Päckchen bezahlt, Paket geschickt, Verlust ...

    • Päckchen bezahlt, Paket geschickt, Verlust ...

      Hi,

      ja richtig im Titel gelesen. Käufer bezahlt ein Päckchen (hat die Wahl zwischen Päckchen und Paket, Aufpreis für Paket verschwindend gering, gerade mal 1€ ...) und Verkäufer versendet dennoch per Paket. Jetzt geht das Teil verloren und DHL ist auch endlich kurz davor zu erstatten. Wem steht rechtlich die Erstattung zu? Die Versicherungsleistung wurde ja nicht vom Käufer bezahlt/gefordert. Letztlich kriegt der Käufer seinen Teil eh wieder (abzgl. bereits bezahlter Ebayprovision und Versandkosten), nur würde mich die "harte" rechtliche Situation interessieren?

      Achja, handelt sich um Privatkäufer/verkäufer.
    • kleinerkathe schrieb:

      Wem steht rechtlich die Erstattung zu?


      Die Antwort wird dich überraschen, sie besteht nämlich in einer Gegenfrage: welche Erstattung? 8| ?(

      Natürlich wird DHL in der Praxis den Kaufpreis an den Versender erstatten. Allerdings handelt es sich bei dieser Erstattung um eine Versicherungsleistung.

      Bei Verlust oder Beschädigung erstatten wir Ihnen die Kosten bis 500 EUR

      Quelle: dhl.de/de/paket/pakete-versend…weit-versenden/paket.html

      Ok, welche Kosten fallen denn für den Versender an, die eine rechtliche Grundlage haben. Die kulanzhalber erfolgende Erstattung des VK an den K hat ja keine, wegen 447 BGB. Frech formuliert handelt es sich demnach bei der Erstattungsforderung des VK an DHL um einen Versicherungsbetrug. Er hat ja keine Kosten mit Ausnahme der Paketkosten für die von DHL nicht ordnungsgemäß erbrachte Versandleistung. Der K dagegen hat keinen Erstattungsanspruch, weil er das Versandrisiko selbst trägt. Und DHL könnte sich nun um die Zahlung drücken.

      Aber um dir ohne Gegenfrage zu antworten: Die Erstattung steht keinem zu, sie wird aber in der Praxis ohne weitere Prüfung erfolgen.

      Lass mich raten: deine Frage steht vor dem Hintergrund, dass DHL ausnahmsweise tatsächlich mal den Erstattungsanspruch geprüft hat...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ach herrje, ist ja verrückt. Da steht ja garnicht Wert der Sendung oder so, sondern da steht wirklich immer "Schaden". Da müsste DHL ja bei Privatversendern teils garnichts erstatten wenn was verloren geht ... Heidanei, vielen vielen Dank dafür (hat mich gerade dazu gebracht die AGB zu Paketen bzgl. dem Punkt mit den 500€ genauer zu lesen ...)

      Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Lass mich raten: deine Frage steht vor dem Hintergrund, dass DHL ausnahmsweise tatsächlich mal den Erstattungsanspruch geprüft hat...

      Nein, DHL hat nur länger gebraucht, bis sie verstanden haben, dass kein Versandbeleg eingereicht wurde beim Nachforschungsantrag, da das Paket in einer Packstation abgegeben wurde (und man dort ja nicht zwingend einen Schein ausdrucken muss). Überprüfen wollen die aktuell nichts, haben nur nochmal Belege bzgl. Kaufpreis angefordert, der Brief mit "Wir bedauern den Verlust ihrer Sendung und müssen ihnen diesen leider bestätigten" (so oder so ähnlich) liegt schon da.

      Will ich mal nicht hoffen, dass die jetzt auf diesen Trichter kommen ... Aber zumindest in den Unterlagen (Ausdruck der Ebayauktion, Schriftverkehr mit Käufer, etc.) steht nirgendwo "DHL Päckchen" ;) Da steht nur "Gratisversand"
    • Man könnte hier die Regeln der Drittschadenliqidation (zwischen zwei Privaten) anweden.

      de.wikipedia.org/wiki/Drittschadensliquidation

      Also du lässt den Schaden deines Käufers ausnahmsweise von DHL ersetzen. Dann kannst du
      deinen Schadenersatz deinem Käufer abtreten.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • kleinerkathe schrieb:

      sondern da steht wirklich immer "Schaden"

      iwie logisch, nüch?

      Ich geb aber auch gerne zu, dass ich zwischen dem Lesen deiner Frage und der Antwort erst mal in der Küche Kaffee aufgesetzt habe. Dann habe ich mir überlegt, was das genau ist und als ich auf das Stichwort "Versicherung" kam, war der Rest eigentlich einfach zu erkennen: Versicherung -> Schaden -> wer hat einen -> keiner -> Ende Gelände. ;)

      werv schrieb:

      Drittschadenliqidation

      Theoretisch schon. Aber Du weisst doch wie das ist: Versicherungen sind vom Stamme Nimm. :D

      Vermutlich wird aber deshalb DHL regulieren, denn das mal auszutesten kostet ein Vielfaches dessen, was diese wenigen konkreten Fälle verursachen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.