PC gekauft, jedoch nicht so wie Verkäufer beschrieben hat

    • Es gibt da keine Formvorschriften @sternchen.
      Sicher kann man was vergessen, aber das kann man mit umfangreichem juristischen Wissen auch.

      Der Antragsteller bekommt im streitigen Verfahren ja deshalb die Möglichkeit auf gegnerische Einwände entsprechend zu antworten und zu belegen.

      Also wenn etwas den Bach "runtergeht", dann nicht wegen eines Formfehlers! Fristverletzungen natürlich ausgenommen.
    • Sternchen schrieb:

      Einen Transportschaden muss der Vertragspartner des Transportunternehmens melden, hier der Verkäufer

      Das ergibt sich woraus? Der Versender ist soweit privat per § 447 BGB erstmal außen vor.

      Sternchen schrieb:

      Wenn er so bewandert ist das er eine Klage formaljuristisch 100% richtig formulieren und durchboxen kann.......einen Mahnbescheid kann er beantragen, aber sobald diesem wiedersprochen muss eine Klage formuliert werden, und das können die wenigsten juristischen Laien

      Genau dafgür gibt es Rechtspfleger, die die Klage zu Protkoll nehmen. Mal abgesehen davon, kann ich nicht erkennen, warum ein juristischer Laie keine Klage fomulieren können soll.
    • werv schrieb:

      ...
      Nicht wirklich. Es heißt ja "Statt zurückzutreten" in §441!
      Somit unterliegt Minderung gleichen Vorraussetzungen wie Rücktritt. Die muss man erst herbeiführen

      dejure.org/gesetze/BGB/323.html

      Wie interpretierst Du diese Angabe des TE im Post#1?

      Er will nicht nur den PC zurück, sondern auch keinen Cent für eine Rückerstattung anbieten.
      Daraufhin hat er sogar mit Anwälten gedroht und seinem Rechtsschutz ....


      Ich verstehe das als endgültige Weigerung, nacherrfüllen zu wollen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Kaiolito schrieb:

      Es gibt da keine Formvorschriften @sternchen.
      Sicher kann man was vergessen, aber das kann man mit umfangreichem juristischen Wissen auch.

      Der Antragsteller bekommt im streitigen Verfahren ja deshalb die Möglichkeit auf gegnerische Einwände entsprechend zu antworten und zu belegen.

      Also wenn etwas den Bach "runtergeht", dann nicht wegen eines Formfehlers! Fristverletzungen natürlich ausgenommen.


      Das hier halte ich für ausgesprochen wichtig, besonders für Fälle, wo einem "aus heiterem Himmel" so ein Mahnbescheid in den Briefkasten flattert.
      Jeder kann das gegen jeden, auch (theoretisch) ganz ohne Grund...(nur gegen kleinen Obolus)...Und ich fürchte, dass viel zu viele Menschen sich dadurch viel zu sehr einschüchtern lassen. Weil ja das Schreiben...so hochoffiziell daher kommt. Es ist auch offiziell - und deshalb nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wenn man es versucht zu "ignorieren", dann riskiert man ein Säumnisurteil...jedoch: eine "Vorverurteilung" ist es nicht. Schlicht deshalb, weil die Grundlage des Anspruchs nicht (absolut nicht, in keiner Weise) geprüft wurde.


      Genau dafür, nämlich ohne den Zwang der Beauftragung eines RA oder juristische Kenntnisse zu haben, besteht dieses Verfahren.


      und genau dadurch lösen sich auch viele "berchtigte Fälle", ohne noch weitere Verfahren. An sich meiner Meinung nach, kein ganz unsinniges Verfahren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()