Viele offene Fragen zur Onlineshop-Gründung (Buchhaltung, Gesetze, Steuern, Ebay, Paypal...)

    • Viele offene Fragen zur Onlineshop-Gründung (Buchhaltung, Gesetze, Steuern, Ebay, Paypal...)

      Hallo,

      ich bin dabei einen Ebayshop zu öffnen (Kleinunternehmer) und hätte ein paar letzte Fragen. Vielleicht könnt ihr mir dabei helfen? Sie sind teilweise sehr speziell... deswegen gehe ich nicht davon aus dass jemand sie ALLE beantworten kann, aber ich freue mich über jede Teilantwort!

      1.) Welche Belge sollte ich bei einem EIN- sowie VERKAUF über Ebay aufheben (Ausdrucken oder als Pdf speichern)? Artikelbeschreibung? "Einzelheiten über den Kauf" - Ansicht? Oder die Emailbenachrichtigung von Ebay? Und bei Paypal, die Email oder lieber die Transaktionsdetails-Seite?

      2.) Ich habe meinen ganzen Keller voll von Waren, die ich im Shop verkaufen möchte. Ich habe keine Einkaufbelege und möchte die Einkäufe dieser nicht als Betriebsausgaben geltend machen um den Gewinn zu mindern. Ich möchte sie also von meinem Privatvermögen zum Betriebsvermögen machen. Muss ich irgendein Protokoll oder einen Beleg über diese Waren schreiben (was ich angesichts des imensen Aufwands nicht hoffe)?

      3.) Laut Abgabenordnung heißt es, dass ich zwar nicht gegenüber privaten, aber gegenüber gewerblichen Käufern verpflichtet bin, eine Rechnung zu schreiben. Bin ich verpflichtet dies **unaufgefordert** zu tun, oder reicht es, wenn ich eine ausstelle, wenn der Käufer den Wunsch äußert?

      4.) Muss ich Versandkosten für den Versand meiner Waren aufzeichnen? Muss ich irgendwo dokumentieren, mit welchen Briefmarken ich die Sendungen frankiert habe? Zumindest belege ich ja die Briefmarkeneinkäufe und mache sie als Betriebsausgaben geltend. Dann wäre es für mich eigentlich logsich, dass das FA, das sonst ja auch immer alles so genau wie möglich wissen will, auch wissen will wohin diese Briefmarken gehen.
      Anders könnte man diese (die Briefmarken) theoretisch auch zum Warenausgang zählen, welcher ja dokumentiert werden muss.

      5.) Was muss in meiner EÜR formal zu einer Buchung alles notiert werden?
      - Datum der Buchung
      - Belegnr. (Referenz zum Beleg)
      - Einnahme bzw. Ausgabebetrag
      - Bezeichnung des Kontos (falls mehrere Konten vorhanden)
      Die obigen Punkte sind klar. Wie sieht es z.B. mit einem Kommentar bzw. Beschreibung des zugrunde liegenden Sachverhalts aus? Z.B. die Beschreibung der verkauften Ware. Oder würde reichen zu schreiben "Verkauf über Ebay". Ist sowas überhaupt Pflicht? Ich würde nämlich gerne darauf verzichten, weil man die Info sowieso aus dem Beleg entnehmen könnte, wenn es einen interessiert.

      6.) Angenommen, ein Käufer reklamiert einen defekten Artikel und ich sende ihm einen neuen unentgeldlich zu. Muss ich diesen Warenausgang irgendwie irgendwo protokollieren?!

      7.) Wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wird,z.B durch Ebay, und dieser anschließend storniert wird, muss ich dieses Ereignis irendwie protokollieren/festhalten, oder kann ich es ignorieren?
      Was ist mit einer bereits ausgestellten Rechnung, wenn der Kaufvertrag widerrufen wird? Kann ich die Rechnung löschen und so tun, als hätte sie nie existiert, oder muss ich sie aufbewahren?

      8.) Ich kaufe meine Waren im Ausland ein (fernen Osten). Nun bin ich hier auf einen Artikel gestoßen, der mir etwas Sorgen bereitet:

      iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=1…pv=14620&spk=1283&sfk=119

      Dort steht unter anderem: "...Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass Sie Ihren ausländischen Geschäftspartner vor Aufnahme von Geschäftsbeziehungen durchleuchten und die Ergebnisse Ihrer Recherche aufbewahren."

      Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, ist ein Gewerbetreibender, der Waren bei einer ausländischen Firma einkauft, verpflichtet, vorher Ermittlungen durchzuführen um festzustellen, dass es sich nicht um eine Scheinfirma handelt. Wenn man dies nicht tut, kann das FA vermuten, dass dies der Fall ist und den Betriebsausgabenabzug verweigern.

      Grundlage seien §160 und §90 Abs. 2 AO.

      Das kann doch nicht wahr sein, oder?! Ich habe keine Detektivausbildung und auch keine Zeit dafür ehrlich gesagt...

      9.) Ich möchte mein vollverifiziertes (2500Euro-Grenze ist schon aufgehoben), privates Paypal-Konto für die Shopeinnahmen benutzen, ohne es auf gewerblich umzustufen (längere Geschichte). Geht das, oder werde ich bei steigendem Umsatz irgendwann (wieder) eingeschränkt und aufgefordert, einen Gewerbeschein vorzulegen?

      10.) Was meint ihr... Wenn bei einer Betriebsprüfung der Prüfer feststellt, dass Briefmarken gekauft wurden, die bereits im Umlauf waren (und nicht gestempelt wurden) und die Einkäufe dieser als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden... Wie würde er dann wahrscheinlich reagieren? Die Verwendung von Briefmarken, welche bereits im Umlauf waren, ist laut AGB der deutschen Post nicht gestattet. Strafrechtlich könnte man es möglicherweise als erschlichene Dienstleistung interpretieren (wobei mir nicht bekannt wäre, dass es deswegen schonmal zu einem Strafverfahren gekommen ist).
      Zurück zu der Frage... Man könnte einerseits meinen, dem Betriebsprüfer juckt es nicht, weil es mit dem Fiskus nichts zu tun hat. Nicht zuletzt auch weil es keine Umsatzsteuern auf Briefmarken gibt. Genaugenommen bekommt der Staat hierdurch ja sogar noch mehr Steuern, weil der Gewinn des Gewerbetreibenden, der ungestempelte Briefmarken wiederverwendet, erhöht wird.
      Andererseits habe ich gehört, dass Staatsangestellte (Beamte?) verpflichtet sind, Straftaten, von denen sie im Dienst erfahren, anzuzeigen bzw. zu melden. Eine Art Meldepflicht. Das würde ja auch den Steuerprüfer betreffen, oder?

      11.) Beim Import von Waren muss keine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden, wenn der Wert der Sendung unter 22 Euro liegt. Dies gilt soweit ich weiß für Privatpersonen sowie für Gewerbetreibende. Meine Frage nun: Wie oft darf man als Gewerbetreibende sich Waren im Wert von bis zu 22 Euro pro Monat oder im Jahr zuschicken lassen? Also theoretisch könnte ja jemand, der mit Kleinwaren handelt, sich die Waren immer so verpacken lassen, dass sie pro Sendung den Gesamtwert von 22 Euro nicht überschreiten. So könnte er Waren im Wert von Millionen Euros importieren, ohne einen Cent an Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen?!

      Das war's auch schon, mehr Fragen sind mir leider nicht eingefallen ;) Vielen Dank!