DHL Paket hat sehr lange Laufzeit - Kunde aus USA bucht Kredikartenzahlung zurück - Paypal Konto tief im Minus

    • Er hat doch selbst mitgeteilt, dass sein Beleg diese Angaben nicht enthält und die Sendungsverfolgung kannst du hier einsehen:
      nolp.dhl.de/nextt-online-publi…&rfn=&extendedSearch=true
      tools.usps.com/go/TrackConfirm…77=&tLabels=CL767365069DE

      Nach den com.Regeln reicht, sofern nicht ohnehin signature confirmation gefordert ist, Ort und Bundesstaat aus.

      Die de.Anforderungen beinhalten keine notwendige Empfängerunterschrift, aber das

      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full
      unter 4.

      Ich befürchte, diese Daten kann man bei normalem DHL bzw. DHL-Premium-Versand in die USA nur noch bei Online-Frankierung (Bezahlung per PayPal) zur Verfügung stellen.

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    • TE hat vermutlich Glück und sein K gleicht den Betrag wieder aus. Damit wird das Diskutier über VK-Schutz in diesem Fall sehr wahrscheinlich überflüssig.
      Das ändert aber nichts daran, dass seine Belege, so wie sie sind, für einen VK-Schutz sehr wahrscheinlich nicht ausreichen.
      Nach com.Regeln sowieso nicht und nach de.Regeln auch nicht.
      Das sollte jedem VK bewusst werden.
      Selbst wenn sich die Daten irgendwie über DHL/USPS auftreiben lassen, so kann man jeden VK nur ausdrücklich darauf hinweisen, dass er die hier verlinkten Vorschriften unbedingt beachten sollte. Das hat TE bei der von ihm gewählten Versandart nicht gemacht.
    • Es wäre aber auf jeden Fall interessant und hilfreich, wenn TE uns mitteilt, welche Angaben sein Einlieferungsbeleg enthält.
      Seinen Beitrag # 8 habe ich jedenfalls so interpretiert, dass er über keinen Beleg mit Absender- und Empfängerangaben verfügt.
      Habe ich das lediglich falsch verstanden?
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Es wäre aber auf jeden Fall interessant und hilfreich, wenn TE uns mitteilt, welche Angaben sein Einlieferungsbeleg enthält.
      Seinen Beitrag # 8 habe ich jedenfalls so interpretiert, dass er über keinen Beleg mit Absender- und Empfängerangaben verfügt.
      Habe ich das lediglich falsch verstanden?

      Hallo,

      das Konto ist immer noch im Minus. Allerdings hat der Käufer inzwischen eine positive Bewertung über den Kauf bei Ebay abgegeben. Dort hat er vermerkt, das DHL langsam ist und das sie nun "very happy" sind. Der Käufer scheint ehrlich. Glück gehabt.

      Die Sache ist trotzdem interessant. Ich habe einen ganz normalen Beleg von DHL, den man bekommt wenn man zur Post geht und ein Paket abliefert. Dort steht die Sendungsnummer und das Zielland USA. Außerdem die Versicherungssumme und die Kosten für den Versand.
      Als Verkäufer der zum ersten Mal etwas ins Ausland schickt, bin ich davon ausgegangen das der DHL Beleg reicht. Heute wird alles immer sofort gescannt. Das DHL anhand der Nummer den Absender und Empfänger erstmal nicht kennt, war mir nicht klar.
      Ich glaube auch nicht, daß man sämtliche AGB kennen und lesen muß, wenn Dinge so offensichtlich zu sein scheinen. Nun bin ich schlauer.
      Es hätte ja auch ein Chinese oder Araber meine Sachen kaufen können. Dann hätte ich wohl noch andere Schrifzeichen lernen müssen?

      Ja, inzwischen habe ich auch gelesen das Paypal nur Belege akzeptiert, wenn Namen vom Absender und Empfänger drauf steht. Ein kurzer Blick auf die Paypal Bestimmungen reicht nicht aus. Da verwirren die einen nämlich. Hier von der Paypal Webseite:

      Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen,
      deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel
      erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch im Einzelfall
      versichern, dass die Versandbelege die oben genannten Voraussetzungen
      erfüllen.
      1. Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten
        Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen der Ziffer 4.2 erfüllen.
        Beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe, einschl.
        Warensendung, Büchersendung und Maxibrief, die Anforderungen nicht.) GLS
      2. DPD
      3. Hermes
      4. UPS
      5. FedEx
      6. TNT
      Ja, wo bitte erfüllen denn in der Regel diese Unernehmen die zuvor genannten Voraussetzungen? In der Regel erfüllen diese Unternehmen die Vorraussetzungen eben nicht!

      Warum steht dort nicht ausdrücklich "ACHTUNG! Der Beleg von DHL den 99 % der Leute bei der Post bekommen reicht nicht aus!"

      Die schreiben ja auch Päckchen, Briefe, Warensendungen usw....

      Die wissen genau, daß die meisten Leute einfach den DHL Beleg als ausreichend ansehen. So kann man auch die meisten Leute aus den Verkäuferschutz kicken.

      Nochmal. Es müsste sich jemand finden, der genau hier reingefallen ist. Jemand der sowieso nichts zu verlieren hat, da er nach dieser Aktion eh Pleite ist. Das sollte doch möglich sein. Und dann findet man sicher genug Leute die Geld für den Prozess in einen Topf werfen und die Prozesskosten bis zum obersten Gericht tragen, wenn Paypal klagt. Dann werden hoffentlich die Bedingungen verbraucherfreundlich und klar. Und nicht in AGB´s von zig Ländern verteilt.

      Ich erhöhe mein Angebot auf 100 Euro, für solch eine Aktion.
    • Ratloser schrieb:

      Es hätte ja auch ein Chinese oder Araber meine Sachen kaufen können. Dann hätte ich wohl noch andere Schrifzeichen lernen müssen?


      Deshalb schließt man ja solche Bieter auch sinnigerweise vom Kauf aus:

      pages.ebay.de/help/sell/buyer-requirements.html#specifying

      ...So schließen Sie Käufer aus, die eine Lieferadresse in Ländern oder Regionen angeben, in die Sie keine Artikel verschicken:...


      UND

      pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.html#blocking

      und dabei nicht vergessen: Hinweis: Es empfiehlt sich, eBay-Mitglieder, die Sie von der Liste der gesperrten Käufer entfernt haben, entsprechend zu benachrichtigen. Somit erfahren diese Mitglieder, dass sie wieder Gebote für Ihre Artikel abgeben können.


      Das heißt, dass man es u. U. auch noch im Angebotstext oder im Kommentar erwähnen muss, damit das keiner umgehen kann.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners zu kennen, ist von Vorteil. Auch wenn das teilweise mit einer ziemlich öden Leserei verbunden sein kann. Man akzeptiert ja die AGB bei Vertragsabschluss. In unserer heutigen modernen Klicki-Häkchen-Zeit kann das Überlesen der AGB noch schneller gehen als früher. Ein Haken ist schnell gesetzt. Und schon sitzt man in der Ahnungslosigkeits-Falle. Ich nehme mich da nicht aus. Aber wer lernen kann, den bestraft das Leben nur einmal.

      Ratloser schrieb:

      das Paypal nur Belege akzeptiert, wenn Namen vom Absender und Empfänger drauf steht

      Ja - dann wird der Beleg eben diese Daten enthalten. Kuli zur Hand genommen und draufgeschrieben. Es steht in den AGB nichts davon, wer die Daten auf den Versandbeleg draufschreiben darf. Und wenn es draufgeschrieben ist, kann niemand feststellen, wer es denn draufgeschrieben hat. Ganz einfach!

      4.2 Gültiger Versandbeleg. PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:

      4.2.1. Name des Versandunternehmens

      4.2.2. Versanddatum

      4.2.3 Name und Adresse des Empfängers

      Diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen.

      4.2.4 Name und Adresse des Versenders

      Diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen.
      Nur die Angaben müssen übereinstimmen. Bei meiner DHL-Annahmenstelle schreibt niemand ewtas auf den Versandbeleg. Das muss ich immer -bei Bedarf- selbst machen.

      Paypal als Verkäufer zu nutzen, ist sehr risikoreich für den Verkäufer. Dies aus den vielfältigsten Gründen. Eine Facette davon haben wir hier erlebt.
      Hoffentlich wird das Konto noch ausgeglichen. Nicht zuletzt hat gerade der Käufer den Verkäufer unnötigerweise in eine schwierige Situation gebracht.

      Also niemals Paypal als Zahlmethode anbieten und auch keine Zahlungen entgegennehmen, die unaufgefordert auf das Paypal-Konto eingehen. Deshalb auch mein Tipp zur Paypal-Nutzer-Emailadresse weiter oben.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

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    • Fairhandel schrieb:

      Bei meiner DHL-Annahmenstelle schreibt niemand ewtas auf den Versandbeleg.


      das ist unter den Umständen sogar netter, als wenn die schnell die PLZ draufpinseln und dabei noch Fehler machen - schon passiert - und wenn man dann Änderungen durchführt könnte man noch schlafende Hunde wecken.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich möchte auf eine weitere Falle hinweisen:

      jeder, der irgendwann einmal über ebay.de ins Ausland verkauft ( hat ), hat diesen Passus zuvor akzeptieren müssen:

      pages.ebay.de/useragreement/gl…T/globalCBTAgreement.html

      Ich zitiere daraus:

      "GRUNDSÄTZE AUF ANDEREN EBAY-WEBSEITEN
      Wenn ihr Artikel an einen Käufer auf einer anderen eBay-Webseite als auf derjenigen, auf der Sie registriert sind, verkauft wird, erklären Sie sich damit einverstanden, den Grundsätzen, Gesetzen und Vorschriften dieser anderen eBay-Webseite über den Verkauf und den Versand von Artikeln an internationale Käufer zu unterfallen."
      Zur Kenntnis gebracht werden diese Grundsätze, Gesetze und Vorschriften nirgends. Dito nicht, wenn man zum ersten Mal in ein solches Lan verkauft, obwohl es nicht auf der Liste der Länder steht, in die man verkaufen will ( konkret: ich habe Artikel zum Verkauf in Euro-Länder "international" angeboten. Es ist sowohl Amerikanern, wie Chinesen möglich gewesen, darauf zu bieten und die Auktionen zu gewinnen. )

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • grafiksammler schrieb:

      Ich möchte auf eine weitere Falle hinweisen:

      jeder, der irgendwann einmal über ebay.de ins Ausland verkauft ( hat ), hat diesen Passus zuvor akzeptieren müssen:

      pages.ebay.de/useragreement/gl…T/globalCBTAgreement.html

      Ich zitiere daraus:

      "GRUNDSÄTZE AUF ANDEREN EBAY-WEBSEITEN
      Wenn ihr Artikel an einen Käufer auf einer anderen eBay-Webseite als auf derjenigen, auf der Sie registriert sind, verkauft wird, erklären Sie sich damit einverstanden, den Grundsätzen, Gesetzen und Vorschriften dieser anderen eBay-Webseite über den Verkauf und den Versand von Artikeln an internationale Käufer zu unterfallen."
      Zur Kenntnis gebracht werden diese Grundsätze, Gesetze und Vorschriften nirgends.

      Das bedeutet, man muss sich jedesmal die komplette AGB von zig Ländern durchlesen wenn man einen Artikel im Ausland anbietet. Die AGB könnte sich ja seit dem letzten Verkauf geändert haben. Das macht Ebay völlig unbenutzbar für internationalen Handel in Verbindung mit Paypal. Und da Ebay ja einen Paypal Zwang hat, wenn man international anbietet, kann man Ebay für solche Geschäfte vergessen. Es sei denn man hat viel Geld über und gute Nerven.
    • Das heißt es nicht grundsätzlich, Ratloser
      Professionelle gewerbliche Händler können (und müssen) damit leben. Sie kalkulieren eine bestimmte Quote an Verlusten in ihre Preise ein. Wenn auf ein Anzahl XX der Verkäufe X Prozent Verluste kommen, dann klappt das insgesamt für den Händler trotzdem.

      Ein Privatverkäufer hat diese Möglichkeit der Mischkalkulation nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Kaiolito schrieb:

      Das würde es bedeuten, aber bei einer Klage vor einem hohen deutschen Gericht niemals standhalten, meine Meinung.
      Da liegt das Problem. Große Firmen wissen, daß ein kleiner Privatmann das Geld meistens nicht hat zu klagen oder sich verklagen zu lassen. Ich habe ja weiter oben schon geschrieben, daß man da mal jemanden unterstützen müsste. Vielleicht wäre Crowdfunding ein Weg?
    • schabbesgoi schrieb:

      Das heißt es nicht grundsätzlich, Ratloser
      Professionelle gewerbliche Händler können (und müssen) damit leben. Sie kalkulieren eine bestimmte Quote an Verlusten in ihre Preise ein. Wenn auf ein Anzahl XX der Verkäufe X Prozent Verluste kommen, dann klappt das insgesamt für den Händler trotzdem.

      Ein Privatverkäufer hat diese Möglichkeit der Mischkalkulation nicht.

      Ok. Dann gilt das gesagt eben für den Privatverkäufer.
    • Es ist nicht so, @ratloser, dass keine Klagen zum Beispiel gegen eBay laufen würden.
      Die sind nur wenigen bekannt, die unterstützend involviert sind und können hier nicht veröffentlicht werden.

      Das Problem liegt darin, dass es zwar zu einer Klage kommen kann, aber eben nicht zu einem Urteil kommen wird.......
      Das ist das Thema, welches große Konzerne sehr gut im Griff haben. Die winken einfach mit Geld und das Verfahren wird in einem Vergleich beendet und ohne Urteil in der Sachfrage. Da werden dann entgegenkommender weise mal schnell sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernommen (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht).

      Meist wird einfach bezahlt, AGB geringfügig geändert, Forderungen nachgegeben und weiter gemacht wie bisher. Das sind die Fakten!
    • Ratloser schrieb:

      Und da Ebay ja einen Paypal Zwang hat


      hat es nicht, es gibt keinen Zwang, seit Ebay versucht hat, selbst in diese "Gelddruckerei" einzusteigen. Jedenfalls gilt das für Privatverkäufer und gewerbliche, solange sie keinen "Shop" führen wollen.

      hier nochmal interessanter Lesestoff: it-recht-kanzlei.de/Brauchen_wir_PayPal.html
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Kaiolito schrieb:

      @schabbes

      Es gibt genügend "Fälle", das Problem liegt darin, jemanden zu finden, der dies tatsächlich durchzieht und zwar bis zum Ende. Ist richtig schwer, derzeit läuft so ein Fall und ich bin gespannt, wie er ausgeht.

      Ich denke so Crowdfundingprojekte kann man rechtlich absichern. Da wird ja oft gesagt wir brauchen Summe X bis zum Datum X und dann verwenden wir das Geld für diesen oder jenen Zweck.
      Ich glaube es wird sich jemand finden lassen, der ohne Schuld (außer das er die AGB nicht gründlich gelesen hat) in Not gerät. Z.B hat ein Betrüger ihn um sein Geld gebracht und Paypal kennt seinen Beleg nicht an für den Verkäuferschutz.
      Wenn derjenige dann auch noch sowieso dadurch nun Pleite ist und eventuell einen Offenbarungseid mit allen Folgen leisten muß, gepaart mit dem nötigen Kampfgeist und viel Geld im Rücken (welches natürlich Zweckgebunden ist für den Prozess), dann könnte man sowas durchziehen.

      Jemand der nichts zu verlieren hat mit guten Anwälten ausstatten und da mal bis zum Ende klagen. Vergleiche werden nicht angenommen. Verliert man die Sache, hat jeder halt einen mehr oder weniger geringen Betrag in den Sand gesetzt. Das muß man vorher auch so kommunizieren. Das ganze müsste man auch von Anfang an mit einem Fachanwalt zusammen formulieren und mit dem Kläger oder Beklagten entsprechende Verträge abschließen.
    • Das Geld ist doch nicht das Problem, da würden wir genügend Unterstützer finden.

      Das Problem liegt darin, dass sich eine solche Geschichte über Jahre hinzieht und dies nicht zu vermeiden ist. PP oder eBay wollen kein Urteil und dafür ist jede Einwendung, meist am Tag des Ablaufes der Frist, ein Mittel.

      Was glaubst du was hier für Mühe (insbesondere einer von mir sehr geschätzten Person) erforderlich war:
      falle-internet.de/de/html/pr_mlurteil2.php

      Es geht nicht nur um Geld, es müssen sich Leute outen, vor Gericht aussagen obwohl sie ihre Identität lieber schützen würden usw.
      Ein Fachanwalt, so gut er auch sein mag ist nur so gut wie die Infos die er bekommt und so gut wie die Zeugen, die er auf seiner Seite aufrufen kann.

      Es ist ein schmaler Grat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()