Nicht PayPal zieht sich auf die AGB zurück, sondern diese sind Vertragsbestandteil.
Warum sollten sie diesbezüglich für das Vertragsverhältnis keine Gültigkeit haben?
Wenn ich AGB akzeptiere, die im erlaubten, gültigen Rahmen vom BGB abweichen, dann gelten diese und nicht das BGB.
Man kann doch nicht einfach nach Belieben hin und her springen.
Der K trägt nur das Versandrisiko, wenn der VK den Versand per Sendungsnummer nachweisen kann. Ansonsten nicht. Steht so in den AGB, die sich TE freiwillig durch das Anbieten von PayPal "aufgehalst" hat.
Es bleibt TE natürlich unbenommen, die Zustellung der Sendung zu belegen.
Ist ihm aber bisher nicht gelungen. Nicht mittels Nachforschungsauftrag und mittels Imei, weil nicht bekannt, auch nicht.
Warum sollten sie diesbezüglich für das Vertragsverhältnis keine Gültigkeit haben?
Wenn ich AGB akzeptiere, die im erlaubten, gültigen Rahmen vom BGB abweichen, dann gelten diese und nicht das BGB.
Man kann doch nicht einfach nach Belieben hin und her springen.
Der K trägt nur das Versandrisiko, wenn der VK den Versand per Sendungsnummer nachweisen kann. Ansonsten nicht. Steht so in den AGB, die sich TE freiwillig durch das Anbieten von PayPal "aufgehalst" hat.
Es bleibt TE natürlich unbenommen, die Zustellung der Sendung zu belegen.
Ist ihm aber bisher nicht gelungen. Nicht mittels Nachforschungsauftrag und mittels Imei, weil nicht bekannt, auch nicht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()