Keine Kontaktdaten mehr an Käufer und Verkäufer - ebay spinnt wohl?

    • SCH... jetzt kann ich nicht nur über Ebay :~ sondern auch über AH <X , meine ganze Seite Sermon mit Beispiel über


      fehlende Verkäuferangaben sowohl in der Benachrichtigung nach Sofortkauf, als auch in der "Auktionsgewinnmitteilung", als auch in der folgenden KaufabwicklungVollzugsmeldung


      hat das Zwangsausloggen nicht überlebt :thumbdown:

      zwar funktioniert ebay.de/sch/ebayadvsearch?_sofindtype=9&clk_rvr_id= mit der betroffenen Auktionsnummer,

      aber was für ein AUFWAND! und das Format ist nur händisch in die die heimische Einkaufs-Excelliste einzupflegen. X(

      Dafür teilt Ebay erstmal ausdrücklich mit, warum das so kompliziert (für den, der weiß wies geht, für andere unmöglich) gemacht wird:


      Wichtige Richtlinien zur Nutzung:
      1. Die Kontaktinformationen dürfen nur zur Lösung von Angelegenheiten im
      Zusammenhang mit eBay genutzt werden. Jede andere Verwendung ist
      unzulässig.
      2. Es ist nicht gestattet, diese Kontaktinformationen zu verwenden, um
      eine Transaktion außerhalb der eBay-Handelsplattform abzuschließen.
      Von den eBay-Serviceleistungen werden nur Käufe abgedeckt,
      die über eBay abgewickelt wurden.

      WEnn sie könnten, würden sie das Impressum auch noch verbieten, schätze ich.

      Die Betrüger können sich das Angleichen der "Kontobesitzer" demnächst auch sparen, wie sollte das denn so auch vor einer Überweisung kontrolliert werden. Ach was red ich, läuft doch bald eh alles über PainQual - Fandasieemailadressen"konten"... :wallbash
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Stubentiger schrieb:

      WEnn sie könnten, würden sie das Impressum auch noch verbieten, schätze ich.

      Danke, dass Du mich - wenn auch OT - daran erinnerst, dass ich da noch was zu tun habe. Erinnerst Du mich gelegentlich mal daran, ob ich denn ebay den §55 um die Ohren gehauen habe? (Knoten in den Tiescher mach weil grad kein Taschentuch zur Hand...) :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Dieser Rückschritt in die "Impressumslosigkeit" der diversen Beanachrichigungsmails durch EBAY nervt!

      Witzig aber auch bei den ganzen "Abholungen" die man sich jetzt "hintenrum" schicken lässt, zur Umgehung einer Zusatzprovision (bis Ebay auch die Fahrtwege der Abholung noch unter Provisionsverdacht stellt! was ja nur die unlogische Konsequenz wäre, eigentlich)


      gibts nach der Kaufabwicklung zur Abholung (damit die Versandlosigkeit im System auch schon festgehalten wird :thumbup: ) einen merkwürdigen Satz:


      ebay mal wieder zur Abholung schrieb:

      Sofern noch nicht geschehen, vereinbaren Sie bitte die Abholung beim
      'http://rover.ebay.com/rover/0/e321321.m321321.l1480/7?euid=7b0d321321da321321d222195a321321&loc=http%3A%2F%2Fcontact.ebay.de%2Fws%2FeBayISAPI.dll%3FFindAnswers%26frm%3D321%26requested%3Dspeedline2015%26iid%3D1321321321321Verkäufer'.
      <X und das wird auch nicht im HTML besser und bei NurText sieht man ja nach wie vor GARNIX :S

      Ach, was ich eigentlich sagen wollte:

      HOFFENTLICH

      fordern schön alle die ADRESSDATEN IHRER VERKÄUFER AN,
      erhöht das irgendwelchen "traffic"?

      Leider müssen die ja nicht per Hand rausgesucht und per Post verschickt werden ;( :D
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    • "drüben" scheint das Thema "keine Kontaktdaten" durch die fehlende Vernetzung noch kein "Thema" zu sein, oder mit fehlt nur der Überblick um dort aktuelles dazu zu finden

      Kann es sein, dass die (Ebaysthenicker) schon längern daran basteln, die "Kommunikation" auf "kontrollierte Pfade" zu leiten?

      Janschnapp22 schrieb:


      20-07-2015 06:28- bearbeitet ‎20-07-2015 06:31

      Bekomme seit ca. 2 Wochen von ebay in der e-Mail-Kaufbestätigung keine Kontaktdaten (Name und Adresse des Verkäufers) mehr mitgeteilt. Ist das nur bei mir oder bei allen? Möchte schon wissen, von wem ich woher was bekomme.
      Vielleicht hat jemand eine Antwort. Ebay kann man ja auch nicht per mail direkt kontaktieren - nur telefonisch. Hab ich einmal probiert: bitte warten und keine Antwort. Die kassieren nur noch Provisionen (10% auf Artikel UND Versandkosten).
      MfG
      Die "Helfer" scheinen von solchen Vorgängen jedenfalls noch nichts gehört zu haben community.ebay.de/t5/Mitgliede…2007-Betrug/qaq-p/2795680

      (oder die hatten nur noch nicht die Zeit, neue TBS zu bauen :S )
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    • druckerteam in der "Community" schrieb:

      von druckerteam am ‎01-10-2015 08:34 Optionen Gestern meinte der Kundenservice, es wäre wohl in Bearbeitung, dass die Daten wieder komplett übermittelt werden. Ich hoffe, dass diese Aussage korrekt war - und dass es nicht zu lange dauert.

      Die Kontaktinformationen lassen sich auch über diese Funktion nicht mehr/ kaum noch abrufen. Entweder ist diese Funktion überlastet oder der Fehler erstreckt sich auch darauf....
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    • Der Steffi-Account hat geschrieben.....:

      einmal ist das ein globales Problem, an dessen Beseitigung (natürlich) gearbeitet wird (wie immer....*sfg* :(
      community.ebay.de/t5/Kaufen-be…hr-abrufbar/qaq-p/2800667

      und das Problem mit den nicht übermittelten Kontaktdaten ist keins...:

      community.ebay.de/t5/Kaufen-be…comment-id/169501#M169501

      Zitat aus dem Link:
      mit denen wir ein reibungslosen Handel auf der Plattform sicherstellen. Teil dieses Entwicklungsprozesses ist auch unser erklärtes Ziel, die Daten unserer Kunden bestmöglich zu schützen. Vor diesem Hintergrund hat eBay global entschieden, nicht mehr automatisch die persönlichen Daten eines Verkäufers mit einem Käufer zu teilen
      Zitatende....

      Also alles zum Wohle der Nutzer.... Herr Ebay macht die platte Form mal wieder sicherererer. Herr Ebay teilt eben nicht gerne (was ein Ausdruck.... "teilen"... man ist wohl schon ganz verfratzenbucht...)

      Ach ja... für wen denn sicherer? Für Betrüger und Hacker?
    • Jo.... das haben die ja schonmal versucht... ist da in die Büx gegangen. Jetzt wieder.... muss auch in die Büx gehen. Obwohl... ich hab Bedenken. Wird genügend Leute geben die trotzdem weiterkaufen - und nachhher hier aufschlagen weils in die Büx gegangen ist....
      Ich vermeine das Knallen von Sektkorken vernommen zu haben..... wer da wohl gerade anstösst mit dem Blubberzeugs.....
    • monza30 schrieb:

      Steffi-Account schrieb:

      ...hat eBay global entschieden, nicht mehr automatisch die persönlichen Daten eines Verkäufers mit einem Käufer zu teilen
      Na dann wird eBay wohl jetzt nach jedem ersteigerten Artikel eine Mail an impressum@ebay.de bekommen:

      Entwurf schrieb:

      Betr. Artikel-Nr. ...
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      mit Ablauf der Angebotsfrist am ... um ... habe ich mit dem Anbieter ... einen rechtskräftigen Kaufvertrag geschlossen. In Ihrer Mitteilung zum Vertragsabschluß fehlen leider wichtige Daten!
      Bitte teilen Sie mir unverzüglich Name, Anschrift und Kontaktdaten des Verkäufers mit.

      Herzlichen Dank
      ...
      Warten wir einmal ab, ob und wie lange der Support bereit ist, die Daten zu liefern.

      P.S. Löschi kennt bestimmt die entsprechenden Paragraphen, die man noch mit anführen sollte.
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • PKasch schrieb:

      Warten wir einmal ab, ob und wie lange der Support bereit ist, die Daten zu liefern.
      Herr Ebay wird darauf hinweisen (hat der Steffi-Account ja schon gemacht), dass man die Daten eben durch die Hintertür (eventuell) doch kriegt. Der Suppen-Port wird das nicht bearbeiten, dafür gibt's ja Knöppskes die man beklicken kann....
    • Käufer können nach Abschluss der Transaktion die Kontaktinformationen der Verkäufer anfordern.

      steht in der Info, die man bekommt, wenn man mit Verkäufernamen und Auktionsnummer diese Daten bereits vergeblich angefordert hat, also ... :wallbash

      "Steffi" schrieb:

      Wir stellen natürlich Tools zur Verfügung (z.B. die Möglichkeit,
      Nachrichten an Mitglieder zu senden und die Möglichkeit, den eBay
      Kundenservice zu kontaktieren), die es den Nutzern ermöglichen, etwaige
      Probleme bei einer Transaktion zu adressieren oder bei einem
      gerechtfertigten Bedarf die Daten eines Verkäufers zu erhalten.

      Wann bringt wer Ebay bei, dass sich der gerechtfertigte Bedarf schon aus dem Kaufrecht ergibt? Entweder geht es um einen gewerblichen, der sowieso einer Impressumspflicht unterliegt, oder einen "privaten" also Verbraucher> also "natürliche Person"!!?


      Schön beschrieben im folgenden Urteilstext(ausschnitt), auch wenn es dort ursächlich um einen Fakedaten nutzenden Abruchjäger ging:

      Das Amtsgericht Kerpen (104 C 106/14) schrieb:

      Zu den wesentlichen, unverzichtbaren Bestandteilen eines Vertrages (den sog. essentialia negotii) gehört, zwischen welchen Personen überhaupt eine Einigung zu Stande kommen soll. Bei Verträgen, welche unter Inanspruchnahme der eBay-Plattform geschlossen werden, kommt dabei den Nutzungsbedingungen eine entscheidende Bedeutung zu. [Für die Frage, unter welchen Umständen eine Auktion vorzeitig beendet werden kann, entspricht dies der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu das Urteil vom 8.6.2011 – VIII ZR 305/10).] Die Nutzungsbedingungen haben aber auch Einfluss darauf, ob überhaupt von einem wirksam geschlossenen Vertrag ausgegangen werden kann. Im Wege der Auslegung besteht dabei kein Zweifel daran, dass der Vertrag zwischen den Personen zustande kommen soll, auf welche die Anmeldedaten verweisen. Diese Daten werden dabei freilich nicht „veröffentlicht“, im Internet agieren die beteiligten Personen unter einem von ihnen gewählten Pseudonym. Bei der durch eBay vermittelten Einigung treten daher zunächst die persönlichen Daten eines Nutzers vollständig in den Hintergrund. Dieser Umstand ändert aber nichts an ihrer rechtlichen Relevanz. So bilden die bei eBay hinterlegten Daten die entscheidenden Anknüpfungspunkte, um überhaupt feststellen zu können, zwischen welchen Personen ein Vertrag zu Stande gekommen sein soll, welche Personen sich also hinter denen von ihnen gewählten Pseudonymen befinden.
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    • "Zu den wesentlichen, unverzichtbaren Bestandteilen eines Vertrages (den sog. essentialia negotii) gehört, zwischen welchen Personen überhaupt eine Einigung zu Stande kommen soll. "

      Yup... und genau da hauts dem Fass den Boden raus.... Alleine daraus ergibt sich schon die Notwendigkeit, die Kontaktdaten zu erfahren. Wie lange das Anfordern dauert ist bekannt. Im Moment (solange die Knoppskesanforderung auch nicht funzt) und bis ich über den Kundensörfies die Daten endlich mal bekomme, hab ich garkeinen Vertrag. Was antworte ich den nun einem VK, der mir über das Nachrichtensystem eine Anfrage schickt, wann ich denn nun endlich löhnen gewillt bin?

      - ich hab garkeinen Vertrag.....
      - da wirste dich noch gedulden müssen, ich hab deine Daten nicht und wenn ich die bekomme muss ich erstmal verifizieren
      - ich will garnix kaufen
      - ich schreib garnix....

      Das Chaos hat einen Namen: Herr Ebay....
    • benediktxvii* schrieb:


      es ist mehr als enttäuschend, das Steffi und Pat sich wochenlang ansehen, das wir auf das anfordern der Adressen verweisen (sogar von uns darauf hingewiesen wurden) , obwohl da schon längst durch war, was ansteht
      wir aber erst dahinter kommen, weil Steffi dies in irgendeinem x-beliebigen Thread postet [Blockierte Grafik: http://gifsundsmiliesundmehr.de/cry.gif]
      Oh Steffi! Wie konntest du nur...! *schaluchz*

      :lach:

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • PKasch schrieb:

      monza30 schrieb:

      Steffi-Account schrieb:

      ...hat eBay global entschieden, nicht mehr automatisch die persönlichen Daten eines Verkäufers mit einem Käufer zu teilen
      Na dann wird eBay wohl jetzt nach jedem ersteigerten Artikel eine Mail an impressum@ebay.de bekommen:

      Entwurf schrieb:

      Betr. Artikel-Nr. ...

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      mit Ablauf der Angebotsfrist am ... um ... habe ich mit dem Anbieter ... einen rechtskräftigen Kaufvertrag geschlossen. In Ihrer Mitteilung zum Vertragsabschluß fehlen leider wichtige Daten!
      Bitte teilen Sie mir unverzüglich Name, Anschrift und Kontaktdaten des Verkäufers mit.

      Herzlichen Dank
      ...
      Warten wir einmal ab, ob und wie lange der Support bereit ist, die Daten zu liefern.

      P.S. Löschi kennt bestimmt die entsprechenden Paragraphen, die man noch mit anführen sollte.

      Abgesehen davon, dass die Saftware hier einem gewissen Saftladen ähnelt, was die Zitierdisfunktion angeht,

      wäre es in der Tat schön, einen "Gerichtsfesten" Anforderungtext an Ebay benutzen zu können


      PS: ich lasse das Zitat mal so, wie es mir hier "eingefügt" wurde :S
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      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Da steht ein ganz großer Umbauplan hinter?
      Bei der ganzen Verschleierung, Zensur, Bevormundung, Vertuschung, Umbau Forum auf MhM und nun der merkwürdige Datenschutz... das man aus Datenschutzgründen nicht mehr wissen soll, wer der Vertragspartner ist... dem man sein Geld geben darf, aber wenn es Probleme gibt steht man ohne Infos da?

      ... und ich war mal von Ebay überzeugt...
    • ich kann es kaum fassen......
      Sollte ich noch mal das Bedürfnis haben, bei ebay zu kaufen, so wird sich alles verzögern....oder scheitern.

      Bevor ich überweise, werde ich die Daten bei ebay anfordern, um für mich eine gewisse Minimalplausibität klären zu können.
      Das wird dauern, vermute ich. Da kann ich dann die Nichtzahlerfälle abwarten ;)
      Gibt ebay mir die Daten nicht, so werde ich vom Vertrag zurücktreten bzw. seine Gültigkeit bestreiten.

      Die Erfüllung eines Vertrages mit weitgehenden Rechtsfolgen ohne Kenntnis des Vertragspartners, werde ich mir nicht zumuten. Ein Richter darf dann im Extremfall entscheiden, ob Gesetze mir das zumuten.

      Doofe Frage: Wie tritt man von einem Vertrag mit jemanden zurück, von dem man noch nicht mal den Namen kennt? Wohin kann ich mein Einschreiben schicken?