Hi,
ja richtig im Titel gelesen. Käufer bezahlt ein Päckchen (hat die Wahl zwischen Päckchen und Paket, Aufpreis für Paket verschwindend gering, gerade mal 1€ ...) und Verkäufer versendet dennoch per Paket. Jetzt geht das Teil verloren und DHL ist auch endlich kurz davor zu erstatten. Wem steht rechtlich die Erstattung zu? Die Versicherungsleistung wurde ja nicht vom Käufer bezahlt/gefordert. Letztlich kriegt der Käufer seinen Teil eh wieder (abzgl. bereits bezahlter Ebayprovision und Versandkosten), nur würde mich die "harte" rechtliche Situation interessieren?
Achja, handelt sich um Privatkäufer/verkäufer.
ja richtig im Titel gelesen. Käufer bezahlt ein Päckchen (hat die Wahl zwischen Päckchen und Paket, Aufpreis für Paket verschwindend gering, gerade mal 1€ ...) und Verkäufer versendet dennoch per Paket. Jetzt geht das Teil verloren und DHL ist auch endlich kurz davor zu erstatten. Wem steht rechtlich die Erstattung zu? Die Versicherungsleistung wurde ja nicht vom Käufer bezahlt/gefordert. Letztlich kriegt der Käufer seinen Teil eh wieder (abzgl. bereits bezahlter Ebayprovision und Versandkosten), nur würde mich die "harte" rechtliche Situation interessieren?
Achja, handelt sich um Privatkäufer/verkäufer.