unternehmen bei PP und dieses beim VK schadlos halten. Ob das rechtens wäre, weiß ich nicht.
Beim Kreditkartenunternehmen schaut man sich das gut an, ob eine Rücklastschrift berechtigt ist; sehen die, dass es per PP läuft, sollten sie normalerweise auf einem Käuferschutzantrag bestehen. Als ich jedenfalls unberechtigte Abbuchungen rückgängig machen wollte, weil jemand meine Daten geklaut hatte, war das gar nicht so einfach, eine Strafanzeige nachzuweisen war erst mal Pflicht.
Dann gibt es natürlich noch das Szenario, dass mit geklauten CC-Daten das Instrument gekauft wurde. Das halte ich für gar nicht so abwegig - wer zahlt so viel Geld ins Ausland für einen Artikel, den er online gar nicht so richtig beurteilen kann? In diesem Fall würde sich das CC-Unternehmen bei PP und dieses beim VK schadlos halten. Ob das rechtens wäre, weiß ich nicht.