Ware zurück, Abbruch der Transaktion aber abgelehnt?!

    • Ware zurück, Abbruch der Transaktion aber abgelehnt?!

      Guten Morgen

      Nu muss ich mich leider auch mal wieder mit der Frage um Hilfe melden! :(

      "Fallbeschreibung":

      Kunde schickt Ware zurück. Daraufhin habe ich einen "Fall" geöffnet, und bitte den Kunden um Zustimmung zum Abbruch der Transaktion. Grund: Kunde hat sich geirrt... usw. Also "klassische" Prozedur.

      Der Kunde hat nun den Abbruch abgelehnt, und eine Begründung dazu geschrieben:
      Bitte retournieren Sie zuerst den Betrag, damit ich den Abbruch der Transaktion
      akzeptieren kann.
      Die Rechtslage ist nämlich wie folgt:

      Rechstlage: Sie sollten die Bitte um
      Abbruch der Transaktion nur akzeptieren, wenn Sie noch nicht bezahlt haben oder Sie Ihre Rückerstattung
      vom Verkäufer bereits erhalten haben. Sollten Sie Ihre Rückerstattung noch nicht erhalten haben,
      kontaktieren Sie bitte den Verkäufer
      Gibt es diese "Rechtslage", oder handelt es sich da wieder mal eine von Ebay selbst erstellte Konfusionslage??

      Wichtig wäre vor allem: kann man dies nun trotzdem nachträglich umändern? So dass z.B. der Käufer dann noch um einen Abbruch bittet? Ich kann es nicht mehr tun! :(Und meines Wissens wird nach Rückzahlung; bei fehlendem Einverständnis des Käufers; der "Fall" automatisch geschlossen, ohne Rückerstattung der Gebühren?

      ES geht hier darum dann zumindest die Ebay- und PP-Komissionen teilweise wieder zu bekommen. Wenn es einen Mangel oder so gibt muss ich das wohl nach dem Motto: "...ist der gute Ruf erst mal ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert..." hinnehmen?! ;(

      Danke für Eure Hilfe :)

      PS. Diesen Thread hier habe ich bereits gelesen, aber dort keine konstruktive Hilfe gefunden:

      Bitte um Abbruch

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jean Gangolf ()

    • Die "Rechtslage" wäre, dein Käufer will den Artikel doch haben und widerruft seinen Widerruf.

      Hefte es ab unter eBay live und in Farbe.

      Selbst wenn es ginge, solltest du deinen Käufer jetzt keinen nicht gelieferten Artikel melden lassen. Das fließt dann als Mangel ein.


      Sieh es als Lehrgeld, bei dieser Prozedur deine Käufer demnächst besser zu informieren nach dem Motto:

      "Erstattung heute, ich werde dann morgen für die Erstattung der sonst fälligen Provision einen Fall eröffnen, den Sie bitte nach Gelderhalt bestätigen.
      Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung. "
    • RE Moien :)

      *alte_eule* schrieb:

      Die "Rechtslage" wäre, dein Käufer will den Artikel doch haben und widerruft seinen Widerruf.
      Ja, so hab ich das nicht mal gesehen??!! ;)

      *alte_eule* schrieb:

      Hefte es ab unter eBay live und in Farbe.
      ...
      Sieh es als Lehrgeld
      Diese Art "Erfahrungen" bin ich so langsam überdrüssig!

      *alte_eule* schrieb:

      bei dieser Prozedur deine Käufer demnächst besser zu informieren nach dem Motto:

      "Erstattung heute, ich werde dann morgen für die Erstattung der sonst fälligen Provision einen Fall eröffnen, den Sie bitte nach Gelderhalt bestätigen.
      Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung. "
      Da werde ich nun aber neugierig!! Ist dies nun etwas reelles, oder habe ich (wahrscheinlich?!) den "Satire-Modus" übersehen, oder bin nicht in der Stimmung?? ?(
    • Ich sag mal so.
      eBay ist für denGroßteil der "Normalmenschen" schon höhere Wissenschaft. Entweder, man beschäftigt sich nicht zu sehr damit oder aber man gehört zur "Generation App&Klick".

      Dass man so einen Fall nicht nochmal eröffnen kann...? Ich unterstelle mal, dass das von den normalen Käufern 98% nicht wissen. Dazu kommt, dass der Telefonsupport ja auch erzählt, dass man ablehnen soll, wenn noch nicht erstattet wurde. (Bringt ja auch Geld)


      Und ja, das war mein Ernst. Damit möglichst wenig schief läuft, musst du in höchst eigenem Interesse deine Käufer ans Händchen nehmen.
    • Re...

      *alte_eule* schrieb:


      ich sag mal so.

      eBay ist für den Großteil der "Normalmenschen" schon höhere Wissenschaft....
      Stimmt! Leider...

      *alte_eule* schrieb:

      Und ja, das war mein Ernst. Damit möglichst wenig schief läuft, musst du in höchst eigenem Interesse deine Käufer ans Händchen nehmen.
      Sorry, bin heute Morgen wohl etwas zu genervt um das richtig deuten zu können!
      Aber diese reelle Möglichkeit, also "Fall" eröffnen zwecks Rückerstattung meiner (unnötigen) Kosten existiert nicht? Sollte wohl eher, falls ein Kunde Rückerstattung wünscht, so als Art "Signatur" in der Mail stehen? Falls dem so ist, dann hab ich's kapiert, und werde es auch ab sofort dann so handhaben!


      Deshalb: vielen Dank für diesen Tipp! :)
    • Ach in einer Zeit, wo einem auch der Heuschnupfen schon mal das Hirn vernebelt, bitte ich auch um Nachsicht, wenn ich mal nicht so eindeutig erklären kann....

      Nun, gemeint ist, dass du so einen Textbaustein mit der entsprechenden Handhabung fertig liegen haben solltest für jeden, der bei dir von seinen Widerrufsrecht Gebrauch macht.

      Es ist zwar bedauerlich, dass du so die entsprechenden Vorgänge jeweils doppelt auf dem Bildschirm hast, weil Mail und Eröffnung des Falls jeweils 1-2 Tage auseinander liegen, aber es spart dein Geld.