Standardversand als Einschreiben verschickt -> Rücksendung, da Empfänger nicht angetroffen

    • Standardversand als Einschreiben verschickt -> Rücksendung, da Empfänger nicht angetroffen

      Hallo,

      ich habe bei eBay einen Artikel als Privatkauf ersteigert. Als Versand wurde "Standardversand 2,50€" angegeben.

      Nachdem die Lieferung nach 14 Tage nach angeblicher Absendung nicht da war, habe ich den Verkäufer kontaktiert.

      Ich habe erfahren, dass die Sendung per Einschreiben über Post Modern verschickt wurde, weshalb ich jetzt vermute, dass ich einfach nicht zu Hause war
      als der Postbote kam, und die Sendung ohne Nachricht sofort zurück ging.

      Nach und nach erhielt ich ein Foto der Quittung mit Sendungsnummer etc. und konnte so feststellen, dass die Sendung (irgendwann übrigens an die Deutsche Post übergeben) wieder beim Absender angekommen ist. Unterschrieben hat allerdings nicht der Inhaber des Bankkontos/ des eBay Kontos.

      Meine Frage ist letztendlich, ob der Verkäufer bei Standardversand einfach als Einschreiben verschicken darf. Ich konnte ja nicht wissen, dass ich das Paket nicht einfach bei der Post-Filiale o.Ä. abholen kann. Man kann doch nicht erwarten, dass ich nach einer eBay-Bestellung 14 Tage zu Hause bleibe wenn ich "Standardversand" wähle. Die günstigste Versandart ist Einschreiben schließlich sicher nicht.

      Ich habe den Verkäufer aufgefordert, er soll die Sendung auf seine Kosten noch mal verschicken; er lehnt aber ab.
      Außerdem bestreitet er, die Sendung wieder erhalten zu haben!!!

      Vielen Danke für eure Hilfe
    • Standardversand kann alles sein, Einschreiben, Brief oder gar Päckchen/Paket, daher hat der Verkäufer nicht zu haften.

      Wenn er den Artikel nicht bekommen hat, dann fordere einfach dein Geld zurück, da du nachweislich (anhand der TID) die Ware nicht geleifert bekommen hast.
    • Wenn du hinter Standardversand auf "Details" klickst, dann wird dir normalerweise die konkrete Versandart angezeigt.
      Oder unter "Versand- und Zahlungshinweise".
      Diese Unterteilung in Standard-, Sparversand etc. hat sich irgendwann Ebay ausgedacht. Für diesen Schwachsinn kann dein VK nix.
    • ignatz schrieb:

      und die Sendung ohne Nachricht sofort zurück ging.

      wenn die Sendung via Einschreiben verschickt worden ist und Du seitens des Briefträgers nicht angetroffen worden bist geht die Sendung nicht "sofort" wieder zurück
      -
      diese wird in der für Dich zuständigen Filiale DHL/DP aufbewahrt (7 Werktage) - bei Nichtabholung erfolgt der Rückversand an den Absender....

      Du hast das Foto mit der Sendungsnummer erhalten -
      auf der DP-Seite kannst Du Dir den Verlauf der Sendung (nachträglich) ansehen (und ausdrucken!):

      deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

      wenn Du die Benachrichtungskarte nicht erhalten hast:

      dies dem VK schriftlich via Email unter Angabe Deiner kompletten Anschrift mitteilen -
      damit kann der VK den Versuch der Reklamation bei der Post starten.....
      (dort ist man i.d.R. äußerst kulant so das der erneute Versand als Einschreiben kostenlos durchgeführt werden könnte.....)

      welche (genauen) Angaben hat der VK zum Versand gemacht (hierzu wäre die Artikelnummer hilfreich!) ?

      (wenn der VK "Paketversand" zu Euro 2,50 angegeben hat wäre ICH zumindest "etwas" hellhörig geworden und hätte notfalls kurz nachgefragt.....)
    • Post modern selbst deckt nicht alle PLZ-Bereiche ab und arbeitet daher mit Kooperationspartnern und u.U. auch mit der Post zusammen.
      Auch bei Post modern kann man zwischen Einwurfeinschreiben (Einwurf in den Briefkasten, vom Zusteller quittiert) und Einschreiben mit Empfängerunterschrift wählen.

      Handelt es sich nicht um ein Einwurfeinschreiben und der Empfänger wird nicht angetroffen, so erhält der Empfänger, wie von Cody beschrieben, eine Benachrichtigung und die Sendung geht erst nach einer Abholfrist an den Absender zurück.
      Ausnahme: Die Sendung wird als unzustellbar angesehen (Adresse falsch, Briefkastenbeschriftung unvollständig, Zusteller findet die Adresse nicht oder schlampt), dann geht sie direkt an den Absender zurück.
      Du solltest noch einmal nachschauen, was diesbezügl. in der Sendungsverfolgung steht.
      Falls der Absender dabei bleibt, dass er die Rücksendung nicht erhalten hat, dann bitte ihn um einen Nachforschungsauftrag bzw. frage ihn, ob ihm der Empfänger (Unterschrift) evtl. bekannt ist und die Sendung dort noch (versehentlich) liegen könnte.
      Ein Nachforschungsauftrag ist auch für den Fall interessant, dass die Sendung an dich wegen "Unzustellbarkeit" zurückging und du dir das nicht erklären kannst.
      Evtl. noch einmal die Adressen abgleichen.
      Sollte der VK bei der Adressierung einen Fehler gemacht haben, dann müsste das m.E. zu seinen Lasten gehen, ansonsten teile ich die Befürchtung von Heiner in Post 3.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • ignatz schrieb:

      Nach und nach erhielt ich ein Foto der Quittung mit Sendungsnummer etc. und konnte so feststellen, dass die Sendung (irgendwann übrigens an die Deutsche Post übergeben) wieder beim Absender angekommen ist. Unterschrieben hat allerdings nicht der Inhaber des Bankkontos/ des eBay Kontos.



      Mich würde echt dieser Sendungsverlauf interessieren. Ich kann diesem Verlauf nicht ganz "glauben".

      Stimmen die Datumsangaben? Passen die Orte? Was steht da zur versuchten Zustellung? Wie lange nach der versuchten Zustellung war die Rückzustellung?

      Zusatzfragen: WIe hast Du gezahlt? (Paypal, Überweisung..) . Ist der Versender privater Verkäufer oder gewerblich?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • ignatz schrieb:

      Hallo,

      ich habe bei eBay einen Artikel als Privatkauf ersteigert.



      *g*

      Gut dass es nicht nur mir so geht ;)
      Spass bei Seite.


      @Heiner.Hemken hat in #3 eigentlich schon das Wesentliche geschrieben.

      Und "Standardversand zu 2,50"... habe ich mir als privater Vk auch immer dann erlaubt (und das ohne Einverständnis des K) auf meine Kosten "upzugraden", um bei einem unerwarteten hohen Auktionserlös einen Nachweis in Händen zu haben.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • stimmt, Damas, überlesen :)

      Hier kommen aber mehrere seltsame Dinge zusammen.
      a) der zumindest nicht angekündigte "Upgrade"
      b) die Seltsamlichkeit, dass es kein Abholkärtchen gab (Das kommt vor, aber doch nicht sooo oft)
      c) dass der VK behauptet, die Rücksendung nicht erhalten zu haben (Das wiegt am schwersten)

      ....alles zusammen..."riecht" da was nicht angenehm für mich.
    • Nee Schabbes, das ist schon fast "normal".
      So Aushilfsbriefträger werden da hin und wieder vor lauter Dusseligkeit schon fast etwas, was man kreativ nennen könnte. *ggg*

      Murphy's Gesetz kennst du auch.
      Entsprechend sehe ich das so, dass hier erst mal der VK in der Pflicht steht.

      Nein, er muss als privater VK natürlich nicht (einfach so) erstatten. Allerdings hat er eine Mitwirkungspflicht.
      Er könnte schon mal nachsehen, ob Nachbar "Müller" nicht 3 Häuser weiter wohnt.
      Er kann sogar anrufen und sich die genaue Rücksendungszustelladresse geben lassen. Soll schon vorgekommen sein, dass es da interne Vermerke gab.

      Für den Nachforschungsauftrag ist er genauso zuständig.
    • schabbesgoi schrieb:

      stimmt, Damas, überlesen :)

      Hier kommen aber mehrere seltsame Dinge zusammen.
      a) der zumindest nicht angekündigte "Upgrade"
      b) die Seltsamlichkeit, dass es kein Abholkärtchen gab (Das kommt vor, aber doch nicht sooo oft)
      c) dass der VK behauptet, die Rücksendung nicht erhalten zu haben (Das wiegt am schwersten)

      ....alles zusammen..."riecht" da was nicht angenehm für mich.

      a) Passiert auch mal...normalerweise wird es sogar besser angenommen, da man sich von VK ernst genommen fühlt
      b) Passiert auch immer öfter - da die Post immer mehr in Streß ist (bei mir landen die Päckchen in der Bäckerei)
      c) siehe:

      ignatz schrieb:

      Nach und nach erhielt ich ein Foto der Quittung mit Sendungsnummer etc. und konnte so feststellen, dass die Sendung (irgendwann übrigens an die Deutsche Post übergeben) wieder beim Absender angekommen ist. Unterschrieben hat allerdings nicht der Inhaber des Bankkontos/ des eBay Kontos.

      Dann muss der VK nun tätig werden !!!
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Deswegen ja meine Idee, dass die Sendung als "unzustellbar" zurückging.
      Nur, dass der VK nicht recherchiert wer die Rücksendung entgegennahm, das ist seltsam.



      Wenn man nun Verbraucherforengeschädigt ist und böse Buben immer und überall wittert, so könnte man vermuten, dass das ganze Absicht gewesen sein könnte:

      Der Vk hätte eine sinnvoll falsche verfälscht Adresse angegeben, mit der Absicht, dass eben die Sendung als "unzustellbar" zurück gehen musste und dann absichtlich bei der Erhalt der Rücksendung mit falschem Namen unterschrieben, um eben das zu verschleiern. ^^

      War das ein Schnäppchen? Wäre in dem Fall eine "Kulanzrückzahlung" der Kosten für ein möglicherweise verlorenes Paket für den VK immer noch zu verschmerzen, wenn er mit anderem Account diesmal ein wesentlich höheren Preis erzielen würde?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wie kommt ihr auf Upgrade?
      Einschreiben ist Standardversand. Laufzeit 1 - 3 Werktage.

      Ich habe das Standard-Verbraucherdenken benutzt. Dabei habe ich mein
      privates Wissen vor meiner Zeit als "Verbraucherlaienexperten :D " , sowie die
      Meinung von meinen Verwandten und Freunden, auf die Allgemeinheit extrapoliert.

      Für mich früher und für meine Sippe noch jetzt ist ein Einschreiben etwas besonderes und nicht eben "Standard"
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Und ich habe mich nach den kundgegebenen Verständnis des TEs gerichtet, das Einschreiben nicht als Standard betrachtet.
      Ich übrigens auch nicht - Standard ist für mich immer noch ein simpler Brief nach Gewicht berechnet und ohne zusätzlichen Schnickschnack
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(