Abbruch wegen Beschädigung, Schadensersatz / Drohung Klage

    • Abbruch wegen Beschädigung, Schadensersatz / Drohung Klage

      Hi,

      Ich habe ein Angebot zurückgezogen, da die Ware durch ein Haustier beschädigt wurde. Hört sich dämlich an, ist es auch. Da es sich um einen Konzertticket handelt, habe ich nun herausgefunden das sie mir voraussichtlich ersetzt werden kann. Das wurde bereits in die Wege geleitet (Reste weggeschickt, wird nach Überprüfung ggf. (hoffentlich) ersetzt).

      In bestem Wissen und Gewissen hatte ich die Auktion beendet, da es so aussah als könnte ich die Ware nicht liefern. Strenggenommen ist die Ware auch nicht lieferbar - das Ticket mit dieser ID existiert schlichtweg nicht mehr. Das Angebot lief zu dem Zeitpunkt noch eine Woche.
      Der zu dem Zeitpunkt Höchstbietende (1€) hat direkt in der ersten Nachricht mit allem möglichen gedroht. Ich habe ihm mitgeteilt was passiert ist.
      Nach meheren Nachrichten und Recherche habe ich blöderweise das Zugeständnis gemacht, bereit zu sein ihm aus Kulanz einen irrwitzigen Betrag zu überweisen um den Rechtsweg zu umgehen (aus Angst vor dem Stress / weiteren Kosten). Ich nehme an damit habe ich mir den Boden unter den Füßen abgegraben?

      Es ist so klischeehaft, aber was soll ich tun. Bin ich mit der Ware fahrlässig umgegangen und demnach verpflichtet Schadensersatz zu leisten? Die Formulierung auf Ebay ist schwammig formuliert, was ist bitte "unverschuldete Beschädigung"?
    • Es muss nicht zwingend so sein, dass du mit, unter Druck und falschen Voraussetzungen gemachten Zusagen, jetzt Probleme bekommst. Bleib einfach mal ruhig und schicke die Unterlagen.

      Aber bitte: Breche auf jeden Fall jeden Kontakt mit deinem Höchstbieter sofort ab, bis du hier weitere Infos oder direkt von der Redaktion bekommst.
    • Text privater Nachrichten, selbst anonymisiert, zu veröffentlichen ist mir ein bischen unangenehm. Bitte nicht zitieren, damit ich im Zweifelsfall den Inhalt entfernen kann.

      Gesamte Konversation ~48h, Langer Unterstrich ________________ bedeutet nächste Antwort ist von der anderen Partei. Ist aber aufgrund von Schreibstil sowieso erkennbar.
      Sie haben über den auf
      Sie bei der Fa. eBay angemeldeten [] ab 1 € Startgebot zum Kauf angeboten. Am []

      beendeten Sie die laufende Auktion jedoch vorzeitig obwohl bereits auf den
      Artikel geboten worden war. Laut Gebotsübersicht lag das Höchstgebot zum
      Zeitpunkt des Auktionendes mit

      1 €

      bei mir. Ich hatte für den Artikel geboten um diesen auch zu kaufen. Da Sie
      sich weder in der

      Gebotsübersicht noch sonst in einer Art und Weise zu einem von der
      Rechtsprechung anerkannten Grund für den Abbruch äußerten, war es gemäß §10
      Abs.1 Ebay Nutzungsbestimmungen zu einem rechtskräftigen Kaufvertrag zwischen
      Ihnen und mir über diese Ware gekommen.

      Auch das BGH hat hier schon EINDEUTIGE Urteile gefällt!

      Bitte Melden Sie sich umgehend! Um eine Zivilklage eventuel zu meiden

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      Hallo,

      Beim vorzeitigen Beenden der Auktion kann kein näherer Grund angegeben werden.
      Ein Beenden der Auktion innerhalb der letzten 12 Stunden ist in der Tat nicht
      möglich. Der Artikel wurde leider durch den Hund eines WG-Mitbewohners in
      meiner Abwesenheit zerstört.

      Es tut mir Leid für die Unannehmlichkeiten, aber die habe ich nun auch mit
      meinem WG Mitbewohner! Ich verweise auf pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

      und wünsche einen schönen Abend.

      [font='&quot']_______________________________________________________[/font]

      Guten Tag,

      Ich habe nun herausgefunden, wo man diese Info auf Ebay hinterlegen kann und
      bin dem nachgekommen.

      [font='&quot']_______________________________________________________[/font]

      1. Das der Artikel zerstört wurde ist ihr
      eigenverschulden (da nicht richtig weggelegt, sonst könnte kein Hund dran
      kommen

      2. haben Sie mir dies zu beweisen (was aber irrelevant ist)

      Ich fordere Sie hiermit auf mir zur Außergerichtlichen einigung 150 Euro
      (Ticketwert) zu Überweisen, als Art Schadensersatz (Das ist Rechtlich ok!)
      Ansonsten folgt die ZIvilklage und dann wird es teuer. Dann müssen Sie einem
      Richter erklären, warum der Hund des Wg Kollegen IHR Ticket zerstören
      konnte.... und das GLaubhaft!

      3. pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

      ist hierbei Irrelevant und NICHT ZUTREFFEND

      4. In deutschland hat zudem das Gesetzz zu sagen nicht die Ebay AGB!

      Sie haben definitvi faölsch gehandelt! Hier liegt eigenverschulden von Ihnen
      vor!"

      Ebay ist kein Gesetz und kein Gericht! Ich
      verweisse auf das Bundesgerichtshof! Sie können gerne auch in der webay
      community nachfragen! Ich gebe Ihnen 48 Stunden sich mit mir zu einigen,
      dannach erfolgt umgehend der zivilklageweg bei nicht einigung!

      Hier ein EBAYLINK pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

      (Da Sie ja scheinbar Gesetze und
      Gerichtsurteile in frage stellen)

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      Hallo,

      Es liegt kein Eigenverschulden vor. Wenn jemand mein Haus abbrennt und Ware
      zerstört wird, da sie nicht in einem feuersicheren Safe liegt, bin ich dann
      ebenfalls Schuld?

      Sie haben es selbst verlinkt: pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

      Ihre feindliche Haltung ist mir komplett unverständlich. Die Ware wurde
      unverschuldet zerstört und ich bin meiner Pflicht nachgekommen das Angebot zu
      entfernen, ich kann nicht liefern was nicht existiert. Ich verweise auf Urteil
      BGH 08.01.2014, welches Schadensersatz verneinte. Az.: VIII ZR 63/13, uA
      "Sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt, der Sie dazu berechtigt, sich von
      Ihrem Angebot zu lösen, können Sie dies durch das vorzeitige Beenden des
      Angebots und Streichung bereits vorhandener Gebote technisch umsetzen"
      (Zitat), Anfechtungsgrund ist ein signifikanter Fehler in der
      Angebotsbeschreibung, Zerstörung der Ware... (entspr. Ebay AGB).

      Ich bitte nochmals um ihr Verständnis.


      Hallo,

      Obwohl ich eigentlich keine Zeit dafür habe, habe ich mich gerade umfassend in
      das Thema eingelesen.

      Ich bitte sie mir ihre Telefonnummer zu schicken und eine Uhrzeit, zu der ich
      sie am [] erreichen kann, ich bin mir

      sicher das wir eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten finden.


      Guten Tag,

      Ich habe mich ausführlich zu dem Thema belesen und stimme ihrer Forderung nach
      150 Euro aus Kulanz zu.

      Das Geld kann erst überwiesen werden, nachdem sie mir eine schriftliche,
      unterschriebene Unterlassenserklärung mitsamt ihrer Kontodaten zusenden.

      Der Ablauf ist folgender: Ich sende Ihnen den Brief per Post zu, sie
      unterschreiben, ergänzen ihre Daten und senden mir den Brief zurück. Es kann
      nur an ein deutsches Girokonto überwiesen werden. Der Brief wird eine
      Briefmarke zur Rücksendung beinhalten.


      Somit ist gewährleistet, dass Empfänger und Kontoinhaber sowie Ebay-Nutzer
      dieselbe Person ist. Aus demselben Grund werde ich bei Ebay ihre Kontaktdaten
      erfragen müssen. Bitte senden sie mir ihren vollständigen Namen und Anschrift,
      damit ich das Dokument erstellen kann. Der Brief wird schnellstmöglich
      versendet, das Geld hingegen kann erst gesendet werden, sobald ihre Identität
      zweifelsfrei geklärt ist. Ebay wird für die Herausgabe ihrer Kontaktdaten eine
      gewisse Zeit benötigen.

      MfG
    • Kompliziert aber auch irgendwie einfach:

      Zum einen haftet dein WG-Mitbewohner explizit seine Hundehalterhaftpflichtversicherung (oder eben er selbst als Hundehalter) für den angerichteten Schaden, aber das ist eine andere Geschichte.

      Dein Schreiben an deinen "Gegner" ist nicht so schlimm wie ich befürchtet habe, auch wenn du "Unterlassungserklärung" geschrieben hast, wo eigentlich stehen müsste, dass mit einer Zahlung sämtliche Ansprüche aus dem vorgenannten Vertragsverhältnis abgegolten sind.

      Ist aber nicht schlimm.
      Schlimm wäre es gewesen, wenn du einseitig und ohne entsprechende Bedingungen zu nennen, einfach eine Zahlung zugesagt hättest. Soweit..... richtig gut gemacht, auch wenn es zu diesem Schriftwechsel hätte gar nicht kommen dürfen.

      Melde mich gleich wieder, ich arbeite noch.
    • Wenn der Artikel zerstört wurde, geht es lt. BGH nur noch darum, ob dies ohne eigenes Verschulden passiert ist.
      Wenn dies so ist und ich sehe nichts gegenteiliges im Schriftwechsel (lasse mich aber gerne berichtigen), dann war der Abbruch berechtigt und sämtliche Ansprüche wären nichtig. Hierzu wäre es natürlich von Vorteil, Zeugen aufzurufen (also alle bis auf den Hund) und die müssten darstellen können, dass das Ticket eigentlich "sicher" aufbewahrt war, wobei "sicher" ein recht weiter Begriff ist.
      Zudem wären Zeugen gut, die bestätigen könnten, dass ein solcher Vorfall zum ersten Mal passiert ist und der Hund sowas sonst nie macht.

      Zum anderen gehe ich davon aus, dass dieser Bieter nicht klagen wird, vielleicht ist ein abschließendes Schreiben an ihn erforderlich. Da warte ich mal die Meinung anderer ab.
    • Wichtig ist in erster Linie, dass du alle Unterlagen behälst, gerade die, die wegen der Übersendungen und Prüfung des Ersatzes des Tickets.

      Aus dem HG hat mir ein Freund gerade geschrieben, dass er kein Risiko für dich sieht, da er deinen "Vertragspartner" für ziemlich "dumm" hält, der nichts weiter unternehmen wird. Gut, seine persönliche Meinung, der ich zustimme, wenn ich den Mailverkehr lese.

      Lass dich auf keinen Fall auf eine Zahlung ein, kein Schriftwechsel mehr außer im Zweifelsfall, der einmalige Hinweis, dass du nicht zahlen wirst. Kommt ein Mahnbescheid, umgehend widersprechen! Fordere die Daten deines Käufers bei eBay an mit dem Hinweis, dass du wegen des Auktionsabbruches zu Schadenersatzzahlungen genötigt werden sollst, bleibe hartnäckig und auch wenn diese Deppen mehrmals schreiben, dass sie diese aus Datenschutzgründen nicht rausrücken dürfen, bleib dran und lass den Vorgang in die Sicherheitsabteilung eskalieren.

      Bei der Anzahl von Geboten ist die Chance, dass es noch weitere Opfer gibt recht groß und es liegt auch in deiner Verantwortung mitzuwirken, dass dieser Volldepp nicht einfach so weitermachen kann.

      Mach mit, pack an!
    • Ich kann mir nur einfach nicht vorstellen, dass der Kollege das zum ersten Mal macht. Der Account ist quasi neu, gibts irgendwelche Möglichkeiten die bisherigen Ebay Accounts zu identifizieren? Mit 99,999% Wahrscheinlichkeit existieren einige zu dem Herrn. Ich habe 1-2 Online Pseudonyme mit ihm verknüpft, aber damit komme ich nicht weiter.

      Seine Gebotsübersicht zeigt auch 30 Gebote, die Hälfte auf Tickets. Das hat ja aber prinzipiell nichts zu bedeuten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ebaydrama () aus folgendem Grund: Ergänzung

    • Mir kommen da, wie Kaiolito, einige Verdachtsmomente, daher, sofort jeglichen Schrifta-/Mailverkehr abbrechen und hier alle Daten die Dir bekannt sind der Redaktion zur Verfügung stellen. Besonders dann wenn der AJ schon irgendwelche Kontendaten genant hat.

      Ich tenziere, auf Grund der veralteten AGB, auf mindewstens 3 Abbruchjäger, aber genau prüfen kann das nur die Redaktion

      Redaktion@auktionshilfe.info
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.