Es scheint so, dass TE froh sein kann, dass der K aufgrund seiner Unsicherheit die Kreditkartenrückbuchung wählte.
Hätte der K einen Antrag auf K-Schutz gestellt, dann würden Versandbelege und Sendungsverfolgung den PayPal-Anforderungen nach com.-Kriterien nicht gerecht.
Ich habe es in dieser Konstellation aber so verstanden, dass, weil der K keinen K-Schutz-Antrag stellte, für TE (Verkäuferschutz) die Anforderungen nach de.Regeln gelten.
Aber auch hier werden ein Versandnachweis bzw.Tracking mit Absender- und Empfängerangaben verlangt.
Diese Unterlagen scheinen TE aber nicht zur Verfügung zu stehen und wären bestenfalls bei einer Online-Frankierung mit PayPal-Zahlung gegeben.
Irgendwo stand mal zu lesen, notfalls würden auch Ort und Bundesstaat reichen, ich finde es aber leider nicht mehr und bin insgesamt bezüglich VK-Schutz den TE betreffend mehr als skeptisch.
Hätte der K einen Antrag auf K-Schutz gestellt, dann würden Versandbelege und Sendungsverfolgung den PayPal-Anforderungen nach com.-Kriterien nicht gerecht.
Ich habe es in dieser Konstellation aber so verstanden, dass, weil der K keinen K-Schutz-Antrag stellte, für TE (Verkäuferschutz) die Anforderungen nach de.Regeln gelten.
Aber auch hier werden ein Versandnachweis bzw.Tracking mit Absender- und Empfängerangaben verlangt.
Diese Unterlagen scheinen TE aber nicht zur Verfügung zu stehen und wären bestenfalls bei einer Online-Frankierung mit PayPal-Zahlung gegeben.
Irgendwo stand mal zu lesen, notfalls würden auch Ort und Bundesstaat reichen, ich finde es aber leider nicht mehr und bin insgesamt bezüglich VK-Schutz den TE betreffend mehr als skeptisch.