Guten Morgen
Nu muss ich mich leider auch mal wieder mit der Frage um Hilfe melden!
"Fallbeschreibung":
Kunde schickt Ware zurück. Daraufhin habe ich einen "Fall" geöffnet, und bitte den Kunden um Zustimmung zum Abbruch der Transaktion. Grund: Kunde hat sich geirrt... usw. Also "klassische" Prozedur.
Der Kunde hat nun den Abbruch abgelehnt, und eine Begründung dazu geschrieben:
Wichtig wäre vor allem: kann man dies nun trotzdem nachträglich umändern? So dass z.B. der Käufer dann noch um einen Abbruch bittet? Ich kann es nicht mehr tun! :(Und meines Wissens wird nach Rückzahlung; bei fehlendem Einverständnis des Käufers; der "Fall" automatisch geschlossen, ohne Rückerstattung der Gebühren?
ES geht hier darum dann zumindest die Ebay- und PP-Komissionen teilweise wieder zu bekommen. Wenn es einen Mangel oder so gibt muss ich das wohl nach dem Motto: "...ist der gute Ruf erst mal ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert..." hinnehmen?!
Danke für Eure Hilfe
PS. Diesen Thread hier habe ich bereits gelesen, aber dort keine konstruktive Hilfe gefunden:
Bitte um Abbruch
Nu muss ich mich leider auch mal wieder mit der Frage um Hilfe melden!
"Fallbeschreibung":
Kunde schickt Ware zurück. Daraufhin habe ich einen "Fall" geöffnet, und bitte den Kunden um Zustimmung zum Abbruch der Transaktion. Grund: Kunde hat sich geirrt... usw. Also "klassische" Prozedur.
Der Kunde hat nun den Abbruch abgelehnt, und eine Begründung dazu geschrieben:
Gibt es diese "Rechtslage", oder handelt es sich da wieder mal eine von Ebay selbst erstellte Konfusionslage??Bitte retournieren Sie zuerst den Betrag, damit ich den Abbruch der Transaktion
akzeptieren kann.
Die Rechtslage ist nämlich wie folgt:
Rechstlage: Sie sollten die Bitte um
Abbruch der Transaktion nur akzeptieren, wenn Sie noch nicht bezahlt haben oder Sie Ihre Rückerstattung
vom Verkäufer bereits erhalten haben. Sollten Sie Ihre Rückerstattung noch nicht erhalten haben,
kontaktieren Sie bitte den Verkäufer
Wichtig wäre vor allem: kann man dies nun trotzdem nachträglich umändern? So dass z.B. der Käufer dann noch um einen Abbruch bittet? Ich kann es nicht mehr tun! :(Und meines Wissens wird nach Rückzahlung; bei fehlendem Einverständnis des Käufers; der "Fall" automatisch geschlossen, ohne Rückerstattung der Gebühren?
ES geht hier darum dann zumindest die Ebay- und PP-Komissionen teilweise wieder zu bekommen. Wenn es einen Mangel oder so gibt muss ich das wohl nach dem Motto: "...ist der gute Ruf erst mal ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert..." hinnehmen?!
Danke für Eure Hilfe
PS. Diesen Thread hier habe ich bereits gelesen, aber dort keine konstruktive Hilfe gefunden:
Bitte um Abbruch
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jean Gangolf ()