DHL Paket hat sehr lange Laufzeit - Kunde aus USA bucht Kredikartenzahlung zurück - Paypal Konto tief im Minus

    • Oh, ich wollte nicht bezweifeln, dass es Fälle gibt :) Aber es nützt nicht viel, einen Fond gründen zu wollen und dann den "geeigneten" Fall zur Unterstützung zu suchen.

      Das mit dem "durchziehen" wollen, ist auch so eine Sache. Jemand, der einen Fall "exemplarisch" durchziehen will, wird spätestens dann in Loyalitäts-Konflikte kommen, wenn ein gutes Vergleichsangebot vorgelegt wird.
    • pages.ebay.de/useragreement/globa…TAgreement.html

      Ich zitiere daraus:

      "GRUNDSÄTZE AUF ANDEREN EBAY-WEBSEITEN
      Wenn ihr Artikel an einen Käufer auf einer anderen eBay-Webseite als auf derjenigen, auf der Sie registriert sind, verkauft wird, erklären Sie sich damit einverstanden, den Grundsätzen, Gesetzen und Vorschriften dieser anderen eBay-Webseite über den Verkauf und den Versand von Artikeln an internationale Käufer zu unterfallen."
      Zur Kenntnis gebracht werden diese Grundsätze, Gesetze und Vorschriften nirgends.


      WhatsApp wurde verdonnert, seine AGB in der deutschen Sprache zu veröffentlichen.


      gemäß § 305 BGB dem Vertragspartner die Möglichkeit gegeben werden muss, dass dieser diese Informationen zur Kenntnis nehmen kann. Hierzu gehört neben der Lesbarkeit auch die Verständlichkeit. Die Verständlichkeit setzt aber voraus, dass die AGB in der von beiden Teilen benutzten Verhandlungssprache abgefasst werden. Fehlt es an einer gemeinsamen Verhandlungssprache, so müssen diese in der Sprache des Kunden zugänglich gemacht werden, (Wolf/ Lindacher/ Pfeiffer § 305 Rn. 89).

      gemäß dem früheren § 3 Nr. 4 BGB-InfoV, der jetzt in § 312c Abs. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art 246 Abs. 2 Nr. 6 EGBGB geregelt ist, dem Verbraucher mitgeteilt werden, welche Sprachen zur Verfügung stehen. Werden mehrere Sprachen angeboten, müssen alle Informationen in diesen Sprachen zur Verfügung stehen, (Palandt § 3 BGB-InfoV Rn. 5).

      anwalt24.de/beitraege-news/fac…n-sprachen-abgefasst-sein
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Bei einem Warenwert bis 750 $ inkl. Versandkosten scheint das USPS-Tracking die com-Kriterien zu erfüllen.
      Somit sind vermutlich die meisten US-Verkäufe geschützt.
      Nach com.Kriterien!
      Nach de.Kriterien nicht, da die Sendungsverfolgung die Absender- und Empfängerdaten nicht vollständig aufweist und ohne Online-Frankierung (mit Absender- und Empfängerangaben) stehen die VK dann nur mit SendungsID da, vermutlich mittlerweile bei allen Versendern.
      Wann aber werden meine Belege nach com-Kriterien und wann nach de-Kriterien beurteilt?
      Wir hatten eine Falleröffnung einer Chinesin auf PayPal.com. DHL-Tracking endete beim chines. Zoll.
      Wir baten die K also, sich mit der Zollbehörde in Verbindung zu setzen, das tat sie nicht, sondern wiederholte nur ständig, dass die Sendung noch nicht da sei.
      Wir haben dann PayPal den Fall zur Entscheidung übergeben, was dann als VK-Schutz-Antrag gewertet wurde, nehmen wir an.
      Sendungsnummer und Einlieferungsbeleg/Online-Frankierung (mit vollständigen Absender- und Empfängerangaben) hochgeladen, Ware lt. Tracking noch beim Zoll, Fallentscheidung zu unseren Gunsten.
      War das eine Entscheidung nach de.Kriterien, weil VK-Schutz-Antrag?
      Wären es bei K-Schutz-Antrag andere Kriterien (com?) gewesen?
      Ich weiß es nicht.
      Die com.Kriterien haben wir ja irgendwie (noch) nicht wirklich erfüllt, Tracking ging ja nur bis zum Zoll, nicht bis zum Empfängerort.
      Ob die Chinesin eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten hatte, das wissen wir auch nicht.
      Irgendwann hat die Ware die Chinesin erreicht. Der Fall war aber längst zu unseren Gunsten entschieden.
      Lediglich aufgrund der de.Kriterien, also letzlich aufgrund unserer Fallübergabe und der Online-Frankierung :?:
    • Hier unterhalten sich Händler über Kreditkartenrückbuchungen. Scheint nicht unbedingt eine Seltenheit zu sein
      sellerforum.de/zahlungssysteme…ll-bei-paypal-t39948.html
      Bei nationalem Versand werden die VK-Schutz-Anforderungen bei Paketversand normalerweise erfüllt und das Procedere scheint sich von einem "normalen" K-Schutz-Antrag dann nicht zu unterscheiden. So lese ich diese Diskussion.
      Bei Te ist es ja so:
      Hätte er bei seinem Warenwert die com.Regeln beherzigt, also UPS, Fedex, evtl. DHL-Express gewählt, dann hätte er sämtliche VK-Schutz Kriterien erfüllt.
      Egal, ob K-Schutz-Antrag oder Kreditkartenrückbuchung. Hoffe ich.
      Oder werden mit dem Tracking der o.g. Unternehmen auch wieder nur die com.Kriterien bei einem Warenwert über 750 $ inkl. Versand erfüllt und irgendetwas fehlt (ohne Online-Frankierung) für den de.VK-Schutz?
      Von UPS ist mir eine sehr komfortable, lückenlose Sendungsverfolgung bekannt. Ist aber schon Jahre her.
      Hat jemand mit UPS, Fedex oder DHL-Express oder einem anderem Unternehmen zeitnahe Erfahrung?
      Der Gag: Mit einer Online-Frankierung hätte TE auch gute Karten nach de.Kriterien gehabt, obwohl com.Kriterien bei diesem Warenwert nicht erfüllt......oder habe ich irgendetwas übersehen?
    • Ich habe früher mehrmals im Jahr per Fedex und mind. 1x im Jahr per DHL-Express in die USA versandt. Warenwert über 750 Euro und lückenloses Tracking incl. Empfängerunterschrift. Da beide Firmen in den USA mit eigenem Unternehmen ausliefern, ist dies auch kein Problem. Wie das in anderen Ländern ist, wenn Partnerunternehmen eingeschaltet sind, weiß ich nicht.
    • Hallo,

      der Käufer hat sich per Mail gemeldet. Er habe sich noch einmal bei seiner Kreditkartenfirma nach den Stand der Dinge erkundigt. Diese teilte ihm mit, daß sich meine Kreditkartenfirma bei seiner Kreditkartenfirma melden soll. Dann bekommt meine Kreditkartenfirma mitgeteilt, das der "Disput" geschlossen wurde.
      Ich vermute, das Geld liegt noch auf irgendeinem Paypal Konto. Ich habe ja überhaupt keine Kreditkartenfirma die sich melden kann. Ich habe nicht einmal gewusst,
      daß der Käufer per Kreditkarte gezahlt hat.
      Ich habe Paypal die Mail weitergeleitet und hoffe nun auf einen schnellen Ausgleich meines Kontos. Es ist ja nun an Paypal, das mit der amerikanischen Kreditkartenfirma zu klären.

      Nochmal zum Beleg. Ich habe nun den lückenlosen Beweis, daß die Ware angekommen ist und das der Käufer zufrieden ist. Wenn es jetzt Probleme mit der Rückbuchung des Geldes geben sollte, kann Paypal sich wohl kaum auf einen falschen Beleg rausreden. Wäre der Kunde allerdings auf Betrug aus, dann hätte ich wohl tatsächlich ein riesen Problem. Ich hoffe nicht, daß Paypal am Ende noch irgendwelche Zinsen oder Gebühren von mir haben will. Das wäre noch die Krönung der Ironie.
    • Ratloser schrieb:

      iese teilte ihm mit, daß sich meine Kreditkartenfirma bei seiner Kreditkartenfirma melden soll. Dann bekommt meine Kreditkartenfirma mitgeteilt, das der "Disput" geschlossen wurde.
      Das solltest Du PP mitteilen und um sofortige Erledigung und Berichtigung Deines Kontos mit entsprechender Wertstellung ( = Tag der Belastung ) bitten.

      Ich gehe mal davon aus, dass damit PP für Dich erledigt ist. Kündige Dein Konto aber erst, wenn die Gutschrift erfolgt ist.
    • Ratloser schrieb:

      Ich habe Paypal die Mail weitergeleitet und hoffe nun auf einen schnellen Ausgleich meines Kontos. Es ist ja nun an Paypal, das mit der amerikanischen Kreditkartenfirma zu klären.


      Es ist ja nun an Paypal, das mit der amerikanischen Kreditkartenfirma zu klären.

      Sollen die doch sehen, dass sie von da das Geld zurückbekommen ;) aber ETWAS fürchte ich immer noch: Dass schlussendlich dabei rauskommt, dass der Kreditkartenunternehmer zurückbuchte, weil angeblich die Karte "missbräuchlich" benutzt wurde ?( Es könnte ja auch vorkommen, dass US-ebay-Konten gehackt sind, die Adresse ein gekapertes Ferienhaus war und so doch noch alles den Bach runtergeht, weil die Kreditkartenfirma nun doch berechtigt gewesen war, die Summe zurückzuziehen!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Stubentiger schrieb:


      aber ETWAS fürchte ich immer noch: Dass schlussendlich dabei rauskommt, dass der Kreditkartenunternehmer zurückbuchte, weil angeblich die Karte "missbräuchlich" benutzt wurde ?( Es könnte ja auch vorkommen, dass US-ebay-Konten gehackt sind, die Adresse ein gekapertes Ferienhaus war und so doch noch alles den Bach runtergeht, weil die Kreditkartenfirma nun doch berechtigt gewesen war, die Summe zurückzuziehen!
      Die Gefahr sehe ich eher nicht. Unter der Adresse findet man im Internet den Käufernamen und das er dort eine Firma hat. Google Street View bestätigt das auch.

      Inzwischen habe ich noch einmal mit der Verkäuferschutzabteilung telefoniert. Dort sagte man mir klipp und klar zu, das ich mein Geld auf jeden Fall zurück erhalte.
      Zur Not von Paypal. Das war zwar nur am Telefon, aber der nette Herr (keine Ironie) wusste das wir zu zweit sind und ein Zeuge mithört. Es bearbeitet solche Kreditkartenrückbuchungen eine extra Abteilung und die Bearbeitung kann noch einige Tage dauern. Das geht der Reihenfolge nach. So hoffe ich, daß mein Konto dann irgendwann nächste Woche wieder schwarze Zahlen zeigt.

      Auf jeden Fall hat mich das ganz schön nerven gekostet und mit DHL bin ich noch lange nicht fertig. Die sollen mir erstmal die Kosten für den Premiumservice erstatten und im Grunde auch die Stunden am Telefon.
    • Nach allem, was man hier lesen kann: reiten wir ein totes Pferd ;)
      Es gibt aktuell kein Problem (mehr). Es gab eines, das ist gelöst. Und es gab eine Gefahr, die sich aber noch gar nicht manifestiert hatte.

      Mehr wird man daraus kaum stricken können. Es kann aber Menschen als Warnung dienen, auf was sie sich mit PP als Zahlungsempfänger einlassen.


      PS: Das soll nicht heißen, dass ich verkennen würde, welche Nerven das einem zuerst hilflosen Menschen kostet, wenn er mit so einer Sache plötzlich und unverhofft konfrontiert wird.
      Das ist so richtig im Sinne des BGb 305c überraschend.... und für einen der Vertragspartner (ratet mal wen) eventuell im Sinne des BGB 307 übermäßig benachteiligend :)

      Für beides könnte man Hinreichend Nachweise bringen...glaube ich...die ich aber glücklicherweise...nicht in der konkreten Situation bin, es beweisen zu müssen.

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    • schabbesgoi schrieb:



      Mehr wird man daraus kaum stricken können. Es kann aber Menschen als Warnung dienen, auf was sie sich mit PP als Zahlungsempfänger einlassen.



      Das Pferd ist erst ganz tot, wenn ich auf meinem Paypal Konto tatsächlich wieder schwarze Zahlen sehe. Aber Du hast Recht, reiten kann man auf dem Pferd hoffentlich nicht mehr. Als Warnung kann das alles hoffentlich nützen.
      Fazit: Auf Paypal empfangenes Geld, gehört einen nicht umbedingt für immer wenn es mit Kreditkarte gezahlt wurde. Und ob es mit Kreditkarte gezahlt wurde, weiß man nicht einmal.
    • Ratloser schrieb:

      Fazit: Auf Paypal empfangenes Geld, gehört einen nicht umbedingt für immer wenn es mit Kreditkarte gezahlt wurde. Und ob es mit Kreditkarte gezahlt wurde, weiß man nicht einmal.


      So krass würde ich es nun noch nicht sehen :rolleyes: Nur: Dir bleibt (und es sei Dir gegönnt :thumbsup: ) es nach momentaner Sicht erspart...Du wirst es nicht probieren müssen.
      Ich bin nicht der Meinung, dass ein normaler Mensch, der der PP- und Ebay-Werbung ausgesetzt ist und auch durchaus die AGB "durchgelesen" hat ...nach normalen Rechtsverständnis diese Tücken mit den Belegen...verstanden haben müsste. Sogar hier sieht man doch eindeutig, dass die Meinung sogar von Leuten, die sich (in ihrer Freizeit) mit dem Thema ernsthaft auseinandersetzen, und das ganze Zeug, verteilt über mehrere Dokumente, wirklich lesen...keine wirkliche Sicherheit bringt. Insofern ist die Frage der Gültigkeit so mancher PP-AGB-Klausel durchaus bestreitbar.
      Desweiteren kommen dazu Dinge, die die PP-AGB schlicht nicht verlangen können (Anerkennung von Seiten in anderen Sprachen, wobei man im Vorraus noch nicht mal weiß, woher der Käufer kommen kann, mijanne schrieb davon) sowie eine einseitige Benachteiligung des VK, der noch nicht mal "bestimmen" kann, ob CC akzeptiert wird, aber sich das 100% Risiko durchreichen lassen soll (Wobei PP der einzige ist, der mit dem Käufer die Zulässigen Zahlungsmethoden aushandelt).....

      Neee, soooo sicher ist es für mich nicht, dass man haften muss, wenn ein K seine Zahlung per Chargeback auf Grundlage seiner Vereinabrungen mit seinem Karteninstitut zurücknehmen lässt. Eher im Gegenteil.

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    • Rein interessehalber: Welche voraussichtl. Lieferzeit wurde denn unter "Einzelheiten zum Kauf" ausgewiesen?
      Jeder, der sich auf das Abenteuer internationaler Versand über Ebay einlässt, sollte spätestens bei gleichzeitiger angebotener PayPal-Zahlung seine Einstellungen auf "Economy International" erhöhen. Damit wird der von Ebay ausgewiesene voraussichtl. Liefertermin auf 20 - 40 Tage hochgesetzt und zumindest (falls kein Ebay-Bug auftritt), ein frühzeitiger K-Schutz-Fall (PayPal friert Zahlung ein) verhindert.
      Ob sich auch die Kreditkartenunternehmen daran orientieren, das weiß ich leider nicht.
    • Hallo und kleines Uptade,

      heute hat DHL gemailt. Das Ergebniss der Nachforschung. Das Paket wurde an einen Empfangsberechtigten zugestellt. Die können also tatsächlich das Tracking verfolgen ;)
      Das weiß ich schon seit Tagen.
      Mein Konto bei Paypal ist immer noch tief im Minus. Die haben alle Belege. Das Paket ist nachweisbar dort, der Käufer zufrieden, der Käufer hat sogar Paypal USA kontaktiert und denen gesagt, sie können das Geld vom Kreditinstitut zurück holen. Und es tut sich nichts...
      Man kann Paypal mailen und anrufen und alles hochladen... Es dauert und dauert... Keine Ahnung, ob die ihr Geld schon wieder haben und mein Konto einfach so noch tief rot ist... völlig undurschschaubar.

      Das nervt!
    • raundsi schrieb:

      Ups... na dann kann doch eigentlich nichts mehr passieren.

      Das hoffe ich auch. Ich logge mich täglich mehrmals in mein Paypal Konto ein. Dort steht eine große rote Zahl. Das hier ist Nahe dran.
      - 11645,55
      Dann noch ein dickes: !
      Und die Aufforderung das ich sofort mein Konto ausgleichen soll. Das tut einfach der Psyche nicht gut.
      Die sollen endlich mein Konto ausgleichen! Ich habe keine Kontrolle darüber, ob das Geld nicht längst schon zurück ist. Ich weiß nicht, ob da irgendjemand seine Arbeit macht.
      Verkäuferschutz ist reine Kulanz. Ohne jeden Rechtsanspruch.
      Klar, hier würde ich wohl vor jedem Gericht der Welt gewinnen. Aber ich will nur endlich den Fall abhaken