DHL Paket hat sehr lange Laufzeit - Kunde aus USA bucht Kredikartenzahlung zurück - Paypal Konto tief im Minus

    • #79

      @raundsi

      Geh einfach mal davon aus, dass PP eine Banklizenz hat, einen Vertrag mit Kreditkartenunternehmen abschließt, welche sich das Recht vorbehalten unrechtmäßige Zahlungen zurück zu rufen und sich PP bei Abschluss des Vertrags verpflichtet, diese Retouren auszuführen.
      Das ist natürlich wie bei einer Scheckzahlung und natürlich kannst du mit deiner Mastercard auch Zahlungen widerrufen. Mit dem einen Unterschied, dass deutsche Kreditkartenunternehmen oder Kreditkartenunternehmen die in Deutschland Karten ausgeben, sich natürlich an deutsches Recht halten (sollten).
      Dies gilt natürlich nicht für Länder außerhalb von Deutschland und deren Kreditkartennehmer.

      Das Geld liegt, genau wie bei einem ausländischen Scheck, eben nicht rechtssicher auf deinem Konto sondern steht eben immer unter dem Vorbehalt des Widerrufes oder Nichtdeckung.

      falle-internet.de/de/html/pp_vkrisk3.php

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    • Unglaublich! Ich habe bisher immer angenommen, dass bei CC-Betrug das Kreditkartenunternehmen haftet und nicht der Zahlungsempfänger.
      In Verbindung mit einem zwischengeschalteten PP hat das dann ein ganz besonderes Geschmäckle; dem CC-Unternehmen ist es erst mal nicht möglich, die Angaben des CC-Inhabers zu überprüfen, da es den eigentlichen Zahlungsempfänger gar nicht kennt, somit muss es wohl der Behauptung "Ware nicht erhalten" ohne Prüfung akzeptieren.
      Dann kann man sich noch eine anonyme Prepaid-Karte bei mywirecard besorgen, ein paar hundert Euro aufladen, kräftig einkaufen und immer wieder rückbuchen. Kann es denn so einfach sein?

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    • Inzwischen zeigt die Sendungsverfolgung seit 13.34 Uhr Ortszeit den Status "delivered", wurde also vor rund 1 1/2 Stunden zugestellt.
      Evtl. zeigt die DHL-Sendungsverfolgung, wenn sie denn aktualisiert ist, auch den Namen des Empfängers.
      Zumindest hatte hier einmal ein TE mitgeteilt, dass das bei DHL/USPS-Auslieferung bei einem Warenwert über 500 Euro so sei.
      Ich weiß nicht, ob das stimmt, würde aber in den nächsten Tagen weiterhin auch die DHL-Sendungsverfolgung beobachten.
    • Ratloser schrieb:

      Und dann lasse ich mal als Verkäufer die Finger weg von Paypal.
      Falls Deine Paypal-Emailadresse und Deine Ebay-Emailadresse gleich sind, ist es ratsam, eine davon zu ändern. Es gibt nämlich Käufer, die überweisen Geld aufs Paypal-Konto, obwohl man Paypal gar nicht als Zahlmethode angegeben hat.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

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    • Ich habe Paypal nun den Scan vom Tracking hochgeladen und zum sofortigen Ausgleich meines Paypalkontos aufgefordert. Sollte der Käufer sich nicht umgehend melden und die Kreditkartenrückbuchung rückgängig machen, werde ich Strafanzeige wegen Kreditkartenbetruges stellen. Ich gleich das Paypalkonto nun nicht aus. Ich werde hier weiter berichten, wie es weiter geht.
    • Hallo,

      die Ware ist gestern beim Käufer angekommen. Er hat über Ebay gemailt, daß alles in gutem Zustand ist und er sein Kreditkarteninstitut beauftragt hat das Geld zurück an Paypal zu schicken. Das soll angeblich 2-3 Tage dauern. Mein Paypalkonto steht immer noch im Minus. Paypal hat alle Belege darüber, daß die Rückbuchung nicht korrekt war. Paypal hat bis jetzt auf keine meiner Einwände, irgendwie reagiert. Ich habe Paypal erneut aufgefordert, mein Konto umgehend auszugleichen.

      Den Käufer fordere ich noch auf, mir eine unterschriebene Garantie zu geben, daß er nicht irgendwann das Geld doch wieder zurück holen lässt. Dann allerdings ist er wirklich wegen Betrug dran.

      Als Verkäufer sollte man die Finger von Paypal lassen. Das habe ich gelernt. Ich bekomme wohl mein Geld zurück, habe aber deutlich Nerven gelassen.
    • @ratloser

      Nur noch mal zum erinnern:
      Es liegt kein Kreditkartenbetrug vor!
      de.wikipedia.org/wiki/Kreditkartenbetrug

      Der Käufer hat zum Zeitpunkt des Chargeback gemäß der Bedingungen des ausgebenden Kreditkartenunternehmens gehandelt. Das Kreditkartenunternehmen hat Vertragsgemäß retourniert und PP hat vertragsgemäß das Geld wieder an das Kreditkartenunternehmen erstattet. So weit, so gut äääähhhh schlecht für dich.

      Nun, jetzt hat der Käufer die Ware und hat noch nicht bezahlt und diese Person ist die, gegen die Anzeige erstattet werden sollte, wenn diese Person nicht umgehend eine erneute Zahlung schickt.
      gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

      Im Zweifelsfall kannst du auch PP anzeigen, weil sie gegen:

      dejure.org/gesetze/BGB/675p.html

      verstossen haben.

      Die Strafanzeige gegen deinen Käufer, nach Aufforderung die erhaltene Ware endlich/erneut zu bezahlen, hilft dir sicher bei deinem Verkäuferschutzantrag gegenüber PP, den du hoffentlich inzwischen gestellt hast, förmlich. Die Aufforderung an PP das Konto auszugleichen und der Antrag Verkäuferschutz sind zwei völlig verschiedene Dinge, auch wenn sie im Endeffekt auf das gleiche hinzielen.

      Bitte schreib doch hier mal, was du genau und wie von PP gefordert hast.

      Beginnen müsste das Schreiben eigentlich:
      Hiermit beantrage ich Verkäuferschutz zur Transaktions-/Artikelnummer, Verkauf vom xx.xx.2015 an den Käufer xxxxx wegen Nichtzahlung eines nachweislich versandten und vom Käufer erhaltenen Artikels.

      oder so ähnlich.

      Dann kämen sämtliche Belege und nochmals die Beantragung auf Verkäuferschutz, verbunden mit dem Kontoausgleich.
    • Kaiolito schrieb:

      Sorry, mein Posting hat viel zu lange gedauert und sich mit deinem überschnitten @ratloser.

      Erstmal sind das sehr gute Nachrichten, bitte informiere uns weiter.

      Hallo,

      trotzdem Danke. Wenn in 2-3 Tagen mein Konto bei Paypal nicht wieder glatt ist, werde ich wie von Dir empfohlen förmlich Verkäuferschutz beantragen. Hier kann Paypal ja auch nicht mehr irgendwelche unzulässigen Versandbelege bemängeln. Wüsste nicht, wie die sich da rausreden könnten.
      Im Moment bin ich zuversichtlich. Nicht wegen der Hilfe von Paypal, aber der Käufer scheint ehrlich zu sein.
      Ich werde hier berichten, wie es ausgegangen ist und mich grundsätzlich ein wenig genauer mit der Materie beschäftigen. Nach all den gelassenen Nerven habe ich Lust bekommen mich aktiv an der Aufklärung potentieller Paypal Nutzer, die sich in Sicherheit wähnen, zu beteiligen.
      Es ist ja keine unzulässige Schmähkritik über seine Erfahrungen sachlich zu berichten. Mit Kreditkarte eingezahltes Geld bei Paypal gehört einen offenbar über einen langen Zeitraum nicht wirklich, wenn der Käufer es so will. Sitzt er dann noch im Ausland, wird es lustig und teuer. Finger weg, kann da nur mein Rat sein.
    • @ratloser

      Es wäre schön, wenn du dich hier einbringen würdest und das sollte nicht auf deinen Fall beschränkt sein.
      Hier schlagen viele Leute auf, die mit PP Probleme haben und vielen geht es wie dir........ sie haben sich nicht damit beschäftigt und glauben einfach, dass PP sicher sei.
      Hierbei ist zuallererst Sachlichkeit gefragt, Quellennachweise und das Bemühen, den Käufer oder den Verkäufer ein wenig von den Emotionen und falsch angedachten Argumenten herunter zu bringen.

      Ruhig bleiben, Fakten/Möglichkeiten schildern, sachlich bleiben.
      Eine Beschränkung eines Rates zum Fernbleiben bei PP reicht nicht aus, du musst erklären wo die möglichen Risiken liegen.
      So traurig das ist......... sonst liest das keiner bzw. es wird nicht als tatsächliche Warnung verstanden, es wird weiter ge- und verkauft und dann wenn es schief geht, stehen die Leute erneut hier. PP ist nicht im Grunde nach schlecht, es hat auch viele Vorteile..... birgt aber eben auch erhebliche Risiken.

      Muss man nicht verstehen, ist aber so.

      ..... und ich kaufe selbst mit PP und bezahle mit KK.
      Der Vorteil einer Person kann hierdurch eben zum Nachteil einer anderen Person werden.
      Genau deshalb ist Aufklärung in sachlicher Forum wichtig und trägt dazu bei, dass die Leute mal anfangen zu hinterfragen und nicht einfach nur die Zustimmung zur AGB bei PP oder eBay anklicken um loszulegen.

      EDIT:
      Sieh dir nur z. B. an, was hier bzgl. eBay-Kleinanzeigen aufschlägt und die Warnung, dass diese für Zahlung bei Abholung gedacht sind, einfach ignoriert wird. Da hilft es nicht zu schreiben: Das ist mir auch schon passiert oder eBay-Kleinzeigen/Abholung hast du die Warnung nicht gesehen.
      Die Moderatorin @schumiline reisst sich hier ihren Hintern auf, um einfachste Fragen zu erklären, denn klären kann man meist nix mehr, aber zumindest zukünftig vorsichtiger sein und versuchen zu verstehen.
      Aufklärung geht tiefer, damit sie wirklich verstanden und (hört sich ja richtig deutsch an....... *grummel*) befolgt wird.

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    • schabbesgoi schrieb:

      Damit könntest DU Deinen Fall nun, nachdem es gerade so aussieht, als würde sich alles zum Besten klären, noch unnötig verkomplizieren.

      Hallo,

      nunja. Wenn das Geld einfach zurück kommt, dann wird das nicht benötigt und wenn nicht, dann habe ich schonmal meine Rechte angemeldet.
      Warum sollte das nun komplizierter werden. Paypal wird den Fall einfach schließen, wenn Geld kommt. Oder?

      Außerdem bin ich dann vor einer erneuten Rückbuchung geschützt, sollte Paypal für mich entscheiden. Und nach Lage der Dinge sehe ich keinen Grund das nicht zu tun.
      Paypal kann ja wenn die ihr Geld sowieso wieder haben, auch sehr leicht für mich entscheiden. Ich habe alles richtig gemacht. Immerhin haben die über 400 Euro Provision kassiert und möchten mich vielleicht nicht als Kunden verlieren.

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    • @Ratloser, kaiolito hat sich schon sehr viel Mühe gegeben (ich habe das voller Freude an seiner sauberen Argumentation zumeist nur mitgelesen).

      Ich bin auch "voll auf Deiner Seite". Jedoch, was Dir passiert ist...ist absolut "legal". Es ist ein "ganz normales Risiko", wenn man sich als VK auf PP einlässt.
      Wobei PP in Deinem Fall absolut nach ihren Nutzungsbedingungen gehandelt hat. Da ist einzig Dein (und das viele Anderer) Nichtwissen das Problem.

      Die Klärung wird nun auch "ganz normal" sein. Du hast "Glück" gehabt und bist, zumindest wie es jetzt scheint, nicht einem Betrüger aufgesessen.

      Für das Verhalten Deines Käufers habe ich alles Verständnis. Wenn mir mein Kreditkartenunternehmen (und PP) diese Möglichkeit lässt...ich hätte exakt genau so gehandelt.
      Du weißt, dass Du kein Betrüger bist. Dein Gegenüber in den USA "weiß" das aber erst mal nicht. Er hat Dir 10.000 "anvertraut" und dann kommt nix, und kommt nix.....

      Einen "normalen" Verkäuferschutzfall bei Paypal kannst Du allein schon deshalb verlieren, weil Du mit einem Versandunternehmen versendet hast, welches so von PP nicht anerkannt wird.
      Ganz grob: Die jetzt sichtbare "Zustellung" (die Dein ehrlicher Kunde nun ja auch bestätigt hat), wird von Paypal zuerst mal per Se nicht anerkannt.

      Das Problem, welches Du vorher hattest, hat mehr was mit den Regeln zu Kreditkartenzahlungen zu tun. Dazu kommt aber dann (wäre Dein Käufer ein Betrüger) noch eben eine weitere "Tücke" des PP-Systems für Verkäufer. Von diesen Tücken hat PP ausgesprochen viele :)
    • schabbesgoi schrieb:

      Jedoch, was Dir passiert ist...ist absolut "legal".

      PP ist hier durch mangelnde Transparenz maximal kundenunfreundlich. Zumindest müsste dem Empfänger klar gemacht werden, dass es sich bei der erhaltenen Zahlung um eine Kreditkartenzahlung handelt, die jederzeit vom Käufer rückgängig gemacht werden kann - und zwar als Information direkt AN der Zahlung und nicht im kleingedruckten.

      Gerade Verbraucher erhalten i.d.R. nie Gelder per Kreditkartenzahlung, das sind normalerweise Gewerbetreibende, die sich als Akzeptanzstelle aktiv angemeldet haben und sich des Risikos bewusst sind, dass solche Zahlungen rückgebucht werden können.

      Der Verbraucher wird allerdings bei PP quasi zur Zwangs-CC-Akzeptanzstelle erklärt, und zwar ohne dass man ihm das klar und offen mitteilt und ohne dass er auf seinem PP-Konto überhaupt erkennen kann, wie gezahlt wurde. Mit dem Thema sollte sich doch eigentlich mal eine der großen Verbraucherschutzorganisationen mit ihren Juristen befassen, SO eindeutig ist das für mich noch lange nicht, dass das nach deutschem Recht legal ist.
    • Sternchen schrieb:

      Ich sage ja nicht das du schuldig bist, stell dich aber mal an die Stelle des Käufers, 10.000 Euro weg und nach 6 Wochen keine Ware :!:

      Du hast in meinen Augen mit DHL als Versandfirma unprofessionell gehandelt und jetzt die Quittung bekommen, deshalb komm in die Puschen und mach DHL die Hölle heiß

      B


      Sternchen, es ist immer wieder "Dein Ton", sorry
      Ansonsten stimme ich Dir ja teilweise zu. Unser Ratloser hier ist ein Privat-Verkäufer. ihm "unprofessionell" zu unterstellen ist lächerlich. Ein "Nicht-Profi" muss sich diesen Schuh nicht anziehen. Trotzdem ist es so (und zu wenige wissen es), dass bei Geschäften insbesondere ins Ausland bei ebay und insbesondere mit PP noch besondere Tücken gibt. Diese Tücken sind vielen Menschen nicht bewusst. Woher auch, bei einer Werbung durch ebay/PP damit, wie "easy" das alles ist. Bis man dann mal (oder fast) so richtig auf die Schnauze fällt.

      Ich bin ungeheuer froh, wenn unser Ratloser hier glimpflich davon kommt. Er ist dann einer von (geschätzt) 95 Prozent...bei dem es dann "doch noch gut gegangen" ist. "Gelernt" hat er sicher jede Menge.
      Und..in Sachen...Kreditkartenzahlung...hilft er bestimmt vielen VK, dass auch Ihnen die Augen geöffnet werden.

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    • raundsi schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Jedoch, was Dir passiert ist...ist absolut "legal".

      PP ist hier durch mangelnde Transparenz maximal kundenunfreundlich. Zumindest müsste dem Empfänger klar gemacht werden, dass es sich bei der erhaltenen Zahlung um eine Kreditkartenzahlung handelt, die jederzeit vom Käufer rückgängig gemacht werden kann - und zwar als Information direkt AN der Zahlung und nicht im kleingedruckten.

      Gerade Verbraucher erhalten i.d.R. nie Gelder per Kreditkartenzahlung, das sind normalerweise Gewerbetreibende, die sich als Akzeptanzstelle aktiv angemeldet haben und sich des Risikos bewusst sind, dass solche Zahlungen rückgebucht werden können.

      Der Verbraucher wird allerdings bei PP quasi zur Zwangs-CC-Akzeptanzstelle erklärt, und zwar ohne dass man ihm das klar und offen mitteilt und ohne dass er auf seinem PP-Konto überhaupt erkennen kann, wie gezahlt wurde. Mit dem Thema sollte sich doch eigentlich mal eine der großen Verbraucherschutzorganisationen mit ihren Juristen befassen, SO eindeutig ist das für mich noch lange nicht, dass das nach deutschem Recht legal ist.


      :!: JA :)

      Mit dieser Einschränkung...Und ich finde, dass die §§ in den PP-Nutzungsbedingungen relativ gut verständlich sind, wenn man sie denn findet und liest (immerhin hat man einen Vertrag mit PP:
      4.4 Rückbuchungen von Zahlungen – Erstattungsansprüche von PayPal

      a. Vorbehaltsgutschrift bei Zahlungsquelle Kreditkarte und Lastschrift.

      Jede Gutschrift von E-Geld, die wir aufgrund einer PayPal-Zahlung eines anderen PayPal-Nutzers ("Zahlungssender") auf Ihrem PayPal-Konto als Zahlungsempfänger vornehmen, erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir den entsprechenden Betrag endgültig erhalten. Der Vorbehalt gilt nur in dem Umfang, in dem die Zahlung mit der Zahlungsquelle Kreditkarte oder Lastschrift finanziert wurde. Der Vorbehalt gilt ferner nur, sofern und solange der entsprechende Betrag einer Rückbuchung durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungssenders nach Ziff. 4.4 (b) unterliegt. Erfolgt eine Rückbuchung, so werden wir gemäß Ziff. 4.4 (c) eine Rückbelastung auf Ihrem PayPal-Konto vornehmen.

      b. Rückbuchung durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungssenders.
      Eine Rückbuchung durch den Zahlungsdienstleister, den ein Zahlungssender zur Finanzierung einer Zahlung nutzt, erfolgt,
      bei der Zahlungsquelle Kreditkarte: wenn der Zahlungssender eine Kreditkartenrückbuchung bei seiner kreditkartenausgebenden Stelle veranlasst (unter welchen Umständen eine Kreditkartenrückbuchung erfolgen kann, entscheiden allein die kreditkartenausgebenden Stellen auf Grundlage der Vertragsbedingungen der Kreditkartenunternehmen wie Visa, Mastercard und American Express); und
      bei der Zahlungsquelle Lastschrift: wenn der Zahlungssender der Lastschrift widerspricht und den Betrag von seinem Zahlungsdienstleister erstattet verlangt oder die Lastschrift aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann (z.B. infolge mangelnder Deckung oder unberechtigter Verwendung der Kontodaten des Kontoinhabers).

      c. Rückbelastung durch PayPal bei Rückbuchung
      Erfolgt eine Rückbuchung nach Ziff. 4.4 (b), so werden wir das PayPal-Konto des Zahlungsempfängers mit dem entsprechenden Betrag rückbelasten, soweit Sie als Zahlungsempfänger keinen Anspruch auf Verkäuferschutz aus der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie haben. Wir werden in diesem Fall zunächst mit dem Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto als Zahlungsempfänger aufrechnen. Weist Ihr PayPal-Konto nicht genügend Guthaben auf, so sind Sie verpflichtet, den entsprechenden Betrag unverzüglich auf Ihr PayPal-Konto einzuzahlen oder unmittelbar an uns zu zahlen. Wir können auch ein Inkassounternehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragen und/oder den Rechtsweg
    • schabbesgoi schrieb:

      wenn man sie denn findet und liest

      Zum Glück ist auch dem ein oder anderen Richter mittlerweile klar, dass man bei der Vielzahl der Verträge, die man so abschließt, das Kleingedruckte in der Regel maximal überfliegt - sonst gäbe es ja das Problem mit "überraschenden" Klauseln nicht. Oder hast Du Dir z.B. schon mal die Microsoft-Windows-EULA durchgelesen? Oder alleine die 30 Seiten neue Lizenzbedingungen, die man bei einem Handy-Update manchmal akzeptieren muss, damit man es weiter benutzen kann?

      Für mich als Verbraucher ist es sehr überraschend, dass erhaltene Zahlungen auf meinem PP-Konto beinahe beliebig durch dritte und ohne PP-Beteiligung wieder eingezogen werden können.

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