Käufer zahlt bis jetzt 11 Tage nicht

    • Käufer zahlt bis jetzt 11 Tage nicht

      gruss Leute

      das Verhalten von Käufern ist leider oft sehr ärgerlich dazu hätte ich mal ein paar grundsätzliche Fragen:
      Die Zahlung ist doch nach Kauf "sofort" fällig. Was heisst das eigentlich?
      a) befindet sich der Käufer nach diesem "sofort" in Zahlungsverzug? oder wann tritt der Zahlungsverzug ein?
      b) falls Zahlungsverzug besteht, muss ich nicht mehr die Zahlung anmahnen und könnte Mahnbescheid erwirken und/oder RA zu lasten des Käufers in Gang setzen???

      danke für ein paar erhellende Gedanken


      Redaktion: leserlich gestaltet

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schumiline ()

    • "Fällig" definiert nur, wann der Schuldner zu zahlen hat. Im Fall ebay also meist "sofort".

      "Verzug" bedeutet im wesentlichen, dass der Gläubiger den Schuldner mit allen weiteren Kosten belasten kann. Also Mahnkosten, RA, Zinsen.

      In Verzug kommt (ein Verbraucher), wenn,

      - er (nach Fälligkeit) gemahnt wurde und trotzdem nicht zahlt

      - oder schon in der Rechnung ein exakter Termin für das Ende der Zahlungsfrist benannt wurde ("sofort" ist keiner). Das Datum darf auch "ausrechenbar" sein (10 Tage nach Lieferung) Es muss sich aber ein genaues Datum ergeben ("sofort nach Lieferung" geht also auch nicht)

      - oder "automatisch" 30 Tage nach Fälligkeit und Zustellung der Rechnung/Zahlungsaufstellung. Das aber nur, wenn der Verbraucher darauf in der Rechnung extra hingewiesen wurde. Den Zugang der Rechnung muss man im Zweifelsfall beweisen können.

      Sonderfälle noch: Wenn der Käufer selber die Zahlung ausdrücklich verweigert (sofortiger Verzug) oder er selber schreibt "Ich zahle am nächsten Montag" oder so, um einer Mahnung selber zuvorzukommen (Dann gilt das auch mit dem Montag. Ab Dienstag ist er dann in Verzug).