nö
Der Vk schuldet nach BGB (PVK) die Übergabe der Ware ...jura basic schrieb:
Versendung auf Verlangen des Käufers -
Grund dieser Regelung ist, dass der Leistungsort (=Erfüllungsort) nach § 269 BGB@ beim Schuldner liegt.
jura-basic schrieb:
Danach muss der Käufer grundsätzlich die Sache beim Verkäufer abholen (gesetzliche Holschuld). Versendet der Verkäufer die Sache auf Verlangen des Käufers, dann soll der Käufer auch das Transportrisiko tragen. Daher geht mit Übergabe der zu versendenden Sache an das Transportpersonal das typische Transportrisiko (Untergang, Beschädigung) auf den Käufer über.
Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
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